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Reifen/ Felgen Einpresstiefe bei Ibiza 6L, EZ2006, 1,4 16V, 59kw

Themenstarteram 14. November 2007 um 11:31

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei etwas auf Ebay zu stöbern wegen Winterreifen. Habe das ein oder andere interessante Angebot entdeckt und bin jetzt - da ich selber kein großartigen Kenntnisse bei Reifen/Felgen habe - etwas ratlos.

zB. 185/55 R15 T auf Stahlfelge 6J x 15, LK 5*100, ET erfrage ich noch

In meiner Fahrzeug-Beschreibung steht diese Kombination ausdrücklich drin, allerdings mit der Einpresstiefe 43.

Jetzt mal generell: Ist die ET wichtig? Oder kann man beispielsweise auch eine Felge mit ET 40, 38 oder 35 montieren?

weiteres Angebot:

Felgen von Artec: Die Felgenbreite ist 6,5 mit einem 5*100 Lochkreis und Einpresstiefe 40. (Felgennummer von Artec: KBa 45372) Montiert sind 195/55R15 85H von Vredestein Snowtrac 2.

Wie finde ich heraus ob die Felge zusammen mit dem Reifen auf den Wagen darf? J 6,5 ist für meinen Wagen eigentlich nicht als Serienfelge ausgewiesen und die Einpresstiefe 40 wohl auch nicht.

Vielleicht haben wir hier Reifen/Felgenspezialisten im Forum die mir ein wenig auf die Sprünge helfen können? Vielen Dank!

 

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26 Antworten
am 14. November 2007 um 12:00

Zitat:

Original geschrieben von BlueDog1

[...] zB. 185/55 R15 T auf Stahlfelge 6J x 15, LK 5*100, ET erfrage ich noch

In meiner Fahrzeug-Beschreibung steht diese Kombination ausdrücklich drin, allerdings mit der Einpresstiefe 43

 

Jetzt mal generell: Ist die ET wichtig? Oder kann man beispielsweise auch eine Felge mit ET 40, 38 oder 35 montieren? [...]

 

 

 

Die Einpresstiefe muss zwingend mit der im Schein übereinstimmen, ansonsten ist das dann Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis mit allen Folgen (Bußgeld, Punkte, Versicherungsschutz-Verlust etc.).

 

Natürlich kann andere Einpresstiefen nachtragen lassen, aber NUR wenn ein Gutachten oder eine ABE der Felge beiliegt, die dein Fahrzeug exakt (also Motorleistung, Baujahr etc.) einschließt!

 

Alles andere ist am Rande der Legalität... so kann man sich in Verkehrskontrollen z.B. auch nicht herausreden, wenn die Felgen beispielsweise vom Polo sind, aber eine andere ET haben und man begründet, die sind ja aus dem VW-Konzern.

 

Es müssen generell, wenn es legal sein soll, folgende Parameter übereinstimmen:

 

- Felgenmaulweite und Größe, Beispielsweiser 6J x15H2

- Lochkreis und Einpresstiefe, z.B. 4/100 ET38

- Reifendimension, Traglastzahl, z.B. 185/55R15 82T

- Felge vom Fahrzeughersteller, Felge mit ABE oder Felge nachträglich in die Papiere eingetragen

 

 

 

 

Zitat:

elgen von Artec: Die Felgenbreite ist 6,5 mit einem 5*100 Lochkreis und Einpresstiefe 40. (Felgennummer von Artec: KBa 45372) Montiert sind 195/55R15 85H von Vredestein Snowtrac 2.

 

Wie finde ich heraus ob die Felge zusammen mit dem Reifen auf den Wagen darf? J 6,5 ist für meinen Wagen eigentlich nicht als Serienfelge ausgewiesen und die Einpresstiefe 40 wohl auch nicht.

 

 

Wenn das beiliegende Gutachten mit der o.g. KBA-Nummer exakt (!!) zu Deinem Fahrzeug passt, kannst du die hier genannten Felgen beim TÜV oder DEKRA nach wenn ich mich nicht irre §19.2 Stvo nachtragen lassen, kostet dann etwa um die 40€ Gebühren. Dabei wird geprüft, ob die Reifen vollkommen freigängig sind, bei extremen Fahrsituationen oder Achsverschränkungen nicht anschleifen oder anstehen.

