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Rote Ampel 1,1 Sekunden gemessen

Themenstarteram 25. November 2014 um 19:39

Guten Abend,

heute kam der Anhörungsbogen zu einem Rotlichtverstoß vor einigen Wochen. Die gemessene Zeit wird mit 1,1 Sekunden angeben. Meine Frage nun: Macht es Sinn, dagegen vorzugehen? Denn bei unter 1 Sekunde wäre sowohl der Geldbetrag und die Punkte geringer, außerdem würde es kein Fahrverbot geben.

Wenn jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht hat, wäre ich für Ratschläge sehr dankbar..

Einen Schönen Abend noch,

JReCa

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@birscherl schrieb am 27. November 2014 um 06:56:46 Uhr:

Genau! Fehler sind hier total verabscheuungswürdig, am besten gleich vierteilen und teeren. Wie gut, dass Henrik stets völlig fehlerfrei durchs Leben schleicht. Meine Güte ...

...ich finde das Rumgeheule schlimmer.

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Zitat:

@dodo32 schrieb am 30. November 2014 um 15:43:34 Uhr:

Ob die Behörde wegen 200,-- Euro einen Aufriss macht der sie unter dem Strich mehr kostet als sie bringt, wage ich schlicht anzuzweifeln.

Das tut sie notfalls auch für 20.-€. Hier geht es ja nicht ums Geldverdienen sondern um die Ahndung eines Fehlverhaltens.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. November 2014 um 16:02:28 Uhr:

Zitat:

@dodo32 schrieb am 30. November 2014 um 15:43:34 Uhr:

Ob die Behörde wegen 200,-- Euro einen Aufriss macht der sie unter dem Strich mehr kostet als sie bringt, wage ich schlicht anzuzweifeln.

Das tut sie notfalls auch für 20.-€. Hier geht es ja nicht ums Geldverdienen sondern um die Ahndung eines Fehlverhaltens.

Natürlich geht es auch ums Geld. Und wegen 20,-- Euro werden die sicher keine 1.500 ausgeben. Tun sie das, haben sie den Bund der Steuerzahler am Hals :D. Nein, Spaß. Es wäre und ist schlicht unverhältnismäßig.

Ein Bekannter von mir war viel zu schnell. Der kam aus der Nummer auch nicht raus, konnte aber durch den Anwalt ein Fahrvebot abwenden. Nun mag einer sagen: "ah, so einfach ist das". Ist es aber nicht. Die Geldstrafe war horrend und es gab auch Zusatzpunkte und passiert's nochmal und sei es nur eine Kleinigkeit, ist die Pappe weg. Die Richterin fand das nicht lustig hat allerdings berücksichtig, dass er Selbstständig ist. Und nochmal: "lohnen" tut sich ein Einspruch in den seltensten Fällen. Jedoch dann wenn man sich zu 100% sicher ist, dass man nichts dafür kann. Das ist wie wenn man mit 50 bei 50 geblitzt wird und einen Bescheid über 100 Euro bekommt. Dann wird man wohl widersprechen dürfen...

Verhältnismässigkeit ist in dem Fall kein Kriterium. Es wird ermittelt bis ein Täter gefunden ist - schon zur Abschreckung Anderer. Sonst müsste z.b. die Parkraumüberwachung in manchen Gegenden eingestellt werden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. November 2014 um 16:48:36 Uhr:

Verhältnismässigkeit ist in dem Fall kein Kriterium.

Doch, denn es gilt auch bei Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip.

 

Zitat:

Es wird ermittelt bis ein Täter gefunden ist - schon zur Abschreckung Anderer.

Nein. Es gibt Verjährungsfristen.

Ja und wenn das Verfahren wasserdicht ist, sitzt man noch auf seinen Anwaltskosten, wenn man keine entsprechende Versicherung hat.

Muss sich halt jeder selbst überlegen. Allein mit einer "Vermutung" weil der Kumpel mit im Auto saß,, reicht da vermutlich nicht.

Kaum einer von uns kann zwischen 1.1 und 0.9 Sekunden unterscheiden.

Zitat:

@kerberos schrieb am 30. November 2014 um 18:48:56 Uhr:

Ja und wenn das Verfahren wasserdicht ist, sitzt man noch auf seinen Anwaltskosten, wenn man keine entsprechende Versicherung hat.

Das ist ja das Ding. Man kann anzweifeln und im Zweifel, zahlt man drauf :D.

Zitat:

Muss sich halt jeder selbst überlegen. Allein mit einer "Vermutung" weil der Kumpel mit im Auto saß,, reicht da vermutlich nicht.

Kaum einer von uns kann zwischen 1.1 und 0.9 Sekunden unterscheiden.

Gehe ich auch von aus, dass das nicht reicht. Ein gewiefter Anwalt macht im Grunde nichts anderes, als die Angelegenheit für die Gegenseite unwirtschaftlich zu machen bzw. das Vergehen ist zwar ein Owi, aber das Verfahren kann eben im Zweifel wegen zu geringem öffentlichen Interesse eingestellt werden. Siehe oben: Opportunitätsprinzip. Daraus folgt, dass der Verstoß zwar grundsätzlich auch bei einem Einspruch geahnet werden könnte, aber eben nicht muss.

Sorry, aber Du hast keine Ahnung. Wir sind doch nicht auf einem türkischen Basar oder beim Pokerspiel. Deine Beispiele für eingestellte Verfahren haben alle inhaltliche Gründe. Und Deine Behauptung ist einfach nur eine Behauptung.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. November 2014 um 21:26:23 Uhr:

Sorry, aber Du hast keine Ahnung.

