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Parken im verkehrsberuhigten Bereich
Sorry - ich habe leider kein passenderes Forum für meine Frage gefunden:
Und zwar kurz und bündig: Wenn man im verkehrsberuhigten Bereich parkt (natürlich auf eingezeichneten Flächen), gibt es dann eine Vorschrift, wie herum man parken darf? Gibt es dort also auch die Regel, dass man in Fahrtrichtung parken muss?
Meine Frage stelle ich, weil es in einem verkehrsberuhigten Bereich ja eigentlich keine Fahrbahn gibt und man deswegen auch nicht entgegen oder mit der Fahrbahn parken könnte.
Wäre nett, wenn mich da jemand aufklärt.
Joscha
Beste Antwort im Thema
/edit
Kurz und bündig verweise ich mal auf das Urteil des OLG Köln vom 30.05.1997; Az.: Ss 136/97:
http://www.rechtsanwalt.com/.../...20verkehrsberuhigten%20Bereich.html
Zitat:
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen - dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen - zu benutzen, wenn er ausreichend befestigt ist. Ansonsten ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren". So regelt § 12 Abs. 4, Satz 1 StVO das Linksparkverbot auf Straßen.
Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln jedoch nicht für das Linksparken in einem verkehrsberuhigten Bereich innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen. Ihre Entscheidung begründeten die Richter damit, daß ein verkehrsberuhigter Bereich keine "Fahrbahn" hat, sondern insgesamt eine Sonderfläche darstellt, auf der sowohl Gehen als auch Fahren erlaubt ist. Letzteres aber nur mit erheblichen Einschränkungen. Daher kann ein generelles Linksparkverbot für verkehrsberuhigte Zonen nicht hergeleitet werden.
OLG Köln vom 30.05.1997; Az.: Ss 136/97
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31 Antworten
Ist denn so eine Rechtsprechung eines OLG in Köln grundsätzlich maßgebend? Oder wie darf man sich das vorstellen?
Ist zumindest schon mal ein gutes Argument um dich zu wehren.