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Niederlande Import

BMW 3er E90
Themenstarteram 15. Februar 2022 um 21:16

Hey Leute, vielleicht hat hier wer Ahnung und kann mir einen Ratschlag geben.

 

Und zwar habe ich ein Auto gefunden, welches fast all meine Kriterien entspricht. Das Einzige Manko ist, dass es leider in der Niederlande angemeldet ist. Ich selbst habe nie etwas von (Re)-Import Fahrzeugen gehalten, aber bei dem passt leider irgendwie alles…

Das Auto selbst hatte seine erste Auslieferung in Deutschland, wurde hier 5 Jahre bewegt und dann von einem Herren aus der Niederlande gekauft. Seit dem ( fast 5 Jahre) wird er in der Niederlande bewegt.

 

Meine Fragen wären jetzt:

 

1) Was würde ich alles benötigen, um das Auto hier anzumelden?

 

2) Welche Kosten kommen auf mich zu, ausser das Exportkennzeichen, Tüv und Anmeldung

 

3) Geht es echt so einfach, dass ich mit dem KFZ zum TÜV fahre, im besten falle Tüv bekomme und es sofort anmelden kann?

 

4) Wirkt sich so ein Reimport sehr negativ bei einem Wiederverkauf aus? Ich mein, es ist ein deutsches Fahrzeug und die Niederlande als Land hat nun kein großen Unterschied zu Deutschland. Zudem ist das Auto komplett Scheckheft und die Historie ist nachvollziehbar.

 

Über jede Antwort oder sogar eigene Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.

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15 Antworten

... wenn es keine Rückmeldung gibt, kannst du die Frage mal im Unterforum Verkehr und Sicherheit stellen. Da geht's auch sehr oft um Importfahrzeuge und wie da die Vorgehensweise ist. :)

Ich kann dir nur zu 4. etwas sagen, und zwar Ja. BMW Importfahrzeuge werden deutlich unter durchschnittlichem Marktpreis verkauft. Deren Vorgeschichten sind meist ein Fall für Xy-Ungelöst.

Du benötigst:

  1. Die originale CoC-Bescheinigung, ansonsten ein Datenblatt vom Hersteller (110 €)
  2. Die § 21 StVZO Vollabnahme wirst du nach deinen Angaben (<7 Jahre und Fzg mit CoC) nicht benötigen
  3. Einen Kaufvertrag für den Nachweis des Eigentumübergang
  4. Die originalen niederl. Abmeldepapiere
  5. Ein Ausfuhrkennzeichen (alternativ, wenn ihr das Fzg mit der niederl. Zulassung nach D bewegt, müsstet ihr schauen, wie ihr das Fzg dann in den NL abmeldet)
  6. In Deutschland dann Kurzzeitkennzeichen, um das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzufahren (möglicherweise darf man diese Fahrten noch mit dem Zollkennzeichen/Ausfuhrkennzeichen fahren - hier müsstest du dich nochmals erkundigen.
  7. Ggfs. einen Nachweis, dass das Fahrzeug durch den Händler in den Niederlanden verzollt wurde. Hier sprichst du von einem Herren, damit sollte das ein Privatverkauf sein und diese Formalität entfallen.

Ob du sofort die TÜV-Plakette bekommst, können wir hier nicht wissen. Das kann tatsächlich auch dann zu Problemen führen, wenn du mit Kurzzeitkennzeichen* zum TÜV fährst und dann mit einem erheblichen Mangel keine Plakette bekommst. Dann darfst du mit den Kurzzeitkennzeichen nicht zur Werkstatt fahren (die Kurzzeitkennzeichen dürfen bei fehlender HU nur bis zur Hauptuntersuchungsstelle gefahren werden).

*Hier bitte nochmals erkundigen, was man mit den Zollkennzeichen darf.

Insgesamt ist einen (Wieder-)Zulassung in Deutschland möglich, aber es birgt auch Risiken. Inwieweit der Re-Import sich auf einen späteren Verkaufserlös auswirkt, kann doch jetzt keiner mehr sagen. Es geht ja nicht um einen jungen 3er, sondern um ein älteres Modell...

VG

Chris

Hallo Chris, ich drücke dir mal ein grünes Danke, was der TE auch machen sollte. :)

Ergänzend der Hinweis:

Es gibt auch Firmen die sich auf Zulassung und auch die Zulassung reimportierte Fahrzeuge spezialisiert haben und dir gegen eine meines Erachtens relativ geringe Gebühr das Fahrzeug zulassen inklusive aller Formalitäten. Da würde ich zumindest mal fragen. :D

Hallo,

 

Interessant wäre es, ob die deutschen Papiere noch dabei sind. Da das Fahrzeug erst 5 Jahre in den Niederlanden ist (und es ein deutsches Fahrzeug ist), sollte es (soweit deutsche Papiere dabei) in Deutschland nicht mal eine Vollabnahme brauchen. Dann mit Fahrzeug und ZB1 und ZB2 zum TÜV und eine normale HU.

Hier beim TÜV Nord gibt es extra eine Broschüre für Importe und man hat dort auch jemanden der einen vorab fragen dazu beantwortet. COC Papiere sind natürlich immer von Vorteil.

 

So mein Stand dazu.

 

Viel Erfolg

Die deutschen Papiere werden beim Export eingezogen. Dann gibt´s einen Internationalen Zulassungsschein. Die Vollabnahme ist entbehrlich, wenn eine EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) vorliegt und das Fahrzeug innerhalb der letzten 7 Jahre über eine deutsche HU verfügte.

