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Roller-Hänger

Themenstarteram 2. November 2013 um 19:03

Meine Recherche zum Bau eines Rolleranhängers verlief bisher ernüchternd: von der DEKRA, vom TÜV

unbefriedigende bis garkeine Antworten. Lediglich der Hinweis, das die Kupplung lt. StVO, eine ABE

haben muss. Auch Bremslicht, Blinker, Schild m. Beleuchtung müssen natürlich sein.

Dann die hiesige Polizei gefragt - ebenfalls keine neuen Erkenntnisse. Zitat: beim Fuffi mit Hänger

ist so ziemlich alles erlaubt, wenn keine Bauteile über die max. Rollerbreite hervorstehen. Zitat Ende.

(slooowrider's Satteltaschen sind demnach nicht erlaubt)

Die mir wichtigste Frage an die community ist: wer hat fundierte Kenntnisse: Einrad- oder Zweirad?

Starre Befestigung - oder Kugelkopf ???

Rolli

Beste Antwort im Thema

Man unterscheide zwischen Ladung (Taschen, Topcase etc.) und Zubehör-/Anbauteilen.

Ladung ist ohne Werkzeug abnehmbar. Zu Vorschriften über Ladung siehe

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html

Sind Slowriders Satteltaschen breiter als 2.55m oder höher als 4m?

Ferner beachten:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Zu Anhängern hat Joggi-2 die beste Idee.

Für ein Motorfahrrad (Mofa) gelten noch die wenigsten Vorschriften.

Oder hat jemand ein (altes) fahrerlaubnispflichtiges Kraftrad mit eingetragener Anhängelast?

Die EU sieht gar keine Anhänger am Kraftrad vor! Nicht einmal eine Fahrerlaubnis für so einen "Kraftrad-Zug".

Altes deutsches Relikt ist noch §32 StVZO (1) 5.

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Moin,

so weit mir bekannt:

Anhänger nur bei Mofas, Roller bis 25 Km/h.

Bei den Kupplungen sollen nur noch die aus Altbeständen der DDR eine STVO Erlaubnis haben um an entsprechenden zweiräderig Fahrzeugen benutzt zu werden. Konnte darüber aber noch nicht viel im Internet finden.....

bei den Fuffis gibt es ja auch im Versicherungsschein keine Klausel die eien Anhänger mit einschließen würde. Sehr Problematisch bei einen Unfall

 

Noch ein Problem EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) des Roller sagt nichts über eine zulässige Anhängelast aus.

Man unterscheide zwischen Ladung (Taschen, Topcase etc.) und Zubehör-/Anbauteilen.

Ladung ist ohne Werkzeug abnehmbar. Zu Vorschriften über Ladung siehe

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html

Sind Slowriders Satteltaschen breiter als 2.55m oder höher als 4m?

Ferner beachten:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Zu Anhängern hat Joggi-2 die beste Idee.

Für ein Motorfahrrad (Mofa) gelten noch die wenigsten Vorschriften.

Oder hat jemand ein (altes) fahrerlaubnispflichtiges Kraftrad mit eingetragener Anhängelast?

Die EU sieht gar keine Anhänger am Kraftrad vor! Nicht einmal eine Fahrerlaubnis für so einen "Kraftrad-Zug".

Altes deutsches Relikt ist noch §32 StVZO (1) 5.

Hallo,

was noch dazu kommt ist die Bremsleistung bei einen ungebremsten Anhänger aus einer Geschwindigkeit von 45+ Km/h.

am 3. November 2013 um 9:31

Naja alles erlaubt - heisst die sehen es wie Ladung. aber da es keine Rolle Kupplung mit ABE gibt, ist es irgendwie doch nicht koscher. Für Quads gibt es Kupplungen mit ABE - wird aber wiederum auf eine Gruppe von Qauds beschränkt sein.

Andererseits: die Zeitungsausteller fahren häufig mit so einem Hänger rum .....

Aber Rolli du fährts doch eine Mojito - was willste den da ranhängen .....

