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Parken am Straßenrand - Wohnwagen

Themenstarteram 17. Juni 2016 um 7:12

Hallo,

ich werde nicht ganz schlau aus den Regeln für das Parken eines Wohnwagens am Straßenrand.

Wenn ein Wohnwagen ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt wird, so das er auf der Fahrbahn steht (keine Parkmarkierungen, wobei dies glaube ich egal ist).

Muss der Wohnwagen dann einer Parkwarntafel versehen sein? Vorne UND hinten?

Wie befestigt man diese am besten? Ich möchte ungerne die Seitenwand dabei beschädigen, festschrauben kommt also nicht in frage.

Gibt es da etwas wie eine Parkwarntafel als "Kunststofffolie" die man temporär nkleben könnte (Powerstrips)?

Wenn der Parkstreifen zwar am Straßenrand ist, aber sich neben der Fahrbahn befindet, braucht es keine Parkwarntafel, richtig?

Muss der WoWa dabei mit Keilen gesichert sein, oder reicht die Handbremse?

Beides kann ja ohne Schlüssel oder Werkzeug gelöst werden.

Gruß

Joker

Beste Antwort im Thema

Einmal Google "regeln Wohnwagen Strasse" un ddu landest dort:

Mehr Infos: http://www.wowa-stellplatz.de/.../

In Deutschland darf der Wohnwagen alleine max. 14 Tage an einem Ort stehen, wo das Parken laut StVO erlaubt ist. Also auch vor deinem Haus, wenn es nicht durch Schilder verboten ist. Ein kurzes fahren um den Block, oder ein paar Meter weiterschieben unterbricht die 14 Tagesfrist nicht. Der Wohnwagen muss seinem Zweck zugeführt werden, bevor er erneut an der gleichen Stelle 14 Tage geparkt werden darf. Das bedeutet der Wohnwagen muss einmal mindestens eine Nacht an einem anderen Ort zum Übernachten benutzt worden sein. Wenn allerdings das Zugfahrzeug am Wohnwagen angekoppelt bleibt darf das Gespann so lange parken wie es will.

Zitat ende

und:

Nach §22a/30 der StVZO auf öffentlichen Strassen nachts parkende Anhänger, Caravans sowie LKW´s/Reisemobile über 2,8 t zulässiges Gg. die ihre Eigenbeleuchtung nicht eingeschaltet haben, sind verpflichtet das Fzg durch Nachtparktafeln nach hinten und vorne zu sichern. Größe 42,3 cm X 42,3 cm, Alublech Vorderseite weiß reflektierend nach Din 67520, Diagonalstreifen rot reflektierend nach Din 6717. Bauart genehmigt durch das Kraftfahrtbundesamt. Die Nachtparktafeln sind so anzubringen, dass die Diagonalstreifen immer nach unten zur Fahrbahnmitte zeigen.

Sollte grundwissen sein wen man einen Hänger hat.

Ich denke mal bevor man sich von einem Forum "bedienen" lässt kann man schon mal selbst auf Info-Suche gehen.

45 weitere Antworten
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https://campingfuehrer.adac.de/.../campingfahrzeuge_deutschland.pdf

PS: Markierungen sind nicht egal, denn die müssen eingehalten werden, daher darf man z. B. kein 7-Meter- Fahrzeug in eine 5-Meter-Fläche stellen.

Themenstarteram 17. Juni 2016 um 12:53

Das mit den Markierungen meinte ich im Bezug auf die Parkwarntafel.

Muss eine Parkwarntafel denn nun vorn UND hinten vorhanden sein oder reicht nur hinten?

Welchen Hintergrund hat dies Vorschrift eigentlich?

Ein WoWa/Anhänger hat wie ein PKW ja auch hinten Reflektoren.

Beim PKW reichen diese scheinbar aus. Beim WoWa/Anhänger muss extra noch eine Tafel oder Standlicht vorhanden sein.

Vorne ist aber nichts reflektierend beim WoWa, darum bin ich unsicher ob auch dort eine Parkwarntafel hin muss.

