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Darf ich (LKW Verkäufer Deutschem Hersteller) Fahrzeuge selbst Überführen?

Themenstarteram 13. November 2013 um 8:05

Hallo,

ich bin LKW Verkäufer und würde gerne neue LKWs zu meinen Kunden überführen und dort ausliefern.

Was brauch ich alles außer dem Führerschein wenn, das Fahrzeug angemeldet ist?

Wie ist das mit Roter Nummer?

Kennt sich da wer aus im § wirrwarr?

Habe schon ein bisschen recherchiert

"Im Besitz einer Fahrerkarte muss jeder Lkw-Fahrer sein, der ein Fahrzeug für den gewerblichen Transport von Personen bzw. Gütern mit einem digitalen Tachographen fährt - und der ist für alle Neuzulassungen seit Mai 2006 Pflicht. Einzige Ausnahme: Bei Test- bzw. Überführungsfahrten benötigen Werkstätten keine Fahrerkarte"

Beste Antwort im Thema
am 15. November 2013 um 9:45

Was bekommt man denn als Überführungsfahrer?

Ich hatte mal aus Spaß einen neuen Axor 2540 zum Aufbauer überführt.

5,50 € die Stunde + eine Zugfahrt durch halb Deutschland um wieder vom Schmitz-Werk in Toddin (Landkreis LWL) nach Hause zu kommen. :):D

Und jetzt sag bloß nicht: "Ich mache das auf selbständiger Basis. Ich schreibe eine Rechnung" :rolleyes:

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Bei Daimler zb werden alle Mitarbeiter mit Klasse 2 bzw c/ce zu Weiterbildung /den Modulen geschickt.Wird wohl einen Grund haben.

von welcher gewichtsklasse reden wir denn hier??

Zitat:

Was brauch ich alles außer dem Führerschein wenn, das Fahrzeug angemeldet ist?

> 7,5 t = nutzung fahrerkarte, wenn das fahrzeug bereits zugelassen ist.

dann brauchste auch keinen anderen nummernschilder.

Es scheint um Überführungsfahrten mit Händlerkennzeichen zu gehen.

Zitat:

Die rote Nummer hat keine Bedeutung für die Nutzung eines Kontrollgerätes. Es zeigt nur an, dass Du das Fahrzeug für Überführungszwecke oder zur Probefahrt bewegst. Die Nutzung des roten Kennzeichnens alleine hat keine Bedeutung für die Anwendung der Sozialvorschriften, weswegen dies nicht als Indikator herhalten kann.

Die Anwendung der Sozialvorschriften ist allerdings an den "Beförderungszweck" gebunden. Fehlt dieser Beförderungszweck, unterliegt die Fahrzeugbenutzung nicht den Vorschriften.

Bei der Überführung eines Fahrzeuges dient das dem Selbstzweck und nicht einem Beförderungszweck. Damit müssen die Sozialvorschriften nicht berücksichtigt werden, was Einfluss auf die Benutzung des Kontrollgerätes hat.

Das Kontrollgerät muss eigentlich immer bedient werden. In diesem Fall wird der OOS (Out of Scope oder auch OUT-Modus) eingestellt. Hierzu ist die Fahrerkarte nicht zu stecken, sofern man eine hat.

 

Macht man auch aufzeichnungspflichtige Fahrten, müssen die Fahrten, welche nicht der Aufzeichnungspflicht unterliegen, als "Bereitschaftszeiten", bzw. "andere Arbeiten" aufgezeichnet werden. Entweder erstellt man dafür einen Ausdruck im Anschluss an die Fahrt oder man steckt die Fahrerkarte und trägt die Zeit nach, womit die als "andere Arbeiten" gespeichert werden.

Nicht maßgeblich ist, ob die Zulassung auf 3,49 oder 3,5 t erfolgt. Sofern ein Kontrollgerät verbaut ist, muss das in Deutschland ab 2,8 t zGM auch verwendet werden.

Die Überführung vom Händler zum Abnehmer entspricht dem Selbstzweck. Die Fahrt muss nicht als Lenkzeit aufgezeichnet werden. Dies ist unabhängig von zGM und ob Anhänger dran hängt oder nicht.

