rechtliches zu Tempo 100-Zulassung
Mich interessieren ein paar Dinge zur Tempo-100-Zulassung für Anhänger.
Ausgangslage ist. dass der Anhänger alle Vorraussetzungen für T100
erfüllt und auch der Zugwagen davor den Anfordernissen entspricht.
T100-Schild ist somit hinten auf dem WoWa fest verklebt.
1.) Angenommen die WoWa-Reifen erreichen nun die 6-Jahres-Grenze.
Darf ich dann mit max. 80 km/h den Hänger weiterhin im öffentlichen
Straßenverkehr bewegen und das Schild hinten dranlassen?
Oder müsste das Schild abgezogen bzw. überklebt werden?
2.) Wird nun vorübergehend ein anderes Zugfahrzeug verwendet,
das den T100-Bedingungen nicht genügt (z.B. zu wenig Leermasse),
wie sieht es dann aus? Max. Tempo 80 einfach so, oder muss auch
dann das Schild ab? Also: gehört das Schild rechtlich zum Anhänger
oder individuell zur Zugkombination?
Wenn das Schild ab müsste, aber nicht abgenommen wäre, kann mir
dazu jemand die "Freikaufsumme" nennen?
Danke
Avantus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von lowang
Pferde können aber nicht kotzen......................... Der, der das angeblich gesehen hat, kann vielleicht kotzen aber das Pferd nicht.Zitat:
[Es gab auch schon Fälle, wo man Pferde vor der Apotheke kotzen sah!
Ich weis gar nicht warum Ihr Euch streitet. Fahrt zum Tüv und fragt Ihn. Und Bei 6 TÜV Stationen werdet Ihr 6 verschiedene Antworten bekommen und die, die Euch am besten passt nehm Ihr.
Ist wie beim Auflasten meines Autos. Der eine sagt das Leergewicht kann man nicht ändern. Der nächste meint das muss beim Hersteller beantragt werden. Dekra meint Sie können das gar nicht (wenn es überhaupt geht) der nächste meinte der Herr, der das kann, ist in Rente.......
Und dann bin ich zum Tüv nach Sinsheim und 5 Minuten später war mein Auto 150KG schwerer.................
Es streitet sich niemand 🙂 Bei uns prüft der TÜV 2 mal wöchentlich, ich brauche also nirgendwo hinfahren und habe o.g. Fachkenntnis zu der Sache, die ich hier auch geschildert habe! Sollte es irgendwo halt belegbare Argumente gegen meinen Wissensstand geben, so wäre ich daran durchaus interessiert- solange mir das allerdings niemand liefern kann, bleibe ich bei der 2 mal wöchentlich angewendeten Praxis (keine Forumsdiskussion- Praxis!) dass ein Wagen mit 7 Jahre alten Reifen und Tempo 100 TÜV bekommt! Punkt. Aus. 🙂
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
ABSOLUT FALSCH ... bei Tempo 100-Zulassung gibt es das eben sehr wohl.Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
Meine Aussage: Es gibt in D kein Höchstalter für Reifen, ausser wenn diese defekt sind- mit 6 Jahre alten Reifen erhält man immer TÜV, sofern die Reifen i.O. sind!
Um es verständlich zu machen- ein Höchstalter für Reifen gibt es
nurbezüglich der 100er Zulassung, nicht aber generell! Ein Fahrzeug mit 7 Jahre alten Reifen und 100er-Zulassung erhält also auf jedenfall eine gültige HU-Plakette- lediglich ein Vermerk im TÜV-Bericht weist auf die zu alten Reifen
- nur für die 100er Zulassung relevant-hin-
Das ist Alles, was ich hierzu mitteilen wollte, scheinbar habe ich mich unverständlich ausgedrückt- ich hoffe, so ist es nun verständlich! Wer's nicht glaubt, der ruft einfach mal beim TÜV an und lässt es sich bestätigen!
Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
Das ist Alles, was ich hierzu mitteilen wollte, scheinbar habe ich mich unverständlich ausgedrückt- ich hoffe, so ist es nun verständlich! Wer's nicht glaubt, der ruft einfach mal beim TÜV an und lässt es sich bestätigen!
