ForumCar PC & Navigation
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Car Audio & Navigation
  5. Car PC & Navigation
  6. Nochmal zu den POI's

Nochmal zu den POI's

Themenstarteram 11. März 2008 um 19:01

Moin Moin,

 

ich hab mich mal son nen bissl durch das archiv gelsen und konnte aber leider keine abschließende lösung finden.

wie sieht das denn nun mit den POI's beim TOM TOM aus, die Blitze werden doch nicht als Blitzer, sondern als Unfallschwerpunkte angezeigt. (dies dürfte doch eigentlich nicht verboten sein)

andere meinen, das diese geräte generell verboten sind,

und wie sieht es mit dem "Transport" der Geräte aus? dürfte ich sie ausgeschalten im Handschuhfach haben?

 

Ich spiele mit dem Gedanken mir ein mobiles Navi zuzulegen und da ist ein TOM TOM mit dieser funktion ganz oben auf meiner Liste.

 

Danke für eure Antworten,

 

MFG

 

uwe

Ähnliche Themen
12 Antworten

Hi,

laut meinem Wissensstand darf man ein Navi mit Blitzerwarner besitzen, man darf sich vor der Fahrt die Blitzer anzeigen lassen und merken:D.

Mit aktivem Blitzerwarner rumzufahren ist natürlich verboten. Ob es reicht die POI's während der Fahrt zu deaktivieren, oder ob man ein Navi mit Blitzer-POI's generell nur im Handschuhfach liegen haben darf ist mir leider nicht bekannt.

Also ausgeschaltet im Handschuhfach ist auf jeden Fall erlaubt, aber viel Nutzen hat man dann nicht von dem Teil:mad:.

Hat jemand schon mal erlebt, daß die Polizei ein eingeschaltetes Navi nach 'nem Blitzerwarner durchsucht???

- würde mich auch mal interessieren:confused:!

M.f.G. Sachse69

Themenstarteram 11. März 2008 um 19:54

Danke schon mal für die Antowot,

Ist halt nurnoch die Frage, ob die software vom TOM TOM als Blitzerwarner zählt oder nicht.

hab gelesen, dass die blitzer als Unfallschwerpunkt angezeigt werden.

wär also dann kein direkter blitzerwarner--- also net verboten!!???

Zitat:

Original geschrieben von The-Uwe

Danke schon mal für die Antowot,

Ist halt nurnoch die Frage, ob die software vom TOM TOM als Blitzerwarner zählt oder nicht.

hab gelesen, dass die blitzer als Unfallschwerpunkt angezeigt werden.

wär also dann kein direkter blitzerwarner--- also net verboten!!???

- klingt logisch, ich hab mal von einem Typ gehört, der sich die Blitzer mit dem Logo eines Discounters anzeigen ließ, insgesamt ist die Rechtslage da ziemlich nebulös, vielleicht gibt es dazu schon irgendwo Gerichtsurteile an denen man sich orientieren kann.....

Mein Wissen dazu habe ich aus Autozeitschriften, die irgendwelche Typen von der Polizei interviewt hatten....

Persönlich betrifft mich das Problem nicht, da ich keinen Blitzer- sondern nur einen Geschwindigkeitswarner habe, der bei Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit warnt. Dann fahre ich einfach langsamer und dann können soviele Blitzer stehen wie wollen;).

M.f.G. Sachse69

Der Betrieb des Blitzer-Warners ist im Anwendungsbereich der Straßenverkehrsordnung gemäß § 23 Absatz 1b STVO und in weiteren europäischen Ländern nicht erlaubt. Der Blitzer-Warner darf nur für die Routenplanung verwendet werden und muss während der Fahrt ausgeschaltet sein.

Ob Navigationssysteme mit einer Blitzer-Datenbank unter den besagten Paragraphen fallen, wird unter Verkehrsrechtlern nämlich noch heiß diskutiert.

Urteile lassen auf sich warten!

Paragraph 23 verbietet den Betrieb von Geräten, die dafür bestimmt sind, "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Eindeutig erwähnt werden Radarwarner und Laserstörgeräte. Solche Geräte kann die Polizei sogar beschlagnahmen. Navigationssysteme mit Blitzer-Warner beziehen ihre Informationen allerdings von einer Datenbank, senden also keine Störsignale aus und können auch keine mobilen Radarfallen erkennen.

Aber, Vorsicht in der Schweiz!

Richtig kompliziert kann es werden, wenn man aufgerüstete Navigationssysteme im Ausland benutzen will. In der Schweiz zum Beispiel haben die Behörden einem besonders raffinierten Blitzerschutz-Trick vor kurzem einen Riegel vorgeschoben: "Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten sind mit einem System ausgerüstet, welches die Autofarer mit großer Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt", ärgert sich das Schweizer Bundesamt für Straßen (ASTRA). Denn derart „getunte“ Geräte können weit mehr als einfache Datenbanken: "Verbinden die Automobilisten ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innerhalb weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen."

