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Prüfer-Streß Beleuchtung

Harley-Davidson FLSTC Softail Heritage Classic
Themenstarteram 23. April 2022 um 5:54

Einen herrlichen guten Morgen an Alle :-)

 

ich habe ein Problem mit meiner Beleuchtung : ich habe ja das US Modell der Heritage Classic ( TC96 / EZ 2010 ) : mir wurde gesagt, das mein Standlicht in den vorderen Blinkern nicht zulässig sei ( hinten ist das Standlicht "normal" im Rücklicht ) , und meine Zusatzscheinwerfer dürfen beim US Modell nicht 2 Fernscheinwerfer sein , das ist nur bei deutschen Modell zulässig. Auf meine Frage von wegen org. HD usw - Achselzucken beim Prüfer - ist halt so Vorschrift... ich muß die Zusatzscheinwerfe umrüsten auf ( haltet euch fest !) 1x Fern- & 1x Nebelscheinwerfer, dann darf ich auch alle beide gleichzeitig betreiben ( steht so auch in ähnlicher Form bei Dock66 ) - und das Standlicht soll ich in den Hauptscheinwerfer legen und die 2. Phase bei den Blinkern abgeklemme....

Hat das schon mal jemand so gehört oder erfahren, oder habe ich einfach einen übereifrigen Prüfer erwischt ? Kannman die 2 Phase der Blinker einfach in den Hauptscheinwerfer legen und dort mit einem anderen Einsatz das Standlicht anschließen ( die 2. Phase des 2. Blinkers wäre ja dann "tod" - spinnt dann die Elektronik ? )

 

Vielen Dank schon mal für eure Hife.....

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12 Antworten

Dùrftest Du auch 3 x Abblendlicht in den gr. Scheinw. installieren, denn dann müsstest Du nur diese beiden Birnen tauschen.

Themenstarteram 23. April 2022 um 6:20

Zitat:

@airforce1 schrieb am 23. April 2022 um 08:10:32 Uhr:

Dùrftest Du auch 3 x Abblendlicht in den gr. Scheinw. installieren, denn dann müsstest Du nur diese beiden Birnen tauschen.

Nein, eben leider nicht - laut dem Prüfer und seinen fetzigen Listen / Protokollen darf ich an den Zusatzscheinwerfern NUR 1x Fernlicht und 1x Nebel verwenden ( nat. mit deutschem Prüfzeichen ) was für mich eben keinen wirklichen Sinn macht, denn mein Kumpel hat ein deutsches Modell ( 5HD ) - und 2x Fernlicht - und das ist wieder ok ? Sind doch am Ende die Selben Motorräder....

Desweitern : mein Hauptscheinwerfer geht ja sofort an, wenn ich die Zündung einschalte - aber das Zündschloß auf "Parken" - dann leuchten ( jetzt ) nur die "orangen" Blinker vorn - weil im Hauptscheinwerfer nix ist... es dürfen der nur "gelbe" Standlichter leuchten, gelbe Blinker sind aber wieder nicht zugelassen..... ich dreh mich echt im Kreis.. wie bei Asterix : "ein Haus, das Irre macht......"

Moin,

zu den Zusatzscheinwerfern gab es im Nachbarforum schon mal einen Thread, der sich damit befasst hat:

Klick mich

Und die Blinker dürfen, wenn sie nicht blinken, als Positionsleuchten dauerhaft an sein:

Klick mich

So mein Kenntnisstand...

Hi Greywolf, warst du beim "klassischen" TÜV? Wenn ja, versuch es doch mal bei den "Alternativen" - KÜS (also "freie") - oder DEKRA...oder ähnliche

manchmal geht da was....

Good Luck

Wie E-Glider352 schon geschrieben hat, versuche es bei einem anderen Prüfer bzw., wenn nicht zu weit weg, bei deinem Verkäufer (S&W Motoshop GmbH?) Der hat sie ja schließlich mit Gewährleistung letztes Jahr an dich verkauft und macht in seinem Hause auch HU-Abnahmen..

