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Reiz für zu schnelles Fahren verhindern?

Themenstarteram 11. Januar 2017 um 23:03

Hallo ihr da :-)

 

Bin seit 3 Monaten im Besitz eines Autoführerscheins. Das Auto ist angemeldet auf meine Mutter und ich wurde schon 3 mal geblitzt..

 

Immer unter 20kmh zu schnell aber ich will das eigentlich gar nicht. Es lohnt sich ja echt nicht und ist gefährlich aber in manchen Momenten denke ich daran nicht und dann *blitz*... Und die Strecken sind immer innerorts nach der Arbeit wenn ich halt heimwill und noch Energie abbauen will.

 

Habt ihr irgendwelche Tipps wie ich mich selbst dazu bringe vorgegebene Geschwindigkeiten zu fahren?

 

Oder gibts da vieleicht sogar irgendwelche Gegenstände die mich dran erinnern oder eine App die piepst wenn ich zu schnell fahre ( mein handy ist immer über Bluetooth verbunden)...

 

Meine Mutter ist natürlich immer wieder alles andere als begeistert wenn ein Briefchen kommt.

 

Ich denke hier gibt's bestimmt welche mit dem gleichen Problem wie macht ihr das?

Ich will/ kann auch nicht immer auf die Autobahn wenn ich einen "kick" verspüre..Die Blitzerapps sind ja auch alle müll denn doe mobilen blitzer hatten sie bis jetzt noch nie.:(

 

Grüßle

Saft

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@beneos schrieb am 12. Januar 2017 um 00:03:18 Uhr:

Oder gibts da vieleicht sogar irgendwelche Gegenstände die mich dran erinnern oder eine App ...

Es gibt eine Tacho-App. Die wurde schon damals beim Bau des Fahrzeugs vom Hersteller-Playstore runtergeladen und installiert. Die App zeigt auf dem Display (üblicherweise) eine Nadel, deren Position die aktuell gefahrene Geschwindigkeit anzeigt.

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Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Jan. 2017 um 11:50:37 Uhr:

Die Geschichte wird dabei eher dem hier (klick) gleichen, darauf kannst Du Dich verlassen

Der Audifahrer in dem Video war ein Depp. Ja und? Wenn der LKW ueberholt, waere doch alles i.O. gewesen. Aber noe, der Audi gibt dann ploetzlich Gas und vereitelt das Ueberholmanoever - Idiot. Du kennst aber die Vorgeschichte nicht, der Audifahrer wird der Polizei entsprechend Gegenargumentieren.

Wenn der LKW fahrer meint, mich anzeigen zu muessen, nur weil ich langsamer als erlaubt fahre, dann zeige ich der interessierten Polizei das entsprechende Video, auf dem klar ersichtlich ist, dass ich nicht bremse. Stattdessen ist schoen zu sehen, dass bei erlaubter Geschwindigkeit der LKW Fahrer hoffnungslos zu dicht auffuhr.

Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Januar 2017 um 11:50:37 Uhr:

...mach was Du willst, das war nur ein gut gemeinter Rat, Hinweis -oder was auch immer.

Wenn der Dich bei irgendwelchen Behörden "verpfeift" kannst Dich sicher drauf verlassen, dass der genau die Geschichte mit Ausrollen, usw. erzählt wie es war.

Nein, der wird richtig aufstreichen... wenn er vor lauter Zorn ein entsprechend unseriöses Bild dabei abgibt haste noch Glück gehabt, aber wenn ers schlau mach, schön seriös auftritt und eine glaubwürdige Geschichte erzählt hast Du ein Problem.

Da interessiert das hinterher niemanden mehr, ob Du die Karre wirklich nur hast ausrollen lassen oder gebremst hast... solche Details gehen in einem Verfahren unter.

Die Geschichte wird dabei eher dem hier (klick) gleichen, darauf kannst Du Dich verlassen.

Und übrigends gerade solche "Oberlehrer-Aktionen", wie Deine sind bei Beamten sehr unbeliebt und werden entsprechend gewürdigt...

