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Rote Ampel umfahren - verboten?

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 20:44

Hallo,

 

gerade eben wurde ich von Polizei angehalten. Laut Polizei bin ich über rot gefahren und ich bekomme demnächst Post.

 

An der Kreuzung ist ein Ampel. Für 90 grad rechts und links abbiegen gedacht.

Rechts vor der Ampel ist noch eine Straße.

Ich habe die Rechte Straße genommen und bin dann direkt die andere Straße rein gefahren damit ich die rote Ampel umfahre.

Leider hatte ich Pech gehabt und Polizei hat mich erwischt.

 

 

Ist es wirklich verboten was ich gemacht habe?

Ich mein, ich bin ja nicht über rot gefahren, da der Ampel nicht für diese Straße zuständig ist.

 

 

Damit ihr besser versteht, habe ich eine Skizze gemacht.

Beste Antwort im Thema

TE, entschuldige bitte.

Aber wenn du tatsächlich glaubst, dass hier irgend etwas zu fragen wäre, dann solltest du dich lieber nicht hinters Lenkrad setzen! Ich muss es so hart sagen.

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Zwischen dem Tatbestand der Rechtsbeugung und dem richterlichen Ermessen, ob ein relevanter Sachverhalt gegeben ist oder auch nicht, ist sicherlich ein Unterschied auszumachen. ;)

Da hast du Daemonarch glaube ich falsch verstanden. Er hat ja nicht dafür plädiert, einen VT ohne gesetzliche Grundlage zu verurteilen, sondern nur dafür, bei der Strafzumessung nicht nur die Umstände der Tat, sondern auch die des Täters zu berücksichtigen. Was im Strafprozess völlig normal ist.

Im vorliegenden Fall ist das allerdings zugegebenermaßen irrelevant, da der Bußgeldkatalog im Gegensatz zu den Strafrechtsvorschriften ja keinerlei Spielraum bei der Strafzumessung lässt - wenn es ein vorsätzlicher RLV <1s ist, dann ist die Strafe halt genau 180 Euro + 1 Punkt und nicht mehr und nicht weniger.

So oft wie ich hier den User Birscherl kreative auffassungen der StVO verteidigen sehe, muss wohl angenommen werden, dass er sich im Straßenverkehr ähnlich "unique" verhält.

Ich werde diesen zickigen Einwurf also gekonnt weglächeln, auch wenn er jeglicher Grundlage entbehrt.

am 30. April 2017 um 9:47

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 29. April 2017 um 20:51:40 Uhr:

So oft wie ich hier den User Birscherl kreative auffassungen der StVO verteidigen sehe, muss wohl angenommen werden, dass er sich im Straßenverkehr ähnlich "unique" verhält. …

Da irrst du dich. Mir sind die 15 gesparten Sekunden wirklich zu unwichtig, um abzubiegen und dann über eine durchgezogene Linie zu wenden. Ich hab einfach schon zu viele Kilometer abgespult (früher auch als Reisebusfahrer) und im Straßenverkehr eine große Gelassenheit gelernt. Es gibt wirklich Wichtigeres im Leben als ein paar Sekunden zu sparen, die man an anderer Stelle eh wieder vertrödelt.

Wir leben nur glücklicherweise in einem Rechtsstaat, in dem ich mich an die Spielregeln halten muss – aber auch gleichzeitig die Gesetzeslücken ausnutzen darf.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 28. April 2017 um 21:33:37 Uhr:

Zitat:

@StefanLi schrieb am 28. April 2017 um 12:26:13 Uhr:

@mischkolino: Wie ist den die Tram an der Kreuzung geschaltet? Hat die auch freie Fahrt, wenn die Linksabbiger, wie Du, den U-Turn machen? Dann fehlt da tätsächlich das Schild,dass das Wenden verbietet.

Ja, die Straßenbahn hat zusammen mit den Linksabbiegern freie Fahrt. Wenn mir die Bahn in die Quere kommt, ist meine grüne Welle futsch:(. Deshalb schrieb ich, daß es fast immer klappt ;). Das Wenden erfordert besondere Sorgfalt, das muß nicht unbedingt verboten werden.

Ein Indiz, dass das eigentlich nicht so gewollt ist. Die Bodenmarkierungen sind leider etwas abgefahren, wahrscheinlich sind sie aber so angebracht, dass ein direkter U-Turn dadurch untersagt werden sollte. (Da steht der Konjunktiv als Ausdruck, dass die Abteilung Straßenbau das dann nicht richtig hinbekommen hat.)

