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Parken in Privatgaragen mit LPG-Fahrzeug sinnvoll/erlaubt?

Themenstarteram 6. Januar 2008 um 12:22

Hallo,

seit 3 Monaten fahre ich einen LPG-Fabia und parke diesen nachts in einer abgeschlossenen Privatgarage. Ist das irgendwie bedenklich? Immerhin kann es sein, dass nachts Gas entweicht und wenn ich morgens das Licht anschalte.....

Wie ist Eure Meinung dazu, ist das gefährlich? Sogar verboten? Gibt es seitens der Kfz-Versicherung irgendwelche "Fallen"?

Ich habe nur etwas zu Parken in Tiefgaragen (inzwischen fast nirgendwo mehr verboten) gelesen, nicht aber in Privatgaragen. Ich wäre dankbar für Eure Meldungen dazu.

Gruß, Karotti321

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17 Antworten

Hallo,

ich glaube das mit dem Lichtanschalten nix passieren würde Flüssiggas ist schwerer als Luft und würde sich am Boden sammeln .

Das Thema Tiefgarage und Gasantrieb wurde hier schon vielfach diskutiert. Benutze mal die Forensuche. Da müsste eigentlich was zu finden sein.

Im ADAC läuft doch dieser Öko-Vergleich, dabei hat der ADAC festgestellt, dass das Parken Druckgasbetriebener Fahrzeuge in Parkhäusern zwar grundsätzlich nicht mehr POLIZEILICH verboten ist, dass aber der EIGENTÜMER einer Parkanlage, im Rahmen seines HAUSRECHTES, sehrwohl das Abstellen unserer Fahrzeuge verbieten kann.

Deswegen durfte der Test-Subaru in einer ADAC-eigenen Tiefgarage nicht abgestellt werden.

 

@karotti,

Wenn dein Vermieter kein Verbotsschild angebracht hat, darfst du die Garage weiter benutzen.

Sollte ein Schild da sein, würde ich den Vermieter um Genehmigung bitten.

 

Technisch gesehen stellt das Gasauto keine höhere Gefahr dar, als ein Benziner.

Bei Leckagen schließen unsere Sicherheitsventile, Benziner laufen einfach aus.

Parken in Tiefgaragen ohne Verbotsschild ist erlaubt - es spricht auch nichts dagegen, da LPG Tanks nach neuen Normen weit sicherer sind als Benzintanks.

Wenn ein Verbotsschild da ist (wurden oft nicht entfernt als das Allgemeinverbotr abgeschafft wurde), wer sollte denn bitte merken das du ein Autogasauto fährst (ausser du hast den Tankanschluss nicht hinter der Tankklappe, also sichtbar aussen, oder irgendwelche Aufkleber angebracht)? ;)

Der KfZ- Versicherung muss man eine Autogasumrüstung IMMER mitteilen!

Meine hat mir unerwartet nach der Umrüstungsmeldung sogar eine speziellen LPG Ökorabatt eingeräumt (BGV - Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband).

Zitat:

Original geschrieben von go_modem_go

 

Der KfZ- Versicherung muss man eine Autogasumrüstung IMMER mitteilen!

Ist das wirklich wahr??? Müssen die das wissen...... OHHHH ich glaube da habe ich etwas versäumt

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe

Zitat:

Original geschrieben von go_modem_go

 

Der KfZ- Versicherung muss man eine Autogasumrüstung IMMER mitteilen!

Ist das wirklich wahr??? Müssen die das wissen...... OHHHH ich glaube da habe ich etwas versäumt

Meinen hat es nicht interressiert ! "solang das ding nicht teuer als 5000€ ist , ist es uns egal"

mein gaser steht auch immer auf einem stellplatz in der tiefgarage - trotz verbotsschildern

Ich hab mich vorher mit der Inhabergesellschaft in kontakt gesetzt und nachgefragt - seitens des gesetzes (allgemeine Gragenverordnung...oder so ^^) gibt es keine ausschlüsse

 

Mir wurde das unterstellen erlaubt :-)

Auf meine Anfrage hin dann auch die Schilder zu entfernen, hat sich seit 1,5 jahren nix gerührt..... (ist mir auch egal)

 

 

zum thema illegal parken - auch wennjemand den anschluss irgendwo in der stossstange oder sonstwo "aussen" hat - die meisten Leute werden dies trotzdem nicht erkennen was das ist. (mal von den aufklebern abgesehen ;) )

 

Ich hab mal einen Rechtsanwalt zu dem thema befragt - bezieht sich aber ansich auf Luxemburg, in Deutschland müsste es ähnlich sein:

Wenn es laut gesetz nicht verboten ist, spricht ansich im vorfeld nix gegen das parken in einer tiefgarage oder parkhaus!

Der Eigentümer kann aber gewissen fahrzeugen die einfahrt verbieten - wenn dort ein schild hängt: "hier dürfen keine Gelben Bullies reinfahren" - muss ich draussen bleiben ;)

Und genauso ist das mit Autogas. Was passiert aber wenn man doch reinfährt trotz "verbot"?

Prinzipiell geht man mit dem einfahren in die Garage (Privatgrundstück) eine Art vertrag ein -> den hat man in dem Fall gebrochen.