 

Wichtig ist auch, dass du dir die in dem Gutachten genannten Zusatzbedingungen genau durchliest, oft ist bei Zubehörfelgen größerer Breite z.B. das Nachbearbeiten der Radhausschalen oder der Kotflügelkanten gefordert, und / oder eine Verwendung von Schneeketten ausgeschlossen worden... lies dir diese Bedingungen alle genau durch, die müssen alle erfüllt sein, BEVOR dir die Felgen eingetragen werden.

 

Wenn du sie drauf hast, sofort die Eintragung machen lassen, wenn du sie ohne Eintragung fährst, gelten die oben bereits angesprochenen Tatbestände im Bezug auf Fahrens ohne Betr.erlaubnis.

 

 

Ferner musst du jede Felge, die NICHT vom Fahrzeughersteller kommt oder über keine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis, nicht mit einem Gutachten verwechseln!!), auch wenn sie in allen Parametern oben übereinstimmt (Also Felgenbreite, Felgengröße, ET, Bereifung) trotzdem eintragen lassen... Im Zweifelsfall würd ich mir alle Daten zu der Wunschfelge ausdrucken, und mit dem Ausdruck und deinem Fahrzeugschein ab zur DEKRA etc. und mal fragen - das kostet ja nichts, und die Ingenieure dort haben in der Regel auch den vollen Durchblick, was die Eintragungen angeht.

 

 

Gruß

 

Was Du auf jeden Fall ohne zusätzliche Eintragungen fahren darfst, findest Du hier:

http://www.seat.de/su/de/SEAT/site/Service/Serienbereifung/main.html

am 14. November 2007 um 13:45

stimmt, gilt aber ausdrücklich auch nur für Serienbereifungen von SEAT, sprich Serienfelgen und NICHT wie man annehmen könnte, für Zubehör-Alufelgen / Stahlfelgen; würde auch da im Zweifelsfalle immer bei einer Prüfstelle nachhaken oder zumindest den Ausdruck mit dabei haben...

 

 

Für eine Zurüsterfelge würde zwar gelten, dass du die Felgen- und Reifengröße lt. dieser SEAT-Freigabe fahren darfst, jedoch hat die Felge an sich ja ein separates Gutachten - und das muss eingetragen werden, leider.

 

Ich hatte bei meinem die Sommerbereifung mit 195/50R15 auch nicht offiziell freigegeben im Schein, lt. dieser SEAT-Richtlinie wars aber erlaubt; Eintragung trotzdem, da Zubehörfelge (Borbet) mit separatem Felgen-Gutachten...

 

Nachfrage bei SEAT ergab nochmal den Hinweis, dass die in der Richtlinie aufgeführten Größen nur als Allgemeinfreigabe bei Verwendung von SEAT-Felgen gelten.

Zitat:

Original geschrieben von IbizaTDi

stimmt, gilt aber ausdrücklich auch nur für Serienbereifungen von SEAT, sprich Serienfelgen und NICHT wie man annehmen könnte, für Zubehör-Alufelgen / Stahlfelgen; würde auch da im Zweifelsfalle immer bei einer Prüfstelle nachhaken oder zumindest den Ausdruck mit dabei haben...

 

Ich kenne es so, dass die Zubehörfelgen mit gleicher Größe wie Serienfelgen zwar nur mit Gutachten gefahren werden dürfen, jedoch darin ausdrücklich steht, dass eine Vorführung/Eintragung nicht erforderlich ist. Erst wenn andere Reifengrößen ins Spiel kommen, ist das doch erforderlich. Und natürlich, wenn andere ET, andere Weite etc.

am 14. November 2007 um 14:58

ich handele ja mit alufelgen, kenn mich daher damit schon relativ gut aus, in den ganzen Gutachten unserer Felgen steht drinnen:

 

Die Rad-Reifenkombination ist einer anerkannten Prüfstelle zur Abnahme vorzuführen, ggf. von der Serienbereifung abweichende Bereifungen sind gesondert zu beurteilen und ggf. nachzutragen.

 

 

an sich muss jede Felge, die KEINE ABE dabei hat, eingetragen werden... offiziell... wie sehr es nachgeprüft wird weiß ich nicht, aber ich würds nicht riskiern, wegen der 40€ dann am Ende Bußgeld, Punkte und Ärger zu kassieren...