Themenstarteram 23. April 2022 um 17:50

Zitat:

@E-Glider352 schrieb am 23. April 2022 um 11:45:36 Uhr:

Hi Greywolf, warst du beim "klassischen" TÜV? Wenn ja, versuch es doch mal bei den "Alternativen" - KÜS (also "freie") - oder DEKRA...oder ähnliche

manchmal geht da was....

Good Luck

Ja, ich war bei der Dekra, wollte mich kundig tun, wegen Auspuffen eintragen lassen ( auch mit Eg ABE muß ich die ja eintragen lassen mit allem pi-pa-po :-( ) und da kam so einiges ins Gespräch.... hier in Sachsen darf nur die Dekra eintragen...

Themenstarteram 23. April 2022 um 17:51

Zitat:

@_ewu_ schrieb am 23. April 2022 um 12:41:51 Uhr:

Wie E-Glider352 schon geschrieben hat, versuche es bei einem anderen Prüfer bzw., wenn nicht zu weit weg, bei deinem Verkäufer (S&W Motoshop GmbH?) Der hat sie ja schließlich mit Gewährleistung letztes Jahr an dich verkauft und macht in seinem Hause auch HU-Abnahmen..

Ahh, klar, auf das Naheliegendste bin ich wieder nicht gekommen...peinlich peinlich.... da fahr ich mal rüber, die werden mir sicher helfen...

Themenstarteram 23. April 2022 um 18:28

Aber wie ich das jetzt zusammengetragen habe ( danke für die Tips! ) dürfte es ja nicht so schwer werden : die Klarglaseinsätze der US Zusatzscheinwerfer raus, Louis-NebelSW-Einsätze rein, haben dann auch gleich das richtige Prüfzeichen, und fertig.... laut TÜV Hanse, darf man 2 NSW betreiben, und die auch mit Stand-, Abblendlicht- & Fernlicht gleichgeschalten werden - nur eben NUR BEI NEBEL usw.. und das Standlicht im Fendertip verzweigen & mit in den Scheinwerfer rein ( Bohrung im Reflektor vorhanden, Birne mit Kabel bei Louis Pfennigkram.. ) - der hat dann auch da Prüfzeichen..... somit sollten alle Probleme gelöst sein....

Auch in Sachsen darf mittlerweile auch der TÜV eintragen. Das „Monopol“ neue BL Dekra, alte TÜV wurde schon 2019 aufgehoben.

https://www.motor-talk.de/.../...e-tuev-dekra-21-gekippt-t6556076.html

Meine Empfehlung: Geh zum Harley-Schrauber, der auch TÜV-Untersuchungen bietet.

Dort werden solche Kleinigkeiten üblicherweise toleriert, wenngleich ein Mangel der Beleuchtung als erheblicher Mangel gilt und enen neuen Stempel ausschließt (auch Kennzeichenleuchte!)

Die Zusatzscheinwerfer sind seit Menschengedenken ein Problem beim TÜV.

Original leuchten beide nur in Verbindung mit Abblendlichtlicht und sind schon deshalb keine Fernscheinwerfer (glaube, haben auch nur je 35 Watt).

Bei Harley werden sie als "Passing Lamps" bezeichnet. Das könnte "Überholscheinwerfer" bedeuten. Wahrscheinlich ein Gimmick aus einem Land, in dem eigentlich nicht überholt wird.

Die zulässige Kombination 1x Fern / 1x Nebel ist aus der Vergangenheit, als einspurige Fahrzeuge nur je einen Scheinwerfer haben durften...Schnee von gestern sozusagen.

Eine solche Umrüstung bedeutet nicht nur häßliche Louis Reflektoren einzubauen, sondern auch den Kabelbaum zu ändern, weil die ja niemals gleichzeitg leuchten dürfen, sondern Nebel mit Abblendlicht und Fern mit Fernlicht.

Die "Running Lights", also die permanent leuchtenden Blinker werden als Positionsleuchten üblicherweise toleriert, haben dafür aber eigentlich keine entsprechende Prüfnorm.

Beim Standlicht im Scheinwerfer reicht es dem Prüfer normalerweise wenn die Lampe mit dem Abblendlicht leuchtet, Funktion gewährleistet sozusagen. Also kleine Kabelbrücke vom Abblendlicht zur Standlichtlampe.

