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Nutzungsausfall für 1 Tag obwohl das Auto 14 Tage in der Werkstatt stand

Themenstarteram 16. August 2015 um 16:32

Hallo,

mein Auto wurde beschädigt, Seitenscheibe hinten kaputt und Lackschäden.

Bin den nächsten Tag gleich in die Werkstatt, Kostenvoranschlag machen lassen und an die Versicherung geschickt mit Bitte um Auszahlung. Nach 14 Tagen kam das Geld und ich habe sofort die Scheibe reparieren lassen. Nun will die KRAVAG nur einen Tag Nutzungsausfall bezahlen, weil die Reparatur nur 1 Tag dauerte. Ich habe das Auto aber 2 Wochen nicht nutzen können.

Erstens wollte ich sicher gehen, dass die Versicherung die Kosten so akzeptiert oder evtl. einen Gutachter bestimmt. Zweitens mußte ich das Auto in der Werkstatt lassen, keine Scheibe mehr also nicht abschließbar und auch nicht mehr im öffentlichen Verkehr nutzbar.

Habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall für die ganze Zeit? Wer hat Erfahrung ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Moers75 schrieb am 17. August 2015 um 21:31:50 Uhr:

Was steht denn im Kostenvoranschlag zur Reparaturdauer? 1 Tag klingt wenig. Ersatzteilbestellung, Lackierung, Trocknungszeit, neue Scheibe rein, ... 2-3 Tage sind da ruck-zuck ohne zusätzliche Wartezeit weg.

Würde das je nach Angaben im KVA nicht so ohne weiteres aktzeptieren, mal ein böser Brief kostet nur etwas Porto.

Tatsächlich repariert wurde aber nur die Scheibe - und das hat genau einen Tag gedauert

Zitat:

@Ampelfrau schrieb am 16. August 2015 um 18:32:56 Uhr:

kam das Geld und ich habe sofort die Scheibe reparieren lassen. Nun will die KRAVAG nur einen Tag Nutzungsausfall bezahlen, weil die Reparatur nur 1 Tag dauerte.

Oder bekommt man seit neuestem auch schon Nutzungsausfall für fiktive Reparaturdauer?

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17 Antworten
Themenstarteram 17. August 2015 um 19:22

Danke für eure Antworten. Meine Chance steht also bei Null.

Ein LKW hatte mein geparktes Auto angefahren. Das nächste Mal weiß ich nun wie es laufen muss.

Einen Tag hat die Versicherung wenigstens bezahlt.

 

Was steht denn im Kostenvoranschlag zur Reparaturdauer? 1 Tag klingt wenig. Ersatzteilbestellung, Lackierung, Trocknungszeit, neue Scheibe rein, ... 2-3 Tage sind da ruck-zuck ohne zusätzliche Wartezeit weg.

Würde das je nach Angaben im KVA nicht so ohne weiteres aktzeptieren, mal ein böser Brief kostet nur etwas Porto. Nur für die Verzögerung wirst du nichts sehen, dafür kann die Versicherung nichts.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 17. August 2015 um 21:31:50 Uhr:

Was steht denn im Kostenvoranschlag zur Reparaturdauer? 1 Tag klingt wenig. Ersatzteilbestellung, Lackierung, Trocknungszeit, neue Scheibe rein, ... 2-3 Tage sind da ruck-zuck ohne zusätzliche Wartezeit weg.

Würde das je nach Angaben im KVA nicht so ohne weiteres aktzeptieren, mal ein böser Brief kostet nur etwas Porto.

Tatsächlich repariert wurde aber nur die Scheibe - und das hat genau einen Tag gedauert

Zitat:

@Ampelfrau schrieb am 16. August 2015 um 18:32:56 Uhr:

kam das Geld und ich habe sofort die Scheibe reparieren lassen. Nun will die KRAVAG nur einen Tag Nutzungsausfall bezahlen, weil die Reparatur nur 1 Tag dauerte.

Oder bekommt man seit neuestem auch schon Nutzungsausfall für fiktive Reparaturdauer?

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