Wenn Dir irgendein LKW ins Heck knallt hast Du ggf. physisch verloren und wenns einer aus den angedeuteten Ländern ist hast auch montär, versicherungstechnisch nichts als Ärger... Dein kindisches Ätschi Bätschi, der hat aber den größeren Ärger kannste stecken lassen... Fahrer aus den entsprechenden Ländern sind menschliches Verschleißmaterial, da interessiert niemanden was mit dem passiert.

Heutzutage sind immer mehr unberechenbare durchgeknallte Leute unterwegs, da wäre ich sehr vorsichtig... provozierst Du mit Deinen Aktionen den Richtigen dann hört der auch nicht nach der "ersten Delle" in Deinem Heck auf... was machste wenn dem die allerletzte Sicherung durchgeht, der Gas gibt es mit seinen 40 Tonnen drauf anlegt Dich platt zu machen.

Nur so nebenbei, soll z.B. auch schon welche (auch Autofahrer) gegeben haben, die mal eben die Knarre ausm Handschuhfach gezogen haben... um Meinungsverschiedenheiten selbst wenns nur um nen popeligen Parkplatz ging zu klären.

In der heutigen Zeit muß man mit allem rechnen und da würde ich mein Leben nicht so leichtfertig aufs Spiel setzen wollen...

Das ist doch alles sinnlos. Wenn einer meint, mich anzeigen zu müssen, kann er das von morgens bis abends tun, ohne dass ich auch nur in 1000 km Entfernung in der Nähe gewesen sein muss. Selbstverständlich bekommt derjenige KEINE Informationen von mir. Meine Aussage ist: ich weiss nicht, was der da hinter mir gemacht hat, und es intersssiert mich auch nicht. Er kann ja gerne auf dem Video zeigen, wie er dicht auffährt. Man MUSS sich nicht selbst belasten, man KANN es aber tun.

Und Angst habe ich Keine. Noch bin ich in ausreichender Verfassung, um da keine große Sorgen zu haben. Natürlich würde ich mich in Russland mehr zurückhalten. Ich würde aber auch nicht nach Russland fahren, wenn mich keine größere Not dahin treibt (die Not müsste deutlich größer sein, als die der "Flüchtlinge" von heute, die NICHT ausreichend in Not sind, um nach Rußland zu "fliehen").

am 15. Januar 2017 um 12:02

...ich würde Dich nicht mal anzeigen, das verläuft sowieso nur im Sande.

Ich würde einen entsprechenden Hinweis an die für Dich zuständige Führerscheinstelle schreiben - davon bemerkst Du nicht einmal etwas, Du wirst weder angehört noch bekommst Du irgendeinen Hinweis... bis, ja bis vielleicht irgendwann noch was hinzu kommt und ein Sachbearbeiter meint das reicht aus um Deine Fahrtüchtigkeit zu überprüfen... und schon hast Du eine entsprechende ganz allgemeine Aufforderung in Deinem Briefkasten - da steht dann vermutlich nicht einmal drin was konkret der Auslöser war.

Letztens haben wir drüben im Radarforum erst über einen Fall diskutiert, da haben 2 entsprechende Hinweise (nur wg. Mittelspurschleicherei) + eine vor etlicher Zeit gerissene rote Ampel (wobei das so weit zurück lag, dass man nicht sicher sagen kann, ob das überhaupt noch Berücksichtigung fand) ausgereicht um einen Rentner zur MPU zu schicken... die er von seiner lächerlichen Rente nicht bezahlen konnte und daher den Führerschein los war/ist... daher der Medienrummel um diesen Fall.

PS:... das Video sollte nur zeigen, mit was Du rechnen kannst, als was Dich Dein Gegenüber in seiner Aussage wohl hinstellen würde - nicht mehr und nicht weniger.

Oder noch so ein Fall aus dem Leben... wir anderen Fahrer haben uns damals schief gelacht.

Das Ganze spielte sich im Werk eines großen dt. Automobilhersteller ab... da gabs einen beim Entladepersonal, der immer provozieren mußte und die Leute regelrecht schikaniert hat.

