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Rentner, die Verkehrspolizist spielen müssen

Themenstarteram 3. Dezember 2007 um 22:54

Höre ich gerade im RTL: Es gibt Rentner, die pro Tag im Schnitt 15 Anzeigen schreiben gegen alle, die mal falsch parken. Beispiel "Knöllchenhorst" in Osterrode (Harz) mit mehr als 10.000 Anzeigen.  Bin auch schon (in Bochum) mehrfach Opfer eines solchen Menschen geworden, der Dinge anzeigt, wo jeder Polizist ein Auge zudrückt.

Was macht man mit solchen Zeitgenossen :(:confused:

 

Eure Meinung bitte.

Beste Antwort im Thema
am 4. Dezember 2007 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von Karl-der-Käfer

 

Was macht man mit solchen Zeitgenossen :(:confused:

Also erstmal bin ich nicht so sehr der Meinung dass man sich an die eigene Nase fassen muss.

Dieser Altnazi da zeigt ja nicht jemanden an der wirklich behindernd und rücksichtslos parkt (zumindest ist da nicht das Motiv, dass er auch auf schlimmste Parksünder stösst wiederlegt meine Ausführungen keineswegs), sondern geht durch die Stadt mit Lineal und sucht mit Motiven der Missgunst Gründe sich innerlich auszutoben.

Woher ich das wissen kann? Deduktive Logik und die Zahl 15 bzw. 10 000 sind da absolut ausreichend um das sicher sagen zu können.

Also was man da macht war ja die Frage.

Tja, ich würde ja fast schon mal zur etwas raten was mit Entlastung des Rentensystems zu tun hätte, was ich aber dann doch lasse.

Weiss man wo er wohnt? So ein Satz neuer Reifen oder Sekundenkleber im Schloss tut wahre Wunder ;)

Jede Zurückhaltung fassen solche Leute als Schwäche auf, die brauchen da etwas was für sie etwas verständlicher ist ;)

Der Hund reagiert ja auch wenn man an der Leine zieht.

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Deswegen hatte ich ja auch geschrieben, das ist meine Erfahrung. Ich war oft in der Normandie, und da habe ich die Erfahrung gemacht. Kann natürlich abweichen, das war meistens in der kleinstadt oder im Dorf, wo die Autofahrer für die Fußgänger gebremst haben...

Gut, in Paris ist das sicher nicht so, ich bin da einmal durchgefahren (im Taxi, Gott sei Dank nicht selbst) und da gehts ja echt ab wie auf dem Schlachtfeld !!!

am 25. Januar 2008 um 10:16

Zitat:

Wobei ich in der Stadt als Fußgänger auch bei rot über die Ampel gehe.

Wenn links und rechts kein Auto kommt, oder noch weit weg ist, warum soll man dann nicht über die Straße gehen ?

In Frankreich zum Beispiel interessiert sich der Fußgänger ein Dreck um die Fußgängerampel, und geht rüber, wenn kein Auto kommt, aber da wird auch mehr Rücksicht auf Fußgänger genommen (zumindest meine Erfahrung).

NUr mal so zum Vergleich, hier wird man schon sträflichst angeguckt, wenn man bei rot rübergeht.

Typisch Deutsch, mitten in der Nacht nach Hause gehen, in der ganzen Stadt fährt kein Auto, aber man kann ja nicht rüber, weil die Fußgängerampel auf Rot ist.

Sowas interessiert doch kein Schwein. Es geht halt um Verkehr, viel Verkehr. Wenn ich als Autofahrer nochmal bremsen oder warten soll, nur weil einer bei rot geht, dann gibt kräftig die Hupe und der jenige kann plötzlich ganz schnell gehen.

Moin!

Zitat:

Original geschrieben von MasterT2111

Zitat:

Original geschrieben von venschla

In Frankreich zum Beispiel interessiert sich der Fußgänger ein Dreck um die Fußgängerampel, und geht rüber, wenn kein Auto kommt, aber da wird auch mehr Rücksicht auf Fußgänger genommen (zumindest meine Erfahrung).

Als gebürtiger Franzose muss ich Dir leider widersprechen ;). Zumindest würde ich Dir nicht empfehlen in Frankreich über einen Zebrastreifen zu gehen wie hier in Deutschland - da hält keiner an, sondern Du musst brav warten, bis Du (ohne den Verkehr aufzuhalten) rübergehen kannst! Ja, unglaublich...

Zum Thema hätte ich noch eine lustige Anekdote: Bei meinen Eltern im Ort ist einer, der hat den ganzen Tag nix besseres zu tun als mit'm Rad durch die Straßen zu ziehen und Falschparker, TÜV-Sündern o. ä. aufzuschreiben.

Ach ja, und diese Woche bin ich einer durch stehende Bauwagen verengte Straße auf einen lustigen Renter gestoßen. Ich durfte 3/4 der Straße RÜCKWÄRTS IM LANGEN SPRINTER zurückfahren damit der Herr mit seinem X3 durchfahren kann - dabei war ich schon fast durch die Stelle durch, als er um die Kurve kam. Nächstes Mal stelle ich den Wagen ab und gehe zu Fuß weg :mad:!