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. April 2017 um 15:05:37 Uhr:

Gesetze und Verordnungen sind dazu da, befolgt zu werden. Dazu gehört ebenfalls, dass alles außerhalb dieser Gesetze und Verordnungen straffrei getan werden darf. Wenn du also Verkehrsrichter wärst und würdest einen vermeintlichen Verkehrssünder deswegen verurteilen, weil er sich strikt an die Gesetze gehalten hat und außerhalb der Gesetze im Straßenverkehr Kreativität zeigt, würdest du dich der Rechtsbeugung schuldig machen. Würde für dich dann zwischen 1 und 5 Jahre Knast bedeuten. Gut, dass die meisten Verkehrsrichter sich ans Gesetz halten und nicht so denken wie du.

Die Freiheit der richterlichen Entscheidung ist in manchen Ländern sehr eingeschränkt, in der Türkei wird man dann evtl. sogar abgesetzt. Bei uns m.W. nicht. ;)

Zitat:

@StefanLi schrieb am 2. Mai 2017 um 10:29:21 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 28. April 2017 um 21:33:37 Uhr:

 

Ja, die Straßenbahn hat zusammen mit den Linksabbiegern freie Fahrt. Wenn mir die Bahn in die Quere kommt, ist meine grüne Welle futsch:(. Deshalb schrieb ich, daß es fast immer klappt ;). Das Wenden erfordert besondere Sorgfalt, das muß nicht unbedingt verboten werden.

Ein Indiz, dass das eigentlich nicht so gewollt ist. Die Bodenmarkierungen sind leider etwas abgefahren, wahrscheinlich sind sie aber so angebracht, dass ein direkter U-Turn dadurch untersagt werden sollte. (Da steht der Konjunktiv als Ausdruck, dass die Abteilung Straßenbau das dann nicht richtig hinbekommen hat.)

Ich habe mir das nun auch mal im Streetview angesehen. Ich finde nicht, dass man hier ein U-Turn untersagen muss oder möchte. Ein U-Turn ist ja nicht nur dann notwendig, wenn man wie Mischkolino die Grünphase haben möchte, sondern auch dann, wenn man sich z.B. verfahren hat. Der U-Turn ist an der Kreuzung voher sogar explizit verboten, wenn man von der Wartenberger Straße an der Kreuzung zum Malchower Weg umdrehen möchte.

Wenn wie Mischkolino schreibt, so viele Fahrzeuge gerade aus möchten, wundert es mich, dass die Ampelgrünphase dort nicht deutlich länger ist. Ansonsten ist das Manöver von Mischkolino ein astreines Nichtrotlichtverstoß.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 2. Mai 2017 um 16:28:12 Uhr:

Zitat:

@StefanLi schrieb am 2. Mai 2017 um 10:29:21 Uhr:

 

Ein Indiz, dass das eigentlich nicht so gewollt ist. Die Bodenmarkierungen sind leider etwas abgefahren, wahrscheinlich sind sie aber so angebracht, dass ein direkter U-Turn dadurch untersagt werden sollte. (Da steht der Konjunktiv als Ausdruck, dass die Abteilung Straßenbau das dann nicht richtig hinbekommen hat.)

Ich habe mir das nun auch mal im Streetview angesehen. Ich finde nicht, dass man hier ein U-Turn untersagen muss oder möchte. Ein U-Turn ist ja nicht nur dann notwendig, wenn man wie Mischkolino die Grünphase haben möchte, sondern auch dann, wenn man sich z.B. verfahren hat. Der U-Turn ist an der Kreuzung voher sogar explizit verboten, wenn man von der Wartenberger Straße an der Kreuzung zum Malchower Weg umdrehen möchte.

Wenn wie Mischkolino schreibt, so viele Fahrzeuge gerade aus möchten, wundert es mich, dass die Ampelgrünphase dort nicht deutlich länger ist. Ansonsten ist das Manöver von Mischkolino ein astreines Nichtrotlichtverstoß.

Über RLV sollte man hier nicht reden. Nur wenn die Ampel für die Tram "freie Fahrt" gibt und er auch gleichzeitig grün hat, hat man entweder bei der Ampelschaltung unterstellt, dass es kein U-Turn gibt - er also untersagt wäre - oder es ist etwas falsch bei der Ampelschaltung. IMHO ist das mit der parallelen Grünphase nicht richtig, da die Bahn ja aus dem separaten Gleisbett kommt.

Für mich ergo: Ampelschaltung falsch oder vergessen U-Turn zu verbieten.

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