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Ohne Kennzeichen

Themenstarteram 15. Januar 2015 um 10:27

Hallo zusammen,

das ominöse Autohaus in unserer Umgebung rangiert die Fahrzeuge vom Ausstellungsplatz und der Werkstatt, die nur über die Hauptstraße zu erreichen ist, ständig ohne irgendwelche Kennzeichen.

Dazu werden die Autos vom Ausstellungsplatz teilweiße zur Hälfte über den Gehweg und der Hauptstraße in die Werkstätten gefahren. Danach wieder auf gleichem Weg zurück auf den Ausstellungsplatz.

Da dieser Bereich in einer Kurve liegt ist es schon öfter vorgekommen, wenn ich da lang fahre, daß mir die Autos auf meiner Spur (halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße) entgegenkamen und mir nichts anderes übrig blieb als auszuweichen oder stark abzubremsen.

Jetzt die Frage:

Dürfen Autos, die im öffentlichen Verkehrsraum sich bewegen einfach so "ohne" angebrachte Kennzeichen mal kurz 50 mtr. so halb über die Straße/Gehweg vom Ausstellungsplatz zur Werkstatt und andersherum fahren, und dazu auf der eigentlichen Fahrspur noch gegen den Verkehrsfluß teilnehmen ?

Ich warte eigentlich jeden Tag darauf, bis es hier mal kracht.

Beste Antwort im Thema

Du hast doch schonmal so einen Thread eröffnet:(:(:(

LEBEN UND LEBEN LASSEN

Wenn er das nächste Mal ein Auto ohne Kennzeichen bewegt und das nicht im Vorgarten bei dir Passiert, dann hol dir doch erstmal ein Heißgetränk und reg dich nicht drüber auf.

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Und ob der Händler das darf. Dafür gibt es diese weiter oben genannte Ausnahmegenehmigung nach der diese Fahrzeuge nicht anmeldepflichtig sind.

Aber was nutzt das diskutieren, wenn das Erklärte nicht verstanden wird.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 23. Januar 2015 um 17:39:00 Uhr:

Und ob der Händler das darf. Dafür gibt es diese weiter oben genannte Ausnahmegenehmigung nach der diese Fahrzeuge nicht anmeldepflichtig sind.

Du meinst aber nicht den §47 FZV, der einfach nur allgemein regelt, dass Ausnahmegenehmigungen erteilt werden KÖNNEN? Ne allgemeine Ausnahme für Autohändler gibt's nämlich nicht oder man müsste sie mir zeigen...

Ich sprach nicht von einer allgemeinen Ausnahmegenehmigung.

Aber das lustigste an der ganzen Sache ist ja, dass jeder dieses Objekt der Begierde haben möchte, um sich über andere aufregen zu können, und wenn es geliefert wird, dann ist das auch schon wieder ein Thema, um sich künstlich zu echauffieren.

Das sind Dinge, die ich als einfach strukturierter Mensch nicht nachvollziehen kann, es sei denn, dies ist ein Ergebnis einer gewissen Langeweile, die sich dann hier mit solchen Themen austobt.

Dann erkläre mir doch bitte nochmal, wieso und auf welcher Grundlage der Autohändlern das darf.

Unabhängig davon, dann schau mal hier:

http://www.motor-talk.de/.../...ffentlichen-strassen-t3126765.html?...

Oder das Impressum dieser Transportfirma:

http://www.klemens-transporte.de/index.php?c=1&s=impressum

wo erwähnt wird, dass für alle Fahrzeuge die Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Müsstge jemand, der beruflich damit zu tun hat, wissen.

 

Und jetzt bin ich aus diesem Thema der Lächerlichkeit draußen.

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 12:50

Zitat:

@KadettilacKS schrieb am 23. Januar 2015 um 17:47:42 Uhr:

Auch hochinteressant das da jetzt schon vier Seiten darüber diskutiert wird....Irre echt..*Kopfschütteln*

Du darfst dich gerne von dem Thema fernhalten !

Update:

Die Machenschaften des Autohauses habe ich nun mal beim Amt für öffentliche Ordnung in meiner Stadt gemeldet. Interessant war zu erfahren, daß ich nicht der Einzige bin, der dieses gefährliche Verhalten meldet.

Es sollen wohl auch bei der Pol. Anzeigen wegen Beinaheunfälle und verkehrsgefährdendem Verhalten vorliegen.

Das Amt für öffentliche Ordnung wird das Alles nun beobachten, da sich auch Fußgänger beschwert haben, weil der Gehweg, der vor den Werkstattgaragen vorbeiführt ständig mit Fahrzeugen zugestellt ist und die Fußgänger regelrecht gezwungen werden den Bereich auf der Hauptstraße zu umgehen.

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 12:57

Zitat:

@trouble01 schrieb am 24. Januar 2015 um 08:15:27 Uhr:

 

Oder das Impressum dieser Transportfirma:

http://www.klemens-transporte.de/index.php?c=1&s=impressum

wo erwähnt wird, dass für alle Fahrzeuge die Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Müsstge jemand, der beruflich damit zu tun hat, wissen.

 

Und jetzt bin ich aus diesem Thema der Lächerlichkeit draußen.

Es mag ja sein, daß das Transportunternehmen Ausnahmegenehmigungen besitzt.

Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt aber nicht die Fahrzeuge gegen die Vorgaben der STVO im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.

Vielleicht sollte die Moderation diesem Thread eine rosa Pille verordnen, die ihn längere Zeit beruhigt. Das Thema ist doch eigentlich durch.

Und die persönlichen Animositäten, die sich zur Zeit Luft machen, die können seriöse Menschen sich ersparen.

Ich verordne erst einmal eine Pause und werde bei Gelegenheit aufräumen

EDIT: Der Thread ist wieder geöffnet, nachdem einige sehr abwegige Beiträge entfernt wurden.

Ich fordere dazu auf, sich allein auf die Theamtik zu konzentrieren und jeglich Art der Provokation und persönlicher Angriffe zu vermeiden.

Thread wird auf Wunsch des Threaderstellers geschlossen ....

 

MfG Andy

MT-Moderation

***closed***

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