 

Zitat:

Original geschrieben von Krakz

Naja alles erlaubt - heisst die sehen es wie Ladung.

Wer ist "die"?

Im Gegensatz zur Ladung fährt ein Anhänger auf eigenen Rädern auf der Strasse. Ein Anhänger ist ein Fahrzeug.

am 3. November 2013 um 11:49

Naja Anfangspost die Poluzei

Zitat: beim Fuffi mit Hänger ist so ziemlich alles erlaubt, wenn keine Bauteile über die max. Rollerbreite hervorstehen. Zitat Ende.

wie Ladung eben - aber ob das korrekt ist? Rumgefahren wird jedenfalls mit Hänger

Moin,

Anhänger am Mofa= Fahrrad mit Hilfsmotor (neuzeitlich auch Roller mit 25km/h) da kann ja mit Kupplung mit ABE gefahren werden. Wie letztlich die Kupplung an den Roller kommt ist Bastelarbeit.

zur DDR zeit gab es Kupplungen für Schwalbe und CO. Altbestände haben noch Betriebserlaubnis. Neu gibts nichts mehr. Aber das waren ja Erfindungen in einen Mangelstaat.

bei 45 Km/h müsste das schon eine Auflauf bremsende Kupplung sein. Gibts sowas ?

 

Themenstarteram 3. November 2013 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von Krakz

Naja alles erlaubt - heisst die sehen es wie Ladung. aber da es keine Rolle Kupplung mit ABE gibt, ist es irgendwie doch nicht koscher. Für Quads gibt es Kupplungen mit ABE - wird aber wiederum auf eine Gruppe von Qauds beschränkt sein.

Andererseits: die Zeitungsausteller fahren häufig mit so einem Hänger rum .....

Aber Rolli, du fährts doch eine Mojito - was willste den da ranhängen .....?

moin Krakz,

wie eingangs erklärt : ich werde einen Anhänger, ähnlich dem PAV 40/41 oder Jawa, selberbauen.

Anhängerkupplungen mit ABE für Roller gibt es in starrer, gerader Verbindung, sowie mit Kugelkopf

für frei bewegliche Hänger.

Das war der eigentliche Sinn meiner Anfrage. Mir ist nur noch nicht klar, was denn nun besser ist:

mit Kugelkopf-Kupplung bedeutet, der Hänger "schlackert" bei Kurvenfahrt hin-und her. Wo hingegen

die "starre Verbindung", den Hänger wie eine Verlängerung des Rollers... mit durch die Kurven zieht.

Nicht unerheblich: die starre Verbindung macht sogar die "Schräglage" beider Fahrzeugteile mit.

Außerdem ist mir nicht klar, was denn besser ist: einachsig, mit einem Rad wie beim PAV, oder mit 2 Rädern.

Beides ist erlaubt. Mit 2 Rädern könnte die max. Breite (des Rollers) überschritten werden. Und das

ist nicht erlaubt... das würde auch hinter der Mojito nicht so gut aussehen.

Eine Auflaufbremse, wie Joggi-2 meint, ist nicht zwingend erforderlich. Der Hänger kann ungebremst

betrieben werden. Nur Bremslicht, Blinker, 2. Schild mit Kennzeichenbeleuchtung, ist vorgeschrieben.

Der PAV (Foto 1+2) hat eine starre Verbindung. Der Hänger läuft gerade hinter dem Roller her und macht

die Schräglage in Kurven mit.

Das einfachste wäre, einen uralten PAV zu kaufen. Aber die Dinger aus den 60'iger Jahren, sind gesucht

und erzielen heutzutage Mondpreise, jenseits von 690 €. Meistens sind es "Schrottkisten", die aufwändig

restauriert bzw. neu aufgebaut werden müssen. Deshalb baue ich selber... Sollte ich jemals mit dem

Projekt fertig werden, wird die 1. Rollerrtour sein, dir das Gespann vorzuführen....

