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Parken im verkehrsberuhigten Bereich

Themenstarteram 20. September 2006 um 22:36

Sorry - ich habe leider kein passenderes Forum für meine Frage gefunden:

Und zwar kurz und bündig: Wenn man im verkehrsberuhigten Bereich parkt (natürlich auf eingezeichneten Flächen), gibt es dann eine Vorschrift, wie herum man parken darf? Gibt es dort also auch die Regel, dass man in Fahrtrichtung parken muss?

Meine Frage stelle ich, weil es in einem verkehrsberuhigten Bereich ja eigentlich keine Fahrbahn gibt und man deswegen auch nicht entgegen oder mit der Fahrbahn parken könnte.

Wäre nett, wenn mich da jemand aufklärt.

Joscha

Beste Antwort im Thema

/edit

Kurz und bündig verweise ich mal auf das Urteil des OLG Köln vom 30.05.1997; Az.: Ss 136/97:

http://www.rechtsanwalt.com/.../...20verkehrsberuhigten%20Bereich.html

Zitat:

"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen - dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen - zu benutzen, wenn er ausreichend befestigt ist. Ansonsten ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren". So regelt § 12 Abs. 4, Satz 1 StVO das Linksparkverbot auf Straßen.

Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln jedoch nicht für das Linksparken in einem verkehrsberuhigten Bereich innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen. Ihre Entscheidung begründeten die Richter damit, daß ein verkehrsberuhigter Bereich keine "Fahrbahn" hat, sondern insgesamt eine Sonderfläche darstellt, auf der sowohl Gehen als auch Fahren erlaubt ist. Letzteres aber nur mit erheblichen Einschränkungen. Daher kann ein generelles Linksparkverbot für verkehrsberuhigte Zonen nicht hergeleitet werden.

OLG Köln vom 30.05.1997; Az.: Ss 136/97

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/edit

Kurz und bündig verweise ich mal auf das Urteil des OLG Köln vom 30.05.1997; Az.: Ss 136/97:

http://www.rechtsanwalt.com/.../...20verkehrsberuhigten%20Bereich.html

Zitat:

"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen - dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen - zu benutzen, wenn er ausreichend befestigt ist. Ansonsten ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren". So regelt § 12 Abs. 4, Satz 1 StVO das Linksparkverbot auf Straßen.

Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln jedoch nicht für das Linksparken in einem verkehrsberuhigten Bereich innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen. Ihre Entscheidung begründeten die Richter damit, daß ein verkehrsberuhigter Bereich keine "Fahrbahn" hat, sondern insgesamt eine Sonderfläche darstellt, auf der sowohl Gehen als auch Fahren erlaubt ist. Letzteres aber nur mit erheblichen Einschränkungen. Daher kann ein generelles Linksparkverbot für verkehrsberuhigte Zonen nicht hergeleitet werden.

OLG Köln vom 30.05.1997; Az.: Ss 136/97

Themenstarteram 21. September 2006 um 9:15

Danke! Das war genau die Antwort, die ich gesucht habe. Kurz und bündig und fundiert! Und ein bisschen stolz bin ich auch, denn ich habe ja mit meinem Laienverstand den Sachverstand genau so gesehen, wie die Richter :)

Hallo,

ich habe heute einen Strafzettel wegen Parken auf der falschen Straßenseite bekommen. Leider ist es kein Verkehrsberuhigter Bereich mit Schild, allerdings war es eine Seitengasse in der alle 10 min ein Auto fährt. Es gibt keine Fahrbahnmarkierung und das Parken auf der Rechte Seite ist unmöglich da da ein Haus steht. Jetzt soll ich 25 Euro zahlen wegen Parken in Falscher Parkrichtung, da ich mich links hingestellt habe. Meiner Meinung nach ist das eine vergleichbare Situation zu einem Verkehrsberuihgten Bereich (30er Zone).

Blöder Strafzettel.

Gruß Peter

Wenn es aber halt kein ausgeschilderter VB ist, ist es halt eine normale Straße.....

Pech gehabt.

