Reifenreparatur - moeglich?
nabend allerseits,
ok, was jetzt kommt, ist zwar kein mk4-problem, aber das es an meinem fahrzeug auftritt, stelle ich mal die frage hier:
war gerade beim fFh, und habe (aufgrund der bekannten probleme mit den achsbolzen) dort meine winterschuhe aufziehen lassen.
nach der demontage der sandalen stellte ich (der fFh leider nicht), dass in einem reifen mitten aus der laufflaeche mich eine schraube angrinst. als ich diese habe rausmachen lassen, pfiff mir auch gleich die luft entgegen. ok, dachte ich mir, dann koennen sie ja gleich an ort und stelle den reifen reparieren. zeit genug haben sie ja, da ich die sommerreifen wohl nicht vor maerz 2010 aufziehen werde.
aber mein vorschlag wurde abgetan, mit der begruendung, dass diese reifen nicht geflickt werden duerften, da es sich um hochgeschwindigkeitsreifen handelt.
nur zur info: 235/45 R17 97W (serienbereifung), darf also nicht vulkanisiert werden, sondern nur durch einen neuen ersetzt werden? 😕
ok, der preis fuer den neuen reifen von 150,- schien mir fair, aber dass man diese reifen nicht reparieren darf (aufgrund von gesetzlichen vorschriften) ist/war mir neu. kennt einer diese vorgaben???
Beste Antwort im Thema
Hallo,
bin etwas "spät", aber möchte trotzdem noch etwas loswerden.
Vorab, ich bin vom Fach und arbeite bei einem Reifenhersteller.
Es gibt eine rechtsgültige europäische Verordnung, die eine Reparatur eines Reifens mit den genannten Stopfen nur für Reifen mit einem Geschwindigkeitssymbol bis einschließlich "H" (210) zulässt.
Da kann der Reifenhändler Zusagen machen wie er will, einen "W"-Reifen zu reparieren ist schlicht und ergreifend nicht legal.
Wer den Aufbau eines Reifens und das Verhalten im Betrieb, vor allem bei hohen Geschwindigkeiten, kennt, weiss warum es diese Verordnung gibt.
Einige der Gründe sind hier schon diskutiert worden.
Das sage ich nicht um meinen Arbeitsplatz zu sichern, sondern das sind reale Sicherheitsaspekte.
Frank
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von salador
Dann erklär es doch mal.Zitat:
Sorry, aber leider hast Du nicht wirklich verstanden um was es in meinem Bericht eigentlich geht.
Ich hab nämlich Deinen Ausführungen auch nur entnommen, dass Du Deinen durchlöcherten Reifen mit einem Notfallreparaturset repariert hast und, statt den Reifen sofort zu ersetzen, dann noch 1,5 Jahre damit rumgefahren bist. Was ich als schwer fahrlässig bezeichnen würde. Dass da nicht mehr passiert ist, kannst Du Deinem Schutzengel hoch anrechnen.
Was hat das also mit der hier diskutierten Reparaturmethode zu tun, die von einer Fachwerkstatt mit einer gänzlich anderen, für die nachhaltige Reifenreparatur zugelassenen Technologie durchgeführt wird?
Meinem Schutzengel habe ich schon gedankt, ich will hier auch keine Grundsatzdiskussion führen, ich wollte nur darauf aufmerksam machen das eine Reifenreparatur eine Gleichung mit vielen Unbekannten ist.
Damit wir hier vom Gleichen reden ein Link der den Reifenaufbau zeigt:
http://www.spiegel.de/.../0,1518,grossbild-532470-380921,00.htmlWenn nun ein Nagel oder schlimmer noch eine Schraube durch alle Gummi, Stahlgürtel und Karkassenlagen durchdringt, kann niemand genau sagen wieviel Drähte und Gewebefasern beim Eindringen beschädigt wurden. Außerdem weiß man auch meistens nicht wie lange man schon mit dem Fremdkörper im Reifen herumfährt und wie gut er abgedichtet hat. Die Stahlgürtel und Karkassenlagen saugen sich nähmlich mit Wasser voll wenn sie die Möglichkeit dazu haben. Selbst ein noch luftdichter Reifen ist keine Gewährleistung dafür das nicht doch Feuchtigkeit eingedrungen ist, die dann noch nach Jahren, wenn schon keiner mehr an das reparierte Loch im Reifen denkt, für Schäden sorgen kann.
Ich habe jedenfalls für mich entschieden bei einem Auto mit der Top Speed und dem hohen Zuladungsgewicht wie es beim Mondeo möglich ist, keinen Reifen reparieren zu lassen.
Jedem der seinen Reifen reparieren lässt empfehle ich auf der Rechnung vermerken zu lassen das die Karkasse und der Stahlgürtel nicht beschädigt sind und der Reifen uneingeschrängt mit derselben Tragzahl genutzt werden kann wie vorher, ich bezweifle allerdings das das irgend ein Reifenhändler bestätigt, wenn nicht eh schon irgendwo kleingedruckt steht das für die Haltbarkeit des Reifens keine Garantie übernommen werden kann.
Trotz allem, ich wünsche jedem eine gute Fahrt und ganz bestimmt keinen Reifenplatzer, egal ob nun repariert oder nicht.
Gruß,
Martin
Hallo,
bin etwas "spät", aber möchte trotzdem noch etwas loswerden.
Vorab, ich bin vom Fach und arbeite bei einem Reifenhersteller.
