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Reiz für zu schnelles Fahren verhindern?

Themenstarteram 11. Januar 2017 um 23:03

Hallo ihr da :-)

 

Bin seit 3 Monaten im Besitz eines Autoführerscheins. Das Auto ist angemeldet auf meine Mutter und ich wurde schon 3 mal geblitzt..

 

Immer unter 20kmh zu schnell aber ich will das eigentlich gar nicht. Es lohnt sich ja echt nicht und ist gefährlich aber in manchen Momenten denke ich daran nicht und dann *blitz*... Und die Strecken sind immer innerorts nach der Arbeit wenn ich halt heimwill und noch Energie abbauen will.

 

Habt ihr irgendwelche Tipps wie ich mich selbst dazu bringe vorgegebene Geschwindigkeiten zu fahren?

 

Oder gibts da vieleicht sogar irgendwelche Gegenstände die mich dran erinnern oder eine App die piepst wenn ich zu schnell fahre ( mein handy ist immer über Bluetooth verbunden)...

 

Meine Mutter ist natürlich immer wieder alles andere als begeistert wenn ein Briefchen kommt.

 

Ich denke hier gibt's bestimmt welche mit dem gleichen Problem wie macht ihr das?

Ich will/ kann auch nicht immer auf die Autobahn wenn ich einen "kick" verspüre..Die Blitzerapps sind ja auch alle müll denn doe mobilen blitzer hatten sie bis jetzt noch nie.:(

 

Grüßle

Saft

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@beneos schrieb am 12. Januar 2017 um 00:03:18 Uhr:

Oder gibts da vieleicht sogar irgendwelche Gegenstände die mich dran erinnern oder eine App ...

Es gibt eine Tacho-App. Die wurde schon damals beim Bau des Fahrzeugs vom Hersteller-Playstore runtergeladen und installiert. Die App zeigt auf dem Display (üblicherweise) eine Nadel, deren Position die aktuell gefahrene Geschwindigkeit anzeigt.

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Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Januar 2017 um 13:02:47 Uhr:

...ich würde Dich nicht mal anzeigen, das verläuft sowieso nur im Sande.

Ich würde einen entsprechenden Hinweis an die für Dich zuständige Führerscheinstelle schreiben - davon bemerkst Du nicht einmal etwas, Du wirst weder angehört noch bekommst Du irgendeinen Hinweis... bis, ja bis vielleicht irgendwann noch was hinzu kommt und ein Sachbearbeiter meint das reicht aus um Deine Fahrtüchtigkeit zu überprüfen... und schon hast Du eine entsprechende ganz allgemeine Aufforderung in Deinem Briefkasten - da steht dann vermutlich nicht einmal drin was konkret der Auslöser war.

Letztens haben wir drüben im Radarforum erst über einen Fall diskutiert, da haben 2 entsprechende Hinweise (nur wg. Mittelspurschleicherei) + eine vor etlicher Zeit gerissene rote Ampel (wobei das so weit zurück lag, dass man nicht sicher sagen kann, ob das überhaupt noch Berücksichtigung fand) ausgereicht um einen Rentner zur MPU zu schicken... die er von seiner lächerlichen Rente nicht bezahlen konnte und daher den Führerschein los war/ist... daher der Medienrummel um diesen Fall.

PS:... das Video sollte nur zeigen, mit was Du rechnen kannst, als was Dich Dein Gegenüber in seiner Aussage wohl hinstellen würde - nicht mehr und nicht weniger.

Oder noch so ein Fall aus dem Leben... wir anderen Fahrer haben uns damals schief gelacht.

Das Ganze spielte sich im Werk eines großen dt. Automobilhersteller ab... da gabs einen beim Entladepersonal, der immer provozieren mußte und die Leute regelrecht schikaniert hat.

Eines Tages ist dann ein Fahrer russischer Nationalität ausgeflippt, hat denjenigen vom Stapler runtergezogen und richtig vermöbelt... Ergebnis... krankenhausreif - hat eigentlich nur noch das Messer zwischen den Rippen gefehlt.

Klar der "Ivan" hatte hinterher Werksverbot und vermutlich auch die entsprechenden juristischen Probleme... aber glaubst Du, dass das dem Opfer irgendwie hilft. Zukünftig ist halt dann der "Bruder vom Ivan" angefahren gekommen...

Auch ein Ivan muß mal im Dunkeln wo halten und hat dan halt .........

