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Reparatur oder ......?

Themenstarteram 13. März 2004 um 14:08

Hallo zusammen,

möchte unbedingt mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.

Anfang Nov. 03 unverschuldeter Unfall. Fahrzeug wird in die von mir angegebene VOLVO-Werkstatt abgeschleppt. Am Nachmittag des gleichen Tages Reparatureinwilligung ? (habe nichts gelesen) unterschrieben und dem Vorschlag von VOLVO zur Heranziehung eines Sachverständigen des RWTÜV zugestimmt. Wir regeln alles sagt VOLVO.

VOLVO repariert. Das Fahrzeug ist 34 Tage später fertig. Gutachten habe ich letztlich erst vor einigen Tagen selber beim TÜV angefordert und erhalten.

Inhalt auszugsweise: Reparaturkosten rd. 17700€, Wiederbeschaffungswert 29700€, Restwert 13800€, Wertminderung 1500€, Reparaturdauer (netto) 8-10 Tage.

Tatsächliche Reparaturkosten rd. 19200€

Meine Frage: Hätte es alternativ zur Reparatur auch andere Möglichkeiten gegeben, den Schadensfall abzuwickeln. Wenn ja, hätte VOLVO mich dann nicht von Anfang an darauf hinweisen müssen.

Bin gespannt, ob jemand Antworten hat.

mfg

Werner

Beste Antwort im Thema

Ohne die Unterschrift zur Abtretungserklärung geht nichts! Den Gutachter kann man frei wählen (was ich auf jeden Fall getan hätte) und Einblick in das Gutachten ist zu gewähren. Oder Rücksprache mit dem Gutachter. Weiterhin kann man sich über den Stand der Reparaturarbeiten vor Ort am Fahrzeug informieren. Ich denke im obigen Fall, dass sich der Händler was Gutes tun wollte, kann aber nichts unterstellen.

Gruss

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am 13. März 2004 um 16:12

Eigenartig.

Was ich eigenartig finde, ist das Du nichts unterschrieben hast oder haben willst.

Mein letzter unverschuldeter Unfall ist *Gottseidank* 15 Jahre her, aber das läuft doch in der Regel so ab:

Unfall passiert. Dann wird der Wagen zum nächsten Vetragshändler gebracht und begutachtet. Ist dies erfolgt wird ein Reperaturauftrag und eine Abtretungserklärung vom Kunden unterschrieben, die Vertragswerkstatt "kümmert sich" dann darum, dass das Geld vom Versicherungsgegner auch überwiesen wird, man hat selbst keine Scheerereien oder Rennereien. Bis auf die Tatsache dass man den Versicherungsfragebogen zum Unfallhergang ausfüllen und unterschreiben muss.

Hast Du wirklich keine Abtretungserklärung unterschrieben? Mit Sicherheit denke ich. Und in dieser Abtretungserklärung wird Volvo der Auftrag etreilt den Schaden zu reparieren und gleichzeitig eine Ermächtigung erteilt, in Deinem Namen und Auftrag die Schadenssumme zu kassieren. Meist steht da auch eine Freibleibungsklausel drinn, dass sie auf den Auftraggeber zukommen können, wenn die Versicherung den vollen Reparaturbetrag nicht überweist.

So habe ich es *in etwa* in Erinnerung.

Die Wertminderung sowie eine Nutzenausfallentschädigung (wenn Du dir keinen Leihwagen gemommen hast) streichst Du dir aber hoffentlich wohl ein, oder? ;) :)

Werner,

ich denke, es hätte in jedem Falle die Möglichkeit gegeben, den Wagen als Unfallfahrzeug zu verkaufen (ggfs. ins Ausland, auch wenn ich nicht beurteilen kann, wie gefragt Volvos als Unfallwagen sind), also den Restwert zu realisieren, und den Schaden mit der gegnerischen Versicherung (war ja ein unverschuldeter Unfall) auf Gutachtenbasis abzurechnen. Nach Deinen Zahlen zu urteilen hättest Du dann etwas mehr als € 30.000,-- für eine Ersatzbeschaffung zur Verfügung gehabt.

Offen gesagt, wäre es mein Fzg. gewesen, ich hätte es mit dieser Schadenshöhe nicht reparieren lassen.