Einmal Google "regeln Wohnwagen Strasse" un ddu landest dort:

Mehr Infos: http://www.wowa-stellplatz.de/.../

In Deutschland darf der Wohnwagen alleine max. 14 Tage an einem Ort stehen, wo das Parken laut StVO erlaubt ist. Also auch vor deinem Haus, wenn es nicht durch Schilder verboten ist. Ein kurzes fahren um den Block, oder ein paar Meter weiterschieben unterbricht die 14 Tagesfrist nicht. Der Wohnwagen muss seinem Zweck zugeführt werden, bevor er erneut an der gleichen Stelle 14 Tage geparkt werden darf. Das bedeutet der Wohnwagen muss einmal mindestens eine Nacht an einem anderen Ort zum Übernachten benutzt worden sein. Wenn allerdings das Zugfahrzeug am Wohnwagen angekoppelt bleibt darf das Gespann so lange parken wie es will.

Zitat ende

und:

Nach §22a/30 der StVZO auf öffentlichen Strassen nachts parkende Anhänger, Caravans sowie LKW´s/Reisemobile über 2,8 t zulässiges Gg. die ihre Eigenbeleuchtung nicht eingeschaltet haben, sind verpflichtet das Fzg durch Nachtparktafeln nach hinten und vorne zu sichern. Größe 42,3 cm X 42,3 cm, Alublech Vorderseite weiß reflektierend nach Din 67520, Diagonalstreifen rot reflektierend nach Din 6717. Bauart genehmigt durch das Kraftfahrtbundesamt. Die Nachtparktafeln sind so anzubringen, dass die Diagonalstreifen immer nach unten zur Fahrbahnmitte zeigen.

Sollte grundwissen sein wen man einen Hänger hat.

Ich denke mal bevor man sich von einem Forum "bedienen" lässt kann man schon mal selbst auf Info-Suche gehen.

am 17. Juni 2016 um 14:34

Zitat:

@buggeliger schrieb am 17. Juni 2016 um 15:03:42 Uhr:

...

Ich denke mal bevor man sich von einem Forum "bedienen" lässt kann man schon mal selbst auf Info-Suche gehen.

... und dabei versuchen, sich die Infos z. B. in einschlägigen Foren zu beschaffen - zu denen einen durchaus auch Google führt. Wozu dient ein Forum sonst? Um an Google verwiesen zu werden? :rolleyes:

Natürlich treten manche Fragen immer wieder auf, aber das liegt nun mal daran, dass es immer wieder Neulinge in den verschiedensten Themenbereichen gibt.

Und das ist gut so, denn sonst wäre jedes Forum im WWW nach einiger Zeit tot und überflüssig - alle Fragen wurden ja schon mal beantwortet.

Und natürlich kann man Infos auch woanders als hier finden, aber wozu dann das Forum weiter betreiben, wenn Fragen hier nicht gestellt werden sollen? Man sollte auch mal drüber nachdenken, dass es in allen Foren eine Menge Mitleser gibt, die an diversen Infos auch interessiert sind, aber keine Frage stellen, weil sie keine Lust haben "benutzt doch gefälligst Google, ehe Du uns hier belästigst" zu lesen. Dafür braucht es keine Foren. Wen es nervt, dass hier bestimmte Fragen gestellt werden, der kann problemlos ja drüber weg lesen....

Gruß

Kai

Themenstarteram 17. Juni 2016 um 14:50

buggeliger, ich bin ganz bei dir wenn es darum geht sich nicht nur bedienen zu lassen sondern zuvor selber mal zu suchen.

In diesem Fall aber habe ich nicht einfach nur eine Frage gestellt, sondern dazu auch eine Antwort geliefert bzw. die Frage nochmal konkretisiert weil ich einfach unsicher war.

Ich gebe zu das es nicht klar ersichtlich ist das mir eigentlich klar ist das man eine Parkwarntafel braucht. Meine eigentliche Frage bezieht sich eher auf das drum herum.