Was soll denn hier der 315, egal welcher Buchstabe, wenn hat den Eingriff der zu dicht auffahrende LKW gemacht.

Ich schrob es schon weiter oben. Vor ihm ist nichts. Er kann ohne weiteres anders handeln. Wenn es scheppert, dann kann er je nach Ablauf Probleme bekommen. Man sollte das mit derartigem Verhalten nicht heraufbeschwören.

Zitat:

@norbert_g schrieb am 15. Jan. 2017 um 20:7:11 Uhr:

Was soll denn hier der 315, egal welcher Buchstabe,

Ich haette da noch ein "i" im Angebot. Nur was hat BMW damit zu tun ;)

Wir kennen die Vorgeschichte vom Audi nicht. Da keine Beschraenkung zu sehen ist koennte der LKW fahrer einfach ueberholen. Der Audi laesst ihn aber nicht, stattdessen bremst er ihn aktiv aus.

Wenn die Polizei hinzugezogen werden wuerde, haben LKW Fahrer grundsaetzlich erst mal einen schwereren Stand. Als LKW Fahrer waere ich also schon mal doppelt vorsichtig mit Anschwaerzen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Januar 2017 um 11:50:37 Uhr:

[...] Die Geschichte wird dabei eher dem hier (klick) gleichen, darauf kannst Du Dich verlassen. [...]

Hatte auch mal das Vergnügen mit einem italienischen LKW-Fahrer. Wenn es nicht OT wäre, hätte ich es mal geschildert...:) War auch so nach dieser Manier:

Zitat:

@norbert_g schrieb am 15. Januar 2017 um 19:57:59 Uhr:

[...] was die Vorgeschichte betrifft, so ist es ja durchaus möglich das der LKW mal wieder die Spur gewechselt hat und dann erst geblinkt im Vertrauen auf 40T vs. 2,2T.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Januar 2017 um 20:10:48 Uhr:

Ich schrob es schon weiter oben. Vor ihm ist nichts. Er kann ohne weiteres anders handeln. Wenn es scheppert, dann kann er je nach Ablauf Probleme bekommen. Man sollte das mit derartigem Verhalten nicht heraufbeschwören.

Ich versuch's noch mal zu erklären.

Ich fahre genau zHg. Dem VT hinter mir ist das zu langsam. Er fährt absichtlich gefährlich dicht auf und bleibt permanent genauso dicht dran. Dass und warum das gefährlich und rechtswidrig ist, müssen wir, glaube ich, nicht diskutieren.

In einer BAB-Baustelle ohne Standspur habe ich genau eine Möglichkeit, mich rechtskonform dieser Gefahrensituation zu entziehen - indem ich meine Geschwindigkeit soweit verringere, dass der geringe Abstand hinten keinerlei Gefahr mehr darstellt. Selbstverständlich darf ich dabei nicht so handeln, dass sich stattdessen die Gefahr vergrößert, z. B. stark bremsen, das würde mein Handeln genauso rechtswidrig machen. Ein allmähliches Verlangsamen gibt dem Hintermann jedoch genug Möglichkeit, ohne Gefahr abzubremsen, und ist also in diesem Sinne ungefährlich. Ich würde an dieser Stelle sicherheitshalber auch den Warnblinker einschalten, dann sollte alles soweit korrekt sein.

Hallo, berlin-paul,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Januar 2017 um 19:40:50 Uhr:

peinlich ist da nur, dass Du das Obige tatsächlich abgesondert hast. :cool: Tippfehler unterlaufen jedem mal. Auf die Bedeutung des Wortes "kann" kommst Du bestimmt auch noch.

na ja, dieser Tippfehler ist Dir ja selbst bei dem zweiten Kommentar nicht mal aufgefallen.

Aber egal: Selbst, wenn Du tatsächlich den § 315b StGB gemeint haben solltest, liegst Du falsch.

Um diesen zu verwirklichen, reicht es nicht, einfach nur ein wenig abzubremsen, um den Nachfolgenden zu behindern.

Der 315b wäre vielleicht erfüllt, wenn der Vorausfahrende plötzlich und unvermittelt eine Vollbremsung hinlegt und dieses dann in der Vernehmung damit begründet, dass er den Hintermann zurechtstutzen wollte und dabei in Kauf genommen hat, dass dieser auf sein Auto auffährt.

