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Opel Adam 2015 auf Winterreifen ohne RDKS-Sensoren

Opel Adam
Themenstarteram 19. Oktober 2015 um 8:10

Hallo Forumsgemeinde,

habe das Thema bisher nicht in anderen Threads gefunden.

Bestimmt wurde es schon einmal an anderer Stelle thematisiert. Ich bitte in diesem Fall um Nachsicht.

Folgendes Interesse:

habe seit August 2015 den Opel Adam 1,2 mit RDKS. Fahre Sommerreifen 17" und möchte nun auf Winterreifen wechseln. Dabei kostest mich der Sensorensatz bei den WR alleine ca. 240€.

Das ist recht happig und würde ich mir gerne sparen wollen.

Was passiert denn eigentlich, wenn ich Winterreifen ohne Sensoren fahren würde (technisch und juristisch)?

Danke für Infos

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36 Antworten

Nur bei der HU wird dies als geringer Mangel angesehen. Und du hast eben ständig eine nicht deaktivierbare Fehlermeldung im Cockpit.

Mehr ist meiner Meinung nach nicht zu erwarten. Es sei denn, die Rechtssprechung hat sich kürzlich dazu geändert...

Habe auch Winterräder ohne Sensoren gerade montiert. Nach einer kurzen Fahrt ging auch dir Reifendruckkontrolllampe an. Stört mich aber nicht. TÜV sollte man so jedenfalls nicht besuchen..

GRUSS

Wie Bracksdome schon sagte eben Dauerwarnlampe, außer mit dem unterschied dass dies beim TÜV bei einem 2015er Modell kein geringer Mangel, sondern ein Durchfallgrund ist!

Da bei einem 2015er ADAM die RDK gesetzlich funktionieren muss, erlischt wenn nicht die Typengenehmigung ( weil = nicht fahrtüchtiges Fahrzeug mit erloscher Typengenehmigung). Steht auch so in der Bedienungsanleitung.

Ein geringer Mangel ist es nur wenn es ein Model aus dem Jahr ist, wo eine Reifendruckkontrolle noch keine Pflicht war.

Das allergeilste an der Sache ist jedoch, selbst wenn du dir die Sensoren für 240€ holst, musst du trotzdem 2 mal im Jahr in die Werkstatt zum neu anlernen! Da der Adam sich nämlich nur 4 Sensoren merken kann (4x WR + 4x SR ist aber 8!!!), musst du die Sensoren bei jedem Räderwechsel neu anlernen lassen. Manche Werkstätten wollen dafür richtig Geld, die meisten scheinen es aber für nen Kaffeekassenbeitrag zu tun. Oder du kaufst dir alternativ für 100€ beim Opelpartner das Anlernwerkzeug ... Dieses System ist für mich das verschämteste Kundenunfreundlichste was ich je gesehen habe!

Du hast recht. Ich habe jetzt nochmal nachgesehen. Laut Opel erlischt die BE bei Verwendung von Reifensätzen ohne RDKS.

Wenn dem so ist, kostet dich das bei einer Kontrolle 160€ und ein Punkt incl Mängelkarte zur Beseitigung des Mangels mit anschließender Wiedervorführung... Außerdem erlischt dein Versicherungsschutz.

Es hängt also doch mehr dran. Hätte ich nicht gedacht. Das ist natürlich alles nur theoretisch. Denn ich glaube nicht, dass die Polizei dies bei einer Verkehrskontrolle explizit überprüft?! Oder doch??

Themenstarteram 21. Oktober 2015 um 7:55

Da hat der EU-Gesetzgeber sich ja wieder einmal ein schönes Gimmick einfallen lassen.

Die dadurch entstehenden, nicht unerheblichen Kosten kann der kleine Mann wieder einmal tragen.

Jahrzehnte lang waren wir gewohnt unseren Luftdruck selbst zu kontrollieren.

Jetzt soll das nicht mehr reichen.....

Da werden von Fahrzeugherstellern wissentlich und in betrügerischer Absicht Abgaswerte manipuliert. Diese Fahrzeuge dürfen weiterhin auf deutschen Straßen fahren, weil kein Sicherheitsrisiko vorliegt, sagt das Bundesverkehrsamt.

Aber neue Fahrzeuge ohne funktionierendes RDKS verlieren sofort ihre Betriebserlaubnis. Das ist lachhaft, nein macht wütend!

Interessanter Link in diesem Zusammenhang: http://reifen-tanski.de/b2c/zubehoer/RDKS

TÜV steht im Winterhalbjahr nicht an, eine Polizeikontrolle ist kalkulierbar, die Störmeldung im Auto: könnte ich mit leben.

