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Rote Ampel 1,1 Sekunden gemessen

Themenstarteram 25. November 2014 um 19:39

Guten Abend,

heute kam der Anhörungsbogen zu einem Rotlichtverstoß vor einigen Wochen. Die gemessene Zeit wird mit 1,1 Sekunden angeben. Meine Frage nun: Macht es Sinn, dagegen vorzugehen? Denn bei unter 1 Sekunde wäre sowohl der Geldbetrag und die Punkte geringer, außerdem würde es kein Fahrverbot geben.

Wenn jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht hat, wäre ich für Ratschläge sehr dankbar..

Einen Schönen Abend noch,

JReCa

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@birscherl schrieb am 27. November 2014 um 06:56:46 Uhr:

Genau! Fehler sind hier total verabscheuungswürdig, am besten gleich vierteilen und teeren. Wie gut, dass Henrik stets völlig fehlerfrei durchs Leben schleicht. Meine Güte ...

...ich finde das Rumgeheule schlimmer.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. Dezember 2014 um 20:18:41 Uhr:

Ohje....

:D da haben sich halt mal wieder 2 ganz schrecklich lieb :D

Zitat:

@Lancelot59 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-1-sekunden-gemessen-t5128105.html?...]

...DU bist also genau der Typ Blechkistentreiber den man eigentlich auf der Straße nicht braucht, der Typ der Rotlicht als Empfehlung auslegt, der Typ der sich wegen unbandigem vorwärtsdrangs in verstopfte Kreuzungen stellt, der Typ der sein eigenes Vorankommen über das wohl und wehe anderer stellt.

Also kein Revoluzzer, nur ein Egozentriker.

*Knusper*

Also ich lege hier gerade mal die Beine hoch und genieße den Abend bei Coke und Chips. Ich möchte nicht sagen, dass ich mich in meinem Erfolg sonne, aber doch, irgendwie tue ich das schon. Hat ja wieder geklappt jemanden zu finden, der mir den Abend versüßt, unabhängig von meiner besseren Hälfte.

Okay, also dann mal zur Sache: Alle deine Behauptungen sind haltlos, da jeglicher Grundlage entbehrend. Hier kommt wieder einmal mehr die pulsadern-belastende V&S-Mentalität der Reizwort-Affinität zum Tragen, die dafür sorgt das das gelesen wird, was derjenige lesen will. :D

Aber um dem ganzen Feuer noch etwas Öl zuzuführen: Ja, ich hasse Schleicher! Ich mag auch keine Raser, aber ich stelle meine Fahrweise darauf ein den (noch) schnelleren Platz zu machen um sie in ihrem Treiben nicht zu behindern. In der Stadt, auf der Landstraße und auch auf der Autobahn. Persönliche Nicklichkeiten sind Sache der V&S-Verkehrspädagogen aber nicht meine Angelegenheit. Das Problem an den Schleichern ist allerdings, dass sie garnicht von so vielen Leuten überholt werden können (als Beispiel), wie es eigentlich notwendig wäre.

#rasen #vorsatz #rotlichverstoß #rechtfertigung #dacia logan #verkehrspädagoge

Zitat:

@jetsetjohn schrieb am 1. Dezember 2014 um 20:37:10 Uhr:

Zitat:

@Lancelot59 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-1-sekunden-gemessen-t5128105.html?...]

...DU bist also genau der Typ Blechkistentreiber den man eigentlich auf der Straße nicht braucht, der Typ der Rotlicht als Empfehlung auslegt, der Typ der sich wegen unbandigem vorwärtsdrangs in verstopfte Kreuzungen stellt, der Typ der sein eigenes Vorankommen über das wohl und wehe anderer stellt.

Also kein Revoluzzer, nur ein Egozentriker.

