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Oldtimerversicherung: 19-jähriger Fahrer, kein Parkplatz/Garage, kein Alltagsfahrzeug - möglich?

Themenstarteram 20. September 2017 um 10:16

Hallo,

ähnliche Fragen sind schon gestellt worden und ich habe die SuFu bemüht, jedoch keine zufriedenstellende Antwort gefunden.

Ist es überhaupt für einen 19-jährigen Fahrer möglich, der seinen Führerschein mit 17 und "Begleitetes Fahren" bis 18 gemacht hat, ohne Parkpaltz/Garage/Stelleplatz und ohne Zugriff auf Alltagsauto (weder eigenes, noch Firmen-/Familienauto) einen Oldtimer zu versichern?

Das Fahrzeug wird z.Z. vom bisherigen Besitzer mit H-Kennzeichen gefahren und ist >30 Jahre alt (note besser als 3).

Eine "normale" Versicherung wäre zwar möglich, ist aber nicht erwünscht (da keine reele Marktwert-Erstattung z.B. beim Diebstahl).

Ich habe bisher keine solche Kobinatition gefunden, auch wenn wir das Fahrzeug auf Elternteil(e) versichern lassen würden. Für Hinweise wäre ich dankbar!

Gruß

Kappa13

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@frankoel schrieb am 20. September 2017 um 22:46:27 Uhr:

@Harrz: wie kann man denn 13 Fahrzeuge besitzen? Fahren kannste die jedenfalls nicht alle, oder? Bist Sammeler oder Händler, oder einfach nur "Millionär"???

Nennt man so was nicht Messie? ;-)

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Ich fürchte, das geht nicht. Habe zumindest von keiner Versicherung gehört, die bei solchen Randbedingungen mitmacht.

Sorry.

Themenstarteram 20. September 2017 um 11:13

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 20. September 2017 um 13:09:14 Uhr:

https://www.zurich.de/.../oldtimer-tarifrechner?...

Zitat:

"Das versicherte Fahrzeug muss außerhalb der Nutzung in einer abgeschlossenen Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abgestellt sein."

:(

Hallo,

der Grund, der angegeben wird, um speziell eine Oldtimer-Versicherung haben zu wollen, ist bei Ihnen die Entschädigung bei einem Teilkaskoschaden:

""Eine "normale" Versicherung wäre zwar möglich, ist aber nicht erwünscht (da keine reele Marktwert-Erstattung z.B. beim Diebstahl).""

Hier die Lösung: machen Sie ein Wertgutachten. Der darin festgestellte Wert dürfte dem Versicherer bei einem Totalverlust helfen, ausreichend zu entschädigen.

Ähnliche Anfragen nach einer Oldtimer-Versicherung haben i.d.R. den Hintergrund, Geld sparen zu wollen.

Daß der Gesetzgeber ein H-Kennzeichen eingeführt hat und die Versicherer spezielle Oldtimer-Tarife dafür anbieten, hat einen Grund. Unter anderem dienen die Vorgaben / Auflagen des Versicherers dazu, den Tarif günstig und risikogerecht zu halten.

Dazu gehören viele "weiche Tarifmerkmale" wie Fahrerkreis und -alter, Abstellort, Fahrleistung und manches mehr.

Ich fahre meinen Kapitän in der Freizeit und habe viel Spaß damit - und die Prämie, die ich OCC überweise, ist trotz Vollkasko und Schutzbrief unschlagbar günstig.

Viel Spaß beim Oldtimerfahren

Themenstarteram 20. September 2017 um 12:05

Zitat:

@Harrz schrieb am 20. September 2017 um 13:40:08 Uhr:

der Grund, der angegeben wird, um speziell eine Oldtimer-Versicherung haben zu wollen, ist bei Ihnen die Entschädigung bei einem Teilkaskoschaden:

""Eine "normale" Versicherung wäre zwar möglich, ist aber nicht erwünscht (da keine reele Marktwert-Erstattung z.B. beim Diebstahl).""

Hier die Lösung: machen Sie ein Wertgutachten. Der darin festgestellte Wert dürfte dem Versicherer bei einem Totalverlust helfen, ausreichend zu entschädigen.

Ähnliche Anfragen nach einer Oldtimer-Versicherung haben i.d.R. den Hintergrund, Geld sparen zu wollen.

Es ist mir bekannt, dass man bei einer Oldtimer-Versicherung Geld sparen könnte - ist aber nicht der Grund meiner Frage. Was mich vor "normalen" Versicherung abschreckt ist die potentielle Gefahr keine reele Entschädigung beim Totalverlust zu bekommen. Vielleicht wäre ein Wertgutachten tatsächlich die Lösung?

Danke für den Hinweis!

