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Punke bekommen?

Themenstarteram 15. September 2014 um 13:21

Moin

Könnt ihr mir mal helfen?

Bitte schaut euch mal den angehängten Bescheid an.

Normalerweise hätte ich doch für den Verstoß Punkte bekommen müssen. In dem Schreiben ist aber davon nichts erwähnt. Kann mir jemand sagen ob ich nun Punkte bekommen habe?

20140915-150413
20140915-150425
Beste Antwort im Thema

Steht doch ganz klar in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Evtl. die Seite 2 nicht zu Ende gelesen?

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Ja, 2 Punkte bekommst Du.

Zitat:

Original geschrieben von pommesweis

In dem Schreiben ist aber davon nichts erwähnt.

den schrieb mit den punkten bekommst du dann, wenn dieser bescheid rechtskräftig ist (sofern du keinen einspruch erhebst)...

Themenstarteram 15. September 2014 um 13:33

Das Schreiben ist vom 13.6.2014

Somit sollte die Rechtskraft doch schon lange eingetreten sein. Die Frist beträgt 2 Wochen.

Ein weiteres Schreiben habe ich bisher nicht bekommen.

Die Punkte werden vom KBA gebucht. Die Bußgeldstelle kann Sie im Bescheid aufführen muss aber nicht.

Der Ablauf ist das die Bußgeldstelle das Vergehen nach Flensburg meldet und Die tragen dann die Punkte auf dem Konto ein.

Kleiner Trost, in 2,5 Jahren sind die Punkte wieder weg.

Themenstarteram 15. September 2014 um 13:41

Alles klar.

Sind auch meine ersten Punkte :)

am 15. September 2014 um 13:43

Ja, bekommst du noch schriftlich und einen Hinweis das du dann für eine gewisse Zeit auf Bewährung fährst, soll heißen das für die gewisse Zeit dein Strafmaß höher ist als üblich.

Ich hatte mal mit 140,6 km/h unheimlich viel Glück, nur Punkte, mit dem Hinweis das wenn ich in nächster Zeit mit 26km/h überschreitung erwischt werde, schon den FS verliere.

nein, auf ein weiteres Schriftstück würde ich nicht warten. Die Bußgeldstelle hat dazu keine Veranlassung und aus Flensburg kommt bei zwei Punkten auch noch nichts. Die Folgen (2 Punkte eingetragen und ein Jahr auf "Bewährung" wegen der 2 * 26 km/h-Regel) gibt es aber trotzdem.

Steht doch ganz klar in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Evtl. die Seite 2 nicht zu Ende gelesen?

Themenstarteram 15. September 2014 um 14:02

Vielen Dank Tänzer,

ich bin da einfach von einem Standard-Text ausgegangen. Jetzt wo du es sagst :)

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Steht doch ganz klar in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Da die Angabe der Punkte keine Pflicht der Bußgeldbehörde sind kann die Eine so Nett sein die Bonuspunkte anzugeben und im Nachbarkreis machen Sie das nicht.

Im Grunde ganz einfach (mal vereinfacht dargestellt).

Bußgeld = Strafrecht

Punkte = Verwaltungsrecht

Also zwei komplett verschiedene Behörden.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Bußgeld = Strafrecht

Punkte = Verwaltungsrecht

beides falsch.

Bußgeld = Ordnungswidrigkeitenrecht

Punkte = Owi-Recht oder Strafrecht

Für die Punkte ist auch die Bußgeldstelle zuständig. Nur die Eintragung erfolgt in Flensburg im Fahreignungregister. Verwaltungsrecht wäre zum Beispiel das Führerscheinrecht (MPU und so)

Zitat:

Original geschrieben von pommesweis

Normalerweise hätte ich doch für den Verstoß Punkte bekommen müssen. In dem Schreiben ist aber davon nichts erwähnt. Kann mir jemand sagen ob ich nun Punkte bekommen habe?

Steht doch auf der zweiten Seite

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Bußgeld = Strafrecht

Punkte = Verwaltungsrecht

beides falsch.

Bußgeld = Ordnungswidrigkeitenrecht

Punkte = Owi-Recht oder Strafrecht

Für die Punkte ist auch die Bußgeldstelle zuständig. Nur die Eintragung erfolgt in Flensburg im Fahreignungregister. Verwaltungsrecht wäre zum Beispiel das Führerscheinrecht (MPU und so)

Nö, die Bußgeldstelle schreibt nur die Rechnung, die Punkte werden in Flens anhand des Tatbestandes gutgeschrieben und dann an die Führerscheinstelle übermittelt und im persönlichen Sündenregister notiert.:D

Bei gleichem Sitz der Bußgeld- und Führerscheinstelle dürfte es natürlich eine Abkürzung geben.

Aber von Punkten die ausserhalb der zuständigen Führerscheinstelle gesammelt werden bekommt die Heimische in der Regel erst was mit wenn das KBA die Überschreitung gewisser Grenzen meldet.

Im Übrigen ist Alles rund um den Führerschein Verwaltungsrecht, auch Punkte, und deswegen landet man bei Führerscheinproblemen in der Regel vor dem Verwaltungsgericht. Nur die Taten die zu den Punkten führen sind Ordnungswiedrigkeits- oder Strafrecht, weswegen dafür das Amtsgericht zuständig ist.

Aber im Kern egal da eine Bußgeldstelle nicht mal darauf hinweisen muss das es Punkte gibt, ist reiner Service.

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi

Zitat:

Original geschrieben von pommesweis

Normalerweise hätte ich doch für den Verstoß Punkte bekommen müssen. In dem Schreiben ist aber davon nichts erwähnt. Kann mir jemand sagen ob ich nun Punkte bekommen habe?

Steht doch auf der zweiten Seite

Steht doch drei Posts über dir. :p

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