*Knusper*

Also ich lege hier gerade mal die Beine hoch und genieße den Abend bei Coke und Chips. Ich möchte nicht sagen, dass ich mich in meinem Erfolg sonne, aber doch, irgendwie tue ich das schon. Hat ja wieder geklappt jemanden zu finden, der mir den Abend versüßt, unabhängig von meiner besseren Hälfte.

 

Ich hab noch etwas Popcorn übrig, biete ich zum Tausch gegen ein paar Chips an :)

Allgemein verursachen unsichere Schleicher bei mir auch mehr Kopfschmerzen als die Schnellfahrer.

Ich vermeide den Begriff Raser hier bewusst., weil ich die auch nicht mag. Ich definiere diesen Personenkreis als Fahrer mit zu hoher und unangepasster Geschwindigkeit. Das kann auch Tempo 30 in einer verkehrsberuhigten Zone sein, auch wenn das sicher nicht "rasen" im allgemeinen Sprachgebrauch ist.

Schlimm sind auch die Vollnasen, die auf einer dichten Autobahn im Kofferraum kleben und der Meinung sind mich dadurch irgendwie beeindrucken zu können. Die machen je nach Verkehrsdichte keinen Meter Landgewinn.

Zitat:

@jetsetjohn schrieb am 1. Dezember 2014 um 20:37:10 Uhr:

Zitat:

@Lancelot59 [url=http://www.motor-talk.de/.../...-1-sekunden-gemessen-t5128105.html?...]

...DU bist also genau der Typ Blechkistentreiber den man eigentlich auf der Straße nicht braucht, der Typ der Rotlicht als Empfehlung auslegt, der Typ der sich wegen unbandigem vorwärtsdrangs in verstopfte Kreuzungen stellt, der Typ der sein eigenes Vorankommen über das wohl und wehe anderer stellt.

Also kein Revoluzzer, nur ein Egozentriker.

*Knusper*

Also ich lege hier gerade mal die Beine hoch und genieße den Abend bei Coke und Chips. Ich möchte nicht sagen, dass ich mich in meinem Erfolg sonne, aber doch, irgendwie tue ich das schon. Hat ja wieder geklappt jemanden zu finden, der mir den Abend versüßt, unabhängig von meiner besseren Hälfte.

Okay, also dann mal zur Sache: Alle deine Behauptungen sind haltlos, da jeglicher Grundlage entbehrend. Hier kommt wieder einmal mehr die pulsadern-belastende V&S-Mentalität der Reizwort-Affinität zum Tragen, die dafür sorgt das das gelesen wird, was derjenige lesen will. :D

Aber um dem ganzen Feuer noch etwas Öl zuzuführen: Ja, ich hasse Schleicher! Ich mag auch keine Raser, aber ich stelle meine Fahrweise darauf ein den (noch) schnelleren Platz zu machen um sie in ihrem Treiben nicht zu behindern. In der Stadt, auf der Landstraße und auch auf der Autobahn. Persönliche Nicklichkeiten sind Sache der V&S-Verkehrspädagogen aber nicht meine Angelegenheit. Das Problem an den Schleichern ist allerdings, dass sie garnicht von so vielen Leuten überholt werden können (als Beispiel), wie es eigentlich notwendig wäre.

#rasen #vorsatz #rotlichverstoß #rechtfertigung #dacia logan #verkehrspädagoge

Dummerweise sehe ich in diesem Beitrag den Vorsatz, andere Nutzer zu provozieren und den Thread wieder auf die Schiene der persönlichen Kleinkriege zu führen. Wer dem Feuer Öl zugießt, sollte darauf achten, dass er sich nicht wie in diesem Fall die ach so in Unschuld gewaschen Hände verbrennt.

AUA

twindance/MT-Moderation

@Twindance kurze OT Frage: warum ist Dein Beitrag auch kursiv? Mir ist das dieser Tage in einem anderen Thread auch so passiert und ich weiß nicht, warum. Ein Fall für das "sagt's uns" oder haben ich das was verpeilt?

