ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rotlichtverstoß mit Stoppuhr gemessen - Rechtsgültig oder Einspruch!?

Rotlichtverstoß mit Stoppuhr gemessen - Rechtsgültig oder Einspruch!?

Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 0:30

Hallo Liebe Gemeinde,

ich hoffe ich bin hier bei euch richtig und könnt mir vllt sagen ob und wenn ja was man gegen folgendes Problem tuhen kann:

Vor ca einem Monat bin ich(meiner Meinung nach noch bei gelb) an einem grünen Pfeil rechts abgebogen. Dieser leuchtete aber relativ kurz, das heißt ich hab aus ca 100 Metern Entfernung, bei knapp 60 laut Tacho ,das Grünlicht aufleuchtet sehen, als ich dann kurz davor war leuchtete dieses dann auch schon gelb. Ich wär also mit quitschenden Reifen zum Stillstand gekommen, hätte ich noch auf das Gelbzeichen reagiert, was eine Gefährdung für den nachfolgenden Verkehr gewesen wär.

Hinter der Kurve wurde ich dann mit der Kelle, von den Menschen in grün, raus gewunken, mir wurde ein Rotlichtverstoß vorgeworfen! Die Dame, die mir alles weitere erklärt hatte, meinte, sie hätten mich mit 1,25 sekunden!!! bei rot gemessen, vorgeworfen wurden mir somit 0,75 sekunden. Als ich dann fragte wie dies ermittelt wurde, traute ich meinen Ohren nicht. Ihr Kollege hätte wohl an der ampel gestanden und es mit einer Stoppuhr gemessen :eek: mit einer STOPPUHR!

113€ soll ich abdrücken +3 Punkte auf mein (bis jetzt) leeres Konto in Kauf nehmen.

Ich fühle mich echt verarscht und unfair behandelt. Im Straßenverkehr kann man heutezutage echt nichts mehr richtig machen :mad:

Ist von euch schon einmal so etwas passiert und hat sich jemand dagegegen gewehrt? Hab überlegt einen Anwalt einzuschalten, da ich jedoch keine Rechtsschutzversicherung besitze könnte dies ziemlich teuer werden und ob man damit dann erfolg hat ist eine andere Sache...

Über Ratschläge und Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.

Gruß aus Berlin, Palle

Beste Antwort im Thema

Ähm, wo ist das Problem? Vorgeworfen wird ihm ein Rotlichtverstoß unter 1s, da braucht es nichtmal eine Stoppuhr. Rot ist rot, da reichen die Aussagen der Polizisten. Erst bei verschärftem Strafmaß über 1s Rot muss nachgewiesen werden wie die Zeit ermittelt wurde.

Aber da gelb Anhalten wenn möglich heisst und die Gelbphase 3s dauert - plus woh 1,25s für rot - da sollte problemloses Anhalten ganz ohne Vollbremsung möglich sein. Es sei denn man verschätzt sich "die krieg ich noch" was wohl hier der Fall war.

Also geht es hier nicht um Zeiten oder Geschwindigkeiten sondern nur um die Frage ob beim Überfahren der Haltlinie schon rot war oder nicht. Und da steht Aussage gegen Aussage.

79 weitere Antworten
Ähnliche Themen
79 Antworten

überprüfe bitte noch mal deine Angaben, denn sie wirken unstimmig.

Du hattest 100m vor der Ampel 60 drauf und wolltest mit 60 Sachen abbiegen?

Wenn nicht, hättest du schon vor der Ampel dein Tempo verringern müssen.

Dann hättest du auch eben so gut bei gelb stehen bleiben können.

1,25 Sekunden scheint lächerlich kurz zu sein, ist aber in bestimmten Situationen bereits eine verdammt lange Zeit.

 

da ich aber nicht dabei war, kann ich nur von dem ausgehen, was ich lese.

Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 1:04

Danke für die schnelle Antwort.

Ja die knapp 60 hatte ich in 100 Metern Entfernung aufm Tacho. Ab da habe ich halt kein Gas mehr gegeben und bei geschätzten 40-50 Metern angefangen zu bremsen, natürlich schieße ich nicht mit 60 um die Kurve :P

Als ich dann noch ca 15-20 Meter, mit 35 kmh schätz ich mal, vor der Ampel war, sprang sie auf gelb um.

Beim um die Kurve fahren, also ca. 10 Meter hinter der Haltelinie, ab der ich wohl gemessen wurde, hatte ich dann noch mal 10 kmh weniger drauf.

In der tat sind, auch bei dieser geringen Geschwindigkeit, 1,25 eine sehr lange Zeit, die überhaupt nicht Stimmen kann. Ich hab da das Gelbzeichen noch in der windschutzscheibe gesehen als ich ca 3 Meter von der Ampel entfernt war und ca. 30 kmh drauf gehabt haben müsste, danach ist es hinter meinem Dach verschwunden. Diese 3 Meter sind quasi die einzige Strecke die ich nicht gesehen haben kann, ob die Ampel rot oder gelb war. Diese 3 Meter legt man bei dieser Geschwindigkeit jedoch in rund 0,3 Sekunden zurück.

Absolut unmöglich, dass da 1,25 sekunden Zustande kommen sollen! Es muss somit ein Messfehler sein.

