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Nutzungsausfall für 1 Tag obwohl das Auto 14 Tage in der Werkstatt stand

Themenstarteram 16. August 2015 um 16:32

Hallo,

mein Auto wurde beschädigt, Seitenscheibe hinten kaputt und Lackschäden.

Bin den nächsten Tag gleich in die Werkstatt, Kostenvoranschlag machen lassen und an die Versicherung geschickt mit Bitte um Auszahlung. Nach 14 Tagen kam das Geld und ich habe sofort die Scheibe reparieren lassen. Nun will die KRAVAG nur einen Tag Nutzungsausfall bezahlen, weil die Reparatur nur 1 Tag dauerte. Ich habe das Auto aber 2 Wochen nicht nutzen können.

Erstens wollte ich sicher gehen, dass die Versicherung die Kosten so akzeptiert oder evtl. einen Gutachter bestimmt. Zweitens mußte ich das Auto in der Werkstatt lassen, keine Scheibe mehr also nicht abschließbar und auch nicht mehr im öffentlichen Verkehr nutzbar.

Habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall für die ganze Zeit? Wer hat Erfahrung ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Moers75 schrieb am 17. August 2015 um 21:31:50 Uhr:

Was steht denn im Kostenvoranschlag zur Reparaturdauer? 1 Tag klingt wenig. Ersatzteilbestellung, Lackierung, Trocknungszeit, neue Scheibe rein, ... 2-3 Tage sind da ruck-zuck ohne zusätzliche Wartezeit weg.

Würde das je nach Angaben im KVA nicht so ohne weiteres aktzeptieren, mal ein böser Brief kostet nur etwas Porto.

Tatsächlich repariert wurde aber nur die Scheibe - und das hat genau einen Tag gedauert

Zitat:

@Ampelfrau schrieb am 16. August 2015 um 18:32:56 Uhr:

kam das Geld und ich habe sofort die Scheibe reparieren lassen. Nun will die KRAVAG nur einen Tag Nutzungsausfall bezahlen, weil die Reparatur nur 1 Tag dauerte.

Oder bekommt man seit neuestem auch schon Nutzungsausfall für fiktive Reparaturdauer?

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Du bist Herr des Geschehens.

Wenn du den Reparaturauftrag hinauszögerst, aus welchen Gründen auch immer, dann hast du gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen.

Abhängig von der Schadenhöhe, hättest du evtl. einen Gutachter einschalten können.

Nach Vorlage des Gutachtens hättest du dann abrechnen können.

Dort wäre dann auch die erforderliche Reparaturdauer ausgewiesen gewesen.

Du hast keinen Anspruch darauf, Nutzungsausfall für unnötige Wartezeiten zu bekommen.

Ob lediglich ein Tag gerechtfertigt ist, hängt vom Reparaturumfang ab.

Ist das hier ein Kasko-Schaden ?

Wann wurde denn die Scheibe bestellt? Wann geliefert und eingebaut? Diese Frist würde man noch geltend machen können, wenn manche Dinge von irgendwo aus der Welt per Luftfracht eingeflogen werden müssen. Wenn es aber Teile sind, die stets auf Lager sind und sofort lieferbar, Null Chance. Gegenfrage: Warum hast Du keine Abtretung unterschrieben und die Werkstatt machen lassen?

Zitat:

oder evtl. einen Gutachter bestimmt.

Bei einem Haftpflichtschaden bestimmst du als Geschädigter den Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung hat dazu kein Recht.

am 16. August 2015 um 17:56

Hallo,

mir ist es auch noch nicht ganz klar, was für ein Schaden das ist. Vielleicht gibst Du uns noch Aufschluss, was passiert ist.

Im weiteren ich nehme einfach mal an, dass es sich um einen Haftpflichtschaden, da ja bereits Nutzungsausfall anerkannt wurde, obwohl ich mir den SChadenhergang gerade nicht zusammenreimen kann.

Aber letztlich ist der Nutzungsfall (darauf zielte ja bereits Corsadiesels frage ab) nach marktgängigen Bedingungen nicht Bestandteil der Kaskoversicherung, woraus im Umkehrschluss ableiten lässt, dass es wohl höchstwahrscheinlich ein KH Schaden ist.

eigentlich hat Oetteken schon richtig sagt. Die Versicherung bzw. der Schädiger ist nicht dafür verantwortlich, dass Du die Reparatur hinauszögerst.

Aus meiner Sicht ist daher die Reparaturdauer maßgeblich. Wenn man das Fahrzeug tatsächlich als verkehrsuntauglich ansehen mag meinetwegen auch die Lieferzeiten des Ersatzteils. Der Rest ist aber definitiv Privatvergnügen.

gruß.

am 17. August 2015 um 8:10

Dazu habe ich jetzt auch mal eine Frage.

Wie soll man sich in so einem Fall verhalten?

Ich müsste das Auto ja dann am selben Tag in die Werkstatt bringen und sofort reparieren lassen.

Oft kommt aber von der Versicherung die Aufforderung erst mal einen Kostenvoranschlag einzureichen.

am 17. August 2015 um 8:16

Das schafft man auch an einem Tag ;)

am 17. August 2015 um 8:28

Einreichen schon.

Aber dann hat man noch nicht das OK der Versicherung.

am 17. August 2015 um 8:50

Wenn die Versicherung längere Zeit über den KVA nachdenken möchte und keine Freigabe erteilt würde ich mich nochmal wegen Nutzungsausfall an die wenden ;)

Ich hätte die kaputte Scheibe fotografiert und den Reparaturauftrag erteilt.

Die Lackschäden hätten noch warten können, bis die Versicherung sich gerührt hätte.

Was hätte der TE wohl getan, wenn ihm das auf einer Urlaubsreise passiert wäre.

Hi,

wann erfolgte die Reparaturfreigabe ?

Ansonsten, richtig, Du hast nru für die Dauer der Reparatur Anspruch auf

Nutzungsaufall. Denn, das Fahrzeug war ja noch fahrbar und verkehrstüchtig.

Ander würde es aussehen, wenn das Fahrzeug verlehrsunischer od. unfahrbar wäre..

Dann hättest vom eintreten des Schadens bis zum behben, Anspruch.

DU hättest das Fenster "provisorisch" zu machen können, oder in der Werkstatt

eine "Reparaturkosten abtretung" machen könnne..

und so weiter..es gibt da noch weitere Möglickeiten..

Grüße

Mit kaputter Scheibe ist das Fahrzeug sicherlich nicht verkehrssicher und ein brauchbares Provisorium verursacht unnötige Kosten, sofern die Scheibe kurzfristig verfügbar ist.

Ampelfrau hatte aber kein Geld um die Scheibe in der Werkstatt zu bezahlen. So wartete sie bis das Geld von der Vers. auf dem Konto war. So ist offenbar der Werdegang.

Kann sie ja so machen, ist aber ihr Privatvergnügen.

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