Das ist natürlich kein richtiges Standlicht, gewährleistet bestenfalls eine Notbeleuchtung, wenn Abblend mal ausfällt.

Die Fendertip-Lampen haben keine E-Norm, müssen also abgeklemmt werden.

In meinen Angaben kann ich mich irren oder nicht auf dem neuesten Stand sein, die Prüfer haben übrigens das gleiche Problem!

Geh auf jeden Fall woanders hin.

Themenstarteram 24. April 2022 um 5:49

Superklasse erklärt , danke !... Also ja - 2x Nebel wäre ja zulässig, aber die gerillten Reflektoren sehen tatsächlich extrem...hmm... aus... :-) aber sehr gut, der Fendertip ist also generell Geschichte, vorn und hinten (?) , jetzt erklärt sich auch, warum vorn keine Glühbirne drin war ( hinten aber schon.... ) , Abe das ist ja schnell geklärt :-)

Vielen Dank für die Hilfeich werde einfach nach Dresden fahren, S&W wir das schon klären.... die Chemnitzer sind da immer ein schwieriges Völkchen,merke ich grad :-D

eine herrliche Saison an alle !

Zitat:

@hd-man schrieb am 24. April 2022 um 00:44:39 Uhr:

Meine Empfehlung: Geh zum Harley-Schrauber, der auch TÜV-Untersuchungen bietet.

Dort werden solche Kleinigkeiten üblicherweise toleriert, wenngleich ein Mangel der Beleuchtung als erheblicher Mangel gilt und enen neuen Stempel ausschließt (auch Kennzeichenleuchte!)

Die Zusatzscheinwerfer sind seit Menschengedenken ein Problem beim TÜV.

Original leuchten beide nur in Verbindung mit Abblendlichtlicht und sind schon deshalb keine Fernscheinwerfer (glaube, haben auch nur je 35 Watt).

Bei Harley werden sie als "Passing Lamps" bezeichnet. Das könnte "Überholscheinwerfer" bedeuten. Wahrscheinlich ein Gimmick aus einem Land, in dem eigentlich nicht überholt wird.

Die zulässige Kombination 1x Fern / 1x Nebel ist aus der Vergangenheit, als einspurige Fahrzeuge nur je einen Scheinwerfer haben durften...Schnee von gestern sozusagen.

Eine solche Umrüstung bedeutet nicht nur häßliche Louis Reflektoren einzubauen, sondern auch den Kabelbaum zu ändern, weil die ja niemals gleichzeitg leuchten dürfen, sondern Nebel mit Abblendlicht und Fern mit Fernlicht.

Die "Running Lights", also die permanent leuchtenden Blinker werden als Positionsleuchten üblicherweise toleriert, haben dafür aber eigentlich keine entsprechende Prüfnorm.

Beim Standlicht im Scheinwerfer reicht es dem Prüfer normalerweise wenn die Lampe mit dem Abblendlicht leuchtet, Funktion gewährleistet sozusagen. Also kleine Kabelbrücke vom Abblendlicht zur Standlichtlampe.

Das ist natürlich kein richtiges Standlicht, gewährleistet bestenfalls eine Notbeleuchtung, wenn Abblend mal ausfällt.

Die Fendertip-Lampen haben keine E-Norm, müssen also abgeklemmt werden.

In meinen Angaben kann ich mich irren oder nicht auf dem neuesten Stand sein, die Prüfer haben übrigens das gleiche Problem!

Geh auf jeden Fall woanders hin.

Themenstarteram 24. April 2022 um 5:50

Zitat:

@bestesht schrieb am 23. April 2022 um 21:38:53 Uhr:

Auch in Sachsen darf mittlerweile auch der TÜV eintragen. Das „Monopol“ neue BL Dekra, alte TÜV wurde schon 2019 aufgehoben.

https://www.motor-talk.de/.../...e-tuev-dekra-21-gekippt-t6556076.html

Wow cool, das ist vollkommen an mir vorbei gegangen... aber das gibt ja auch neue Wegen frei :-)

vielen Dank !

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