Mehr als Du auf jeden Fall

Zitat:

Wir sind doch nicht auf einem türkischen Basar oder beim Pokerspiel.

So ist es. Wir leben in der BRD und es steht jedem frei, sich in die entsprechende Literatur einzulesen.

Zitat:

Deine Beispiele für eingestellte Verfahren haben alle inhaltliche Gründe.

Das ist meistens so, wenn etwas eingestellt oder weiter verfolgt wird. Es gibt dafür Gründe oder Rechtsgrundlagen

Zitat:

Und Deine Behauptung ist einfach nur eine Behauptung.

Es gibt derer mehrere. Müsstest Du präzisieren. Wenn ich schreibe dass ich vermute, dann vermute ich aufgrund meiner Erfahrung und / oder meines Wissens. Solche Geschichten kann auch ein Hobbyjurist im Zweifel relativ präzise beurteilen schon alleine aufgrund der Tatsache, dass er sich überhaupt auch nur ansatzweise mit unserem Rechtssystem befasst bzw. befasst hat. Wie ein Erfüllungsgehilfe im konkreten Fall dann entscheidet weiß man erst, wenn es soweit ist.

Deine Vermutung läuft darauf hinaus, dass Gesetze nicht gelten sollen, wenn es unökonomisch wäre, ihre Übertretung zu verfolgen. Man müsste einfach nur so lange prozessieren und Einspruch einlegen, bis der Staat aufgibt. Keine Ahnung, was Dich zu solch einer abstrusen Idee bringt. Einen Beleg hast Du für die These jedenfalls noch nicht angeführt, oder wo ist die "einschlägige Literatur" wo man das nachlesen könnte?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. November 2014 um 21:42:36 Uhr:

Deine Vermutung läuft darauf hinaus, dass Gesetze nicht gelten sollen, wenn es unökonomisch wäre, ihre Übertretung zu verfolgen. Man müsste einfach nur so lange prozessieren und Einspruch einlegen, bis der Staat aufgibt. Keine Ahnung, was Dich zu solch einer abstrusen Idee bringt. Einen Beleg hast Du für die These jedenfalls noch nicht angeführt, oder wo ist die "einschlägige Literatur" wo man das nachlesen könnte.

Das hast Du ein wenig falsch interpretiert. Es geht hier um eine Owi und wie gesagt, um das Opportunitätsprinzip sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das kannst Du alles nachlesen. Musst Dir halt ein bischen Mühe geben und / oder die entsprechende Literatur beschaffen. ;)

Es geht auch nicht darum, "dass Gesetze nicht gelten". Es geht darum, wie man mit der Übertretung umgeht. Nicht umsonst wird unterschieden zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Und innerhalb dessen gibt es noch weitere Abstufungen. Alles nicht so einfach, wie Du es dir vorstellst. Fair ist es auf jeden Fall.

Niemand wird ein Owi-Verfahren mit sonnenklarer Sachlage nach dem Opportunitätsprinzip einstellen. Schließlich werden die Kosten des Verfahrens und der Verfolgung dem Betroffenen auferlegt. Bei den Verfahrenskosten gibt es eine Mischkalkulation. Manchmal rechnet sich ein Verfahren nicht - dennoch wäre es unfair allen anderen gegenüber, wenn man Schuldige davonkommen ließe. Eine gewisse Hartnäckigkeit der Bußgeldstelle kann man im Gegenteil erwarten, wenn man sich mit lauter Mätzchen wehrt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 30. November 2014 um 22:04:18 Uhr:

Niemand wird ein Owi-Verfahren mit sonnenklarer Sachlage nach dem Opportunitätsprinzip einstellen. Schließlich werden die Kosten des Verfahrens und der Verfolgung dem Betroffenen auferlegt.

Ob die Sachlage sonnenklar ist, zeigt der Einzelfall. Es ist müßig... :o

Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 29. November 2014 um 21:03:34 Uhr:

Menschlich betrachtet mag das ja durchaus so zu sehen sein, jedem der sich aber an gewisse Vorschriften hält als Spießbürger titulieren zu wollen ist ein anderes Thema das sich dann besser Kamikaze auf die Frontscheibe malen sollten.

Da sieht man wieder, es wird nur gelesen was gelesen werden will... Ich schrieb nicht, bei Rot fahren wäre OK, sondern nur, dass es wohl jedem mal passieren könne. Hier, im V&S, dem Forum mit den perfektesten, umsichtigsten und weisesten Fahrern der Bundesrepublik Deutschland, passieren Rotlicht- und andere Verstöße nunmal nicht zufällig sondern stets vorsätzlich und mit ernster Boshaftigkeit. Der klassische V&S-Dacia Logan / Hyundai i30-Lenker macht nunmal nicht solche Fehler. Er lenkt seinen Personenkraftwagen stets ruhig, besonnen und fehlerfrei von A nach B.

Sowas kann jedem mal passieren, DIR hingegen unterstelle ich jetzt mal Rotzfrech das du das absichtlich machst weil du die eilige Einfalt in Person bist, sowas von wichtig das sich die ganze Welt, inkl. derer die jetzt Grün haben deinem Vorwärtsdrang oder deiner Farbenblindheit unterzuordnen haben.

DU bist also genau der Typ Blechkistentreiber den man eigentlich auf der Straße nicht braucht, der Typ der Rotlicht als Empfehlung auslegt, der Typ der sich wegen unbandigem vorwärtsdrangs in verstopfte Kreuzungen stellt, der Typ der sein eigenes Vorankommen über das wohl und wehe anderer stellt.

Also kein Revoluzzer, nur ein Egozentriker.

Ohje....:rolleyes::eek::confused::(

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