Zu den weiteren Fragen konnte ich leider nicht nichts konkretes finden. Darum frage ich danach in einem Forum.

Diese Fragen sind übrigens immer noch offen.

Wie befestigt man diese am besten? Ich möchte ungerne die Seitenwand dabei beschädigen, festschrauben kommt also nicht in frage.

Gibt es da etwas wie eine Parkwarntafel als "Kunststofffolie" die man temporär nkleben könnte (Powerstrips)?

 

Wenn der Parkstreifen zwar am Straßenrand ist, aber sich neben der Fahrbahn befindet, braucht es keine Parkwarntafel, richtig?

 

Muss der WoWa dabei mit Keilen gesichert sein, oder reicht die Handbremse?

Beides kann ja ohne Schlüssel oder Werkzeug gelöst werden.

buggeliger , mit ihrem Grundwissen scheint es auch nicht weither zu sein .

Wer andere Menschen mit dem Begriff - gehört zum Grundwissen - verächtlich machen will , der sollte es richtig wissen oder es lassen . Meistens reicht es in eine neuere Ausgabe einer STVO zu investieren

§ 17, 4 StVO bestimmt : Zitiere -

.... Auf der Fahrbahn ( innerorts ) haltende - Fahrzeuge - ,ausgenommen Personenkraftwagen , mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eih´gener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.......

Das können Z.B. Parkwarntafeln sein .

....Fahrzeuge die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können , wie Krafträder ,.... einachsige Anhänger ( damit können auch die kleinen als -Klaufix - bezeichneten kleinsanhänger gemeint sein )...

Giovanni.

AcJoker.

Mach dir mal die Mühe und fahre in einer diesigen Nacht auf einer Straße entlang auf der ein LKW , ein Anhänger oder anderes Fahrzeug unbeleuchtet oder nur mit Straßenbeleuchtung erleuchtetes Fahrzeug steht , dann verstehst du auch ,warum eine größere retroreflektierende Fläche wie bei einer Parkwarntafel notwendig ist.

Die Rückstrahler reichen nicht aus .

Wenn du dann mal gesehen hast , wie es aussieht ,wenn jemand unter einen unbeleuchteten LKW oder Anhänger gedonnert ist , dann verstehst du ,warum die Maßnahme wichtig ist . Schon zum Eigenschutz , denn du wärest der Schuldige , wenn das Fahrzeug im Dunkeln nicht richtig beleuchtet ist .

Die Polizei könnte n.m.M. viel Geld einnehmen und viel zur Sicherheit beitragen , wenn sie in diesem Punkte etwas aufmerksamer wäre . LKW Fahrer und Womo Fahrer stellen gerne ihre Fahrzeuge nur durch Straßenbeleuchtung erleuchtet ab und meinen das sollte reichen . Sie verkennen häufig die Gefahr die davon ausgeht .

Giovanni.

Ich bleibe dabei: wer ein Fahrzeug hat sollte dazu auch das nötige Wissen über die rechtlichen Bedingungen und die Regeln der StVO haben. Das liegt in seiner (!!!) Verantwortung.

@stellcow: "benutzt doch gefälligst Google, ehe Du uns hier belästigst" hab ioch nicht geshrieben und das zu unterstellen ist unverschämt.

@giovannibastanza das gleiche gilt für "gehört zum Grundwissen - verächtlich machen will ."

Wo ist denn da was verächtlich? das ist eine sachliche feststellung.

Wenn jemand unsachlich ist dann ihr. Keine Lust auf diesem Niveau zu argumentieren.

buggliger , hast du nicht gelesen , es handelt sich um - alle FAHRZEUGE ÜBER 3,5 T ZULÄSSIGER GESAMTMASSE und (alle) Anhänger , nicht wie du fälschlicherweise geschrieben hast , nur Kraftfahrzeuge , die hast du aufgeführt , und dann ab 3,5 t , nicht 2,8 t zGW.

