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Oldtimer- Lkw und Anhänger

Themenstarteram 13. Juni 2014 um 17:30

Moin!

Ich spiele mit dem Gedanken, mir einen 7,5-Tonner zuzulegen, der dann auch ein H- Kennzeichen bekommen soll.

-Fällt der dann noch unter die Ferienreiseverordnung?

-Darf ich mit dem dann auch an Sonn- und Feiertagen Anhänger ziehen?

Und noch allgemeine Fragen:

-Darf man hinter einem LKW oder Geländewagen zulassungsfreie LoF- Anhänger mitführen? Selbstverständlich unter Beachtung der Anhängelast, der Höchstgeschwindigkeit von 25km/h und der LoF- Ladung.

-Hinter einem 7,5- Tonner darf man ja rein rechnerisch einen Anhänger von 11,25t mitführen. Ist dabei das zGG des Anhängers oder das tatsächliche Gewicht ausschlaggebend?

Beste Antwort im Thema
am 14. Juni 2014 um 18:28

Also. . . . .

Wenn nur der "elktronische Kram" für Dich ausschlaggebend für Deine Entscheidung ist,dann kann ich nur sagen, Hände weg vom Oldtimer.

Um einen Oldtimer zu besitzen,und den dann auch zu benutzen, gehört vor allem die richtige Einstellung

und Liebe zu alten und schönen Dingen.

Die Bereitschaft, Zeit / Energie und vor allem Fachwissen in diese erhaltenswerten Objekte zu investieren.

Wenn nur das Umgehen des Fahrverbotes und das Befahren der Umweltzonen Dein Motiv ist,einen Oldtimer zu erwerben,dann laß die Finger davon.

 

Servus

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am 14. Juni 2014 um 10:17

http://www.edk.de/2012/06/sonntagsfahrverbot-fur-historische-lkw/

Hilft bei den ersten Fragen ;)

Wieso überhaupt H?

LG

Themenstarteram 14. Juni 2014 um 14:27

Ah, danke.

H deshalb, damit ich auch in die dämlichen Umweltzonen darf. Den ganzen neuen elektroniküberladenen Kisten- sei es im PKW- oder LKW- Bereich kann ich nicht das geringste abgewinnen. Ich habe in meinem Betrieb noch einen Vivaro Kasten laufen- da spinnt die Temperaturanzeige nur. Pendelt immer zwischen "Normal" und "Kalt". Die Werkstatt meinte, die Fehlersuche würde einen Tag dauern plus Reparatur... Nee danke, dann soll sie weiter spinnen. Die Karre läuft ja nicht heiß.

Mehr elektrischen Kram als Licht, Anlasser und Radio brauche ich nicht.

am 14. Juni 2014 um 18:28

Also. . . . .

Wenn nur der "elktronische Kram" für Dich ausschlaggebend für Deine Entscheidung ist,dann kann ich nur sagen, Hände weg vom Oldtimer.

Um einen Oldtimer zu besitzen,und den dann auch zu benutzen, gehört vor allem die richtige Einstellung

und Liebe zu alten und schönen Dingen.

Die Bereitschaft, Zeit / Energie und vor allem Fachwissen in diese erhaltenswerten Objekte zu investieren.

Wenn nur das Umgehen des Fahrverbotes und das Befahren der Umweltzonen Dein Motiv ist,einen Oldtimer zu erwerben,dann laß die Finger davon.

 

Servus

am 15. Juni 2014 um 22:24

Zitat:

-Fällt der dann noch unter die Ferienreiseverordnung?

Nein

Zitat:

-Darf ich mit dem dann auch an Sonn- und Feiertagen Anhänger ziehen?

Ja, nach Antrag mit darauf erteilter Genehmigung

Zitat:

-Darf man hinter einem LKW oder Geländewagen zulassungsfreie LoF- Anhänger mitführen? Selbstverständlich unter Beachtung der Anhängelast, der Höchstgeschwindigkeit von 25km/h und der LoF- Ladung.

Ja

Zitat:

-Hinter einem 7,5- Tonner darf man ja rein rechnerisch einen Anhänger von 11,25t mitführen. Ist dabei das zGG des Anhängers oder das tatsächliche Gewicht ausschlaggebend?

Die zulässige Anhängelast, wie auch die dazugehörige Ausrüstung der Bremse ist ausschlaggebend.

Nachtrag, ein guter alter VW-MAN oder MB LP ist bezahlbar, leicht beherrschbar, alltagstauglich auch preiswert alltagstaulglich zu erhalten und H-tauglich.

Beim Ford Cargo wird es schwierig, da immer wieder mal einer preiswert angeboten wird ist die Verlockung groß . Manche Teile sind auch mit Gold und Diamanten in der Tasche nicht mehr auf dem europ. Markt zu bekommen..

Themenstarteram 19. Juni 2014 um 18:49

Also als gelernter MAN- Schrauber mit aureichend Fahrpraxis im Baustellenverkehr (4- Achser) und mit Glieder- und Sattelzügen im Getreidetransport mache ich mir wenig Sorgen, einen 7,5- Tonner nicht beherrschen zu können.

Selbstverständlich spielt auch der Gedanke einen Oldie zu erhalten eine Rolle- aber auch ein Oldie muß genutzt werden und soll nicht nur rumstehen.