@Hartgummifelge

frage: quelle deines zitates

denn hierzu

Zitat:

Die Überführung vom Händler zum Abnehmer entspricht dem Selbstzweck. Die Fahrt muss nicht als Lenkzeit aufgezeichnet werden. Dies ist unabhängig von zGM und ob Anhänger dran hängt oder nicht.

gibt es von behördenseite auch andere aussagen

am 14. November 2013 um 8:55

http://www.motor-talk.de/.../...uf-eines-gebrauchten-lkw-t2328446.html

das habe ich eben noch gefunden

http://...fahrzeug-und-karosserie.de/.../...unbedingt-beachten-sollten

Dein zweiter Link, @Hartgummifelge, ist genau die Bestätigung, die ich gestern schon gesucht, aber nicht gefunden hatte. Danke!

 

Kurz zusammengefasst lässt sich also sagen, dass Überführungsfahrten von noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen nicht der Aufzeichnungspflicht unterliegen. Die Bestimmungen für sog. Werkstatt-/Probefahrten bleiben davon unberührt.

D.h. für den TE, dass er aufzeichnungspflichtig ist, sobald der Lkw zugelassen ist oder bereits war (auch wenn es nur eine Tageszulassung war:rolleyes:).

 

Grüsse,   motorina.

am 15. November 2013 um 9:45

Was bekommt man denn als Überführungsfahrer?

Ich hatte mal aus Spaß einen neuen Axor 2540 zum Aufbauer überführt.

5,50 € die Stunde + eine Zugfahrt durch halb Deutschland um wieder vom Schmitz-Werk in Toddin (Landkreis LWL) nach Hause zu kommen. :):D

Und jetzt sag bloß nicht: "Ich mache das auf selbständiger Basis. Ich schreibe eine Rechnung" :rolleyes:

Na SUUUUUPER } wo ist der Kotz-Smilie ?? {

Über 700 km ... dürfte bei der nackten Kiste und mit 400 PS wohl gerade so innerhalb der zulässigen Schichtzeit ausgegangen sein.

Wenn ich jetzt rund 10 h (mit Übernahme / Übergabe / Papierkram) ansetze, sind das schlaffe 55,- Euronen, so wird man reich :rolleyes:

Spesen und Zugfahrt (bezahlte Zeit??) wurden hoffentlich bezahlt. Aber das ist dann wirklich nur ein Deppenlohn.

Zugfahrt hat der Mercedes-Händler natürlich bezahlt.

Wir waren zu zweit. Also zwei Axor. Da die ja keinen Aufbau hatten, also nur das nackte Fahrgestell sind wir in den Kasseler Bergen an der mit 30 km/h den Berg hochkriechenden Schlange mit 90 berghoch vorbei gedonnert. *lol*

Und ja die Axor Hütte ist wahrlich kein Spaß!

Aber ich sehe die beiden 2540 noch heute oft! Haben mittlerweile 800.000 km drauf und fahren in Wechselschicht für einen großen Frucht-Großhändler im erweiterteten Nahverkehr. Mit Drehschemel-Hänger!

Deshalb kann ich es ja verstehen, dass die nur Axor gekauft haben.

Es waren mehr als 10 Stunden. Bestimmt 15 Stunden.

Fahrt mit dem LKW...Fahrt mit dem Taxi bis zum Bahnhof Hagenow glaube ich. Dann mit dem Bummelzug bis nach Hamburg Hauptbahnhof und dann mit dem IC nach Kassel. Wieder unsteigen in den Mittelhessen-Express....dann vom Bahnhof der Start-Stadt wieder mit dem Taxi zu unseren PKW, die bei Mercedes auf dem Hof standen...

Ich weiß noch, dass es im Sommer war und die Tage lang. Morgens im Dunkeln los und abends im Dunkeln zurück! :)

Ich weiß nicht mehr was wir bekommen haben. Ich habe das ja nur aus Spaß gemacht. Aber ich glaube es waren keine 100 €

Reich wird man davon nicht!

Es gibt genug Überführungsunternehmer die nix anderes machen und die leben alle davon.

am 16. November 2013 um 0:18

So wie der mit den 3 Buchstaben und den schönen LKW?

Der auch schon Bulgaren einsetzt, die kein Wort deutsch sprechen, die Fahrzeuge aber von A nach B in Deutschland überführen.

Ja so kann man Geld verdienen :rolleyes:

Ich denke mal, daß dies daran liegt, daß sich zu wenige deutsche Spaßfahrer für solche Einsätze finden lassen. Auf die wären die Unternehmer ja angewiesen, weil sich, wie bereits erwähnt, für einen deutschen Fahrer damit kein Geld verdienen läßt, im Gegensatz zum bulgarischen Fahrer.

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