Nein, war nicht missverstädlich. Ich habe ja gefragt und man hat sich noch einmal rückversichert. So, wie du geschrieben hast, wurde das bestätigt.
Gruß situ
Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
[
Um es verständlich zu machen- ein Höchstalter für Reifen gibt es nur bezüglich der 100er Zulassung, nicht aber generell! Ein Fahrzeug mit 7 Jahre alten Reifen und 100er-Zulassung erhält also auf jedenfall eine gültige HU-Plakette- lediglich ein Vermerk im TÜV-Bericht weist auf die zu alten Reifen - nur für die 100er Zulassung relevant- hin-
Hallo,
genauso ist es richtig.
Und gerade in Werkstätten wird, bei der HU-Abnahme, oft das Reifenalter angesprochen.
Man hat mir auch einmal versucht, neue Reifen aufzuschwatzen.
Ich: "Meinen Sie die Reifen sind zu alt" ?
Werkstattt: "Ja, die sind ja schon 7 Jahre alt"
Ich "Soll ich jetzt neue Reifen kaufen - zeigen sie mir doch einmal wo ich das als Mängel finden kann"
Werkstattt: "Nein, so war das nicht gemeint"
Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
Um es verständlich zu machen- ein Höchstalter für Reifen gibt es nur bezüglich der 100er Zulassung, nicht aber generell! Ein Fahrzeug mit 7 Jahre alten Reifen und 100er-Zulassung erhält also auf jedenfall eine gültige HU-Plakette- lediglich ein Vermerk im TÜV-Bericht weist auf die zu alten Reifen - nur für die 100er Zulassung relevant- hin-Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
ABSOLUT FALSCH ... bei Tempo 100-Zulassung gibt es das eben sehr wohl.
Das ist Alles, was ich hierzu mitteilen wollte, scheinbar habe ich mich unverständlich ausgedrückt- ich hoffe, so ist es nun verständlich! Wer's nicht glaubt, der ruft einfach mal beim TÜV an und lässt es sich bestätigen!
Lies doch bitte einfach mal den andern Thread hierzu ... wie auch schon von navec empfohlen. Genau die oben rot markierte Aussage ist nach derzeitigem Stand schlicht und ergreifend falsch. Sie wird auch nicht durch gebetsmühlenartiges Wiederholen richtiger.
Es gab und gibt eben immer wieder Fälle, bei denen die Plakette vom Prüfer genau aus diesem Grund verweigert wurde und das zust. Ministerium bestätigt diese Vorgehensweise sogar noch. Eine endgültige und rechtsverbindliche Aussage, was nun rechtens ist existiert derzeit allem Anschein nach nicht (zumindest konnte ich nirgendwo etwas finden).
Gruß
NoGolf
Ähnliche Themen
Das schreiben z.B.
TÜV, Versicherung und Anhänger-Vertrieb
zum Thema:
http://www.tuev-nord.de/.../100kmh-Zulassung_2618.htm
Nein, dazu schreiben sie nichts.
Wer einen Anhänger begutachten lässt, um die Zulassung entsprechend 9. Ausnahmeverordnung eintragen zu lassen, muss selbstverständlich ein Fahrzeug vorstellen, welches die Begutachtung zulässt.
Folgende HU sind ein völlig anderes Thema.
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Lies doch bitte einfach mal den andern Thread hierzu ... wie auch schon von navec empfohlen. Genau die oben rot markierte Aussage ist nach derzeitigem Stand schlicht und ergreifend falsch. Sie wird auch nicht durch gebetsmühlenartiges Wiederholen richtiger.Zitat:
Original geschrieben von JuSt4fun-lev
Um es verständlich zu machen- ein Höchstalter für Reifen gibt es nur bezüglich der 100er Zulassung, nicht aber generell! Ein Fahrzeug mit 7 Jahre alten Reifen und 100er-Zulassung erhält also auf jedenfall eine gültige HU-Plakette- lediglich ein Vermerk im TÜV-Bericht weist auf die zu alten Reifen - nur für die 100er Zulassung relevant- hin-
Das ist Alles, was ich hierzu mitteilen wollte, scheinbar habe ich mich unverständlich ausgedrückt- ich hoffe, so ist es nun verständlich! Wer's nicht glaubt, der ruft einfach mal beim TÜV an und lässt es sich bestätigen!