Dass der Volvohändler Dich darauf hätte hinweisen müssen, verstanden im Sinne einer Hinweispflicht, möchte ich bezweifeln. Allerdings hätte ich es definitiv erwartet, schließlich haben die wesentlich mehr Erfahrung mit Unfallschäden und deren Abwicklung und hätten dies als selbstverständlichen Kundenservice verstehen müssen. Und sie hätten die Möglichkeit gehabt, einen PKW zu verkaufen ....

Möglicherweise war das Eigeninteresse an einer Werkstattauslastung größer als dasjenige an einem Fahrzeugverkauf. Etwas unbewfriedigend, zweifellos.

Trotzdem: schönes Wochenende

Martin

Ohne die Unterschrift zur Abtretungserklärung geht nichts! Den Gutachter kann man frei wählen (was ich auf jeden Fall getan hätte) und Einblick in das Gutachten ist zu gewähren. Oder Rücksprache mit dem Gutachter. Weiterhin kann man sich über den Stand der Reparaturarbeiten vor Ort am Fahrzeug informieren. Ich denke im obigen Fall, dass sich der Händler was Gutes tun wollte, kann aber nichts unterstellen.

Gruss

Themenstarteram 14. März 2004 um 9:37

Hallo zusammen,

Danke für Eure Beiträge.Ich habe natürlich etwas unterschrieben. Muss aber eingestehen, es nicht gelesen zu haben (Wir regeln Alles). Kann und wird dann wohl diese Abtretungserklärung gewesen sein.

Wir haben am Tage des Unfalls auch über nichts anderes als eine Reparatur gesprochen. Ich persönlich bin immer von etwa 8-9 T€ ausgegangen.

Aber eigenlich hätte VOLVO mich bereits nach den Ergebnissen der Begutachtung über die Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten und über mögliche Alternativen informieren können.

Man hat mich telefonisch aber nur über die Höhe der Wertminderung, der Nutzungsentschädigung und der voraussichtlichen Reparaturdauer informiert. Also wollte man wohl auch unbedingt reparieren.

Im Gutachten werden übrigens auch 3 von verschiedenen Firmen abgegebene Angebote für das verunfallte Fahrzeug aufgeführt (weiss nicht, ob nur pro Forma). Ausserdem wird eine Wiederbeschaffungsdauer von 10-12 Werktagen angegeben.

So viel Mühe mit dem Gutachten macht doch nur Sinn, wenn ausser der Reparatur noch andere Möglichkeiten gegeben sind.

Wenn mir diese Informationen aber nicht zugänglich gemacht werden, so verfehlt ein so umfangreiches und kostenintensives Gutachten sicherlich seinen Zweck.

Mal sehen, vielleicht werde ich mir das nochmal von einem Fachanwalt erklären lassen.

Im Übrigen habe ich VOLVO nach Ende der Reparatur mehrfach um das Gutachten gebeten. Es wurde aber nicht geschickt.

Bin irgendwie ziemlich enttäuscht. Auf Grund der Zahlen hätte ja vielleicht sehr schnell ein Neuer vor der Tür stehen können.

mfg

Werner

Hej Werner!

Die von Dir geschilderte Situation ist etwas verfahren. Du hast dem Händler zu sehr vertraut. Die Sachlage ist äussers kompliziert, so wird Deine Aussage im Ernstfall der des Händlers vor Gericht (wenn es zu einer solchen Auseinandersetzung kommt) nicht standhalten. Um einen Anwalt wirst Du nicht herumkommen. Prinzipiell hast Du ein Recht auf Herausgabe des Gutachtens (bzw. einer Kopie dessen). Im Gutachten sind alle Reparaturabläufe, die Schadenshöhe, Reparaturdauer sowie die Wertminderung festgelegt. Das hätte Dir VOR Beginn der Arbeiten am Wagen mitgeteilt werden MÜSSEN! Im übrigen ist nach Deiner Beschreibung nicht eindeutig geklärt, ob es ein Totalschaden ist oder nicht. Ist es ein Leasingwagen? Wiederbeschaffungswert und Restwert liegen hier sehr weit auseinander, obwohl es nach meinem Verständnis ein und das selbe ist. Normalerweise nennt man es dann Zeitwert. Daher tippe ich auf Leasing. Wenn eine Wiederbeschaffungsdauer anberaumt ist, handelt es sich normal um einen Totalschaden. Irgendwie blicke ich da nicht richtig durch.