Wenn das Wertgutachten von der Versicherung bei Vertragsschluss berücksichtigt und der Versicherungswert entsprechend angepasst (d.h. teurer) wird, dann sollte das eigentlich Problemlos möglich sein.

Man sollte ja auch bei einem neuen Fahrzeug teure Um- und Anbauten der Versicherung melden, um diese im Schadensfall ebenfalls ersetzt zu bekommen. Natürlich geht da ebenfalls die Versicherungsprämie im Vergleich zu einem "Serienfahrzeug" hoch.

Was nur zu beachten ist, dass man das Gutachten ab und an neu machen lässt. Sonst kann das Fahrzeug durch Wertsteigerung (ein alter 911 Porsche der vor 10 Jahren noch 15.000€ wert war bringt es heute auch 60.000€), oder eine Verbesserung des Zustands z.B. durch eine Restauration wieder unterversichert sein.

Und was noch zu beachten ist, ist welche Art des Wertgutachtens die Versicherung möchte. Eine Kurzbewertung ist mit 100€ zwar günstiger als ein Vollgutachten. Wenn der Versicherung das Kurzgutachten aber zu wenig ist, ist es auch rausgeworfenes Geld.

Versuche es bei der Mannheimer im normalen KFZ-Tarif nach AKB und vereinbare als Höchstentschädigung in der Kasko den WBW gemäß Wertgutachten. Die sollten so flexibel sein...

Mannheimer ist recht flexibel was Sonderlösungen angeht. Hab ich auch mein Spezialfahrzeug versichert.

@Harrz: wie kann man denn 13 Fahrzeuge besitzen? Fahren kannste die jedenfalls nicht alle, oder? Bist Sammeler oder Händler, oder einfach nur "Millionär"???

Zitat:

@frankoel schrieb am 20. September 2017 um 22:46:27 Uhr:

@Harrz: wie kann man denn 13 Fahrzeuge besitzen? Fahren kannste die jedenfalls nicht alle, oder? Bist Sammeler oder Händler, oder einfach nur "Millionär"???

Nennt man so was nicht Messie? ;-)

Bei Vollkasko lässt sich die Versicherung den Fahrzeugwert auch proportional ansteigend bezahlen.

Ein Wertgutachten ist meist zwingend vorzulegen, bei niedrigem Wert reicht ein Kurzgutachten. Geschenkt wird einem nichts. :(

Bei einem Haftpflichtschaden spielt die eigene Versicherung keine Rolle, da man sich mit dem Gegner herum streiten muss.

Zitat:

@Deloman schrieb am 21. September 2017 um 21:01:40 Uhr:

Bei einem Haftpflichtschaden spielt die eigene Versicherung keine Rolle, da man sich mit dem Gegner herum streiten muss.

Heißt das dann, dass die gegnerische Versicherung sagen kann "dein Käfer ist jetzt fast 50 Jahre als und hat keinen Wert mehr, also zahlen wir die ein paar Euro und gut ist."? Sprich: meine superduper Oldieversicherung mit allem Pipapo ist in solchem Fall komplett nutzlos und ich bin der Laune irgendeiner fremden Versicherung ausgesetzt?

Hi,

hatte gerade einen Haftpflichtschaden mit einem fast 70 Jahre alten Oldtimer (der lief aber auf 07). Die gegnerische Versicherung hat einen Gutachter beauftragt (war ein Dekra-Sachverständiger), der den Schaden bzw. die Reparaturkosten eingeschätzt hat. Es kam da auch ein durchaus reeller Wert raus.

Grüße

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 21. September 2017 um 21:55:33 Uhr:

Heißt das dann, dass die gegnerische Versicherung sagen kann "dein Käfer ist jetzt fast 50 Jahre als und hat keinen Wert mehr, also zahlen wir die ein paar Euro und gut ist."? Sprich: meine superduper Oldieversicherung mit allem Pipapo ist in solchem Fall komplett nutzlos und ich bin der Laune irgendeiner fremden Versicherung ausgesetzt?

a) Nein, es kommt schon ein reeller Wert bei heraus. Kein Wert als Worst Case ist eigentlich ausgeschlossen.

b) Ja. Es ist unerheblich, ob der Wagen mit H-Kennzeichen läuft oder normal. Man ist der Laune der fremden Versicherung ausgesetzt.

Es kommt halt schon ein Wert bei heraus. Allerdings eher nicht die kompletten Aufbaukosten (die sich bei der eigenen Vollkaskoversicherung ggfs. versichern lassen), sondern ein reeller Marktwert.

Bei einer eigenen Restauration, die man ohne Rücksicht auf die Kosten macht ("immer nur das Beste und alle Schrauben neu"), schaut man später bei einem Totalschaden wahrscheinlich dumm aus der Wäsche. Pauschal lässt sich das aber nie sagen, kommt auf das Fahrzeug an.

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