Was passieren kann (hängt natürlich von den AGBs ab) ist aber dass man prinzipiell rausgeschmissen wird sowie hausverbot bekommt. Man könnte angezeigt werden, aber dies wird wohl kaum einer machen, weil es im gesetz keine wirkliche grundlage dafür gibt. (ausdrücklich: dies bezieht sich auf die Situation in Luxemburg! - was genau in Deutschland passiert weiss ich nicht genau)

 

 

So gesehen, "gasbetriebene" ist eigentlich falsch gewählt - Benzin ist im Zylinder auch gasförmig und steht unter Druck - genauso wie LPG im Tank flüssig ist :D

 

Ich für meinen Teil fahr in alle Parkhäuser rein - ob da ein Schild steht oder nicht. Und wenn dann jemand meckert, dann soll er mir mal genau erklären warum Autogas so gefährlich sein soll.....

Ein witz ist es ja, wenn ein "offenes Parkhaus" (also, nach oben gebaut, keine tiefgarage!) die einfahrt für gasbetriebene Fahrzeuge verbietet ... das zeigt doch ansich dass diejenigen, die dort so besonders schlau ein schild anbringen lassen eigentlich keinen blassen schimmer von haben.

Zitat:

Original geschrieben von Schnibble

wenn dort ein schild hängt: "hier dürfen keine Gelben Bullies reinfahren" - muss ich draussen bleiben ;)

wäre das nicht dann Rassistisch ?

Da es sich ja nur auf ein ganz bestimmten Autotyp mit einer bestimmten Farbe handelt????

Zitat:

Original geschrieben von p2m

Zitat:

Original geschrieben von Schnibble

wenn dort ein schild hängt: "hier dürfen keine Gelben Bullies reinfahren" - muss ich draussen bleiben ;)

wäre das nicht dann Rassistisch ?

Da es sich ja nur auf ein ganz bestimmten Autotyp mit einer bestimmten Farbe handelt????

sollte ja nur ein beispiel sein ;)

am 7. Januar 2008 um 7:31

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe

 

Ist das wirklich wahr??? Müssen die das wissen...... OHHHH ich glaube da habe ich etwas versäumt

Der Versicherung habe ich den Einbau der Anlage auch mitgeteilt. Die haben dann nur eine Aktennotiz gemacht. Denn ich habe keine Lust, im Schadensfall erst mit denen über die Anlage diskutieren zu müssen.

Versicherungen können sehr einfallsreich sein, wenn es darum geht Geld zu sparen.;)

Gruß

Toddy

am 7. Januar 2008 um 11:11

Zitat:

Original geschrieben von 3ertoddy

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe

 

Ist das wirklich wahr??? Müssen die das wissen...... OHHHH ich glaube da habe ich etwas versäumt

Der Versicherung habe ich den Einbau der Anlage auch mitgeteilt. Die haben dann nur eine Aktennotiz gemacht. Denn ich habe keine Lust, im Schadensfall erst mit denen über die Anlage diskutieren zu müssen.

Versicherungen können sehr einfallsreich sein, wenn es darum geht Geld zu sparen.;)

Gruß

Toddy

Wenn der TÜV-ler die Anlage eingetragen hat, hat er dadurch bestätigt, dass sie kein Risikozuwachs darstellt. Was kann noch die Versicherung im Schadenfall? Dann müsste man auch nachträglich eingetragene Reifengrösse dem Versicherer melden ;)

Zitat:

Original geschrieben von gigavolt

Zitat:

Original geschrieben von 3ertoddy

 

Der Versicherung habe ich den Einbau der Anlage auch mitgeteilt. Die haben dann nur eine Aktennotiz gemacht. Denn ich habe keine Lust, im Schadensfall erst mit denen über die Anlage diskutieren zu müssen.

Versicherungen können sehr einfallsreich sein, wenn es darum geht Geld zu sparen.;)

Gruß

Toddy

Wenn der TÜV-ler die Anlage eingetragen hat, hat er dadurch bestätigt, dass sie kein Risikozuwachs darstellt. Was kann noch die Versicherung im Schadenfall? Dann müsste man auch nachträglich eingetragene Reifengrösse dem Versicherer melden ;)

Änderungen der Antriebsart des Motors sollten den Versicherungen gemeldet werden. Ein Anruf kostet wenig - und in meinem Fall gibt es sogar noch eine günstigere Prämie. ;)

Habe meine Versicherung gerade angerufen

Die wollten das Wissen weil sonst die Anlage nicht mitversichert wäre und ich kein Geld bekäme.

Nun wurde mein Fahrzeugswert um 2500€ erhöht und mein Beitrag um rund 1€ im Monat erhöht.

Mag es nötig sein oder nicht so bin ich aber auf der sicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von cape96

Habe meine Versicherung gerade angerufen

Die wollten das Wissen weil sonst die Anlage nicht mitversichert wäre und ich kein Geld bekäme.

Nun wurde mein Fahrzeugswert um 2500€ erhöht und mein Beitrag um rund 1€ im Monat erhöht.

Mag es nötig sein oder nicht so bin ich aber auf der sicheren Seite.

Bei Kasko muss man das sowieso melden - schaut euch mal eure Policen an ;)

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