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Pkw-Caravan mit Führerschein B / BE / B96 - bis und ab 2013 -

Themenstarteram 8. Juli 2011 um 9:12

Hallo,

durch einen ADAC-Newsletter habe ich diese Onlineberechnung gefunden.

Damit kann man sehr leicht ermitteln, welchen Führerschein man für seine PKW- / Wohnwagen-Kombination benötigt, einschließlich der Neuerungen die ab 2013 gelten sollen.

Liebe Grüße

Herbert

Beste Antwort im Thema

Um zu ermitteln, welches Gespann wer fahren darf, benötigt man keine Waage.

Man muss nur rechnen können oder bedient sich einschlägiger Führerscheinrechner.

Das einzige was man braucht: die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge lt. Fahrzeugschein.

Liegt die Summe im Rahmen, ist es führerscheinrechtlich OK, eine etwaige Überladung ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Führerschein.

Überschreitet die Summe der Gewichte lt. Papiere aber das zulässige Gesamtgewicht der eigenen FS-Klasse, ist es Fahren ohne gültigen FS und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]

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Ablasten kann jede Prüfstelle und kostet 10-20€.

„schritte“ gibt es keine.

Hab damals mein Omega um 80KG ablasten lassen - beliebig ablasten ist beim PKW aber nicht möglich es muss immer eine gewisse Restzuladung verfügbar sein. Glaube Irgendeine Formel abhängig von Leergewicht + Sitzplätze.

 

Wohnwagen ablasten kam für mich nicht in frage da Beladung vermutlich eh Grenzwertig.

 

Falls man allerdings mit Kind+Kegel+Fahrräder etc fährt lieber in den B96/BE investieren - je nach Urlaubsland ist man mit 50KG überladung schon teurer dran wie der Führerschein ;)

Themenstarteram 19. Januar 2020 um 20:16

Zitat:

@born_hard schrieb am 19. Januar 2020 um 09:22:30 Uhr:

Zitat:

@Badland schrieb am 19. Januar 2020 um 09:20:16 Uhr:

Wenn du B96 hast, kannst du die 1500kg doch voll ausschöpfen?!

Du sagtes das dein Fahrzeug 2180kg zulässige Gesamtmasse hat, also dürftest du da theoretisch mit B96 einen 2000kg Wohnwagen mit ziehen wenn deine Anhängelast das zulassen würde ;)

Wie gesagt, ich kann nur 1500kg ziehen. Und wegen 180kg differenz mache ich keinen Führerschein.

Ist das dein erster Wohnwagen, oder wie kommst du zu der Ansicht?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. Januar 2020 um 21:16:28 Uhr:

Zitat:

@born_hard schrieb am 19. Januar 2020 um 09:22:30 Uhr:

 

Wie gesagt, ich kann nur 1500kg ziehen. Und wegen 180kg differenz mache ich keinen Führerschein.

Ist das dein erster Wohnwagen, oder wie kommst du zu der Ansicht?

Zu welcher Ansicht? Die 1500kg steht im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges als maximale Anhängelast.

Eine andere Frage: Angenommen auf dem Papier überschreite ich die erlaubte 3500kg zGG für Klasse B nicht.

Aber wenn der Wohnwagen überladen ist (also statt 1320kg zGG in den Papieren hat der Wohnwagen auf der Waage gemessene 1450kg), wird die prozentuale Überschreitung auf den Wohnwagen bezogen (also 130kg zu 1320kg = 10%) oder auf das Zugfahrzeug+Hänger (also 130kg zu 3500kg=3,7%)?

Auf den WOWA und das ist auch eine ganz normale Owi, denn für den FS gillt das eingetragene zul.gg

Genau, Führerschein ist weiterhin gültig. In Deutschland werden 5% toleriert, im Ausland wie Österreich und Dänemark sieht das ganz anders aus. Für die Strafe kannst schnell den Führerschein machen ;)

Themenstarteram 20. Januar 2020 um 20:09

Zitat:

@born_hard schrieb am 20. Januar 2020 um 19:49:22 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. Januar 2020 um 21:16:28 Uhr:

 

Ist das dein erster Wohnwagen, oder wie kommst du zu der Ansicht?

Zu welcher Ansicht? Die 1500kg steht im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges als maximale Anhängelast.

Die Frage bezog sich darauf, dass du 180 kg für unerheblich hältst.

Mein Wohnwagen hat normalerweise 1.350 kg zGG, weil eine hohe Zuladung aber sehr wichtig ist, habe ich von der Möglichkeit, den ab Werk auf bis zu 1.600 kg auflasten zu lassen, Gebrauch gemacht und bin froh darüber.

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