Versicherungsschutz gefährdet: was bescheinigt ein Sachverständiger im Unfallbericht? Fahrzeug hatte keine Betriebserlaubnis; bzw. daraus folgend der Versicherungsschutz fehlt. Damit lässt es sich nur schwer leben. DAS Risiko ist mir zu hoch.

Das Opel Adam nur vier Sensoren speichern kann und ich jedes Mal neu Anlernen lassen muss toppt die Sache nochmals. Unverschämtheiten aller Orten........

Gruß in die Runde

Zitat:

@C30 electric silver schrieb am 21. Oktober 2015 um 09:55:38 Uhr:

Jahrzehnte lang waren wir gewohnt unseren Luftdruck selbst zu kontrollieren.

Jetzt soll das nicht mehr reichen.....

Da könnten uns sicher noch viele andere Beispiele aus dem täglichem Leben einfallen. Man muß halt die Schwächen von wenigen z.B. zur Sicherheit anderer Kompensieren. Mit dem Umstand den Du bemängelst müssen wir derzeit leben. Vielleicht gelingt opel ja ein SW-update wenn genug leute beim FOH aufschlagen und diese einen gewissen Unmut zu spüren bekommen.

Zitat:

Da werden von Fahrzeugherstellern wissentlich und in betrügerischer Absicht Abgaswerte manipuliert.

Diese kriminelle Machenschaft hat aber nun wirklich nichts mit RDKS zu tun.

Zitat:

Diese Fahrzeuge dürfen weiterhin auf deutschen Straßen fahren, weil kein Sicherheitsrisiko vorliegt, sagt das Bundesverkehrsamt.

Das gilt nur vorläufig. Sowohl betreffende Marken als auch Halter müssen nach heutigem Stand noch damit rechnen damit rechnen das die Typengenehmigung durch das KBA entzogen wird. Der konzern ist am Zug und steht unter einem Ultimatum.

Zitat:

Aber neue Fahrzeuge ohne funktionierendes RDKS verlieren sofort ihre Betriebserlaubnis. Das ist lachhaft, nein macht wütend!

Interessanter Link in diesem Zusammenhang: http://reifen-tanski.de/b2c/zubehoer/RDKS

Wo steht auf der Site das die ABE/Typengenehmigung erlischt?

Ich zitiere von dort: "Bei Deaktivierung erlischt nicht die ABE, sondern dies wird im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO als Mangel eingestuft!"

Zitat:

Versicherungsschutz gefährdet: was bescheinigt ein Sachverständiger im Unfallbericht? Fahrzeug hatte keine Betriebserlaubnis; bzw. daraus folgend der Versicherungsschutz fehlt. Damit lässt es sich nur schwer leben. DAS Risiko ist mir zu hoch.

Man mag hier die kleine Grauzone sehen die den Versicherungsschutz erlöschen läst, man mag aber auch sehen das es sich per Definitionbei der HU nur um einen kleinen Mangel handelt. Der Gutachter müsste demnach imho nicht nur feststellen das das System nicht aktiv war, sondern auch das der Reifendruck tatsächlich in relevanterweise falsch und damit unfallursächlich war.

Naja, der Gesetzgeber schreibt zwar eine Reifenkontrolleinrichtung vor, aber nicht welche.

Der Gedanke dahinter ist rein bei einem Druckverlust z.B. bei 200km/h auf der Autobahn, gewarnt zu werden bevor es zu spät ist!

Die regelmäsige selbsständige Kontrolle entfallen zu lassen ist nicht Gedanke dahinter!

Die meisten Hersteller arbeiten hier daher mit Systemen ohne Sensoren in den Rädern (also man bekommt keine Druckwerte im Auto angezeigt), was keinerlei Anschaffungs- oder Folgekosten verurschacht. Verwendet werden hier bereits vorhandene ABS-Sensoren.

Diese Systeme sind mittlerweile so intelligend, dass sie neben Drehzahl auch Schwingungseigenschaften des Rades erkennen und daher sogar auslösen wenn an allen Rädern gleichmäsig der Druck abfallen sollte.

Sie stehen also dem System der Drucksensormessung nur in dem Punkt nach, dass man keine Druckwerte im Auto gezeigt bekommt.

Von daher sehe ich hier ausnamsweise mal keinen Grund auf den Gesetzgeber zu schimpfen, sondern hier ist rein der Hersteller eines solchen Systemes der Schuldige.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 21. Oktober 2015 um 12:58:08 Uhr:

Zitat:

Aber neue Fahrzeuge ohne funktionierendes RDKS verlieren sofort ihre Betriebserlaubnis. Das ist lachhaft, nein macht wütend!