Eines Tages ist dann ein Fahrer russischer Nationalität ausgeflippt, hat denjenigen vom Stapler runtergezogen und richtig vermöbelt... Ergebnis... krankenhausreif - hat eigentlich nur noch das Messer zwischen den Rippen gefehlt.

Klar der "Ivan" hatte hinterher Werksverbot und vermutlich auch die entsprechenden juristischen Probleme... aber glaubst Du, dass das dem Opfer irgendwie hilft. Zukünftig ist halt dann der "Bruder vom Ivan" angefahren gekommen...

Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Januar 2017 um 13:02:47 Uhr:

...ich würde Dich nicht mal anzeigen, das verläuft sowieso nur im Sande.

Ich würde einen entsprechenden Hinweis an die für Dich zuständige Führerscheinstelle schreiben - davon bemerkst Du nicht einmal etwas, Du wirst weder angehört noch bekommst Du irgendeinen Hinweis...

Das kannst Du doch ohnehin jeden Tag tun, ohne dass ich auch nur im Auto sitze,

 

Zitat:

Eines Tages ist dann ein Fahrer russischer Nationalität ausgeflippt, hat denjenigen vom Stapler runtergezogen und richtig vermöbelt... Ergebnis... krankenhausreif - hat eigentlich nur noch das Messer zwischen den Rippen gefehlt.

Klar der "Ivan" hatte hinterher Werksverbot und vermutlich auch die entsprechenden juristischen Probleme... aber glaubst Du, dass das dem Opfer irgendwie hilft. Zukünftig ist halt dann der "Bruder vom Ivan" angefahren gekommen...

Es hätte auch sein können, dass der Ivan, der mir zu nahe kommt, in kleinen Stücken wieder eingesammelt werden muss. Wer Andere körperlich angreift, muss halt mir Notwehr rechnen.

Ich lege aber wert darauf, dass ich mich sehr sozial, verständnisvoll und kooperativ verhalte - in allen Belangen. Ich kann es aber nicht leiden, wenn man mich physisch angreift. Anderweitige Angriffe sind mir relativ egal. Entweder, ich spiele damit, wenn ich boshaft bin, oder ich ignoriere sie.

Heisst: im Straßenverkehr wie auch im sonstigen Leben wirst Du mich NIEMALS andere Belästigen sehen. Ich mache auch gerne Platz, oder gebe nach, egal ob der das "Recht" hat, dort überhaupt in der Form zu fahren, zu sein oder zu tun, was er tut. Ich mag auch keinerlei Streit und Konflikte, gebe auch lieber nach. Eins meiner Motten ist: "Weg ist weg". Wer mir aber keinen Ausweg lässt, muss mit Abwehrreaktionen rechnen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 12. Januar 2017 um 22:34:18 Uhr:

...

PS:... und nur so als Anmerkung -Spekulanten, notorische Falschversteher und "Wort-im-Mund-Umdreher" gibts hier drin ja genügend- ich bin seit Jahren punktefrei unterwegs und Bußgelder halten sich auch sehr im Rahmen... sollens die letzten Jahre so im Schnitt alle paar Jahre mal 25,- EUR gewesen sein, was gemessen am Zeitvorteil geradezu günstig ist.

Das kriegt die "Schleicherfraktion" aber auch locker hin. Das mit dem Punkte frei. Und sie haben noch ein paarmal 25€ übrig.

Dafür kannst du natürlich jeden Morgen 2 min länger schlafen.

;)

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 15. Januar 2017 um 11:14:46 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Januar 2017 um 08:37:36 Uhr:

Grundlos dermaßen zu verlangsamen ist eben gefährlich.

Das von Azrazr beschriebene Verhalten erfolgt jedoch nicht grundlos.

Korrekt.

Ich oute mich hier mal als einer, der in der 60er Baustelle ebenfalls exakt 60 fährt, das sind 63 aufm Tacho. Und auch kenne die Sorte LKW-Fahrer mit Sehfehler zur Genüge (es sind übrigens nicht viele ausländische). Wenn Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen verringern, dann nur durch Ausrollen, wie es der Kollege azrazr ausdrücklich beschrieben hat. Warum? Bei 3 m Abstand sieht der LKW-Kutscher deine Bremslichter nicht mehr ...

