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Reisebus mit Liegeflächen - nur im Stehen benutzen?

Themenstarteram 6. März 2008 um 14:02

Hallo an die Busfachleute,

ich arbeite teilweise in einem Busunternehmen, das zwei Spezialbusse hat. Beide Busse bieten für die Fahrgäste die Möglichkeit zu schlafen.

Der eine Bus ist älteren Baujahrs, dieser wurde noch zugelassen, als noch keine Gurtpflicht galt. Bei diesem Bus sind die Lehnen der Sitze hochklappbar, sodass sie eine durchgehende Fläche ergeben, auf der geschlafen werden kann (in Längsrichtung), die verbleibenden Sitzflächen unten sind ebenfalls erweiterbar, da gibt es nochmals Liegeplätze.

Der zweite Bus ist neueren Baujahres, wurde zugelassen als die Gurtpflicht schon bestand. Da die Gurtpflicht nur für Fahrgastplätze in Längsrichtung (also in oder entgegen die Fahrtrichtung) vorgeschrieben sind, wurden die Zusatzbetten (nicht umbaubar) quer zur Fahrtrichtung mit seitlichen Halte- bzw. Auffangstangen eingebaut (Sitzplätze benötigen auch keine Gurte wenn sie quer zur Fahrtrichtung eingebaut sind, sondern nur eine Haltemöglichkeit).

Diese Busse sind bei uns für Sportvereine im Einsatz, die auf Spiele fahren und nach dem Spiel sofort wieder nach Hause wollen und während der Fahrt schlafen.

Nun haben mir teilweise Personen von anderen Unternehmen gesagt, diese Liegemöglichkeiten dürften nur im Stehen benutzt werden, wenn Leute schlafen, darf man nicht fahren. Auf die Frage, wo das denn steht: im Gesetz (Passus konnte mir allerdings noch keiner sagen).

Da ich annahm, dass mein Chef diese Situation im Vorhinein geklärt hatte, habe ich dem nie nachgefragt.

Ich muss dazusagen, das müsste normalerweise auch im Fahrzeugschein vermerkt sein, so genau habe ich den noch nicht gelesen (werde dies aber nachholen).

Kennt hier jemand eine gesetzliche Bestimmung, die darüber Auskunft gibt?

Noch kleines Detail: Die Busse sind in Österreich zugelassen (falls es unterschiedliche Ansichten bezüglich Genehmigung von Sitzplätzen gibt, diese Regelungen gelten jedenfalls bei uns so wie beschrieben), da wir aber auch nach Deutschland fahren, darf auch das Gesetz zitiert werden, wenn es einer vorliegen hat, da in D auch deutsches Recht gilt.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. März 2008 um 14:02

Hallo an die Busfachleute,

ich arbeite teilweise in einem Busunternehmen, das zwei Spezialbusse hat. Beide Busse bieten für die Fahrgäste die Möglichkeit zu schlafen.

Der eine Bus ist älteren Baujahrs, dieser wurde noch zugelassen, als noch keine Gurtpflicht galt. Bei diesem Bus sind die Lehnen der Sitze hochklappbar, sodass sie eine durchgehende Fläche ergeben, auf der geschlafen werden kann (in Längsrichtung), die verbleibenden Sitzflächen unten sind ebenfalls erweiterbar, da gibt es nochmals Liegeplätze.

Der zweite Bus ist neueren Baujahres, wurde zugelassen als die Gurtpflicht schon bestand. Da die Gurtpflicht nur für Fahrgastplätze in Längsrichtung (also in oder entgegen die Fahrtrichtung) vorgeschrieben sind, wurden die Zusatzbetten (nicht umbaubar) quer zur Fahrtrichtung mit seitlichen Halte- bzw. Auffangstangen eingebaut (Sitzplätze benötigen auch keine Gurte wenn sie quer zur Fahrtrichtung eingebaut sind, sondern nur eine Haltemöglichkeit).

Diese Busse sind bei uns für Sportvereine im Einsatz, die auf Spiele fahren und nach dem Spiel sofort wieder nach Hause wollen und während der Fahrt schlafen.

Nun haben mir teilweise Personen von anderen Unternehmen gesagt, diese Liegemöglichkeiten dürften nur im Stehen benutzt werden, wenn Leute schlafen, darf man nicht fahren. Auf die Frage, wo das denn steht: im Gesetz (Passus konnte mir allerdings noch keiner sagen).

Da ich annahm, dass mein Chef diese Situation im Vorhinein geklärt hatte, habe ich dem nie nachgefragt.

Ich muss dazusagen, das müsste normalerweise auch im Fahrzeugschein vermerkt sein, so genau habe ich den noch nicht gelesen (werde dies aber nachholen).

Kennt hier jemand eine gesetzliche Bestimmung, die darüber Auskunft gibt?

Noch kleines Detail: Die Busse sind in Österreich zugelassen (falls es unterschiedliche Ansichten bezüglich Genehmigung von Sitzplätzen gibt, diese Regelungen gelten jedenfalls bei uns so wie beschrieben), da wir aber auch nach Deutschland fahren, darf auch das Gesetz zitiert werden, wenn es einer vorliegen hat, da in D auch deutsches Recht gilt.