P.s.

Distanzangaben jetzt hier im geschlossenen Raum anzugeben ist nicht so einfach, aber ich war wie gesagt schon so na an der Ampel, dass weiter fahren die einzige Lösung war.

Nur was tun?

Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 1:06

pps

Mit den 60 kmh und den 100 Metern Entfernung wollte ich nur klar machen, ab wann die Ampel zu leuchten begonnen hat.

Was ich noch vergessen haben, es war eine Ampel mit rot und grün; rot gibt es nicht, ist also mit dem erlischen der Ampel gleichzusetzen.

Hallo @Pascallito:

Ich habe schon diverse Gedanken.

Aber erstmal eine simple Frage: Welches Tempo war am Ort des Geschehens erlaubt? Bei 50 km/h reichen drei Sekunden gelb aus. Und da kann man bei bei Hundert Meter Entfernung noch selbst bei 60 km/h bremsen.

Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 1:19

Ja genau, das mit den drei Sekunden hab ich auch schon durch meine rechersche rausgefunden, und ja 50 waren erlaubt.

Nein nein, wie bereits erwähnt ist das Gelbzeichen erst 15-20 Meter bevor ich an der Ampel war umgesprungen.

Mhhh, also bei einer Messung bei der zehntel Sekunden sehr ausschlaggebend für das Strafmaß sind und innerhalb von einer Sekunde 2 mal manuell gedrückt werden muss, würde ich mich definitiv nocht damit abfinden. Auch wenn dir bereits eine gewisse Meßtoleranz eingeräumt wurde, finde ich eine solche Messung generell sehr sehr fragwürdig! Ob du allerdings erfolg mit einem Einspruch haben wirst, oder wie die Chancen stehen, kann ich dir leider weder sagen, noch einschätzen! Würde mich glaube ich aber darauf einlassen einen Anwalt zu konsultieren... Die Kosten für die Beratung wäre es mir glaub ich wert...

Gruß

Nimm dir einen Anwalt...

am 16. Dezember 2011 um 7:24

Zitat:

Original geschrieben von Pascallito

 

 

Ist von euch schon einmal so etwas passiert und hat sich jemand dagegegen gewehrt? Hab überlegt einen Anwalt einzuschalten, da ich jedoch keine Rechtsschutzversicherung besitze könnte dies ziemlich teuer werden und ob man damit dann erfolg hat ist eine andere Sache...

Über Ratschläge und Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.

Nimm dir einen Anwalt...

 

 

dann kann es aber noch teurer werden ...... aber .... no risk no fun .... ;)

Dann lieber nachgeben?

am 16. Dezember 2011 um 7:28

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Dann lieber nachgeben?

ohne rechtschutz ist das ne überlegung wert ...... :rolleyes:

...wenn du meinst...

am 16. Dezember 2011 um 7:36

es ist halt wie immer ...... thread eröffnen ..... meinungen erfragen ..... aber was man dann unternommen hat und wie es ausgegangen ist erfährt man nie .... schade ...... wäre nämlich mal ganz interessant, ......

a) Mh, wenn du behauptest, dass du selbst kein rot gesehen hast, wäre überhaupt kein Polizist auf die Idee gekommen die Stopuhr zu drücken. Die wird gedrückt sobald rot erscheint, aber natürlich nur, wenn du nicht schon unter der Ampel bist. Also steht deine Aussage, dass kein rot war gegen seine Aussage.

b) Du kannst es natürlich den Jungs recht machen, du darfst auch schon bei gelb bremsen. Es soll nicht das Ziel sein die Gelbphase maximal auszunutzen. Zu deinem Vorteil gehe ich davon aus, dass tatsächlich erst rot wurde, als du exakt unter der Ampel warst, dann hattest du aber bei erlaubten 50km/h 3 Sekunden Zeit zum stehen bleiben. Das reicht locker. Waren 60 km/h erlaubt, dann ist die Gelphase bereits 4 Sekunden lang.

c) Du kannst davon ausgehen, dass man mit einer Stoppuhr sehr gut stoppen kann. Kannst du ausprobieren z.B. mit einem Chronograph oder deinem Mobiltelefon. Nimm etwas, dass immer die gleiche Zeit braucht und stoppe mal selbst. Du wirst, wenn du dich anstrengst, immer auf die Zehntelsekunden genau stoppen. Eine halbe Sekunden ist dabei eine sehr lange Zeit.

Du solltest zahlen, ein Richter wird keinen Grund sehen, warum der Polizist dich ohne Grund belasten sollte und es gibt auch keinen Grund zu glauben, dass der Polizist unfähig zum stoppen ist. Wenn du tatsächlich unschuldig bist, dann war der Polizist vielleicht abgelenkt, aber da wirst du die Glaubwürdigkeit des Polizisten nicht erschüttern können. Persönliches Pech.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Dann lieber nachgeben?

Besser 300 € an den Anwalt zahlen und vielleicht recht bekommen oder 113 € und die Sache ist vom Tisch, das  ist eine Rechenfrage keine Rechtsfrage.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rotlichtverstoß mit Stoppuhr gemessen - Rechtsgültig oder Einspruch!?