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Probleme mit Fahrzeugfinanzierung nach Verkehrsunfall

Themenstarteram 16. August 2012 um 13:18

Hallo,

Ich hatte vor ca. 3 Wochen einen Verkehrsunfall mit dem Wagen meines Vaters. Wir sind mit dem Fall direkt zum Anwalt, um auf nummer sicher zu gehen. Dieser bekam die Akte der Polizei und einen Bericht eines Gutachters, und ist fest davon überzeugt, dass die Unfallgegnerin 100% Schuld zugesprochen bekommt. Laut Gutachter war das Auto meines Vaters ein Totalschaden, und wurde somit Verkauft. Seit dem Stehen wir nun ohne Auto da.

Der Anwalt setzte ein Schreiben auf, um den entstandenen Schaden bei der Versicherung bis zu einer Frist die letzte Woche verstrichen ist einzuholen. Von der Versicherung hat sich niemand gemeldet. Es wurde auch kein Schadensanspruch an uns gerichtet. Es ist seit dem einfach nichts passiert.

Nun riet uns der Anwalt dazu einen "Variokredit" bei unserer Hausbank über den entstandenen Schaden zu nehmen, um uns von dem Geld ein anderes Fahrzeug anzuschaffen. Dieser Kredit soll die möglichkeit bieten ihn jederzeit zu begleichen. Die Zins und Bearbeitungsgebühren können dann bei der gegnerischen Versicherung eingefordert werden.

Daraufhin war mein Vater heute bei seiner Hausbank. Diese will ihn jedoch nicht einen solchen Kredit gewähren. Höchstens ein 3 Jahres Kredit, der dann auch noch auf meine Eltern läuft, und bei dem Monatlich Raten zu zahlen sind. So einen Kredit zu nehmen macht wenig sinn. Daher sind wir momentan ein wenig Ratlos.

Die Versicherung lässt sich erstmal Zeit, jedoch können wir weder ohne Auto auskommen, noch haben wir soviel auf der "hohen Kante" als dass wir auch erstmal auf das Geld verzichten könnten.

Habt ihr irgendwelche ideeen, die uns da weiterhelfen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Ein Grund, wieso sich die andere Vers. noch nicht gemeldet hat, könnte sein, dass der Verursacher noch keine Schadenmeldung gemacht hat, wer weiß das schon.

Es kann doch nicht sein, daß ein Schädiger durch Nichtstun die ganze Regulierung so massiv verzögern kann, oder? :eek:

Doch, das kann sein, schliesslich leben wir in einem Rechtsstaat.

 

 

 

 

 

 

 
Passt nicht ganz zum Thema, aber ein anschauliches Beispiel:
Einen Mietnomaden aus der Wohnung zu klagen und dann die Zwangsräumung durchzusetzen kann schon mal 18 Monate oder mehr in Anspruch nehmen. Das kenne ich nicht aus der Bild oder von RTL, das habe ich selbst erlebt. Vom ersten Mietsufall bis zur leeren Wohnung sind dann mal schnell 21 Monate vergangen und wir mussten die Wohnung komplett durchsanieren - incl. einer 2 Jahre alten Einbauküche und Bad. Schaden insgesamt ca. 27.000 Euro.

Aber:
a)  die Grundrechte müssen ja gewahrt bleiben und
b) die Mieter müssen vor den bösen Vermietern geschützt werden. :rolleyes:

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Ich bin mir nicht sicher, ob der Anwalt der richtige ist. Normalerweise müßte ein Anwalt dies per Eilverfahren und auch per Telefon bei der Versicherung durchdrücken können. Wenn die Sachlage 100% klar ist, wie er sagt. Natürlich kommt der Anwalt nicht weiter, wenn er nur ein Briefchen an die versicherung schickt, da müsste schon mehr passieren. Sehr ominös.

Gruß Berti

am 16. August 2012 um 17:03

Schaut euch doch mal bei einer Leasingbörse um mit Glück findet Ihr einen Wagen der noch eine passende Restleasingzeit hat und nicht zu teuer ist. Allersings ist hier auch vorsicht angebracht bei vorhandenen Schäden die übernimmt Ihr nämlich und das kann am Ende teuer werden.

 

Alternativ mal bei Sixt oder anderen Mietwagenfirmen anfragen wenn Ihr einen Monat ein Wagen mietet ist das in der Regel nicht so teuer wie eine normale Miete pro Tag.

 

Und falls ihr einen neuen Wagen kaufen wollt, es gibt auch 0% Finanzierungen seitens der Herstellerbanken.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Schaut euch doch mal bei einer Leasingbörse um mit Glück findet Ihr einen Wagen der noch eine passende Restleasingzeit hat und nicht zu teuer ist. Allersings ist hier auch vorsicht angebracht bei vorhandenen Schäden die übernimmt Ihr nämlich und das kann am Ende teuer werden.

