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rechtliches zu Tempo 100-Zulassung

Themenstarteram 26. November 2012 um 16:14

Mich interessieren ein paar Dinge zur Tempo-100-Zulassung für Anhänger.

Ausgangslage ist. dass der Anhänger alle Vorraussetzungen für T100

erfüllt und auch der Zugwagen davor den Anfordernissen entspricht.

T100-Schild ist somit hinten auf dem WoWa fest verklebt.

1.) Angenommen die WoWa-Reifen erreichen nun die 6-Jahres-Grenze.

Darf ich dann mit max. 80 km/h den Hänger weiterhin im öffentlichen

Straßenverkehr bewegen und das Schild hinten dranlassen?

Oder müsste das Schild abgezogen bzw. überklebt werden?

2.) Wird nun vorübergehend ein anderes Zugfahrzeug verwendet,

das den T100-Bedingungen nicht genügt (z.B. zu wenig Leermasse),

wie sieht es dann aus? Max. Tempo 80 einfach so, oder muss auch

dann das Schild ab? Also: gehört das Schild rechtlich zum Anhänger

oder individuell zur Zugkombination?

Wenn das Schild ab müsste, aber nicht abgenommen wäre, kann mir

dazu jemand die "Freikaufsumme" nennen?

Danke

Avantus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von lowang

Zitat:

[Es gab auch schon Fälle, wo man Pferde vor der Apotheke kotzen sah!

Pferde können aber nicht kotzen......................... Der, der das angeblich gesehen hat, kann vielleicht kotzen aber das Pferd nicht.

Ich weis gar nicht warum Ihr Euch streitet. Fahrt zum Tüv und fragt Ihn. Und Bei 6 TÜV Stationen werdet Ihr 6 verschiedene Antworten bekommen und die, die Euch am besten passt nehm Ihr.

Ist wie beim Auflasten meines Autos. Der eine sagt das Leergewicht kann man nicht ändern. Der nächste meint das muss beim Hersteller beantragt werden. Dekra meint Sie können das gar nicht (wenn es überhaupt geht) der nächste meinte der Herr, der das kann, ist in Rente.......

Und dann bin ich zum Tüv nach Sinsheim und 5 Minuten später war mein Auto 150KG schwerer.................

Es streitet sich niemand :) Bei uns prüft der TÜV 2 mal wöchentlich, ich brauche also nirgendwo hinfahren und habe o.g. Fachkenntnis zu der Sache, die ich hier auch geschildert habe! Sollte es irgendwo halt belegbare Argumente gegen meinen Wissensstand geben, so wäre ich daran durchaus interessiert- solange mir das allerdings niemand liefern kann, bleibe ich bei der 2 mal wöchentlich angewendeten Praxis (keine Forumsdiskussion- Praxis!) dass ein Wagen mit 7 Jahre alten Reifen und Tempo 100 TÜV bekommt! Punkt. Aus. :)

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Hallo ,

ist zusammen schnell beantwortet:

in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Vorschriften für die 100-km/h-Genehmigung steht unten

Für die Einhaltung der Vorschriften ist der Fahrzeugführer verantwortlich.

und weiter

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung.

Zu deutsch:

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, darf nur 80km/h gefahren werden.

Außerdem darf auch nur auf Autobahnen und Schnellverkehrsstraßen mit dem Schild "Zeichen 331.1: Kraftfahrstraße " ausgewiesen sind 100km/h gefahren werden.

Nicht auf "normalen" Lands-, Kreis- und Bundesstraßen.

Und muss der Aufkleber ab oder nicht Oskar 78, selbst wenn die Voraussetzung nur kurz nicht stimmt?

Hallo,

leider sagt die 9. Ausnahmeverordnung darüber nichts aus.

im §6 steht nur

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung.

Das die Plakette für zeitweise "Nichterfüllung" entfernt werden muss steht dort nicht.

Wenn das in der Regelung aufgeführte Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht eingehalten wird, kann die Plakette also ebenso dran bleiben, es darf halt nur max. mit 80 km/h gefahren werden (100 laut Plakette stimmt ja dann auch nicht).

Auf jeden Fall kann der Aufkleber dran bleiben wenn sich das Zugfahrzeug ändert, da der Anhänher ja immer noch die 100KM/h Eigenschaften hat. Im Fahrzeugschein bei mir steht 100KM/h mit geeignetem Zugfahrzeug.

Ob der Aufklebr draufbleiben darf wenn die Reifen zu alt sind weiss ich nicht aber ein kurzer Anruf beim TÜV müsste aber genügen um das zu klären.

Hallo lowang,

ist doch schon eigenartig, was so von den Straßenverkehrsämtern eingetragen wird. :confused:

Bei mir steht nur (wurde unten nachgetragen):

(Fahrzeug) entspricht der 9. Ausnahmeverordnung der StVO.

keine 100 km, auch nicht unter Punkt "T" (Höchstgeschwindigkeit) :confused::eek:

Hallo,

Ich kenne einen Fall und zwar war das bei meiner Fahrschule wo ich meinen Anhängerführerschein gemacht habe.