Ich präzisiere: grundlos im Sinne von ohne rechtfertigenden Grund. Es gibt ja 2 Alternativen dazu. 1. unverändert weiter fahren (völlig legal und weniger gefährlich) und 2. etwas Gas geben (als milderes Mittel zum Behindern mit absurd kleiner Geschwindigkeit zugleich weniger gefährlich und auch noch gerechtfertigt).

Hallo, Berlin-Paul,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Januar 2017 um 08:37:36 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Januar 2017 um 01:21:33 Uhr:

 

Hab rein zufällig kein Gesetzbuch zur Hand ;)

Was ist Para 315c?

Gruß,

der_Nordmann

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr --> klick mich

Grundlos dermaßen zu verlangsamen ist eben gefährlich. An den Rechtfertigungsgrund "Notwehr" würde ich nicht unbedingt einen Haken setzen wollen. ;)

Du stellst Dich doch hier immer wieder als Rechtsexperte dar und als solcher den § 315c StGB mit dem § 315b StGB zu verwechseln ist schon peinlich.

Abgesehen davon treffen beide Paragrafen hier nicht zu.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Januar 2017 um 18:37:27 Uhr:

Hallo, Berlin-Paul,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Januar 2017 um 18:37:27 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Januar 2017 um 08:37:36 Uhr:

 

 

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr --> klick mich

Grundlos dermaßen zu verlangsamen ist eben gefährlich. An den Rechtfertigungsgrund "Notwehr" würde ich nicht unbedingt einen Haken setzen wollen. ;)

Du stellst Dich doch hier immer wieder als Rechtsexperte dar und als solcher den § 315c StGB mit dem § 315b StGB zu verwechseln ist schon peinlich.

Abgesehen davon treffen beide Paragrafen hier nicht zu.

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo Nachteule,

peinlich ist da nur, dass Du das Obige tatsächlich abgesondert hast. :cool: Tippfehler unterlaufen jedem mal. Auf die Bedeutung des Wortes "kann" kommst Du bestimmt auch noch.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Januar 2017 um 11:12:13 Uhr:

Es gibt da so einen § 3 Abs.2 StVO.

Zur Erinnerung:

"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Wenn nach vorne frei ist, das Auto nicht defekt und die Witterung es zulässt, hat man sich auf der BAB nicht wesenltich unter der zHG oder Richtgeschwindigkeit zu bewegen. Bei grundlosen 30 km/h kann man schon die Frage stellen, ob da jemandem aus gesundheitlichen oder charakterlichen Gründen die Fahreignung abhanden gekommen ist. ;)

edit:

Einen schönen Sonntag auch in den Norden. :)

[/quote, TL]

So eine gequirlte Scheiße: Er fährt 60 wie gefordert.

Der LKW-Fahrer spielt mal wieder die wilde Sau im linken Knie mit 2 m Abstand.

Schneller fahren verboten wg. TL. Um den passenden Sicherheitsabstand wieder

herzustellen - was ja die Aufgabe des LKW-Fahrers wäre - kann er nur vom Gas gehen.

Wie ich schon öfters sagte: die Leute, die keine Ahnung von zHG, TL, ÜV und SA haben können plötzlich

die Worte: Rechtsfahrgebot, unnötiges Langsamfahren und § 1 rückwärts auf Swahili buchstabieren. Wie war das: den Splitter im Auge des Bruders sehen und den Balken im eigenen nicht. Wenn TL, dann dran halten bei entsprechenden SA.

Er spricht davon, ohne rechtfertigenden Grund auf der Autobahn auszurollen. Mäßige mal deine Wortwahl und schau Dir den § 3 Abs.2 StVO in Ruhe an.

Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Januar 2017 um 11:50:37 Uhr:

...mach was Du willst, das war nur ein gut gemeinter Rat, Hinweis -oder was auch immer.

Wenn der Dich bei irgendwelchen Behörden "verpfeift" kannst Dich sicher drauf verlassen, dass der genau die Geschichte mit Ausrollen, usw. erzählt wie es war.