Alternativ mal bei Sixt oder anderen Mietwagenfirmen anfragen wenn Ihr einen Monat ein Wagen mietet ist das in der Regel nicht so teuer wie eine normale Miete pro Tag.

Und falls ihr einen neuen Wagen kaufen wollt, es gibt auch 0% Finanzierungen seitens der Herstellerbanken.

Das sind lauter klasse Ideen. Ich frage mich nur, warum der Anwalt da nicht drauf kommt...:confused::confused::confused:

Weil das

a) nicht seine Aufgabe ist und er

b) dafür kein Honorar bekommt, und er

c) eine faule Socke ist?

Moin,

 

irgendwo im GA müßte doch stehen, wie lange die Wiederbeschaffungszeit ist und für diese Zeit ist doch sicherlich ein Ersatzwagen/Mietwagen gewährt bzw die die Kosten gehen doch dann zu Lasten der Gegnervers..

 

Natürlich eine Klasse tiefer, wie Euer KFZ war. DAs müßte allerdings der Anwalt wissen und er kann diese Position auch mit der Gegnervers. am Tage telefonisch klären.

 

Ein Grund, wieso sich die andere Vers. noch nicht gemeldet hat, könnte sein, dass der Verursacher noch keine Schadenmeldung gemacht hat, wer weiß das schon.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Ein Grund, wieso sich die andere Vers. noch nicht gemeldet hat, könnte sein, dass der Verursacher noch keine Schadenmeldung gemacht hat, wer weiß das schon.

Es kann doch nicht sein, daß ein Schädiger durch Nichtstun die ganze Regulierung so massiv verzögern kann, oder? :eek:

Themenstarteram 16. August 2012 um 19:18

Also ganz so klar wie ich es im ersten Post geschrieben hab ist es vielleicht doch nicht... Mir wurde die Vorfahrt genommen. Laut Zeugenaussagen war ich zu schnell... jedoch meinten sowohl Gutachter, Anwalt als auch die Polizei, dass man mir anhand des Schadenbildes keine überhöhte Geschwindigkeit nachweisen kann. Nachweisbar seien laut Gutachter mind. 30 km/h Aufprallgeschwindigkeit.

Leasing kommt für meinen Vater nicht in Frage. Es geht auch nicht darum erstmal einen Leihwagen oder ähnliches zu finden, sondern ein Privatwagen muss her. Nach meinem Rechtsverständniss sieht es so aus, dass mir die Vorfahrt genommen wurde, und somit die Haftpflichtversicherung (der Unfall wurde gemeldet, sogar noch am Tag des Unfalls)der Gegnerin den entstandenen Schaden begleichen muss. Für die Zeit in der man ohne Auto dasteht gibt es ja die Wiederbeschaffungsdauer, die vom Gutachter mit 10-12 Tagen berechnet wurde. Für diese Zeit stünde uns ein Leihwagen, oder eine Entschädigung zu.

Zur Konfliktpartei ist zu sagen, dass die Unfallgegnerin sehr Kooperativ ist/war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es an ihr liegt, dass die ganze sache so lange dauert. Anders sieht es mit ihrer Versicherung aus. Mein Vater rief gestern dort an, um Auskunft einzuholen. Diese verweigerte dies mit den Worten "Hätten sie keinen Anwalt eingeschaltet, hätten sie schon längst ihr Geld. Nun können sie sich ihre informationen beim Anwalt holen."

Übrigens vielen dank für die vielen schnellen Antworten, ich hoffe ihr könnt was mit meinem Geschreibsel anfangen.

Naja, da hat die gegnerische versicherung schon recht. Schließlich habt ihr eine Abtrittserklärung unterschrieben, nachdem ihr den Anwalt als Bevollmächtigten einsetzt, Euch in der Sache zu vertreten.

Somit bleibe ich dabei, der Anwalt pennt, oder ihr habt dem Anwalt nicht richtig klar gemacht was ihr wollt.

Ich hatte mal einen Haftpflichtschaden im Büro gehabt (ca. 13.000€ Schadenshöhe). Hab auch sofort einen Anwalt eingeschaltet und ihm gesagt, daß ich so schnell als möglich den Schaden beglichen haben will. Der rief dann, nachdem ich alle Unterlagen zusammengestellt hatte nach 3 Tagen bei der gegnerischen Versicherung an und 3 tage später war eine Abschlagszahlung von 3000€ auf unserem Konto, der Rest folgte in den nächsten 3 Wochen. Unser Anwalt ist dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch und schriftlich auf die Pelle gerückt, und so stelle ich mir eigentlich ein anwaltliches Engagement vor.