Den MAN- VW kenne ich natürlich aufgrund meiner Ausbildung gut- mit den trockenen Laufbuchsen nicht ganz einfach zu überholen. Ein LP muß es nicht unbedingt sein, da der ja kein kippbares Fahrerhaus hat. Bei der Feuerwehr hatten wir einen 813- der Schalthebel war auch irgendwie blöd positioniert. Als Fan von luftgekühlten hatte ich auch schon an einen Magirus/ Iveco MK gedacht.

Mal eine ganz blöde Frage Darf man denn eigentlich ein Fahrzeug mit H Kennzeichen gewerblich nutzen ?

Ich meine mal gelesen zu habe das das nicht zulässig ist. Aber wie gesagt Nix genaues weiß ich nicht daher die Frage.

am 20. Juni 2014 um 19:14

Da ich schon diverse gewerbl. genutzte Fahrzeuge mit H - Kennzeichen gesehen habe, die nicht nur für Werbezwecke genutzt werden, wüsste ich nicht, warum das nicht zulässig sein sollte..

Der verminderte KFZ Steuerbetrag taucht nicht nur bei der Abbuchung sondern auch in der Steuererklärung auf.

Wenn sich das Finanzamt dran stört, wird es sich spätestens dann melden, oder auch nicht, wenn es damit kein Problem hat, das die steuermindernden Ausgaben geringer sind.

zu diesen thema hatte ich mir mal was abgespeichert aus einem anderen? forum

1.) TÜV. Um ein Oldtimergutachten zu erlangen (und zu behalten) muß das Fahrzeug die allseits bekannten Kriteriken erfüllen. Bei gewewerblicher Nutzung ist als Besonderheit eigentlich nur eine evtl. (Werbe-)Beschriftung zu beachen, denn tatsächlich enspricht z.B. eine email Adresse auf dem Lack NICHT der Oldtimer-Anforderung (logisch, vor 30 Jahren gab es noch kein Internet). Liegt aber ein Zettel mit einer email-Adr hinter der Windschutzscheibe, ist dies dagegen zulässig, genauso wie das (vorrübergehend) von innen an die Scheibe geklebte Pizzataxischild.

2.) Zulassung. Es gibt keinen gesetzlich formulierten Grund warum die Zulassung eines H-Kennzeichen-Oldtimers auf eine Firma oder einen Gewerbetreibenden verweigert werden darf, sofern man nicht gegen die Zulassungsbestimmungen verstößt. Stichwort "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes".

Falls also eine Zulassungsbehörde fragen sollte, als Nutzungsart nur zwei Dinge nennen: Pfege des Kulturgutes und Werbeeffekt.

3.) Finanzamt. Solange man nicht gegen eines der beiden vorgenannten Punkte verstößt, gibt es auch keine Probleme mit dem Finanzamt. Das bedeutet aber im Umkehrschluss man muß auf jedenfall die Bestimmungen einhalten die zum Führen eines H Kennzeichens gesetzlich vorgeschrieben sind. Nochmal Stichwort "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes". Wer also seinen heruntergekommenen Oldtimer-LKW-Kipper ausschließlich zum transportieren von Bauschutt benutzt wird erhebliche Probleme bekommen diese Nutzung als Pflege des Kulturgutes darstellen zu können. Wer allerding mit einen offensichtlich gut gepflegten LKW Kipper "saubere Materialien transportiert (die auch das Fahrzeug z.B. nicht beschädigen weil eine Gummimatte darunterliegt usw.) der kann diese Fahrt durchaus als Pflege des Kulturgutes mit gleichzeitigem Interesse des gewerbetreibenden an Werbung darstellen.

Noch viel einfacher ist es mit Oldtimer PKWs. Fast jede Fahrt, ob zur Arbeit oder zu Kunden usw. kann eine "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" sein. Wer diesen Grundsatz beachtet und danach handelt, wird auch keine Probleme bekommen (Hab schon 2 Steuerprüfung problemlos mit meinen Gewerbe-Oldtimern bestanden).

4.) Nochmal Finanzamt: Oft führt Unwissenheit zu Problemen mit dem Finanzamt. Daher bitte immer daran denken das die Steuern für H-Kennzeichen keine(!!!) KFZ-Steuern sind. Sie können also auch nicht als solche (KFZ-KFZ-Steuern) abgesetzt werden.

am 22. Juni 2014 um 8:07

Die Steuern, die keine Steuern in dem Sinne sind, gelten für rote 07er und 06er Kennzeichen mit wiederkehrender Verwendung.

Die Steuer auf das H-Kennzeichen fällt, wie die KFZ Steuer für Motoräder über 125ccm, PKW, LKW und Anhänger unter §1 Absatz Abs. 1 Satz 1-3 und Absatz 2 KraftStG.

Themenstarteram 26. Juni 2014 um 20:46

Die gewerbliche/ geschäftliche Nutzung von H- Fahrzeugen ist erlaubt. Soweit war ich schon. Als "Bonbon" wäre es nur schön gewesen, wenn man damit auch noch sonntags (ohne sündhaft teure Ausnahmegenehmigung) Anhänger ziehen dürfte.

Das Straßenverkehrsamt bei mir ist mit der Ausstellung recht kulant, läßt es sich aber auch gut bezahlen.

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