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Privater Parkplatz wird zugeparkt

Hallo,

Auf meinem privaten Parkplatz steht mein abgemeldetes Auto, das ich verkaufen versuche. Vor meinem Parkplatz parken ständig fremde Autos, da sie abgemeldetes Auto sehen. Kann und darf ich es unterbinden bzw dürfen die das überhaupt oder darf ich Ordnungsamt/Polizei anrufen?

Danke im Voraus.

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42 Antworten

Wie kommt ihr auf die Idee, das es sich um Kaufinteressenten handelt? Darüber würde sich der TE doch kaum beschweren.

Es sind fremde Fahrzeuge, die ihn zu parken, weil sie sehen..."ah, abgemeldet, der fährt nicht weg." So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

Sein Problem ist, wenn ein Interessent eine Probefahrt machen will, kommt er nicht raus...(natürlich mit Kurzzeitkennzeichen)

Gruß jaro

Mach halt einfach ein Schild hin: „ Bitte hier nicht parken. Auto kann jederzeit abgeholt werden. „

„Es kann so einfach sein.“ :)

Dann sollte man die Frage auch so formulieren dass man sie richtig verseht.

Go}][{esZorN ich mache dich nicht von der Seite an. Klar erkennbar, was der TS nun tatsächlich meint, ist es nämlich keineswegs. Deshalb liebe ich dieses Forum auch so sehr.

Steht die Karre nun auf fremdem Grund der angemietet wurde, oder aber auf dem Hof des TS? Ist die Schleuder nun noch zugelassen oder eben nicht, durchaus sehr relevant, je nach Standort.

Fragen über Fragen.

Steht doch im 1.Satz drin dass sie abgemeldet ist.

Ergo: Nicht mehr zugelassen.

Zitat:

@OL28 schrieb am 26. Dez. 2023 um 14:45:41 Uhr:

Auf meinem privaten Parkplatz steht mein abgemeldetes Auto,

Ich weiß wirklich nicht, was da noch offen ist.

Wenn der Parkplatz direkt an der öffentlichen Straße liegt, dann wäre das OA zuständig. Liegt er z.b. mit anderen vermieteten Stellplätzen auf Privatgrund, so wäre der Vermieter der richtige Ansprechpartner.

Zitat:

@OL28 schrieb am 26. Dezember 2023 um 14:45:41 Uhr:

Kann und darf ich es unterbinden bzw dürfen die das überhaupt oder darf ich Ordnungsamt/Polizei anrufen?

Danke im Voraus.

Wie willst du das unterbinden?

Jetzt laßt den TE doch erst mal genau schildern, was los ist....

 

Was ist "mein privater Parkplatz"? Wo? öffentlicher Verkehrsraum? Was heißt parkt "davor" ? usw usw

Genau. Klar ist hier gar nichts. Bis auf das der Hobel abgemeldet/stillgelegt ist. Hoffentlich ist "dein Parkplatz" nicht öffentlicher Verkehrsraum.

linke Spur der A1 vermutlich. Das hört wohl erst auf, wenn hier ein Grundbucheintrag angehängt wird.

Klar, natürlich, was sonst ;)

Allem Anschein nach und es spricht vieles dafür geht es um einen Parkplatz in einer Mehrparteien Wohnanlage. Ob der dazugehörige Stellplatz vom TE gemietet wurde oder er der Eigentümer ist, wissen wir nicht.

Spielt aber keine große Rolle.

Ich habe auch schon manchmal kurzzeitig so geparkt wenn ich in derartigen Wohngebieten dort irgendwas zu tun hatte.. dort was abgemeldetes oder ein Anhänger auf einem Stellplatz war und kein Parkplatz auf der Straße zu kriegen war.

Ist jedenfalls besser als ein zugelassenes Fahrzeug zuzuparken.

Dito!

Und bei genau dieser Parkplatz in der "Mehrparteien Wohnanlage" stellt sich die Frage, ist es dort erlaubt ein stillgelegtes Fahrzeug abzustellen?

Die Frage stellt sich mir, weil ja wohl auch andere Fahrzeuge von anderen Bewohnern in eben dieser Wohnlage abgestellt werden. Auch von einem nicht bewegten KFZ können Gefahren aus gehen.

Auf den eignen Hof stellt sich diese Frage natürlich nicht.

Das ist auch der Grund weil ich so nachhakte, was mir ja offensichtlich übel genommen wurde.

Genau das ist auch mein ewiger Kritikpunkt und Knackpunkt in diesem Board, warum kann man seine Frage nicht exakt und genau definiert in Worten ausdrücken?

Vielleicht sind hier Spezialisten oder sogar Juristen zugegen, die diese Frage rechtssicher beantworten können.

Also @OL28 , äußere dich bitte mal dazu. Oder falls es sich erledigt hat, wie es ausgegangen ist!

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