Es gab und gibt eben immer wieder Fälle, bei denen die Plakette vom Prüfer genau aus diesem Grund verweigert wurde und das zust. Ministerium bestätigt diese Vorgehensweise sogar noch. Eine endgültige und rechtsverbindliche Aussage, was nun rechtens ist existiert derzeit allem Anschein nach nicht (zumindest konnte ich nirgendwo etwas finden).
Gruß
NoGolf
Aha! Und eben weil es keine rechtsverbindliche Aussage gibt, ist das was ich geschrieben habe falsch?! Belege bitte!! Es gab auch schon Fälle, wo man Pferde vor der Apotheke kotzen sah! Das was ich geschrieben habe ist Praxis- wir haben zweimal in der Woche den TÜV bei uns- mit einem Prüfer, der es doch sehr genau nimmt und sich nicht scheut, mal eine halbe Stunde durch irgendwelche Vorschriften zu lesen, um eine korrekte Entscheidung zu treffen! Bei uns ist noch kein Fahrzeug durchgefallen wegen zu alter Reifen bei Tempo 100!
Ich habe auf diese Diskussion hin unseren Prüfer nochmals zu dem Thema befragt, eben weil ich ausschliessen wollte, dass es neue Regelungen gibt, die mir unbekannt sind- und es gibt keine! Wer sich hier auf "immer wieder-Fälle" beruft, sollte auch mal beim TÜV nachfragen- es besteht eine ehrliche Neugier meinerseits, sollte irgendeine TÜV-Prüforganisation belegen können, dass ein Reifen >6 Jahre auf einem Anhänger mit 100Km/h ein erheblicher Mangel darstelt und somit die Plakette nicht erteilt wird! Sogar ein TÜV-Bericht mit eben aufgeführtem Mangel würde mich interessieren!
Zitat:
[Es gab auch schon Fälle, wo man Pferde vor der Apotheke kotzen sah!
Pferde können aber nicht kotzen......................... Der, der das angeblich gesehen hat, kann vielleicht kotzen aber das Pferd nicht.
Ich weis gar nicht warum Ihr Euch streitet. Fahrt zum Tüv und fragt Ihn. Und Bei 6 TÜV Stationen werdet Ihr 6 verschiedene Antworten bekommen und die, die Euch am besten passt nehm Ihr.
Ist wie beim Auflasten meines Autos. Der eine sagt das Leergewicht kann man nicht ändern. Der nächste meint das muss beim Hersteller beantragt werden. Dekra meint Sie können das gar nicht (wenn es überhaupt geht) der nächste meinte der Herr, der das kann, ist in Rente.......
Und dann bin ich zum Tüv nach Sinsheim und 5 Minuten später war mein Auto 150KG schwerer.................
Zitat:
Original geschrieben von lowang
Und Bei 6 TÜV Stationen werdet Ihr 6 verschiedene Antworten bekommen und die, die Euch am besten passt nehm Ihr.
Ist wie beim Auflasten meines Autos. Der eine sagt das Leergewicht kann man nicht ändern. Der nächste meint das muss beim Hersteller beantragt werden. Dekra meint Sie können das gar nicht (wenn es überhaupt geht) der nächste meinte der Herr, der das kann, ist in Rente.......
Und dann bin ich zum Tüv nach Sinsheim und 5 Minuten später war mein Auto 150KG schwerer.................
Öhm ja - da haben sich einige Prüfer nicht mit Fachkenntnis hervorgetan. 😠
Zitat:
Original geschrieben von lowang
Pferde können aber nicht kotzen......................... Der, der das angeblich gesehen hat, kann vielleicht kotzen aber das Pferd nicht.Zitat:
[Es gab auch schon Fälle, wo man Pferde vor der Apotheke kotzen sah!
Ich weis gar nicht warum Ihr Euch streitet. Fahrt zum Tüv und fragt Ihn. Und Bei 6 TÜV Stationen werdet Ihr 6 verschiedene Antworten bekommen und die, die Euch am besten passt nehm Ihr.