Vermutlich hat er hinter dem Beitrag des Zitats den schließenden Code für Kursiv [ /i ] (ohne die Leerzeichen) nicht drin, dann bleibt der Text bis zum Ende kursiv

Keine Ahnung, bekomme es auch nicht geändert. Ändert aber nix an meiner Aussage und bereitet mir kein weiteres graues Haar :D

Zitat:

@twindance schrieb am 1. Dezember 2014 um 21:13:08 Uhr:

Keine Ahnung, bekomme es auch nicht geändert. Ändert aber nix an meiner Aussage und bereitet mir kein weiteres graues Haar :D

:D:D lol, so ging es mir auch.

@Kerberos: das "i" war bei mir nicht zu sehen, zumindest wenn ich richtig erinnere. Das hatte ich geprüft. Egal. Wenn es wieder passiert dann frag ich mal die Werkstatt.

Sry für OT Leut's :)

Das "i" muss man auch nicht zwingend sehen, ich hatte das gleiche vorhin auch.

Ich habe dann einfach ein schließendes "i" gesetzt, schon war alles wieder ok. Man muss nicht allen Sachen auf den Grund gehen, wenns workarounds gibt :D

Zitat:

@dodo32 schrieb am 30. November 2014 um 21:49:39 Uhr:

Das hast Du ein wenig falsch interpretiert. Es geht hier um eine Owi und wie gesagt, um das Opportunitätsprinzip sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das kannst Du alles nachlesen. Musst Dir halt ein bischen Mühe geben und / oder die entsprechende Literatur beschaffen. ;)

Im Falle des TE ist es aber keine Owi, sondern schon eine Straftat, die mit einem Bußgeld irgendwo zwischen 90 und 200 € geahndet wird. Und das bringt die Behörde auch zu Ende, wenn ihr keine Fehler nachweisbar sind.

In meiner alten Firma habe ich mehrmals erlebt, dass die Polizei beim Fuhrparkleiter am Schreibtisch stand und sich die Fahrtenbücher angesehen hat. Und da ging es meist um weniger hohe Bußgelder, meist Tempoverstöße. Alleine der Einsatz der Polizei dürfte schon teurer gewesen sein als die vielleicht 100 € Bußgeld...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 2. Dezember 2014 um 18:03:27 Uhr:

Im Falle des TE ist es aber keine Owi, sondern schon eine Straftat, die mit einem Bußgeld irgendwo zwischen 90 und 200 € geahndet wird.

Aus den Beiträgen des TE geht für mich nicht hervor, dass es eine Straftat darstellte. Es ist so lange eine Owi bis es zu einer eventuellen Gefährung anderer, oder zum Unfall aufgrund des Rotlichverstoßes kommt. Das muss man ihm aber auch erstmal nachweisen. Dass es s war, hat er nicht geschrieben. Also nach unserem Kenntnisstand: Owi

Sollte der TE das irgendwo geschrieben haben und ich habe es nicht gesehen, hast Du natürlich Recht.

@Hannes1971 schrieb am 2. Dezember 2014 um 18:03:27 Uhr:

Zitat:

 

Im Falle des TE ist es aber keine Owi, sondern schon eine Straftat, die mit einem Bußgeld irgendwo zwischen 90 und 200 € geahndet wird. Und das bringt die Behörde auch zu Ende, wenn ihr keine Fehler nachweisbar sind.

Es handelt sich beim Fall des TE um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der mit einem erhöhten Bußgeld und Fahrverbot geahndet wird. Das hat mit einer Straftat nicht das geringste zu tun.

137618

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase A - 2 200,00 1 M

dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

und selbst mit Gefährdung oder einem Unfall ist es noch keine Straftat, sondern im Bußgeldkatalog geregelt.

