ForumArkana, Megane, Scénic, R19 & Fluence
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Renault
  5. Arkana, Megane, Scénic, R19 & Fluence
  6. Nur Probleme mit Neuwagen...

Nur Probleme mit Neuwagen...

Renault Megane III (Z)
Themenstarteram 14. September 2016 um 5:09

Hallo zusammen, ich möchte euch gerne einmal meine "Leidensgeschichte" erzählen und eure Meinung dazu hören... Falls ich in dem Thread falsch bin, bitte einfach verschieben..

Im Februar 2015 habe ich mir bei Renault einen Renault Megane TCe 130 Bose Neuwagen gekauft (EZ 08/2014 mit 15km auf dem Tacho). Nach nicht mal 1 Jahr leuchtete das erste Mal die Fehlermeldung "Einspritzung prüfen" im Bordcomputer auf, da die Wartung A eh anstand gleich auf den Fehler hingewiesen. Wartung wurde durchgeführt, der Fehlerspeicher ausgelesen und gelöscht - laut Renault alles i.O.

In den weiteren Monaten leuchtete immer mal wieder kurz die Fehlermeldung " Einspritzung prüfen" auf, im Mai deswegen noch 1x in der Werkstatt gewesen aber es wurde kein Fehler gefunden.

Am 15.08. eine neue Fehlermeldung: "ABS prüfen", direkt wieder in die Werkstatt gefahren wo der Fehlerspeicher ausgelesen und gelöscht wurde. Da ich nächste Woche eh den Termin zur großen Wartung hatte, könnte ich jetzt ohne Bedenken weiterfahren und man würde dann das Auto komplett durchchecken.

Am 17.08. "Abgasanlage prüfen" und "Einspritzung prüfen", direkt bei Renault angerufen und die meinten ich soll das Auto in die Werkstatt bringen. Gesagt getan.

Am 23.08. Rückruf von Renault das der Ansauglufttemperatursensor defekt war und getauscht wurde und nun alles wieder in Ordnung sei.

3 Tage später "Einspritzung prüfen"........ :mad:

Da es am WE war und ich zu diesem Zeitpunkt Nachtschicht hatte, konnte ich meine Werkstatt nicht mehr erreichen und fuhr dann am Dienstag direkt wieder in die Werkstatt. Leider bekam ich erst einen Termin am 05.09., die Fehlermeldung wurde bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt 3x angezeigt!

Am 07.09. Anruf von Renault: Fehlerspeicher wurde erneut ausgelesen wo sie keinen Fehler gefunden haben (Wie kann das sein obwohl er mir min. 3x angezeigt wurden ist??), Probefahrten durch das Autohaus waren ohne Probleme oder Auffälligkeiten möglich.

Er gab mir 2 Möglichkeiten:

1. Auto abholen und sobald die Fehlermeldung wieder auftritt in die Werkstatt kommen ohne das Auto aus zu machen

2. Ein Mitarbeiter fährt am Abend eine längere Strecke mit dem Wagen nach Hause und testet es.

Ich entschied mich für Variante 2 und er wollte sich morgen melden.

Leider hörte ich am darauf folgenden Tag nichts vom Autohaus, sodass ich um 17Uhr selbst anrief, der Meister aber nicht mehr vor Ort war...

Am nächsten Tag Rückruf von Renault: Die Steuerkette ist defekt!!!!!!!

Wie kann die Steuerkette nach nicht mal 19t gefahrenen Kilometern und einem 1 1/2Jh alten Auto defekt sein?? Wieso wurde dieser Fehler nicht schon vorher gefunden?

Sie wird jetzt ausgetauscht, aber ich möchte dieses Auto loswerden.... Ich habe wirklich andere Sachen zu tun als gefühlt 1x die Woche in die Werkstatt zu fahren bzw. das Gefühl zu haben sich nicht auf das Auto verlassen zu können!!

Habe schon einen Brief an die Renault Kundenbetreuung geschickt mit der Bitte um "Rückabwicklung des Kaufvertrages". Wie sind da die Erfahrungen?

Ich freue mich über Meinungen, Erfahrungen und Ratschläge von euch....

Liebe Grüße

Suncherry2

 

Ähnliche Themen
8 Antworten

Das mit der Steuerkette scheint ein Problem zu sein, dass öfter auftritt. Auch dass Renault zu keiner ordentlichen Abwicklung fähig ist - ich habe schon öfter von langen Wartezeiten bei Reparaturen gehört. Was ich persönlich aber eine Frechheit finde :

Probefahrten durch das Autohaus waren ohne Probleme oder Auffälligkeiten möglich.