Ja die Regel das man links nicht Parken darf find ich auch schlecht. Is bei uns in der 30er Zone auch so. Aber die die im Kreuzungsbereich auf der rechten Seite stehen (5m Zone) bekommen meist kein Ticket obwohl sie die Sicht behindern und ein Unfallrisiko darstellen, erheblich mehr als die Linksparker.

am 10. September 2008 um 13:00

Wo ist das Problem, zu wenden und richtig rum einzuparken? Das dauert keine zwei Minuten, selbst wenn die nächste Wendemöglichkeit nicht direkt innerhalb von 25 Metern gegeben ist. 

am 10. September 2008 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Wo ist das Problem, zu wenden und richtig rum einzuparken? Das dauert keine zwei Minuten, selbst wenn die nächste Wendemöglichkeit nicht direkt innerhalb von 25 Metern gegeben ist. 

Genau dann zB parkt jemand anderes ein. Ich parke auch permanent links im Prenzlberg. Aus der einen Richtung komme ich und die andere muss ich morgen weiter. Durch das Linksparken erspare ich mir zweimal Wenden und die Umwelt dürfte sich gerade morgens, beim kalten Motor, freuen.

Mein Auto freut sich bei weniger Verschleiß auch.

am 10. September 2008 um 14:33

Hallo

bei mir in der Verkehrberuhigung gibt es für jede Richtung je eine Fahrbahn die auch gekennzeichnet ist ! Und nun, darf ich dann auch verkehrt rum Parken / Halten?? War früher eine normale Straße im Wohngebiet nun wurde es eine Verkehrsberuhigung ohne Baumaßnahmen nur mit den Hinweis auf der Straße und am Anfang und Ende das Schild dafür. Aber wo darf ich nun Parken ??

Du darfst überall parken wo eine Parkfläche ausgewiesen ist in dem verkehrsberuhigten Bereich.

Dabei spielt die Fahrtrichtung keine Rolle, da es sich im Verkehrsberuhigten Bereich (trotz der damaligen geltenen vorhanden Fahrbahnmarkierungen) um eine Sonderfläche handelt.

Zitat:

Original geschrieben von wikinger07

Hallo

bei mir in der Verkehrberuhigung gibt es für jede Richtung je eine Fahrbahn die auch gekennzeichnet ist ! Und nun, darf ich dann auch verkehrt rum Parken / Halten?? War früher eine normale Straße im Wohngebiet nun wurde es eine Verkehrsberuhigung ohne Baumaßnahmen nur mit den Hinweis auf der Straße und am Anfang und Ende das Schild dafür. Aber wo darf ich nun Parken ??

Also AFAIK ist verkehrsberuhig = Spielstraße, und das geht nicht ohne bauliche Maßnahmen (lasse mich gerne korrgieren). Jedenfalls ist in einer 30er Zone das Links-Parken halt verboten.

Falls das tatsächlich geahndet wird, ist das manchmal Schwachsinn, manchmal nicht, aber jedenfalls so sind die Regeln. Wenn man weiß, dass es geahndet wird kann man ja entsprechend reagieren. Und dass jemand anderes da reinsticht halte ich für ein Märchen, wenn die Straße ein Entgegengesetz parken verkehrsmäßig erlaubt, kann ich eh direkt wenden. Wenn das ein Problem darstellt, stellt das Linksparken auch ein Sicherheitsproblem dar und man sollte es eh unterlassen.

Grüsse

Einbayer

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2

Danke! Das war genau die Antwort, die ich gesucht habe. Kurz und bündig und fundiert! Und ein bisschen stolz bin ich auch, denn ich habe ja mit meinem Laienverstand den Sachverstand genau so gesehen, wie die Richter :)

Da muß ich Deinem Optimismus aber einen Dämpfer erteilen.Was ein Kölscher OLG Richter im Jahre 1997 mal verzapft hat interessiert im Rest des Landes keinen Menschen. Dies war ein Einzelfall und die Meinung dieses Richterleins hat keinerlei bindende Wirkung. Vermutlich gab es drei Tage später schon ein anders lautendes Urteil. So ist das nunmal in diesem Richterstaat.:rolleyes: Also kann man sich das herumkramen in tollen Urteilen getrost schenken.