Da bist Du dem Trugschluss aufgesessen, dass Du, wenn das Hindernis auf Deiner Seite ist, generell zurückzufahren hast.

Dem ist nicht so, generell und gerade im beschriebenen Fall gilt auch der § 1 StVO, der gegenseitige Rücksichtnahme verlangt. Im beschriebenen Fall wäre es ein leichtes für den PKW-Fahrer gewesen, die Situation zu entschärfen und dasx Risiko zu minimieren, welches durch Rückwärtsfahrten generell verstärkt besteht.

In solchen Fällen halte ich mit dem Jeep auch voll drauf. Es geht eben nicht darum, sich sein vermeintliches Recht zu erzwingen, sondern vernünftig zu fahren. Das bringt man mit genügend Härte auch noch dem einen oder anderen Rentner noch bei...

Grüße,

M. (kein Anwalt...)

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Moin!

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Zitat:

Original geschrieben von MasterT2111

 

Als gebürtiger Franzose muss ich Dir leider widersprechen ;). Zumindest würde ich Dir nicht empfehlen in Frankreich über einen Zebrastreifen zu gehen wie hier in Deutschland - da hält keiner an, sondern Du musst brav warten, bis Du (ohne den Verkehr aufzuhalten) rübergehen kannst! Ja, unglaublich...

Zum Thema hätte ich noch eine lustige Anekdote: Bei meinen Eltern im Ort ist einer, der hat den ganzen Tag nix besseres zu tun als mit'm Rad durch die Straßen zu ziehen und Falschparker, TÜV-Sündern o. ä. aufzuschreiben.

Ach ja, und diese Woche bin ich einer durch stehende Bauwagen verengte Straße auf einen lustigen Renter gestoßen. Ich durfte 3/4 der Straße RÜCKWÄRTS IM LANGEN SPRINTER zurückfahren damit der Herr mit seinem X3 durchfahren kann - dabei war ich schon fast durch die Stelle durch, als er um die Kurve kam. Nächstes Mal stelle ich den Wagen ab und gehe zu Fuß weg :mad:!

Da bist Du dem Trugschluss aufgesessen, dass Du, wenn das Hindernis auf Deiner Seite ist, generell zurückzufahren hast.

Dem ist nicht so, generell und gerade im beschriebenen Fall gilt auch der § 1 StVO, der gegenseitige Rücksichtnahme verlangt. Im beschriebenen Fall wäre es ein leichtes für den PKW-Fahrer gewesen, die Situation zu entschärfen und dasx Risiko zu minimieren, welches durch Rückwärtsfahrten generell verstärkt besteht.

In solchen Fällen halte ich mit dem Jeep auch voll drauf. Es geht eben nicht darum, sich sein vermeintliches Recht zu erzwingen, sondern vernünftig zu fahren. Das bringt man mit genügend Härte auch noch dem einen oder anderen Rentner noch bei...

Grüße,

M. (kein Anwalt...)

Na mir ist das schon klar, dass er hätte warten muss. Das Hindernis ist eh auf beiden Seiten, von daher nicht klar definierbar, aber selbst wenn ich es auf meiner Seite hätte und grad' dran vorbeifahre muss der andere warten. Ich wollte einfach nur auf die Dreistigkeit mancher älterer Herrschaften hinweisen, die auf die alten tage nochmal ein bisschen den Verkehr aufmischen wollen. Nicht alle sind so, das ist mir klar, aber viele.

EDIT: Ich hätte auch noch eine Story von einer Veranstaltung in Stuttgart, wo ich mit einer Oma auf den Bahngleisen in Konflikt geraten bin. Als die Bahn dann kam hat sie Pipi inne Augen gekriegt...

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan

Wenn ich als Autofahrer nochmal bremsen oder warten soll, nur weil einer bei rot geht, dann gibt kräftig die Hupe und der jenige kann plötzlich ganz schnell gehen.

... bis du mal an einen gerätst, der zum Dank für so viel Aufmerksamkeit dein Auto verziert ...

Davon laufen inzwischen genug rum.

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan

Wenn ich als Autofahrer nochmal bremsen oder warten soll, nur weil einer bei rot geht, dann gibt kräftig die Hupe und der jenige kann plötzlich ganz schnell gehen.

... bis du mal an einen gerätst, der zum Dank für so viel Aufmerksamkeit dein Auto verziert ...

Davon laufen inzwischen genug rum.

Benz-Fan ist halt so einer, der nie nachgibt und permanent auf sein 'Recht' besteht !!

er fühlt sich schon in seiner ehre verletzt, wenn ich bei rot über die Ampel gehe, auch wenn keiner kommt !!!

am 25. Januar 2008 um 14:29

Zitat:

wenn ich bei rot über die Ampel gehe, auch wenn keiner kommt !!!

Wo habe ich das geschrieben? Aber du würdest natürlich brav warten, wenn einer noch bei rot geht, stimmts?

''Wenn ich als Autofahrer nochmal bremsen oder warten soll, nur weil einer bei rot geht, dann gibt kräftig die Hupe und der jenige kann plötzlich ganz schnell gehen.''