Um auf Dein "kann" zurückzukommen:

Je nach Sachlage kann das Ausbremsen des Nachfolgenden eine strafbare Nötigung nach § 240 StGB darstellen oder aber eine Owi (zumindest in dem Punkt liegst Du nicht ganz falsch).

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo Uhu 110,

dann sind wir in der Sache also einer Meinung. ;)

am 15. Januar 2017 um 21:15

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 15. Januar 2017 um 20:22:00 Uhr:

...

Wenn die Polizei hinzugezogen werden wuerde, haben LKW Fahrer grundsaetzlich erst mal einen schwereren Stand. Als LKW Fahrer waere ich also schon mal doppelt vorsichtig mit Anschwaerzen.

Das würde ich jetzt rein aus der Erfahrung gerade nicht sagen... ich hab da einige Situationen miterlebt, wo die Polizei sehr sachlich und neutral gehandelt hat.

Z.B. vor Jahren als sich einer am Sattelzug eines Kollegen zu Beginn einer Baustelle in der Spurverschwenkung den Außenspiegel angekratzt hat.

Die Spurbreite war auf 2,0m begrenzt... erst hat der Herr Autofahrer gegenüber meinem Kollegen den großen Otto losgemacht. Ich hab dem Kollegen daraufhin geraten die Polizei hinzuzuziehen und auf die Fahrzeugbreite hinzuweisen - er hatte sowieso genügend Zeit, da seine Ladung erst einige Stunden später fertig war.

Im Ergebnis haben die Polizisten das Maßband ausgepackt exakt 2,03m gemessen, den Kollegen gefragt, ob er Anzeige erstatten möchte -hat er nicht gemacht , war ja kein Schaden am LKW- und den Autofahrer verwarnt... der ist dann zornentbrannt mit quietschenden Reifen abgedampft.

Auch ich selbst hatte damals öfter mal Kontakt mit der Polizei... ganz ehrlich, Probleme oder Ärger hatte zumindest ich mit Polizisten nie... ganz im Gegenteil zu dem, wie das z.B. bei "Hartz4-TV" immer dargestellt wird.

@Video ... für die Interessierten, das Video ist mir schon länger bekannt, auch in einer längeren anscheinend inzwischen gelöschten Version. Dort stand als Kommentar dabei, dass es dem Audi-Fahrer wohl nicht gepaßt hat, dass er durch ein Übeholmanöver des LKW etwas aufgehalten wurde und er sich wohl dafür "rächen" wollte.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 15. Januar 2017 um 21:15:16 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Januar 2017 um 20:10:48 Uhr:

Ich schrob es schon weiter oben. Vor ihm ist nichts. Er kann ohne weiteres anders handeln. Wenn es scheppert, dann kann er je nach Ablauf Probleme bekommen. Man sollte das mit derartigem Verhalten nicht heraufbeschwören.

Ich versuch's noch mal zu erklären.

Ich fahre genau zHg. Dem VT hinter mir ist das zu langsam. Er fährt absichtlich gefährlich dicht auf und bleibt permanent genauso dicht dran. Dass und warum das gefährlich und rechtswidrig ist, müssen wir, glaube ich, nicht diskutieren.

In einer BAB-Baustelle ohne Standspur habe ich genau eine Möglichkeit, mich rechtskonform dieser Gefahrensituation zu entziehen - indem ich meine Geschwindigkeit soweit verringere, dass der geringe Abstand hinten keinerlei Gefahr mehr darstellt. Selbstverständlich darf ich dabei nicht so handeln, dass sich stattdessen die Gefahr vergrößert, z. B. stark bremsen, das würde mein Handeln genauso rechtswidrig machen. Ein allmähliches Verlangsamen gibt dem Hintermann jedoch genug Möglichkeit, ohne Gefahr abzubremsen, und ist also in diesem Sinne ungefährlich. Ich würde an dieser Stelle sicherheitshalber auch den Warnblinker einschalten, dann sollte alles soweit korrekt sein.

Meinst Du nicht auch, dass sich der zu dicht Auffahrende dadurch zum Bremsen genötigt fühlt - wird er ja auch - und dass das die ganze Situation eher weiter hochschaukelt? Wenn Du deine korrekte Geschwindigkeit einfach weiter fährst, fällt er auch so wieder nach hinten ab. So ist es zumindest meine Erfahrung. Und selbst wenn nicht: solange Du nicht bremst, wird er Dich auch nicht überrollen. Wozu also überhaupt darauf reagieren?