Danke im Voraus

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12 Antworten
am 7. März 2008 um 8:57

Hei !

Ich könnte mich über meine eigene Blödheit schlapplachen. Habe die Überschrift gelesen und gedacht : Wieso die Liegen im Stehen benutzen. ? Man liegt doch wenn man schläft. Wer schläft schon in einem Bus im stehen ?

LOL

almg-1

Hmm, einen Gesetzestext habe ich leider nicht. Du könntest aber mal vergleichen, wie der Liegeplatz bei Fahrzeugen im Krankentransport (nicht Notfallfahrzeuge) eingetragen ist. Hier ist ja auch eine liegendbeförderung erlaubt.

Dann kannst Du mal nachschauen, was im Schein des Busses vermerkt ist.

Im PbfG gibt es meines wissens nach keinen Passus zu dem Thema.

MFG Sven

Themenstarteram 7. März 2008 um 9:50

Hallo Sven

im PbfG habe ich eben auch nichts gefunden. Das PbfG befasst sich auch eher mit dem Drumherum um das/die Unternehmen als gezielt mit der Beförderung von Personen in Bussen.

Es müsste wohl irgendwo noch eine spezielle Betriebsvorschrift für Omnibusse geben, diese habe ich aber noch nicht gefunden.

§ 35 i Abs. 2 StVZO "In Kraftomnibussen dürfen Fahrgäste nicht liegend befördert werden. Dies gilt nicht für Kinder in Kinderwagen."

am 7. März 2008 um 11:14

Hallo !

Hab meinen Schwipp-Schwager gesprochen. In Reisebussen darf in den Sesseln sitzend bzw. mit leichter Neigung nach hinten während der Fahrt geschlafen werden. ( Der Fahrer aber nicht ) Sobald 1 Fahrgast eine richtige Liegefläche die für das Schlafen im liegen nutzt muss der Bus stehen. Im Falle eine Unfalls ist der liegende Fahrgast nicht durch Gurte gesichert und würde erhebliche Mehrverletzungen erleiden als ein sitzend angeschnallter Fahrgast. Dafür gibt es § die wir aber net extra nachgeschaut haben.

Beste Grüße

almg-1

Themenstarteram 7. März 2008 um 19:41

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

§ 35 i Abs. 2 StVZO "In Kraftomnibussen dürfen Fahrgäste nicht liegend befördert werden. Dies gilt nicht für Kinder in Kinderwagen."

Das nenne ich mal eine definitive Aussage. Danke. Mal sehen ob ich noch auf das Österreichische Pendant stoße.

Steht einfach so im Gesetz drin. Genauer kann man es nicht formulieren. Gern geschehen.

Themenstarteram 7. März 2008 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Steht einfach so im Gesetz drin. Genauer kann man es nicht formulieren. Gern geschehen.

Das ist wohl wahr, nur war ich der Meinung dass so eine Bestimmung eher im Personenbeförderungsgesetz zu finden ist als in der StVZO, weshalb ich diese nicht angefangen habe durchzulesen (Zugriff habe ich schon darauf). Aber man lernt ja nie aus.

So Sachen darf man alles in der Straßenverkehrzulassungsordnung finden. Schon vom Tenor her, handelt es sich eher um eine Zulassungsfrage, denn eine um eine gewerberechtliche. Das Personenbeförderungsgesetz handelt ja mehr die gewerberechtlichen Besonderheiten ab.

Themenstarteram 7. März 2008 um 20:04

So habe nun das österreichische Sätzchen auch gefunden, allerdings nicht in der Straßenverkehrsordnung, sondern im Kraftfahrgesetz. Da heißt es so:

"Personen dürfen in Fahrzeugen der Klassen M2 (zur Erklärung: Omnibusse bis 5000kg hzGg) und M3 (Omnibusse über 5000kg hzGg) nur dann

liegend befördert werden, wenn dies im Genehmigungsdokument und im

Zulassungsschein angeführt ist."

Die Sache sieht bei uns also offensichtlich etwas anders aus. Werde mir dann wohl mal die Zulassungsscheine ansehen was dort vermerkt ist, nichtsdestotrotz wird doch im jeweiligen Land das jeweilige Gesetz angewendet.

Themenstarteram 7. März 2008 um 20:07

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

So Sachen darf man alles in der Straßenverkehrzulassungsordnung finden. Schon vom Tenor her, handelt es sich eher um eine Zulassungsfrage, denn eine um eine gewerberechtliche. Das Personenbeförderungsgesetz handelt ja mehr die gewerberechtlichen Besonderheiten ab.

Nun ja, zulassen kann ich den Bus in D vermutlich auch, aber ich darf ihn währenddessen die Personen liegen nicht benutzen. Deshalb war das für mich nicht auf anhieb klar dass dies in der StVZO steht.

Manchmal ist es nicht leicht, die passenden Quellen zu finden.

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