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Polizeiliche Fotoauswertung ŠKODA Octavia nach Teile-Diebstahl aus PKW

Themenstarteram 18. Mai 2019 um 14:35

Hallo,

Ich werde einmal ein Foto eines ŠKODA Octavia hochladen mit der Frage, ob an der

Fahrertür eine Zierleiste zu sehen ist oder nicht.

Konkret: Hat sich an der Tür zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei eine Zierleiste befunden, oder nicht?

Die 2 Fotos, welche die Polizei geschossen hat, sind leider schlecht auszuwerten, weswegen ich die Fotos hier einmal hochlade, um mir die Meinung anderer Motortalker "anzuhören"

Es sind leider die einzigen 2 Fotos, welche die Polizei 2017 geschossen hat.

Ich danke schon einmal jetzt für alle hilfreichen Antworten!

Evtl. kennt sich ja jemand im Forum damit aus, wie man Fotos auswerten kann?

Beste Antwort im Thema
am 18. Mai 2019 um 14:39

Ich verstehe irgendwie nur Bahnhof... kannst Du mal konkretisieren, was Du wissen möchtest oder was genau strittig ist?

Du meinst die schwarze Kunststoffleiste in Kniehöhe, oder wovon redest Du?

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Themenstarteram 29. Mai 2019 um 14:01

Zitat:

Zitat:

@D3VK schrieb am 28. Mai 2019 um 17:47:53 Uhr:

 

Es bleibt die Frage, was damit "bewiesen" werden soll.

Grüße vom Ostelch

Die DEVK Versicherung beruft sich auf die Aussage der Polizei, dass der Einbruchdiestahl "getürkt" worden sein soll, weil das die Polizei angeblich so in deren EINSATZBERICHT geschrieben haben soll.

Außerdem will sich die Polizei an die schwarze Gummizierleiste erinnern, die angeblich am Tage, wo die Polizei die Fotos geschossen hat, am Skoda befunden haben soll.

Wenn das sogar so eindeutig im Bericht steht und dies die beteiligten Polizisten so vor Gericht im Zeugenstand aussagen würden, dann hilft dir ein unscharfes Bild , egal ob mit oder ohne Leiste, auch nicht mehr weiter.

Auf den eingestellten Fotos ist nicht zu erkennen, ob die Türschachtdichtung da ist oder nicht.

Ich habe auch mal versucht an ein Original eines Fotos im Bildbericht zu kommen um meiner Versicherung einen Fehler nachzuweisen. In meinem Fall hatte die Polizei kein eigenes Interesse an dem Fall. Deren Auskunft war, die Originale gibt es nicht mehr.

Für Deinen Fall ist von Interesse, wie viele unterschiedliche Polizeiabteilungen da beteiligt sind. Ob diese voneinander wissen, zusammenarbeiten, zusammenarbeiten dürfen.

Die Erkenntnis der Versicherung, dass der Dieb in einer Verbindung stand, heisst ja nicht automatisch, dass die von der Problematik dieser Verbindung wissen.

Den geliehenen Schlüssel hatte der Dieb ja zum Zeitpunkt des Diebstahls schon herausgerrückt. Könnte er sich eine Kopie gemacht haben?

Wenn die Versicherung geleistet hat und dann der Dieb ermittelt werden konnte, müssen die doch bei dem Rückgriff halten.

Wenn der Dieb eine Kopie des Schlüssels hatte, würde ein Fehlen der Leiste den Manipulationsverdacht erhärten.

Wenn der Dieb keinen Schlüssel hatte, kann er die Leiste auch nach dem Einbruch wieder angebracht haben.

Schon als der Schlüssel nicht ausgehändigt wurde, hätte die Versicherung aus Sicherheitsgründen die Schließanlage bezahlen müssen.