Das sind deine Worte. Du bist intolerant !

Ich würde nicht gleich hupen, sondern einfach mal gelassen ran gehen, aber das musst du ja wissen wie du dich im Straßenverkehr verhältst.

am 25. Januar 2008 um 17:49

Es ist ein großer Unterschied, ob jemand kommt oder nicht!!!!! Wenn ich dadurch warten muss, dann störts mich, natürlich. Man wird überall ausgebremst, sei es durch beknackte Ampelschaltungen, alle paar Meter eine Ampel und Zebrastreifen, wo dann auch noch Radfahrer verbotenerweise rüberradeln, dann bremse ich bestimmt nicht noch für Fußgänger die bei rot gehen. Wehe ich warte nicht am Zebrastreifen oder fahre bei rot, dann wird sich aufgeregt aber Fußgänger muss ich dulden?? Ne, es gibt keine Sonderrechte!

ok, sonderrechte haben die auch nicht, das ist schon richtig ! und mit den beknackten ampelschaltungen gebe ich dir vollkommen recht

Vor 3 Jahren als ich meine Lappen gemacht habe, ging ich völlig vorurteilsfrei an die Sache ran, heute muss ich sogar eingestehen, es gibt Gruppen, die nicht zum Autofahren taugen und ich kann sie sogar beim Namen nennen, es sind die Gruppen 'Alt, Frau oder beides'. ;( Traurig aber war.

Zu der Anfangsfrage des Threads: Wenn man ne Anzeige bekommt, muss doch der Kläger beweisen, dass man nicht richtig gehandelt hat oder? (Thema Falschparken) Sind Fotos vom Kläger vor Gericht zulässig?

mfg Micha

Zitat:

Original geschrieben von Mitsumichi

...heute muss ich sogar eingestehen, es gibt Gruppen, die nicht zum Autofahren taugen und ich kann sie sogar beim Namen nennen, es sind die Gruppen 'Alt, Frau oder beides'. ;( Traurig aber war.

Ausnahmen (manchmal sogar ziemlich viele) gibt´s überall, selbst schon erlebt ;)

...und hier gleich mal eines für ''Frau'' - ich würde mal sagen...da kriegen sicher einige nen Fleck in der Hose :D

am 3. Februar 2008 um 11:46

Die Diskussion wird oft geführt und es scheint für viele etwas schwer verständlich, aber zw. "Frauen können nicht fahren" und "genauso wie Männer" gibt es noch wohl was.

Die statistische Wahrscheinlichkeit dass eine Frau das Autofahren weniger gut beherrscht als ein Mann ist etwas grösser als umgekehrt - nichts mehr, nichts weniger.

Defizite gibt es im räumlichen Denkvermögen was sich beim Einparken deutlich zeigt und in technischen Belangen, wird leider nicht wett gemacht durch weniger Aggressivität die beim Mann häufiger durchkommt.

Im Ergebnis unterscheidet man nicht alleine durch die Unfallhäufigkeit, sondern Schwere, denn die typischen "Männerunfälle" haben grössere Konsequenzen.

Ich weiß nicht was hier witzig sein soll oder schwer verständlich, aber egal, will euren Smalltalk nicht weiter stören.

Mitsumichi: ja, der Antragsteller ist Beweispflichtig. Es sei denn von Amtswegen, dann ist es im Ergebnis quasi anders, denn da wiegt die Aussage von ihnen schwerer etc. oder Du muss gegen deren Entscheidung klagen (also die der Bußgeldstelle).

Aber was Du davon hast dass der Kläger die Beweislast trägt, wenn das Gericht seine Partei ergreift und schon die Aussage als Beweismittel ansieht und Dich als Lügner sieht ? Genau, nichts.

Hier geht es doch darum dass der gelangweilte Altnaziopa nicht zu tun hat und anzeigt. Also es läuft so dass man von de Bußgeldstelle angeschrieben wird und gleich Geld verlangt wird. Man antwortet dass die Anschuldigung gegenstandslos ist und dass wenn der Kläger dies wünsch vor Gericht seiner Beweispflicht nachgehen kann - fertig.

Und ja, Fotos sind soweit ich weiß im Prinzip zulässig, macht das Ordnungsamt ja auch oft, aber wenn Du noch mit drauf bist, wird es schon interessanter, denn Dich ablichten wiegt schwerer als eine Ordnungswidrigkeit.

Wäre schön dumm wenn man so ein Foto vor Gericht auspackt.

Und wie ein Foto ohne Deine Person drauf explizit Deine Schuld beweißt ist mir nicht klar ;)

Es wird ja gegen Dich geklagt, kannst dann sagen Du warst nicht der Fahrer und damit ist das Verfahren erstmal vorbei, Deine Frau musst Du ja nicht vor Gericht belasten und somit bleibt der Falschparker quasi unbekannt ;)

Zitat:

Original geschrieben von Mezzo_LE

 

...und hier gleich mal eines für ''Frau'' - ich würde mal sagen...da kriegen sicher einige nen Fleck in der Hose :D

Und bei dem hier bekommt Sabinchen Pipi in die Augen http://youtube.com/watch?v=kQnTkV0hA9E

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