Mein Fahrlehrer hatte einen Anhänger den Er Privat und für die Fahrschule genommen hat.

Der Anhänger war auf seinen Privatwagen mit Tempo 100 zugelassen,

mit Seinem Fahrschulwagen durfte mein Fahrlehrer nur Tempo 80 fahren aber das Schild blieb immer dran.

Ich hoffe ich konnte mit meiner Aussage helfen.

Mfg Momo0202

Ich würde zwei sich kreuzende Streifen schwarzes Isolierband über das 100-Schild kleben, um allen Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Ein Abreißen des Schildes würde ich vermeiden, denn Ersatz gibt es nur bei der Zulassungsstelle.

Wenn die Reifen überaltert sind, ist eine der Zulassungsbedingungen für den Anhänger nicht mehr erfüllt und damit endet imo die Berechtigung, das Schild zu führen.

 

Gruß, Bernhard

Zitat:

Original geschrieben von unpaved

... denn Ersatz gibt es nur bei der Zulassungsstelle.

...weil (zumindest ist das bei mir so) es ein Siegel trägt.

Den Spaß mit dem Abkleben habe ich mir nicht gegönnt, als ich mal mit den (zu alten) Winter-Standplatten-Vermeidungs-Rädern zur Werkstatt unterwegs war (HU im September und ich hatte schon "abgerödelt"). Langsamer sollte man doch immer dürfen. oder?

Gruß Walter

Bei mir bleibt das schild dran. Nur in Freankreich wird es abgeklebt, um nicht auf 100km/h beschränkt zu sein.

Schaut euch mal die Rückwände von LKW's oder Bussen an. Die haben halt einfach für jede regelung das passende schild dran....

greez

BarT

Das Thema mit den zu alten Reifen hatten wir doch schon mal:

Soweit ich mich erinnere, gab es Fälle, wo Leute mit zu alten Reifen auf ihrem 100er-Anhänger durch den TÜV kamen und andere nicht.

So ganz genau wußte das eigentlich niemand.

Zitat:

Original geschrieben von navec

Das Thema mit den zu alten Reifen hatten wir doch schon mal:

Soweit ich mich erinnere, gab es Fälle, wo Leute mit zu alten Reifen auf ihrem 100er-Anhänger durch den TÜV kamen und andere nicht.

So ganz genau wußte das eigentlich niemand.

Richtig, genau so war es.

Den TÜV interessierte das nicht, da die Verordnung sagt:

Der Fahrzeugführer ist für die Einhaltung der ... zuständig

Schild 100 km/h überkleben oder nicht; kann ich indirekt beantworten. Ich hatte in 07/12 für den Wohnwagen Hauptuntersuchung. Die Reifen waren 6,5 Jahre alt und damit nicht mehr für die 100 km/h Regelung zu gebrauchen. Dem TÜV (hier DEKRA) ist das augenblickliche Reifenalter egal, soweit damit die allgemeinen Zulassungsbestimmungen erfüllt werden. Es ist lt. Aussage des Prüfingenieurs der DEKRA ein Abkleben nicht erforderlich und auch nicht gewünscht, da ein abgeklebtes 100 km/h Schild nicht in der Vorschrift angegeben ist. Da ich anschließend in die Niederlande gefahren bin und dort sowieso nur 80 km/h zulässig sind und ich grenznah wohne, war ein Fahren mit geringerer Geschwindigkeit sowieso ohne Belang. In all den Jahren mit 100 km/h Schild bin ich bisher auch nicht kontrolliert worden.

Gruß

Ibs

am 26. November 2012 um 18:50

So ist es.

Den einzigen den das wirklich stören würde - oder auch nicht:D sind die Versicherungen. Die bei einem Schadensfall kräftig abziehen dürfen.

 

@Oskar 78:

Zitat:

Richtig, genau so war es.

Den TÜV interessierte das nicht, da die Verordnung sagt:

Der Fahrzeugführer ist für die Einhaltung der ... zuständig

Nur halb richtig!

Es gab auch Leute, die mit zu alten Reifen nicht über den TÜV gekommen sind!

Bis zum Schluss des Threads:

"100km/h Anhänger max 6 jahre alte Reifen"

war diese Problematik nicht endgültig geklärt, obwohl sogar Schreiben vom Verkehrsministerium zitiert wurden.

Ich finde, dass wir den o.a. 10-seitigen Thread hier nicht wiederholen müssen und halte diesen Thread daher auch für völlig überflüssig.

Die Suchfunktion hätte geholfen (oder eben auch nicht...)

Wenn jemand etwas wirklich Neues beitragen kann (und das könnten eigentlich nur noch neue eindeutige Texte von einer offiziellen Organisation sein), sollte er einfach den alten Thread wieder aufwärmen.

 

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