Die Sache mit dem Bildberichtfoto war doch anders: Der Anruf, ob ich das Bild digital und unbearbeitet bekommen könnte, wurde negativ beschieden. Der Beamte fand das Bild, gab es aber nicht heraus. Nur ein Anwalt oder die Versicherung würde es bekommen. Die Versicherung wollte nicht. Einen Anwalt auf eigenes Risiko zu beauftragen wäre zu teuer gewesen.

Themenstarteram 30. Mai 2019 um 15:44

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 29. Mai 2019 um 18:27:24 Uhr:

Auf den eingestellten Fotos ist nicht zu erkennen, ob die Türschachtdichtung da ist oder nicht.

Ich habe auch mal versucht an ein Original eines Fotos im Bildbericht zu kommen um meiner Versicherung einen Fehler nachzuweisen. In meinem Fall hatte die Polizei kein eigenes Interesse an dem Fall. Deren Auskunft war, die Originale gibt es nicht mehr.

Für Deinen Fall ist von Interesse, wie viele unterschiedliche Polizeiabteilungen da beteiligt sind. Ob diese voneinander wissen, zusammenarbeiten, zusammenarbeiten dürfen.

Eine Polizeidienststelle was den Aufbruch und Diebstahl anbetrifft.

Eine 2. Polizeidienststelle in einem anderen Bundesland, was die Unterschlagung des Autoschlüssels anbetrifft.

Zitat:

Die Erkenntnis der Versicherung, dass der Dieb in einer Verbindung stand, heisst ja nicht automatisch, dass die von der Problematik dieser Verbindung wissen.

Den geliehenen Schlüssel hatte der Dieb ja zum Zeitpunkt des Diebstahls schon herausgerrückt. Könnte er sich eine Kopie gemacht haben?

Ja selbstverständlich könnte sich der Dieb eine Kopie des Schlüssels gemacht haben, aber er selbst hat den Schlüssel seit Dezember 2016 unterschlagen, und erst im April 2017 wieder rausgerückt, und dass er den Schlüssel im DEZ.2016 unterschlagen hatte, hat er auch selbst bei der Polizei zugegeben, und ebenso, dass er den Schlüssel erst im APR.2017 wieder zurückgab.

Der Aufbruch mit Dienstahl erfolgte im März 2017

Zitat:

Wenn die Versicherung geleistet hat und dann der Dieb ermittelt werden konnte, müssen die doch bei dem Rückgriff halten.

Der wurde ja auch zur Gerichtsverhandlung 2x geladen, ist aber jedesmal nicht erschienen.

Zitat:

Wenn der Dieb eine Kopie des Schlüssels hatte, würde ein Fehlen der Leiste den Manipulationsverdacht erhärten.

Wenn der Dieb keinen Schlüssel hatte, kann er die Leiste auch nach dem Einbruch wieder angebracht haben.

Schon als der Schlüssel nicht ausgehändigt wurde, hätte die Versicherung aus Sicherheitsgründen die Schließanlage bezahlen müssen.

Dass der Walter E. (so heißt der) den Schlüssel im DEZ.2016 unterschlagen hatte, wurde im Januar 2017 bei der Polizei angezeigt.

Ebenso wurde die 2.Polizeidienststelle die ausschließlich nur den Aufbruch bearbeitete davon unterrichtet, dass da noch jemand einen Schlüssel unterschlagen hatte.

Der Versicherung wurde selbiges mitgeteilt.

Die Versicherung hatte dann den Schaden bezahlt

Zitat:

@D3VK schrieb am 30. Mai 2019 um 17:44:22 Uhr:

und ebenso, dass er den Schlüssel erst im APR.2017 wieder zurückgab.

Der Aufbruch mit Dienstahl erfolgte im März 2017

Was beweisen dann Einbruchspuren?

Der Dieb hatte den Schlüssel zum Tatzeitpunkt, sind Einbruchspuren vorhanden, hat sich jemand die Mühe gemacht einen Einbruch vorzutäuschen. Warum?

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