Gruß Berti

Zitat:

Original geschrieben von lazybean

Der Anwalt setzte ein Schreiben auf, um den entstandenen Schaden bei der Versicherung bis zu einer Frist die letzte Woche verstrichen ist einzuholen. Von der Versicherung hat sich niemand gemeldet. Es wurde auch kein Schadensanspruch an uns gerichtet. Es ist seit dem einfach nichts passiert.

Welche Maßnahmen hat euer Anwalt denn in der Zeit vom 13.08. - 16.08. eingeleitet?

am 16. August 2012 um 20:00

Zu berücksichtigen wäre auf alle Fälle das  im jetzt  Urlaubszeit ist. Vielleicht liegt der Sachbearbeiter  auf Malle in der Sonne und der Vertreter ist nicht gerade auf Überstunden aus.

Wenn der Anwalt für die Zeit vom 13.8. - 16.08. keinen Leistungsnachweis beibringen kann, würde ich zu einem Wechsel des Anwalts raten.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Ein Grund, wieso sich die andere Vers. noch nicht gemeldet hat, könnte sein, dass der Verursacher noch keine Schadenmeldung gemacht hat, wer weiß das schon.

Es kann doch nicht sein, daß ein Schädiger durch Nichtstun die ganze Regulierung so massiv verzögern kann, oder? :eek:

Doch, das kann sein, schliesslich leben wir in einem Rechtsstaat.

 

 

 

 

 

 

 
Passt nicht ganz zum Thema, aber ein anschauliches Beispiel:
Einen Mietnomaden aus der Wohnung zu klagen und dann die Zwangsräumung durchzusetzen kann schon mal 18 Monate oder mehr in Anspruch nehmen. Das kenne ich nicht aus der Bild oder von RTL, das habe ich selbst erlebt. Vom ersten Mietsufall bis zur leeren Wohnung sind dann mal schnell 21 Monate vergangen und wir mussten die Wohnung komplett durchsanieren - incl. einer 2 Jahre alten Einbauküche und Bad. Schaden insgesamt ca. 27.000 Euro.

Aber:
a)  die Grundrechte müssen ja gewahrt bleiben und
b) die Mieter müssen vor den bösen Vermietern geschützt werden. :rolleyes:

moin,

 

hört ja den Mist mit der Finanzierung über die Bank auf !!!

Das hat mich vor ca. 20 Jahren fast in den Ruin getrieben.

 

Folgende Situation:

Ein LKW hat morgens um 7 im Winter und bei Regen einen Ersatzreifen inkl. Traverse und Sicherungsseil verloren. Mein damaliges Auto (und mein erster Neuwagen) war nach 15 Monaten Schrott, weil ich mit dem linken Vorderrad mit ca 80 km/h drübergebügelt bin...erlaubt waren 100.

 

Nur mit Glück wurde der LKW ermittelt.

 

Der Anwalt meinte, kein Prob, reden sie mit ihrer Bank, das Geld haben wir in spätestens 4 Wochen.

Somit habe ich mir dann ein Auto für ca. 22.000 DM gekauft und dies über den Dispo gemacht, da die Zinsen ja auch gezahlt würden.....

Für die finanzierende Bank kein Prob, Fz Briefe getauscht, und weiter ging die Finanzierung.

 

Versicherung wollte aber nicht, und wir mussten vor Gericht. 1/4 Teilschuld, weil Paragraph 1, jederzeit und überall usw.........also Revision

Nun sogar 1/3 Teilschuld, obwohl ich Zeugen zu meinen Gunsten hatte.......ok, was soll ich sagen, bis Geld kam, vergingen fast 2,5 Jahre, wo ich mich doof und dämlich an Zinsen gezahlt habe. Durch die Teilschuld wurden aber noch jede Menge Abzüge gemacht, Zinsen, Nutzungsausfall, Leihwagen, und und und.......

 

Heute würde ich mir eher für 500 Euro einen fahrbaren Untersatz besorgen, bis das Alles ausgestanden ist, und die Kohle wirklich da ist.

 

Der Fall des TE erscheint mir dagegen sogar noch unklarer, daher mein Rat, lasst es !!!

Themenstarteram 17. August 2012 um 7:34

Dann werde ich wohl am Montag mal den Anwalt anrufen müssen. Heute ist das aufgrund seiner Arbeitszeiten nicht möglich.

Wie würde sich denn ein wechsel gestalten? Ist das einfach so möglich? Wie sieht es mit den Kosten aus? Wir haben ne Rechtsschutzversicherung mit SB. Momentan läuft das ganze jedoch zu lasten der gegnerischen Versicherung. Das soll möglichst so bleiben.

Eine andere Frage wäre warum eine Versicherung nicht reagiert wenn man ihr eine Frist setzt... Können die das so einfach? Gibts da irgendwelche anderen Gründe für?

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