 

 

Die Punkte bekommt übrigens nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, falls es verschiedene Personen sind! Da der Halter lt. Gesetz ja für die Vorschriftsmäßigkeit verantwortlich ist... soll heißen, hier kassiert z.B. der Sohn UND der Vater die Punkte, wenn das Auto auf den Vater läuft, der Sohn aber erwischt wurde... (gilt auch für alle anderen illegalen Umbaumaßnahmen, Unterbodenbeleuchtung mit Fahrlichtschaltung, nicht eingetragene Fahrwerke etc.).

Zitat:

Original geschrieben von IbizaTDi

ich handele ja mit alufelgen, kenn mich daher damit schon relativ gut aus, in den ganzen Gutachten unserer Felgen steht drinnen:

 

Die Rad-Reifenkombination ist einer anerkannten Prüfstelle zur Abnahme vorzuführen, ggf. von der Serienbereifung abweichende Bereifungen sind gesondert zu beurteilen und ggf. nachzutragen.

OK, wenn man aber z.B. eine Winterfelge sucht, die nicht der Verschönerung des Fahrzeugs dient und somit exakt die gleiche Größe wie Serie haben kann, findet man auch Felgen, die nicht eingetragen werden müssen.

Z.B. diese hier von DBV in 6,5x16 ET50 für Leon/Altea usw. Mit 205/55R16 keine Vorführung/Eintragung erforderlich.

http://shop.dbv.eu/pdf/00038341/38341520-112-5-57-50-zcw30287.pdf

am 14. November 2007 um 15:13

hast schon recht, aber für einige der aufgeführten Fahrzeugtypen gilt ja die Fußnote

 

11A - Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen

oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen

Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,

FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend

dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

 

 

Hängt also echt individuell ab, was du für ein Auto hast, daher eben immer mein Hinweis, ins Gutachten gucken, Fußnoten durchlesen, und dann ist auch alles klar soweit, ob man zur eintragung "darf" oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von IbizaTDi

Hängt also echt individuell ab, was du für ein Auto hast, daher eben immer mein Hinweis, ins Gutachten gucken, Fußnoten durchlesen, und dann ist auch alles klar soweit, ob man zur eintragung "darf" oder nicht.

Damit bin ich absolut einverstanden! Und Du wirst mir recht geben, dass die Chanchen auf "Eintragungsfreiheit" steigen, wenn man sich eine Felge mit den genauen Serienmaßen sucht. So können wir auch wieder den Bogen zum Fragesteller schlagen...

Bei allen anderen Abmessungen unbedingt ABE/Gutachten anschauen bzw. ggf auf der Herstellerhomepage suchen.

am 14. November 2007 um 15:39

genau so ists...

 

wenn halt nix größeres al 6J Maulweite in Serie freigegeben ist und du mit ner 10J-Felge antanzt und 265er Reifen drauf, könnte der Prüfer unter Umständen etwas säuerlich reagieren :p

Themenstarteram 14. November 2007 um 16:23

Vielen Dank für die kompetenten Antworten. Habt mir weitergeholfen.

am 22. März 2009 um 13:41

Hallo kann mir jemand sagen, was für ein Lochkreis der neue Seat Ibiza Reference Modell 2009 hat?

Hab mir einen bestellt und würde mir gern Alufelgen kaufen jedoch weiß ich nicht was für ein Lochkreis der Seat hat.

Vielen Dank schon einmal.

Liebe Grüße

Sandra

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Lochkreis Seat Ibiza Reference Modell 2009' überführt.]

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Felgen/Lochkreis neuer Seat Ibiza' überführt.]

Der aktuelle Ibiza hat einen Lochkreis von 5x100.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Lochkreis Seat Ibiza Reference Modell 2009' überführt.]

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Felgen/Lochkreis neuer Seat Ibiza' überführt.]

am 23. März 2009 um 21:54

Hallo Sandra,

so weit ich weiß hat er 5-Loch mit 112er Lochkreis.

Gib doch mal beim großen E-B.. bei der Kompletträdersuche Dein Auto ein, dann solltest Du alle notwendigen Daten bekommen.

Viele Grüße

Josi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Lochkreis Seat Ibiza Reference Modell 2009' überführt.]

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Felgen/Lochkreis neuer Seat Ibiza' überführt.]

am 23. März 2009 um 21:58

Hallo Sandra,

sorry, doch Fehlinformation. Lochkreis-Durchmesser ist laut Recherchen 100 mm. 5-Loch

Gruß

Josi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Lochkreis Seat Ibiza Reference Modell 2009' überführt.]

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Felgen/Lochkreis neuer Seat Ibiza' überführt.]

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