Nein, der wird richtig aufstreichen... wenn er vor lauter Zorn ein entsprechend unseriöses Bild dabei abgibt haste noch Glück gehabt, aber wenn ers schlau mach, schön seriös auftritt und eine glaubwürdige Geschichte erzählt hast Du ein Problem.

Da interessiert das hinterher niemanden mehr, ob Du die Karre wirklich nur hast ausrollen lassen oder gebremst hast... solche Details gehen in einem Verfahren unter.

Die Geschichte wird dabei eher dem hier (klick) gleichen, darauf kannst Du Dich verlassen.

Und übrigends gerade solche "Oberlehrer-Aktionen", wie Deine sind bei Beamten sehr unbeliebt und werden entsprechend gewürdigt...

Wenn Dir irgendein LKW ins Heck knallt hast Du ggf. physisch verloren und wenns einer aus den angedeuteten Ländern ist hast auch montär, versicherungstechnisch nichts als Ärger... Dein kindisches Ätschi Bätschi, der hat aber den größeren Ärger kannste stecken lassen... Fahrer aus den entsprechenden Ländern sind menschliches Verschleißmaterial, da interessiert niemanden was mit dem passiert.

Heutzutage sind immer mehr unberechenbare durchgeknallte Leute unterwegs, da wäre ich sehr vorsichtig... provozierst Du mit Deinen Aktionen den Richtigen dann hört der auch nicht nach der "ersten Delle" in Deinem Heck auf... was machste wenn dem die allerletzte Sicherung durchgeht, der Gas gibt es mit seinen 40 Tonnen drauf anlegt Dich platt zu machen.

Nur so nebenbei, soll z.B. auch schon welche (auch Autofahrer) gegeben haben, die mal eben die Knarre ausm Handschuhfach gezogen haben... um Meinungsverschiedenheiten selbst wenns nur um nen popeligen Parkplatz ging zu klären.

In der heutigen Zeit muß man mit allem rechnen und da würde ich mein Leben nicht so leichtfertig aufs Spiel setzen wollen...

Also das Arschloch ist hier der LKW_ Fahrer mit seinen Aktionen vor dem versuchten Überholvorgang.

Hier ist keine Behinderung gewesen, sondern eine Nötigung, 2x sogar, werdass nicht erkennt ...., dem sollte man den Führereschein auf Lebzeiten nehmen. Nach den beiden Aktionen wäre der LKW auch nicht vorbeigekommen, auch nicht bei euch.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 15. Januar 2017 um 12:22:09 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Jan. 2017 um 11:50:37 Uhr:

Die Geschichte wird dabei eher dem hier (klick) gleichen, darauf kannst Du Dich verlassen

Der Audifahrer in dem Video war ein Depp. Ja und? Wenn der LKW ueberholt, waere doch alles i.O. gewesen. Aber noe, der Audi gibt dann ploetzlich Gas und vereitelt das Ueberholmanoever - Idiot. Du kennst aber die Vorgeschichte nicht, der Audifahrer wird der Polizei entsprechend Gegenargumentieren.

Wenn der LKW fahrer meint, mich anzeigen zu muessen, nur weil ich langsamer als erlaubt fahre, dann zeige ich der interessierten Polizei das entsprechende Video, auf dem klar ersichtlich ist, dass ich nicht bremse. Stattdessen ist schoen zu sehen, dass bei erlaubter Geschwindigkeit der LKW Fahrer hoffnungslos zu dicht auffuhr.

Ich gehe ja sonst mit Dir d'accord, aber der LKW hat sich 2x vor dem vers. Überholvorgang wie das OAL benommen, was die Vorgeschichte betrifft, so ist es ja durchaus möglich das der LKW mal wieder die Spur gewechselt hat und dann erst geblinkt im Vertrauen auf 40T vs. 2,2T.

Zitat:

@azrazr schrieb am 15. Januar 2017 um 13:26:53 Uhr:

[...] Eins meiner Motten ist: [...]

"Eine meiner Motten ist" heißt es richtig.:)

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