Und seit 1996 gibt´s diese ja bei BMW. Die § 21 StVZO-Vollabnahme ist auch nichts anderes, als eine Hauptuntersuchung mit Prüfung und Bescheinigung der für die deutsche Zulassung notwendigen Kenndaten. Deswegen gibt es ja keine Probleme, wenn die CoC-Papiere vorliegen. Notfalls muss man diese - oder die ABE bzw. Datenblatt - vom Hersteller anfordern. Das ist das geringste Problem.

Problematisch wird es erst dann, wenn es sich tatsächlich um ein Fahrzeug handelt, welches nicht für den deutschen Markt produziert wurde. Dann muss man sehen, was ggfs. umgerüstet werden muss und/oder wo eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Und das wird dann im Einzelfall sehr teuer - seitens Umrüstarbeiten und/oder Ausnahmegenehmigungen. Das ist aber hier anscheinend nicht der Fall, wenn das Fahrzeug für Deutschland produziert und hier erstzugelassen war. Hier geht darum die Fahrzeugdaten zu erhalten (entweder CoC oder TÜV-21er mit Datenblatt/ABE), um dies zulassen zu können.

Umständlich wird es auch, wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre keine Hauptuntersuchung in Deutschland bekommen hat, dann wird das Fahrzeug ausführlich geprüft und dann ist die Wiedervorführung bei der HU-Stelle schon sehr wahrscheinlich. Hier könnte es noch gut möglich sein, dass das noch nicht der Fall ist, wegen den 5 Jahren...

Das KBA und die Zulassungsbehörden löschen übrigens auch nach 10 Jahren die Daten. Wie aufwendig ein Import ist, kommt also auf die Gesamtumstände an.

VG

Chris

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 16. Februar 2022 um 08:47:41 Uhr:

Hallo Chris, ich drücke dir mal ein grünes Danke, was der TE auch machen sollte. :)

Ergänzend der Hinweis:

Es gibt auch Firmen die sich auf Zulassung und auch die Zulassung reimportierte Fahrzeuge spezialisiert haben und dir gegen eine meines Erachtens relativ geringe Gebühr das Fahrzeug zulassen inklusive aller Formalitäten. Da würde ich zumindest mal fragen. :D

Der Tipp ist gut, aber man sollte sich vorher das Fahrzeug mal technisch anschauen. Ich bin aber der Meinung, dass wenn die Unterlagen vorliegen, in diesem Fall (deutsche Ausführung, die in D erstzugelassen war) man auch einfach zum TÜV/DEKRA&Co. fahren kann und die Ummeldung selbst hinbekommt.

.... klar, aber je nach Zulassungsbezirk wartet man manchmal vier bis acht Wochen auf einen Zulassungstermin. Die Zulassungs Firmen sind da viel viel schneller... :o

Das kann sein. Wenn´s schnell gehen muss, ist das natürlich suboptimal und der Zulassungservice schneller.

Service kostet halt auch... :)

Der Hinweis ist jedenfalls gut für den TE. Entweder er kümmert sich rechtzeitig um einen Termin oder er erwägt einen Zulassungsservice.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 15. Februar 2022 um 22:33:48 Uhr:

... wenn es keine Rückmeldung gibt, kannst du die Frage mal im Unterforum Verkehr und Sicherheit stellen. Da geht's auch sehr oft um Importfahrzeuge und wie da die Vorgehensweise ist. :)

@Robin43 hat die gleiche Frage nun auch im V&S gestellt:D

https://www.motor-talk.de/.../...-aus-der-nl-importieren-t7240962.html

Ob er da Dankender und kommunikativer ist ???:eek::rolleyes:

Themenstarteram 16. Februar 2022 um 15:28

@ChrisH1978 @VentusGL @xcedition @Mosel-Manfred

Erstmal danke euch allen!:)

Bin noch neu hier im Forum, muss mich dementsprechend erstmal hier rein fuchsen.

Bezüglich des Autos, allgemein mache ich mir keine Sorgen, ob er TÜV bekommt oder nicht. So wie der Wagen dasteht bin ich fest überzeugt, dass er den TÜV bekommt. Denn alle Umbauten (Kleinigkeiten wie Diffusor, Fahrwerk und AGA), wurden schon in D vom TÜV abgenommen bevor er in die NL gegangen. Seit dem wurde auch nicht großes geändert was man eintragen muss.

Bezüglich der Papiere ist alles vorhanden. Nach meinem Wissenstand kann ich mit dem Exportkennzeichen zum TÜV fahren. Das wäre auch das erste was ich machen würde nach dem Kauf.

Bedeutet also, dass ich eine ganz normale HU/AU machen muss oder?

Dementsprechend würde mir nur die Kennzeichen, der TÜV und das anmelden etwas kosten?

Irgendwelche Steuern oder sonstiges würden jetzt nicht zusätzlich hinzu kommen? Und ja, der Wagen wird privat verkauft.

hallo @robin43

für`s Danke gibt es einen extra-Button unter jedem Beitrag;

und im V&S hast du ja nun ebenfalls sehrgute Hinweise erhalten. :)

Damit sollte es klappen.

Und wenn es nicht gerade in Berlin oder Hamburg ist auch mit kürzeren Wartezeiten ;) :D

Kannst dich ja mal hier und da melden --wies gelaufen ist ;)

Moin zusammen,

ich bin auf der Suche nach einem iX (ab 03/23 wegen OS). Gibt es konkrete Händlerempfehlungen für ausländische/NL Händler?

Ich hab natürlich Google bemüht aber die Autohäuser, die ich gefunden hab, waren teurer als so manche hier.

Zitat:

@bendes82 schrieb am 29. März 2024 um 13:48:05 Uhr:

(ab 03/23 wegen OS).

Falsches Forum . :)

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