 

Hallo,

dieser Thread passt zu meiner Frage wohl am besten.

Wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Spielstraße ohne Gehweg. Es gibt dort keine Parkverbotschilder oder ähnliches. Geparkt wird also meistens da wo frei ist, solang man keine Ausfahrt zuparkt oder andere stark behindert.

Jetzt ist es so, dass es verteilt in der Straße eine "Art" Markierungen gibt, wo man anscheinend parken soll. Diese "Markierung" besteht aus mininmal dunkleren Pflastersteinen. Man muss aber wirklich sehr genau hinschauen um diese "Parkmarkierung" zu erkennen. Ich habe schon viele Parkplatzsuchende erlebt, die diese Markierung garnicht erkannt haben und auch mein Besuch hat diese schon oft nicht erkannt.

Frage: Wie verhält es sich nun bei Schnee wenn diese Markierung unter dem Schnee verschwindet oder bei Dunkelheit (da erkennt man die Steine nämlich auch nicht)? Wie gesagt, weit und breit kein Schild zu sehen?

Ist dann im Zweifel, also wenn man sich nicht sicher ist, das parken verboten?

 

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Wo ist das Problem, zu wenden und richtig rum einzuparken? Das dauert keine zwei Minuten, selbst wenn die nächste Wendemöglichkeit nicht direkt innerhalb von 25 Metern gegeben ist. 

Genau dann zB parkt jemand anderes ein. Ich parke auch permanent links im Prenzlberg. Aus der einen Richtung komme ich und die andere muss ich morgen weiter. Durch das Linksparken erspare ich mir zweimal Wenden und die Umwelt dürfte sich gerade morgens, beim kalten Motor, freuen.

Mein Auto freut sich bei weniger Verschleiß auch.

Heh, im Prenzlberg hab ich auch einmal gewohnt. Das ist meiner Meinung nach aber sowieso eine einzige Sonderverkehrszone.

1) Die Fahrradfahrer haben grundsätzlich immer und überall Vorfahrt.

2) Die Fußgänger halten die Straße für eine Fußgängerzone

3) Zum Ausgleich parken die Autofahrer munter auf den Gehwegen (was bei der Gehwegbreite ja auch kein Stress ist. Da passen ja 3 Autos nebeneinander)

4) Parken im Kreuzungsbereich ist auch kein Stress, weil ja die Straßen sowieso zu 90% Parkplatz und nur zu 10% Straße sind :)

Kurzum wer dort die StVO durchsetzen möchte braucht eine ganze Armada von Appschleppfahrzeugen... oder man gibt es einfach auf :D

Da bnutzinger Bezug auf einen 4 Jahre alten Post nimmt und meiner sonst untergeht, poste ich ihn nochmal:

Hallo,

 

dieser Thread passt zu meiner Frage wohl am besten.

Wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Spielstraße ohne Gehweg. Es gibt dort keine Parkverbotschilder oder ähnliches. Geparkt wird also meistens da wo frei ist, solang man keine Ausfahrt zuparkt oder andere stark behindert.

Jetzt ist es so, dass es verteilt in der Straße eine "Art" Markierungen gibt, wo man anscheinend parken soll. Diese "Markierung" besteht aus mininmal dunkleren Pflastersteinen. Man muss aber wirklich sehr genau hinschauen um diese "Parkmarkierung" zu erkennen. Ich habe schon viele Parkplatzsuchende erlebt, die diese Markierung garnicht erkannt haben und auch mein Besuch hat diese schon oft nicht erkannt.

Frage: Wie verhält es sich nun bei Schnee wenn diese Markierung unter dem Schnee verschwindet oder bei Dunkelheit (da erkennt man die Steine nämlich auch nicht)? Wie gesagt, weit und breit kein Schild zu sehen?

Ist dann im Zweifel, also wenn man sich nicht sicher ist, das parken verboten?

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