Gruss

Unfallreparatur

 

Hallo Werner,

leider etwas spät auf diesen Fred gestoßen, aber vielleicht hilft es Dir doch noch irgendwie weiter.

Grundsätzlich hat der von einem Unfall Geschädigte Anspruch auf den Ersatz des Schadens, der zur Herstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes erforderlich ist. Das wäre also die Reparatur und Ausgleich einer evtl. Wertminderung.

Dieser Schaden ist begrenzt durch das Gebot der Schadensminderung. Wenn also die Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert (Kosten eines auf dem Gebrauchtmarkt zu beschaffenden gleichwertigen Fahrzeuges, meist Händlerverkaufspreis nach Schwacke/DAT) abzüglich Restwert (Erlös des Verkaufs des beschädigten Fahrzeuges), dann soll nicht repariert, sondern ein Ersatz beschafft werden. Die Versicherer zahlen aber eine Reparatur auch bis zu 130 % des Wertes eines Ersatzfahrzeuges, weil man das sog. Integritätsinteresse, also des Interesse am Behalten ds vertrauten Fahrzeuges anerkennt.

Was heißt das? Grundsätzlich wäre vor der Erteilung des Reparaturauftrages die Vorlage des Gutachtens abzuwarten gewesen. Dann kann entschieden werden, ob Rep. oder Neubeschaffung. Das Dein Freundlicher das nicht vorher gesagt hat, ist nicht nett. Du kannst aber auch nichts dagegen machen, denn es hätte Dir freigestanden, nach dem unverschuldeten Unfall sofort einen Anwalt zu beauftragen. Dessen Kosten muß nämlich der Versicherer des Verursachers übernehmen.

Ich weiß aus Erfahrung, daß die Freundlichen (eher: die nicht so Freundlichen) ein eigenes Interesse haben, denn die verdienen ja ganz gut an der Reparatur. Rechtlich gesehen ist das eine Grauzone, denn die Freundlichen betreiben "die Besorgung fremder Geschäfte", die aber, wenn es um Rechtsberatung geht (und das ist hier ja der Fall), den Anwälten und Rechtsbeiständen vorbehalten ist.

Zur Abrechnung auf Gutachtenbasis: Ist mittlerweile problematisch, weil seit der Novelle des Schadensrechtes die im Gutachten ausgewiesene MwSt nur noch dann gezahlt wird, wenn eine Reparatur tatsächlich erfolgt und der Anfall der MwSt auch durch ordnungsgemäße Rechnung nachgewiesen wird.

Ich hoffe aber, daß Du bei der Durchsetzung von Nutzungsausfall und Wertminderung keine Probleme hast und sich das Dein Freundlicher nicht auch noch eingesteckt hat. Ansonsten: Ab zum Anwalt!

Gruß

Hagen (der seinen Berufskollegen jetzt vielleicht einen neuen Mandanten verschafft hat ;) )

Themenstarteram 23. März 2004 um 13:53

Danke für die zwischenzeitlichen Informationen. Habe mich anwaltlich beraten lassen und anschließend Gespräch mit Händler geführt.

Man ist bereit, das Fahrzeug zu Gutachtenkonditionen zu übernehmen. Darüberhinaus nocj ein passabler Nachlass auf einen Neuen.

Werde nach definitiver Entscheidung weiter berichten.

mfg

Werner

Hallo Werner,

das klingt ja dann doch noch ganz erfreulich. Zum Thema Nachlaß bei Neukauf (und schlechtem Gewissen bei Volvo) habe ich bei meinem Freundlichen ganz gute Erfahrungen gemacht. Da bei meinem V70 II EZ 12/00 bei 93.000 km das Schaltgetrieb den Geist aufgegeben hat, habe ich dort nach Kulanz und/oder Nachlaß Neukauf gefragt. Im Ergebnis kam 50% Kulanz auf Rep. Kosten und ein über dem in einschlägigen Foren nachzulesenden liegender Nachlaß auf den jetzt bestellen V 70 D5 aut. BE heraus.

Viel Glück beim Handeln.

Hagen

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