Gruss Rolli

 

 

am 3. November 2013 um 16:55

Okay

jetzt habe ich es verstanden. Die Preise für den PAV sind gesalzen - zumal ja noch was zu tun ist.

Aber ne Stromlinenform selbst zu machen ist ja auch nicht ohne, wenn dir so was vorschwebt.

Einfach einen Rahmen mit Rollerrad hinten und ne Natokist druff, ist es wohl nicht.

Ich würde mal tippen, dass edler Seklstbau auch bei 500 rauskommt - egal wie man es macht. Ich würde an Selbstbau nur denken, wenn den Wunschaufbau, den man sich vosrellt, schon fertig zu Kaufen bekommt also Koffer, Kiste, Truhe was weiß ich

Oder wenn man spitz ist auf ein halbes Jahr Schreinerarbeit oder Blechbeabeitung. Mit einem Stromlinenseitenansicht aber geraden Seitenwänden ginge es ja noch - wie so ein Teardrobanhänger in klein - vor allem wenn es farbig lackiert werden soll. Sperrholz ist ja einigermaßen sanft zu bearbeiten

Die starre Verlängerung finde ich übrigen sunheimlich, dann hat man ein Zwei-Dreirad von fast vier Meter Länge ..... 2 Meter Roller, 140 die Kiste mit dem Außenrad, plus Abstand Oha

Ihc würde es auch schöner finden, wenn der Reifen zumindest zum Teil im Hänger integriert wäre und nicht so nachläuft

 

Habe mir übrigens noch einen ollen Scarabeo gekauft - muss aber noch geliefert werden ....

war jetzt mal zum Kaffee bei einen Zweiradmechanikermeister. Gelernt hat der noch mit NSU Quickly.

laut ihm

für den Anhänger ist Betriebserlaubnis nötig. Also Einzelabnahme .§ 4 Abs. 1 FZV

Kupplungen werden keine mehr gebaut die eine ABE haben.

Sollte noch ein altes Modell aufzutreiben sein (Prüfnummer aufgeprägt) muss die in die Papiere des Roller eingetragen werden.

Da es eine bauliche Veränderung am Roller ist muss vom Hersteller ein OK angefordert werden. Sonst ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges weg.

Versicherung muss über den Zweck als Zugfahrzeug informiert werden.

Warum greift Ihr nicht auf einen alten Simson-Anhänger zurück?

Wahoo

wenn du noch einen an der Hand hast UND die dazu benötigte Kupplung mit Altbestandszulassung

(eingeschlagenen Nummer) dann gib die Adresse mal an den TS (Themenstarter) Der wird sich freuen.

Themenstarteram 3. November 2013 um 23:38

Moin Wauhoo,

genau so: wenn du 'ne Kupplung mit eingeschl. Nummer hast- bitte 'n paar mehr info's. Gern auch auch als PN .

Gruss Rolli

Themenstarteram 6. November 2013 um 17:18

@ Krakz

@ Joggi-2

@ Wauhoo

@ tomS

ich danke euch, für die gutgemeinten Ratschläge zum Bau eines Roller-Anänger. Da es offensichtlich

keine umfassenden Vorgaben, von gesetzlicher Seite, gibt (ausser Kupplung, Bremslicht, Blinker,

Schild u.s.w.), werde ich Rahmen und Gabel "frei Schnauze" konstruieren/bauen.

Dazu habe ich folgende Vorstellung: die Kunstruktion wird, ähnlich wie beim PAV, ein Einrad-Hänger.

Die Grundform des Hängers wird aus einer Heckverkleidung (schon gekauft) der Mojito bestehen.

Ihr könnt euch das so vorstellen: in der Seitenansicht, wird die Mojito ein zweites "Hinterteil",

bestehend aus orig. einteiliger Heckverkleidung, mit Hinterrad, Rücklicht, Blinker, Schildhalterung,

Spritzschutz bekommen...

Wenn alles gut geht, bin ich bis Frühjahr 14 mit dem Bau beschäftigt. Bis dahin... :)

Gruss Rolli

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