Es gibt eine rechtsgültige europäische Verordnung, die eine Reparatur eines Reifens mit den genannten Stopfen nur für Reifen mit einem Geschwindigkeitssymbol bis einschließlich "H" (210) zulässt.
Da kann der Reifenhändler Zusagen machen wie er will, einen "W"-Reifen zu reparieren ist schlicht und ergreifend nicht legal.
Wer den Aufbau eines Reifens und das Verhalten im Betrieb, vor allem bei hohen Geschwindigkeiten, kennt, weiss warum es diese Verordnung gibt.
Einige der Gründe sind hier schon diskutiert worden.
Das sage ich nicht um meinen Arbeitsplatz zu sichern, sondern das sind reale Sicherheitsaspekte.
Frank
so, nachdem sich dann hier die geister scheiden, ob erlaubt, oder nicht, wenn ja bis zu welcher geschwindigkeitsklasse, habe ich mich dann gestern doch noch entschieden, kontakt mit dem reifenhersteller, in meinem fall also goodyear aufzunehmen. nachfolgend nun die antwort des herrstellers, die ich gerade per email erhalten habe:
-Urspr. Mitteilung-
Betreff: Antwort: Goodyear Excellence 235/45 R17 97W
Von: contact@tireinfocenter.de
Datum: 06.11.2009 08:15
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
die Reparatur von Pkw-Reifen ist weder vom Gesetzgeber noch von uns
generell verboten. Auch ein Pneu der Geschwindigkeitsausführung "W" darf
nach eingehender Untersuchung des Reifens durch einen qualifizierten
Reifenfachmann repariert werden.
Eine fachgerechte Reparatur beinhaltet die Demontage des Reifens vom Rad
zur genauen Untersuchung auf Beschädigungen. Wenn der Reifen repariert
werden darf, weil die Beschädigung innerhalb der Grenzen und Vorschriften
für eine Reparatur liegt, so müssen Warmvulkanisations- oder Kombipflaster
eingesetzt werden. Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens
ist nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Goodyear Reifen GmbH
TireInfoCenter
Zitat:
Original geschrieben von Ie1234
Hallo,
bin etwas "spät", aber möchte trotzdem noch etwas loswerden.
Vorab, ich bin vom Fach und arbeite bei einem Reifenhersteller.Es gibt eine rechtsgültige europäische Verordnung, die eine Reparatur eines Reifens mit den genannten Stopfen nur für Reifen mit einem Geschwindigkeitssymbol bis einschließlich "H" (210) zulässt.
Da kann der Reifenhändler Zusagen machen wie er will, einen "W"-Reifen zu reparieren ist schlicht und ergreifend nicht legal.
Wer den Aufbau eines Reifens und das Verhalten im Betrieb, vor allem bei hohen Geschwindigkeiten, kennt, weiss warum es diese Verordnung gibt.
Einige der Gründe sind hier schon diskutiert worden.Das sage ich nicht um meinen Arbeitsplatz zu sichern, sondern das sind reale Sicherheitsaspekte.
Frank
Zu dem Thema ein paar Info-Seiten:
http://www.reifenunion.de/html/reparatur.html
http://www.pneu-center.de/Reifenreparatur.html
http://www.conti-online.com/.../reifenreparatur_de.html
HTH
So, den Gegenbeweis hätten wir, jetzt fehlt nur noch die "rechtsgültige europäische Verordnung" die das beweist das man sie nicht reparieren darf 😉
Zitat:
Original geschrieben von Norbert-TDCi
So, den Gegenbeweis hätten wir, jetzt fehlt nur noch die "rechtsgültige europäische Verordnung" die das beweist das man sie nicht reparieren darf 😉
Hallo,
leider ist es eine Kombination von Gesetzen und Richtlinien die ich in einer Aussage zusammengefasst habe.
Im einzelnen ergibt sich die Aussage aus folgenden Punkten :
§36 Stvzo, 29. Ergänzung Absatz 3.1 und 3.2
Darin ist die Reparatur von Reifen begrenzt auf nicht sicherheitsrelevanten Schäden.
D.h. auf oberflächige Verletzungen, die ausschließlich den Gummi und keine Festigkeitsträger (Corde) betreffen.
Wenn obengenannte nicht sicherheitsrelevante Schäden repariert werden, müssen die Hinweise der Reifenhersteller beachtet werden.
Die Einschränkung "H" ergibt sich aus der ECE 108, 6.4.4.1.
Diese Verordnung ist ursprünglich für die Runderneuerung enstanden, wird aber auch zur Bewertung der Reperaturfähigkeit von Reifen herangezogen.
Darin ist für Karkassen mit einem Geschwindigkeitssymbol über "H" im Reparaturfall eine Abwertung auf ein niederiges Geschwindigkeitssymbol vorgesehen.
Weiterhin schließt ECE 108, 6.4.5 eine Reparatur bei Trennungen im Gürtel aus. Trennungen entstehen u.a. durch eingedrungene Fremdkörper in Verbindung mit Feuchtigkeit/Schmutz.
Kleinere Trennungen kann man nur durch maschinelle Prüfung (Röntgen) feststellen/ausschließen. So eine Anlage wird kaum ein Reifenhändler haben.
Das Thema ist von der Rechtslage etwas unübersichtlich. Daher leider auch die wiedersprüchlichen Aussagen von Herstellern und Verbänden.
Frank