I.Ü. sind die Notbremssysteme für größere Lkw inzwischen bei Neuzulassungen Pflicht und relativ bald dann auch sehr weit verbreitet. Da kann es zu solchen Situationen nicht mehr kommen.

Und nochmal: wenn vor einem nichts ist und auch die Witterung nicht dazu zwingt, gibt es so erstmal keinen hinreichenden Grund auf der BAB auf 30 km/h runter zu trullern. Gerade dort wo Lkw in aller Regel nicht überholen dürfen (Baustelle) provoziert das Auffahrunfälle (ggf. nachfolgender Lkw).

Hält sich der Hintermann an den SA und das TL, gibt es gar keine Probleme, oder?

Logisch ... aber zum Zanken gehören nunmal (mindestens) zwei. ;)

Richtig, einen der provoziert durch zu dichtes Auffahren und den, der die dem Abstand entsprechende Geschwindigkeit wählt. Einer muß ja auf die Sicherheit achten.

Nur dass der vordere erstmal die Gefahr deutlich erhöht und gegen § 3 StVO verstößt. Der Abstandsverstoß von hinten hebt die Pflicht aus § 3 StVO halt nicht auf. Reicht doch, dass einer Scheiße baut. ;)

Zitat:

@norbert_g schrieb am 15. Januar 2017 um 19:54:36 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Januar 2017 um 11:50:37 Uhr:

...mach was Du willst, das war nur ein gut gemeinter Rat, Hinweis -oder was auch immer.

Wenn der Dich bei irgendwelchen Behörden "verpfeift" kannst Dich sicher drauf verlassen, dass der genau die Geschichte mit Ausrollen, usw. erzählt wie es war.

Nein, der wird richtig aufstreichen... wenn er vor lauter Zorn ein entsprechend unseriöses Bild dabei abgibt haste noch Glück gehabt, aber wenn ers schlau mach, schön seriös auftritt und eine glaubwürdige Geschichte erzählt hast Du ein Problem.

Da interessiert das hinterher niemanden mehr, ob Du die Karre wirklich nur hast ausrollen lassen oder gebremst hast... solche Details gehen in einem Verfahren unter.

Die Geschichte wird dabei eher dem hier (klick) gleichen, darauf kannst Du Dich verlassen.

Und übrigends gerade solche "Oberlehrer-Aktionen", wie Deine sind bei Beamten sehr unbeliebt und werden entsprechend gewürdigt...

Wenn Dir irgendein LKW ins Heck knallt hast Du ggf. physisch verloren und wenns einer aus den angedeuteten Ländern ist hast auch montär, versicherungstechnisch nichts als Ärger... Dein kindisches Ätschi Bätschi, der hat aber den größeren Ärger kannste stecken lassen... Fahrer aus den entsprechenden Ländern sind menschliches Verschleißmaterial, da interessiert niemanden was mit dem passiert.

Heutzutage sind immer mehr unberechenbare durchgeknallte Leute unterwegs, da wäre ich sehr vorsichtig... provozierst Du mit Deinen Aktionen den Richtigen dann hört der auch nicht nach der "ersten Delle" in Deinem Heck auf... was machste wenn dem die allerletzte Sicherung durchgeht, der Gas gibt es mit seinen 40 Tonnen drauf anlegt Dich platt zu machen.

Nur so nebenbei, soll z.B. auch schon welche (auch Autofahrer) gegeben haben, die mal eben die Knarre ausm Handschuhfach gezogen haben... um Meinungsverschiedenheiten selbst wenns nur um nen popeligen Parkplatz ging zu klären.

In der heutigen Zeit muß man mit allem rechnen und da würde ich mein Leben nicht so leichtfertig aufs Spiel setzen wollen...

Also das Arschloch ist hier der LKW_ Fahrer mit seinen Aktionen vor dem versuchten Überholvorgang.

Hier ist keine Behinderung gewesen, sondern eine Nötigung, 2x sogar, werdass nicht erkennt ...., dem sollte man den Führereschein auf Lebzeiten nehmen. Nach den beiden Aktionen wäre der LKW auch nicht vorbeigekommen, auch nicht bei euch.

Spätestens, als der Audi Zickzack gefahren ist, war er GANZ übel außerhalb des Erklärbaren.

Der LKW täte aber besser daran, sich mit dem Video nicht zu outen :-)

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