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Pkw-Caravan mit Führerschein B / BE / B96 - bis und ab 2013 -

Hallo,

durch einen ADAC-Newsletter habe ich diese Onlineberechnung gefunden.
Damit kann man sehr leicht ermitteln, welchen Führerschein man für seine PKW- / Wohnwagen-Kombination benötigt, einschließlich der Neuerungen die ab 2013 gelten sollen.

Liebe Grüße
Herbert

Beste Antwort im Thema

Um zu ermitteln, welches Gespann wer fahren darf, benötigt man keine Waage.
Man muss nur rechnen können oder bedient sich einschlägiger Führerscheinrechner.
Das einzige was man braucht: die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge lt. Fahrzeugschein.

Liegt die Summe im Rahmen, ist es führerscheinrechtlich OK, eine etwaige Überladung ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Führerschein.

Überschreitet die Summe der Gewichte lt. Papiere aber das zulässige Gesamtgewicht der eigenen FS-Klasse, ist es Fahren ohne gültigen FS und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]

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Du brauchst eigentlich gar nicht neues da alles so weiter passt wie bisher.

Lass bitte mal das Leergewicht des Fahrzeugs weg das brauchst du nicht mehr entscheidend ist nur das Gesamtgewicht vom Fahrzeug und das des Anhängers beides zusammen darf nicht mehr sein wie 3500kg.

Dein Fahrzeug hat 1870kg der Anhänger hat 1600kg gesammtgewicht somit kommen wir auf ein zuggesammtgewicht von 3470kg und dafür reicht die Klasse B vollkommen aus.

Gruß
Maik

Zitat:

@Omegab25dt schrieb am 19. Januar 2016 um 11:38:14 Uhr:


die Leermasse ist sein dem 19.01.2013 uninteressant, beide zul.gg dürfen bei b 96 nciht über 4250kg sein

darfst also nen wowa mit 1445kg zul gg dranhängen

kannst du die Rechnung mal erklären...?

Zitat:

@Maik380 schrieb am 19. Januar 2016 um 11:56:12 Uhr:


Du brauchst eigentlich gar nicht neues da alles so weiter passt wie bisher.

Lass bitte mal das Leergewicht des Fahrzeugs weg das brauchst du nicht mehr entscheidend ist nur das Gesamtgewicht vom Fahrzeug und das des Anhängers beides zusammen darf nicht mehr sein wie 3500kg.

Dein Fahrzeug hat 1870kg der Anhänger hat 1600kg gesammtgewicht somit kommen wir auf ein zuggesammtgewicht von 3470kg und dafür reicht die Klasse B vollkommen aus.

Gruß
Maik

Hi Maik,

danke für deine superschnelle Antwort. Ich bin leider total verwirrt. Ich Google und Google und finde immer das mein Leergewicht größer sein muss als die Gesamtmasse des Anhängers. Wieso schreiben die das denn dann alle :-(.

»Klasse B:Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)«

Zitat:

@navec schrieb am 19. Januar 2016 um 12:11:14 Uhr:


...das ist mal (2013) geändert worden. Dein Text ist nicht mehr aktuell.
Kann man m.E. in diesem Thread nachlesen

Das ist ja super :-). Danke für eure Antworten alle. Dann kann ich ja so weiter machen wie bisher.

Hätte mich sehr geärgert, für etwas zu bezahlen was ich schon Jahrelang machen, nur damit ich es offiziell machen darf!

Danke euch :-)))

https://www.caravaning-info.de/wissen/praxistipps/fuehrerschein.html
oder
http://www.fahrschule-endres.com/page.php?content=b_b96_be_rechner
und
http://www.bootstechnik.de/100-kmh-rechner/

Zitat:

@navec schrieb am 19. Januar 2016 um 12:00:25 Uhr:



Zitat:

@Omegab25dt schrieb am 19. Januar 2016 um 11:38:14 Uhr:


die Leermasse ist sein dem 19.01.2013 uninteressant, beide zul.gg dürfen bei b 96 nciht über 4250kg sein

darfst also nen wowa mit 1445kg zul gg dranhängen

kannst du die Rechnung mal erklären...?

Keine ahnug was ich da gerechnet hab habs geändert 😉

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. Januar 2016 um 12:33:09 Uhr:


http://www.bootstechnik.de/100-kmh-rechner/

Gibt es für Bootstrailer, Pferdeanhänger etc. andere Berechnungsgrundlagen?😕

  • max. gebremst Wohnwagen mit Schlingerdämpfer 1.387 kg
  • max. gebremst sonstige (z.B. Bootstrailer) 1.526 kg
  • max. gebremst sonstige mit Schlingerdämpfer 1.664

Datengrundlage nawi31:

Zitat:

Audi A3 Leermasse: 1387 KG, z. Gesamtmasse: 1870 KG. Anhängelast: 1800KG

Zitat:

@PIPD black schrieb am 19. Januar 2016 um 13:02:24 Uhr:


...
Gibt es für Bootstrailer, Pferdeanhänger etc. andere Berechnungsgrundlagen?😕
...
http://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

Ein einfaches "Ja" hätte mir auch gereicht.😉
Dennoch oder besser deshalb DANKE.😛

Hätte ich mit einem simplen "Ja" geantwortet, wäre die nächste Frage gewesen: "wo steht das" oder "wieso" 🙂

Hallo zusammen,

ich habe nochmal eine Frage ;-)

Vermutlich habe ich einen Anhänger gefunden, der allerdings eine 100km/h Zulassung hat. Bisher bin ich nur mit Hängern gefahren, die 80km/h zugelassen waren.
Spielt das für die B Klasse irgendeine Rolle? Also darf ich Hänger fahren die eine 100er Zulassung haben.
Könnte man die rein theoretisch auch streichen lassen?

LG Natalie

nein, hat mit der FS klasse nix zu tun.

Ob du die 100 fahren darfst, hängt von deinem zugfahrzeug ab und dem wowa

streichen lassen brauhcst du dei nciht, selbst wenn du in der kombi die 100 nicht fahren darfst, weil evtl das zugfahrzeug zu leicht ist, alos das leergewciht zu gering, darfst dannhalt einfach nur keine 100 fahren

Nein, das spielt keine Rollo. Ob du aber 100 fahren darfst hängt von deinem Zugfahrzeug und dem alter deiner Reifen ab. Ist das Leergewicht deines Zugfahrzeugs mindestens so groß wie das maximale Gesamtgewicht des Anhängers und sind die Reifen nicht älter als 6 Jahre als darfst du 100km/h auf Autobahnen und zweispurigen Bundesstraßen fahren.

Bsp. dein Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1500kg, dein Anhänger hat ein Gesamtgewicht von 1600kg= keine 100er Freigabe.

Der Aufkleber darf natürlich dran bleiben, da die Sorgfallspflicht beim Fahrzeugführer liegt. Und er die Einhaltung überwachen muss.

Gruß Scoty81

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