Er gab mir 2 Möglichkeiten:

1. Auto abholen und sobald die Fehlermeldung wieder auftritt in die Werkstatt kommen ohne das Auto aus zu machen

2. Ein Mitarbeiter fährt am Abend eine längere Strecke mit dem Wagen nach Hause und testet es.

Probefahrt durchs Autohaus erfolglos? 1x um den Block? Und zum Angebot 2 - Kundenautos sind nicht zum bequemen und kostenlos nach Hause fahren von Mitarbeitern da. Auch weiß ich gern, wo das Auto steht. Soetwas geht nicht. Da könnten die ja gleich sagen "die Chefin muss nachher zu Ikea, die Macht dann mal eine Probefahrt im Straßenverkehr...". Eine seriöse Werkstatt macht während der Geschäftszeiten eine ausreichende Probefahrt. Lösung 2 halte ich für bedenklich - steuerrechtlich (Geldwerter Vorteil für den Mitarbeiter) und versicherungsrechtlich (gilt das als Probefahrt oder als verliehen? Was ist in dem Fall mit der ev. Personeneingrenzung? Wo fährt der denn hin Probe - abends noch ins Kino mit allen Kumpels, weil er mal den 7-Sitzer vom Kunden mit hat?). Das ist unterste Schublade und nicht tolerierbar.

Zur Rückgabe kann ich nicht viel sagen - haben die denn 3x versucht den selben Fehler zu beseitigen? Auf jeden Fall würde ich wohl eine andere Werkstatt suchen.

Und ein Tip: Du müsstest doch Renault Assistance haben? Schau da mal nach. Dann würde ich nämlich dort anrufen wenn der Wagen zuckt. Die senden einen Abschleppwagen und der Fahrer will (oder kann) meist nicht beurteilen ob was schlimmes vorliegt. Dann wird der Wagen bei Renault eingeschleppt und dann bekommt man über die Assistance einen Leihwagen. Und diese Fahrzeuge werden aufgrund des Kostenfaktors auch schneller bedient.

Ansonsten gebe ich Dir Recht - das Fahrzeug so schnell wie möglich loszuwerden

Themenstarteram 14. September 2016 um 13:09

Danke für die ausführliche Antwort!

Eigentlich sollte das Auto spätestens heute fertig sein, aber bis jetzt hat sich das Autohaus noch nicht gemeldet... Ich fahre jetzt das 2. Mal einen kostenlosen Leihwagen von dem Autohaus, das momentane schon seit letzten Montag.

Jetzt so nochmal drüber nachgedacht das der Mitarbeiter das Auto für eine längere Strecke mit nach Hause nimmt hast du recht... Aber wahrscheinlich wollte ich letzte Woche einfach das Sie einen Fehler finden! Da sie ja am Anfang des Gespräches gesagt haben das alles in Ordnung sei und nicht mal ein Fehler im Fehlerspeicher war... - Und plötzlich ist die Steuerkette defekt.... finde ich immer noch sehr seltsam.

Gruß

In welcher Gegend Deutschlands ist dein Händler?

Zitat:

@Suncherry2 schrieb am 14. September 2016 um 07:09:52 Uhr:

Hallo zusammen, ich möchte euch gerne einmal meine "Leidensgeschichte" erzählen und eure Meinung dazu hören... Falls ich in dem Thread falsch bin, bitte einfach verschieben..

[...]

Habe schon einen Brief an die Renault Kundenbetreuung geschickt mit der Bitte um "Rückabwicklung des Kaufvertrages". Wie sind da die Erfahrungen?

Du hast direkt bei Renault gekauft?! Normalerweise sind das eigenständige Autohäuser, die halt Renault-Vertragspartner sind (mag wenige über D verteilte Ausnahmen geben, wo Kfz-Hersteller eigene Niederlassungen betreiben). D.h. wenn du deinem Vertragspartner (bzgl. deines Kaufvertrags, also meist eben das Autohaus) die Möglichkeit eingeräumt hast das zu reparieren und das noch 1-3 Versuchen (je nach Konstellation) immernoch nicht hinhaut, musst du dich den Wunsch mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag ihm ggü. geltend machen. I.d.R. enthalten Neuwagen-Garantien (die ja i.d.R. vom Hersteller gegeben werden) keine entspr. Klauseln, die was entspr. ermöglichen.

notting

Themenstarteram 14. September 2016 um 18:48

Der Händler befindet sich in Hannover. Heute habe ich es wieder abgeholt, Steuerkette wurde getauscht und sollte jetzt wieder laufen. Ich bin gespannt:-/

Ja, habe das Auto direkt bei einem Renault Händler gekauft.. Mit meinem Verkäufer habe ich schon gesprochen, die nehmen das Auto nicht zurück. Wenn ich dort ein neues Auto erwerben würde, könnten Sie etwas mehr am Preis machen.. Aber die Anzahlung ist trotzdem weg.