Interessanter Link in diesem Zusammenhang: http://reifen-tanski.de/b2c/zubehoer/RDKS

Wo steht auf der Site das die ABE/Typengenehmigung erlischt?

Ich zitiere von dort: "Bei Deaktivierung erlischt nicht die ABE, sondern dies wird im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO als Mangel eingestuft!"

Zitat:

@Astradruide schrieb am 21. Oktober 2015 um 12:58:08 Uhr:

Zitat:

Versicherungsschutz gefährdet: was bescheinigt ein Sachverständiger im Unfallbericht? Fahrzeug hatte keine Betriebserlaubnis; bzw. daraus folgend der Versicherungsschutz fehlt. Damit lässt es sich nur schwer leben. DAS Risiko ist mir zu hoch.

Man mag hier die kleine Grauzone sehen die den Versicherungsschutz erlöschen läst, man mag aber auch sehen das es sich per Definitionbei der HU nur um einen kleinen Mangel handelt. Der Gutachter müsste demnach imho nicht nur feststellen das das System nicht aktiv war, sondern auch das der Reifendruck tatsächlich in relevanterweise falsch und damit unfallursächlich war.

Es steht in der Betriebsanleitung des Adam, dass die Typengenehmigung erlischt wenn man Räder ohne Sensoren fährt und in einem Land ist wo die RDK Pflicht ist.

Eine erloschene Betriebserlaubnis ist bei einer HU ganz sicher kein "kleiner Mangel"

Wenn man Glück hat mag es ein kleiner Mangel sein wenn ein Prüfer seine Spielräume bei guter Tagesform ausreizt, aber sicher nicht die Regel.

Themenstarteram 21. Oktober 2015 um 13:22

Zitat:

 

Es steht in der Betriebsanleitung des Adam, dass die Typengenehmigung erlischt wenn man Räder ohne Sensoren fährt und in einem Land ist wo die RDK Pflicht ist.

Eine erloschene Betriebserlaubnis ist bei einer HU ganz sicher kein "kleiner Mangel"

Wenn man Glück hat mag es ein kleiner Mangel sein wenn ein Prüfer seine Spielräume bei guter Tagesform ausreizt, aber sicher nicht die Regel.

@VAGCruiser:

Ist denn juristisch abgesichert was in Betriebserlaubnissen steht?

Oder kann der Fahrzeughersteller und Verfasser der BE möglicherweise beabsichtigen für das Unternehmen strategische / umsatzrelevante Aspekte zu infiltrieren?

Ich habe doch mittlerweile gelernt, so schräg zu denken (siehe VW-Abgas-Manipulation)..........

Ich weiß, hat NICHTS mit RDKS zu tun...........

Bin kein Jurist und kann daher dazu nichts sagen.

Fakt für mich: eine erloschene Betriebserlaubnis ist ganz sicher kein geringer Mangel!

Die Frage die sich stellt: Hat das Opel in die Betriebserlaubnis geschrieben um den Kunden Angst zu machen und damit zum definitiven Umrüsten zu führen, oder beruft man sich auf tatsächliche Gesetzteslagen die dies bewirken, oder gibt es hier eine defintive Regelung seitens TÜV für diese Fälle???

Es ist doch offensichtlich. Bauartbedingt muss ein Fahrzeug ab 2015 mit einem funktionierenden RDKS ausgestattet sein. Dazu gehören eben auch die Sensoren bei aktiven Systemen. Fehlen die Sensoren, ist das Fahrzeug nicht konform und die Typgenehmigung, also die BE erlischt. Baust du bei einem Fahrzeug die Scheinwerfer aus, erlischt auch die BE. Die Sensoren gehören eben zur erteilten Typgenehmigung dazu.

oder einfach mal den katalysator ausbauen, merkt doch keiner.

:D

es ist nicht erlaubt. inwiefern man dann selbst gesetzestreu ist muss man selbst entscheiden.

bleibt die kontrollampe dann eigentlich immer an? in dem fall wäre das bei einer allgemeinen verkehrskontrolle schnell erkennbar.

;)

Die Kontrollleuchte bleibt immer an. Solange, bis eben ein Sensor die erwünschten Werte liefert, erst dann erlischt die Lampe...

Damals bei meinem Escort MK7 hat dauerhaft die ABS-Leuchte geblinkt. Da half beim Tüv nur das Entfernen des Leuchtmittels.... ;)

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