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Probleme mit zäher Schaltung

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 9. Oktober 2009 um 8:00

Hallo zusammen,

wollte mal fragen, ob von euch schon mal einer folgendes Problem hatte:

(mit der Suchfunktion hab ich nichts gefunden)

Habe Probleme beim Schalten von der vorderen Schaltreihe (Sprich den Gängen 1,3,5)

in die hintere Schaltreihe (Gänge 2,4,6).

Die Schaltung geht dann sehr zäh. Fühlt sich an, als ob sich eine Manschette irgendwie verklemmt.

Es ist auch anders, als das Problem, dass hier schon öfter geschildert wurde, dass der 2. Gang nicht reingeht.

Schon den Gang (1,3,5) rauszunehmen, sprich in den Leerlauf zu schalten geht sehr zäh.

(wirklich zäh, also nicht nur ein bisschen schwerer)

Dabei sind keine groben Geräusche zu hören, und das Schalten von den Gängen 2,4,6 in die Gänge 1,3,5 macht auch keine Probleme.

Das Problem verschwindet dann auch wieder für einige Zeit.

Ein Besuch beim FOH bleibt mir sowieso nicht aus, wollte nur mal fragen, ob das Phänomen wer kennt.

Hoffe, dass dann beim FOH das Problem nicht weg ist ;)

Gruß Tom

Beste Antwort im Thema
am 11. Februar 2014 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von Thirk

Edit: @Dalamar5576, kannst du die Kampagne näher beschreiben?

Ja, es werden modifizierte Seilzüge an der Schaltung eingebaut, weil in die alten Seilzüge Wasser eindringen konnte, was zum einen Probleme bei niedrigen Temperaturen bereiten und zum anderen zu Korrosion führen kann. Beides führt zu schwergängigen Schalten.

Die Kampagne kann der FOH einsehen, wenn er dein Fahrzeug im Opel-Programm aufruft.

LG,

Christian

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am 23. Januar 2020 um 19:07

Zitat:

@Dae schrieb am 23. Januar 2020 um 17:54:10 Uhr:

@Rumulus89

Nein, es wird definitiv nicht das ZMS sein, da wie du bereits geschrieben hast, er beim Anfahren normal klingt.

Mach doch selber den Test in dem Du im 1. Gang anfährst und Gas weg nimmst und wieder welches gibst. Hörst Du dann ein lautes "Klack" "Klack" bei jedem Lastwechsel, dann ist das Zweimassenschungrad in der Binse.

Ich gehe davon aus, dass das Getriebe nicht gerade Freudestrahlend sein Handwerk verrichtet. Sofern der Hobel nicht im Kundenauftrag verkauft wurde, poche auf die Gewährleistung und Mängelbeseitigung.

Persönlich würde ich JETZT nicht rumhantieren, wozu auch als Laie.

Muss etwas für die Gewährleistung nicht richtig defekt sein? Der Händler konnte ja sagen es ist nicht defekt... Klingt nicht gut aber nicht kaputt weil schalten geht ja

 

Bin mir nicht sicher mit was für Gründen der Händler sich da raus winden könnte

Eigentlich kann es Dir egal sein was der Händler macht, Hauptsache es geht wieder alles. Stell ihm das Auto auf den Hof, setz ihm ne Frist zur Mängelbeseitigung und dann muss er machen.

am 23. Januar 2020 um 19:14

Hätte ich nicht gedacht das man da so viele Rechte bei nem gebrauchten mit knapp 160k km hat

Nennt sich Sachmängelhaftung und muss jeder Händler gewähren. Selbst wenn das Auto nur 100euro kostet.

am 23. Januar 2020 um 20:16

Der letzte Händler von dem ich nen Auto gekauft hatte nahm das nicht ganz so genau weil der ja schon so alt war der Wagen (Vectra) und schon 200k runter hatte... deswegen bin ich recht überrascht was man doch für Rechte hat

am 23. Januar 2020 um 21:23

... aber nur ein halbes Jahr reale Chance. Dies vergeht schnell wenn man lange lamentiert.

am 24. Januar 2020 um 7:06

@Rumulus89

Wichtig für dich, was im Kaufvertrag steht. Der Verkäufer kann sich aus der Verantwortung stehlen, wenn er Zusatz vermerkt wurde, ( im Kundenauftrag ).

Wenn dieses nicht dort steht, stell ihm den Bock auf den Hof mit der Frist um Mängelbeseitigung oder besser, fahr zum OH, mach ne Probefahrt mit einem Techniker und dann zum Verkäufer.

Zitat:

@Dae schrieb am 24. Jan. 2020 um 08:6:28 Uhr:

Der Verkäufer kann sich aus der Verantwortung stehlen, wenn er Zusatz vermerkt wurde, ( im Kundenauftrag ).

Nein das ist meines Wissens nach rechtlich nicht zulässig.

am 24. Januar 2020 um 8:53

Halt dich lieber zurück, dein Wissen ist lückenhaft.

Warum dass denn nicht ?

Natürlich ist das zulässig.

am 24. Januar 2020 um 9:26

Zitat:

@Dae schrieb am 24. Januar 2020 um 09:53:05 Uhr:

Halt dich lieber zurück, dein Wissen ist lückenhaft.

Warum dass denn nicht ?

Natürlich ist das zulässig.

Im Vertrag steht nichts von "Im Auftrag" oder ähnliches und es ist der Firmenstempel mit drauf.

Aber grundsätzlich weiß ich nicht worauf die Gewährleistung geben müssen und worauf nicht (klar sind mir nur die üblichen Verschleißteile ... Kupplung und ZMS scheinen aber unter anderem auch darunter zu fallen laut meinem Anwalt den ich damals wegen dem Vectra konsultiert habe)

und bei so ner teuren Angelegenheit versuchen die sich sicher früher raus zu winden als aus kleinigkeiten ... allerdings habe ich im Serviceheft gesehen, dass die ganzen 158k km noch nicht einmal das Getriebeöl gewechselt wurde obwohl das immer Planmäßig bei Opel gemacht wurde :O

am 24. Januar 2020 um 10:12

Auf den kompletten Kaufgegenstand der im Vertrag beschrieben ist, da davon auszugehen ist, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang ( an dich ) bestand.

Bis 6 Monate nach Kauf geht man davon aus, dass der Mangel bereits beim Erwerb vorlag. Der Verkäufer muss bis dahin das Gegenteil beweisen, um nicht haftbar zu sein.

am 24. Januar 2020 um 21:57

... und wenn ein und der selbe Mangel nach 3 Reparaturversuchen nicht behoben ist trittst Du vom Kaufvertrag zurück.

Ergo: alle Mängel benennen und deren Beseitigung binnen einer Frist von (14?) Tagen fordern.

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