Ist wie beim Auflasten meines Autos. Der eine sagt das Leergewicht kann man nicht ändern. Der nächste meint das muss beim Hersteller beantragt werden. Dekra meint Sie können das gar nicht (wenn es überhaupt geht) der nächste meinte der Herr, der das kann, ist in Rente.......
Und dann bin ich zum Tüv nach Sinsheim und 5 Minuten später war mein Auto 150KG schwerer.................
Es streitet sich niemand 🙂 Bei uns prüft der TÜV 2 mal wöchentlich, ich brauche also nirgendwo hinfahren und habe o.g. Fachkenntnis zu der Sache, die ich hier auch geschildert habe! Sollte es irgendwo halt belegbare Argumente gegen meinen Wissensstand geben, so wäre ich daran durchaus interessiert- solange mir das allerdings niemand liefern kann, bleibe ich bei der 2 mal wöchentlich angewendeten Praxis (keine Forumsdiskussion- Praxis!) dass ein Wagen mit 7 Jahre alten Reifen und Tempo 100 TÜV bekommt! Punkt. Aus. 🙂
Ich kann @lowang nur zustimmen:
Zitat:
Ich weis gar nicht warum Ihr Euch streitet. Fahrt zum Tüv und fragt Ihn. Und Bei 6 TÜV Stationen werdet Ihr 6 verschiedene Antworten bekommen und die, die Euch am besten passt nehm Ihr.
Ich habe eine ähnliche Geschichte beim Ablasten meines WoWa's gehabt:
GTÜ wollte nicht. Gleich weitergefahren zum TÜV und da war es dann überhaupt kein Problem.
Hinterher (natürlich...) habe ich den TÜV-Prüfer gesagt, dass der GTÜ nicht wollte und der (immerhin der Obermufti der TÜV-Hauptstelle) sagte mir, dass man das selbstverständlich machen kann.
Von daher kann ich gerne in der Woche 3 mal dabei sein, wenn "der" TÜV prüft, denn auch bei 3 mal hintereinander wird sich die Meinung einer Untersuchungsstelle kaum ändern.
(Wenn ich mit meinem WoWa 3 mal die Woche beim GTÜ angetanzt wäre, hätte das wohl trotzdem kaum Aussicht auf Erfolg.)
Es gibt zum Thema dieses Threads nun mal keine wirklich exakte, offizielle Aussage, weil man mal wieder zu kurz gedacht hat und von daher kann das auch jede Untersuchungsstelle handhaben, wie sie will.
Wem das im Einzelfall nicht passt, der kann von einer anderen Untersuchungsstelle eventuell auch ein anderes Ergebnis erhalten.
Hallo,
ich wärme hier mal wieder auf 🙂
Eine andere Frage, wenn der WoWa eine Tempo 100 Freigabe hat und alle Faktoren erfüllt sind dieser aber mit einem roten Kennzeichen bewegt wird, darf man dann 100 km/h fahren, oder ist das nur erlaubt wenn der Wagen seine "offizielle" Zulassung besitzt?
Gruß Scoty81
Moin Scoty81,
schwieriege Frage.
Technisch würde ich sagen ja, da die Vorrausetzungen nicht von einer Anmeldung abhängig sind.
Rechtlich sehe ich es etwas anderes, da ja ein Eintrag in der Zul.-Bescheingiung sein muss.....
...die hat man bei eine, KK nicht, oder ??
Wenn der Wohnwagen frisch TÜV bekommt und kein gültiger Fahrzeugschein vorliegt, wie sieht dann die Bescheinigung aus? Ist das dann nicht quasi ne Kopie der Zul.Besch.?😕
Gibt es nicht ne entwertete Zul.Bescheinigung?
Wobei ja die Frage ist, ob der Wohni jemals ne dt. Zulassung hatte oder ob es evtl. erst neue Papiere (Import) geben muss.
Da bin ich auch überfragt.
Zusätzlich benötigt man idR ja auch eine gesiegelte 100-er Plakette vom Zulassungskreis.
.....schwierig....schwierig......
Ach der 100er Aufkleber ist gesiegelt? Muss ich dann bei der Zulassung sagen ich hätte gerne eine 100er Zulassung?