Böse neue Datenwelt. :D

Seit Januar dürfen Navis mit solchen Zusatzfunktionen in der Schweiz deshalb weder gekauft noch benutzt werden. Das Verbot umfasst aber auch Systeme, die nur vor fest installierten Radarfallen warnen. Wer erwischt wird, muss mit der Gründlichkeit der Schweizer Behörden rechnen: "Die Polizei- und Zollbehörden stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Die Gerichte verfügen Buße und lassen die Geräte einziehen und vernichten", teilt das Bundesamt für Straßen mit.

 

Quelle: www.alle-autos-in.de

Themenstarteram 12. März 2008 um 17:35

Danke schonmal für die ausführliche Antwort,

Aber es steht noch die frage im raum, wie das mit der software für das tom tom aussieht, wenn da nicht vor einem Blitzer gewarnt wird, sondern das es ein Unfallschwerpunkt ist oder an dieser stelle ein supermarkt steht.

Zitat:

Original geschrieben von The-Uwe

wenn da nicht vor einem Blitzer gewarnt wird, sondern das es ein Unfallschwerpunkt ist

wenn dort als unfallschwerpunkt gewarnt wird, kann dir die polizei erstmal nix....wenn sich dann allerdings herausstellt, dass die unfallschwerpunkte zu 100% deckungsgleich mit radarkontrollen sind, hast du ein problem am hals.....

dass man poi's umbenennen kann, ist ein alter hut......

und es ist ja nicht so, als wenn polizisten blöd wären und keine ahnung haben....die sind genauso wie blöd oder klug wie ich & du..einige sollen sogar selbst navis besitzen.... :p....und kennen die tricks....nur bei der vielzahl der geräte die es am markt gibt, kann natürlich niemand wissen wie/wo/was man bei den geräten alles umstellen muss etc....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von The-Uwe

wenn da nicht vor einem Blitzer gewarnt wird, sondern das es ein Unfallschwerpunkt ist

..wenn sich dann allerdings herausstellt, dass die unfallschwerpunkte zu 100% deckungsgleich mit radarkontrollen sind, hast du ein problem am hals.....

Wobei man allerdings argumentieren könnte, dass Radarkontrollen "offiziell" ja NUR an "Unfallschwerpunkten" durchgeführt werden (behauptet jeder Polizeisprecher!).

Also?

:cool:

ich sage nur NOCHMAL:

Ob Navigationssysteme mit einer Blitzer-Datenbank unter den besagten Paragraphen fallen, wird unter Verkehrsrechtlern noch heiß diskutiert.

 

Urteile lassen auf sich warten!

==> NOCH ERLAUBT!

Zitat:

Original geschrieben von djchat

==> NOCH ERLAUBT!

nö!

die navis stellen eine aktive warnung vor radarkontrollstandpunkten dar, und sind somit nicht erlaubt!

Themenstarteram 13. März 2008 um 19:14

Also sollte man seine Blitzer alle umbenenn.

wie schon geschrieben als discounter oder etc. 

nur aufpassen, dass man nicht immer den selben laden nimmt.

und man selber sollte dann auch wissen, dass mitten auf der landstraße kein Aldi stehen wird.:D

Muss man dann jeden blitzer einzeln umbenenne, oder gibts da auch eine einfachere lösung?

 

ich weiß das es nicht mehr ganz zum thema passe, aber was würdet ihr sagen, wenn NAVI dann TOM TOM one 2. generation???

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von djchat

==> NOCH ERLAUBT!

nö!

die navis stellen eine aktive warnung vor radarkontrollstandpunkten dar, und sind somit nicht erlaubt!

§ 23 Absatz 1b STVO

(1b) 1Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

"Ob Navigationssysteme mit einer Blitzer-Datenbank unter den besagten Paragraphen fallen, wird unter Verkehrsrechtlern nämlich noch heiß diskutiert." ...

D.h. Def. Noch erlaubt! -

Wenn ihr es nicht glaubt, steigt doch mal aus, und fragt einen netten Polizisten mal. Der müsste es ja wissen! ;)

Leute weis jemand wie ich neue POIs in mein Navi vom N95 einfüge??

Wollt alle LPG- Tanken reintackern, aber weis nicht in welchen Ordner auf Speicherkarte und in welchem Format....

Würd mich sehr ber Hilfe freuen... Auch würd ich gern wissen, die ich nen Update machen kann.

Deine Antwort
Ähnliche Themen