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Probleme mit Fahrzeugfinanzierung nach Verkehrsunfall

Themenstarteram 16. August 2012 um 13:18

Hallo,

Ich hatte vor ca. 3 Wochen einen Verkehrsunfall mit dem Wagen meines Vaters. Wir sind mit dem Fall direkt zum Anwalt, um auf nummer sicher zu gehen. Dieser bekam die Akte der Polizei und einen Bericht eines Gutachters, und ist fest davon überzeugt, dass die Unfallgegnerin 100% Schuld zugesprochen bekommt. Laut Gutachter war das Auto meines Vaters ein Totalschaden, und wurde somit Verkauft. Seit dem Stehen wir nun ohne Auto da.

Der Anwalt setzte ein Schreiben auf, um den entstandenen Schaden bei der Versicherung bis zu einer Frist die letzte Woche verstrichen ist einzuholen. Von der Versicherung hat sich niemand gemeldet. Es wurde auch kein Schadensanspruch an uns gerichtet. Es ist seit dem einfach nichts passiert.

Nun riet uns der Anwalt dazu einen "Variokredit" bei unserer Hausbank über den entstandenen Schaden zu nehmen, um uns von dem Geld ein anderes Fahrzeug anzuschaffen. Dieser Kredit soll die möglichkeit bieten ihn jederzeit zu begleichen. Die Zins und Bearbeitungsgebühren können dann bei der gegnerischen Versicherung eingefordert werden.

Daraufhin war mein Vater heute bei seiner Hausbank. Diese will ihn jedoch nicht einen solchen Kredit gewähren. Höchstens ein 3 Jahres Kredit, der dann auch noch auf meine Eltern läuft, und bei dem Monatlich Raten zu zahlen sind. So einen Kredit zu nehmen macht wenig sinn. Daher sind wir momentan ein wenig Ratlos.

Die Versicherung lässt sich erstmal Zeit, jedoch können wir weder ohne Auto auskommen, noch haben wir soviel auf der "hohen Kante" als dass wir auch erstmal auf das Geld verzichten könnten.

Habt ihr irgendwelche ideeen, die uns da weiterhelfen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Ein Grund, wieso sich die andere Vers. noch nicht gemeldet hat, könnte sein, dass der Verursacher noch keine Schadenmeldung gemacht hat, wer weiß das schon.

Es kann doch nicht sein, daß ein Schädiger durch Nichtstun die ganze Regulierung so massiv verzögern kann, oder? :eek:

Doch, das kann sein, schliesslich leben wir in einem Rechtsstaat.

 

 

 

 

 

 

 
Passt nicht ganz zum Thema, aber ein anschauliches Beispiel:
Einen Mietnomaden aus der Wohnung zu klagen und dann die Zwangsräumung durchzusetzen kann schon mal 18 Monate oder mehr in Anspruch nehmen. Das kenne ich nicht aus der Bild oder von RTL, das habe ich selbst erlebt. Vom ersten Mietsufall bis zur leeren Wohnung sind dann mal schnell 21 Monate vergangen und wir mussten die Wohnung komplett durchsanieren - incl. einer 2 Jahre alten Einbauküche und Bad. Schaden insgesamt ca. 27.000 Euro.

Aber:
a)  die Grundrechte müssen ja gewahrt bleiben und
b) die Mieter müssen vor den bösen Vermietern geschützt werden. :rolleyes:

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Die Gründe hast wurden doch schon genannt.

Keine Versicherung wird, ohne die Haftungsfrage zu prüfen, den Schaden einfach regulieren.

Es steht im Raum, dass der TE die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Abhängig vom Grad der Geschwindigkeitsüberschreitung kann dies eine Mithaftung begründen.

D.h. die Versicherung wird idR braucht erst die Angaben der Beteiligten und Zeugen, ggf. noch die amtlicher Ermittlungsakte.

Der Unfall selbst war vor drei Wochen, ein Anwalt wurde beauftrag und ein Gutachten erstellt.

Vermutlich wird der Anwalt die Versicherurng erst angeschrieben haben, als das Gutachten vorgelegen hat.

Inkl. Postwege etc. wird das Schreiben vom Anwalt also höchstens zwei Wochen vorliegen.

Wenn der Unfallgegner den Schaden bis dato seiner Versicherung nicht gemeldet hat, hat sie also erst seit zwei Wochen kenntnis vom Schaden und konnte auch erst dann aktiv werden.

Der Anwalt kann Fristen setzen wie er lustig ist, bevor die Haftung nicht geklärt ist, wird mit Sicherheit keine Regulierung erfolgen.

Zudem steht der Versicherung eine angemessene Regulierungsfrist zur Prüfung zu. Viele Gerichte gehen schon in einfach gelagerten Fällen von einer Frist von 4 bis 6 Wochen aus.

Wenn alle Beteiligten die gleiche Schilderung abgeben und keine weiteren Auffälligkeiten vorhanden sind, wir diese in der Praxis selten benötigt. Wenn aber jeder den Unfall so schildert, dass der andere den Unfall verursacht hat, sieht es schon anders aus.

Eine Vorschusszahlung wäre aber noch ein Alternative.

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