Damit vertrittst du eine nicht hinnehmbare Falschinformation . Das kann für manchen Verkehrsteilnehmer

weitreichende Folgen haben .

Was du selber glaubst , ist nicht relevant.

Giovanni.

@AcJoker Wieso lässt du dir nicht einfach Parkleuchten installieren? Moderne LED Leuchten sind hell und verbrauchen fast keinen Strom. Und du hast nicht das Problem mit der Befestigung der Tafeln.

@AcJoker

Du willst dir doch nicht wirklich durch die Antworten in einem Forum Rechtssicherheit verschaffen?

Wenn Du dich dann nach Aussagen, die Du hier gelesen hast richtest und damit falsch liegst, wird dir hier niemand helfen können und evtl. deine Strafe übernehmen. Mit deiner Frage bist Du zum Beispiel beim ADAC oder sonstigem Automobilclub erheblich besser aufgehoben.

am 17. Juni 2016 um 16:28

Zitat:

@buggeliger schrieb am 17. Juni 2016 um 17:21:51 Uhr:

Ich bleibe dabei: wer ein Fahrzeug hat sollte dazu auch das nötige Wissen über die rechtlichen Bedingungen und die Regeln der StVO haben. Das liegt in seiner (!!!) Verantwortung.

@stellcow: "benutzt doch gefälligst Google, ehe Du uns hier belästigst" hab ioch nicht geshrieben und das zu unterstellen ist unverschämt.

@giovannibastanza das gleiche gilt für "gehört zum Grundwissen - verächtlich machen will ."

Wo ist denn da was verächtlich? das ist eine sachliche feststellung.

Wenn jemand unsachlich ist dann ihr. Keine Lust auf diesem Niveau zu argumentieren.

Moin,

nein, das hast Du nicht wörtlich geschrieben, aber sinngemäß läuft es darauf hinaus. Nochmal, das ist ein Forum, in dem sich Leute drum bemühen, ihr Wissen aufzustocken. Du scheinst aber der Meinung zu sein, dass man sich hier nur mit ausreichendem Grundwissen tummeln sollte, und sich hier keine Infos holen sollte. Wer entscheidet, welche Fragen OK sind, und welches Grundwissen für eine Frageberechtigung reicht? So funktionieren Foren nicht...

Zum Thema Niveau in Beiträgen hier ein Link zu einem Deiner letzten Postings: http://www.motor-talk.de/.../...-akku-stromgenerator-t5722608.html?...

Gruß aus Könisglutter

Kai

"Wer entscheidet, welche Fragen OK sind, und welches Grundwissen für eine Frageberechtigung reicht? So funktionieren Foren nicht..."

Wer entscheidet, welche A n t w o r t e n OK sind... DU? So funktionieren Foren nicht...

Und sie funktionieren auch nicht wenn Foristi anderen mehr oder weniger unterschwellig etwas unterstellen. Das ist ungehörig, sowas macht man nicht und du solltest das einsehen und nicht verteidigen.

Und damit beende ich das für mich wirklich.

am 17. Juni 2016 um 18:06

Zitat:

@buggeliger schrieb am 17. Juni 2016 um 19:15:33 Uhr:

 

Und sie funktionieren auch nicht wenn Foristi anderen mehr oder weniger unterschwellig etwas unterstellen. Das ist ungehörig, sowas macht man nicht und du solltest das einsehen und nicht verteidigen.

Und damit beende ich das für mich wirklich.

Das war nicht unterschwellig, sonder ziemlich offen, und nicht unterstellt, sondern festgestellt. Allfällige Antworten in Foren wie "RTFM" und "nutze Google" sind ungehörig gegenüber Hilfesuchenden. Ein unkommentiertes "Vergiss es" als einzige Antwort auf eine ernst gemeinte Frage übrigens auch, unhöflicher geht es kaum. Du solltest das einsehen und so ein Verhalten deinerseits nicht auch noch verteidigen... ;)

Gruß aus Königslutter

Kai

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