137619

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und A - 2 320,00 1 M

gefährdeten +) dadurch Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als

1 Sekunde an.

§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3.1 BKat;

§ 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG

 

137620

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum A - 2 360,00 1 M

Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3.2 BKat;

§ 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG

137624

Zitat:

@AS60 schrieb am 2. Dezember 2014 um 19:04:06 Uhr:

@Hannes1971 schrieb am 2. Dezember 2014 um 18:03:27 Uhr:

Zitat:

 

Im Falle des TE ist es aber keine Owi, sondern schon eine Straftat, die mit einem Bußgeld irgendwo zwischen 90 und 200 € geahndet wird. Und das bringt die Behörde auch zu Ende, wenn ihr keine Fehler nachweisbar sind.

Es handelt sich beim Fall des TE um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der mit einem erhöhten Bußgeld und Fahrverbot geahndet wird. Das hat mit einer Straftat nicht das geringste zu tun.

Ah ja. Ich dachte, oberhalb der Ordnungswidrigkeit, sprich beim Erreichen der Punkteschwelle, ist schon alles Straftat...

Aber wie auch immer: Auch bei solchen Bußgeld-Tatbeständen wird ein Ermittlungsaufwand getrieben, dessen Aufwand höher als der Ertrag (sprich: das Bußgeld) ist. Wäre natürlich interessant zu wissen, wo da die Schmerzgrenze seitens der Behörden ist. Bei meiner alten Firma war es jedenfalls so, dass Bußgeldbescheide für Poolfahrzeuge durch den Fuhrparkleiter an den entsprechenden Mitarbeiter weitergeleitet wurden. Wenn dieser dann widersprochen hat oder gar nicht reagiert hat, kam des Öfteren die Polizei vorbei und hat sich die Fahrtenbücher angesehen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 2. Dezember 2014 um 18:03:27 Uhr:

Zitat:

@dodo32 schrieb am 30. November 2014 um 21:49:39 Uhr:

Das hast Du ein wenig falsch interpretiert. Es geht hier um eine Owi und wie gesagt, um das Opportunitätsprinzip sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das kannst Du alles nachlesen. Musst Dir halt ein bischen Mühe geben und / oder die entsprechende Literatur beschaffen. ;)

Im Falle des TE ist es aber keine Owi, sondern schon eine Straftat, die mit einem Bußgeld irgendwo zwischen 90 und 200 € geahndet wird. Und das bringt die Behörde auch zu Ende, wenn ihr keine Fehler nachweisbar sind.

In meiner alten Firma habe ich mehrmals erlebt, dass die Polizei beim Fuhrparkleiter am Schreibtisch stand und sich die Fahrtenbücher angesehen hat. Und da ging es meist um weniger hohe Bußgelder, meist Tempoverstöße. Alleine der Einsatz der Polizei dürfte schon teurer gewesen sein als die vielleicht 100 € Bußgeld...

Was hast Du denn für ein Rechtsverständnis? Ein Rotlichtverstoß ist immer noch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, egal wie hoch das Bußgeld ist. Eine Straftat setzt ein Gesetz voraus. Was meinst Du wohl, was das "O" am Ende von StVO heißt?

Was oft zu lesen ist:

"Mit Straftat wird ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten bezeichnet, dass den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht"

So jetzt sieh mal zu, wie Du das in der StVO unterbringst.

EDIT: Zu langsam :(

Themenstarteram 21. Januar 2015 um 4:09

So nachdem jetzt nochmal knapp 8 Wochen ins Lande gezogen sind wollte ich einfach für die Interessierten hier nur kurz berichten, dass ein Einspruch tatsächlich erfolgreich war und nun die Sache mit ca 120 Euro (90 Euro + Bearbeitungsgebühren) und einem Punkt erledigt ist.

Vielen Dank an alle die sich hier zu Wort gemeldet haben, insbesondere an diejenigen welche mir konkrete Hilfestellungen gegeben und dazu bewegt haben die 1,1 Sekunden anzufechten!

In diesem Sinne,

bleibt heiter und allzeit gute Fahrt :)

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