Lass Dich von Deinem Renaulthändler nicht verar......

 

Die Werkstatt hat 2 x ein Nachbesserungsrecht, wenn der Mangel

dann immer noch auftritt, kannst Du den Kaufvertrag Rückabwickeln

(sog. "Wandlung").

Hierzu gibt es gerichtlich festglegete Formeln, was Du als sog.

Nutzungsabzug selbst tragen mußt (Du konntest ja schließlich

auch mit dem Wagen fahren), aber das ist für den Händler/Hersteller

immer ein Draufzahlgeschäft und wird deshalb gemieden wie der Teufel

das Weihwasser....

 

Musste ich mit einem Ford C-Max auch schon machen, laut Werkstatt aber

nicht genügend Mängel für eine Wandlung...

Ein Schreiben eines Anwaltes wirkte da Wunder (ich hatte in meinem Leben bis

dato nie einen gebraucht), und plötzlich ging das ganz flott.

 

Sie werden dann versuchen, daß Du ein anderes Auto bei Ihnen kaufst, das

kann man dann ja auch tun, denn normalerweise werden Produkte weiter-

entwickelt (kein Hersteller hat ein Interesse an negativer Publicity in der Presse

oder der ADAC Pannentstistik)

 

Ich hoffe, Du hast eine Rechtschutzversicherung, falls nicht, schließ am Besten

schnell eine ab für Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz, da sind dann

solche leidigen Themen mit abgedeckt. Allerdings nicht für den aktuellen Fall,

da das Problem ja schon vor Abschlus der Versicherung bestand, falls Du bislang

eine solche Rechtsschutzversicherung noch nicht hattest.

 

Falls das mit der Wandlung nicht klappt bzw. Du das mangels Rechtschutz-

versicherung nicht kannst/willst, könntest Du Dir noch den Abschluss einer

Garantieverlängerung überlegen (kostet natürlich) oder den Wagen wirklich

verkaufen (finde ich eher lästig, weil ich normalerweise auch schon passendes

Zubehör für den Wagen habe wie Winterräder, Dachträger, Kofferraummatte usw.)

Zitat:

@SMaexxle schrieb am 17. September 2016 um 09:04:49 Uhr:

Lass Dich von Deinem Renaulthändler nicht verar......

Die Werkstatt hat 2 x ein Nachbesserungsrecht,

Falsch bzw. würde ich so nicht schreiben.

1. Hat der Verkäufer lt. Kaufvertrag ein Nachbesserungsrecht. Es gibt Fälle wo die Leute das Auto irgendwo kaufen und dann in irgendeine Werkstatt gehen oder der Verkäufer bei Gewährleistungsfällen irgendeine Werkstatt bestimmt, die das machen soll.

2. Je nach dem wie gravierend der Fall ist sind's 1-3x.

Zitat:

wenn der Mangel

dann immer noch auftritt, kannst Du den Kaufvertrag Rückabwickeln

(sog. "Wandlung").

BTW: Inzwischen heißt's im Gesetzestest "[vom] Vertrag zurücktreten", aber scheint immernoch sinngemäß genauso zu laufen.

Zitat:

[...]

Ich hoffe, Du hast eine Rechtschutzversicherung, falls nicht, schließ am Besten

schnell eine ab für Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz, da sind dann

solche leidigen Themen mit abgedeckt. Allerdings nicht für den aktuellen Fall,

da das Problem ja schon vor Abschlus der Versicherung bestand, falls Du bislang

eine solche Rechtsschutzversicherung noch nicht hattest.

Außerdem wollen die meisten RSVs, dass man vor dem 1. Fall ca. 1 Jahr eingezahlt hat...

notting

Themenstarteram 17. September 2016 um 14:00

1 Tag nach dem ich mein Auto abgeholt habe, ist mir eine Beule an dem Kotflügel aufgefallen die definitiv nicht von mir sein konnte da sie sich von innen nach außen wölbte. Hab dann gleich im AH angerufen und ich sollte vorbei kommen damit sie es sich angucken können, also fuhr ich nach Feierabend direkt hin. Da es etwas länger dauern würde, die Beule zu entfernen sollte ich am nächsten Tag nochmal kommen. Gesagt getan... Leider konnten Sie den Defekt nicht ohne weiteres komplett beheben sodass am Dienstag eine Firma mit Smart Repair arbeiten wird... Das heißt Dienstag wieder hin und Mittwoch kann ich ihn abholen...... Man Man Man.... Aber zumindest kriege ich wieder einen kostenlosen Leihwagen.

Ich hoffe das ich nächste Woche einrichten Reaktion von Renault erhalte!

Danke für eure Meinungen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen