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Neuwagen Schaden. Nachträgliche Preisminderung. Wieviel?

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 12:28

hallo zusammen,

in die bestehenden threads passt es nicht ganz rein. mein tsi 160 ps hat einen mangel der nicht behoben werden kann (kompressor quietschen).

da ich morgen ein gespräch mit meinem händler habe, möchte ich vorbereitet sein. evtl. kommt für mich vor dem rücktritt vom kaufvertrag (früher wandlung) eine preisminderung in betracht.

jetzt zur eigentlichen frage:

weiß jemand wieviel % preisminderung man bei so einem mangel ansetzen kann?

evtl. biete ich meinem händler erst eine preisminderung an, bevor ich wandle. je nachdem wie viel ich rausschlagen könnte.

danke und gruß, sunny.

Beste Antwort im Thema
am 27. Oktober 2009 um 13:53

ich hab mir mal die antworten durchgelesen

und muss sagen.

eine nachbesserung scheint nicht möglich zu sein sodass nur noch ein rücktritt möglich ist bzw eine preisminderung.

um es genau zu sagen würde ein rücktritt auch sehr schwierig sein, da es stand der technik ist und der wagen einwandfrei fährt und NUR quietscht. es leigt ja in dem sinne kein technisches fehlverhalten vor sondern eher ein kleiner schönheitsfehler.

um es mit der minderung kurz zu machen

§ 441

Minderung

(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.

(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.

(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

 

die letztlich große frage ist ob überhaupt ein mangel vorliegt.

ein solcehr liegt ja nur vor ,wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

ein quietschen ist nicht das was macht möchte, jedoch könnte man auch sagen ,dass das geräusch nur bei genauen hinhören auftritt.

folgich heißt es abwarten und freundlichen fragen was gemacht wird.

26 weitere Antworten
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26 Antworten
am 30. Oktober 2009 um 21:18

@TE: noch nichts neues?

Themenstarteram 30. Oktober 2009 um 21:25

Zitat:

Original geschrieben von dionysos75

@TE: noch nichts neues?

doch, siehe hier: http://www.motor-talk.de/.../...r-bis-jetzt-erreicht-t2395498.html?...

der thread kann eigentlich geschlossen werden.

zu einer minderung wird es nicht kommen.

gibt nur zwei möglichkeiten, entweder reparatur in kw45 oder rücktritt vom kaufvertrag.

gruß, sunny.

am 30. Oktober 2009 um 21:39

das ist schade, da eine dritte alternative (minderung) für einige sicherlich sinnvoll gewesen wäre.

also heisst es ab jetzt wohl nur noch hoffen auf kw 45 und das alle vw händler über den austausch zu einer fehlerfreien waserpumpe informiert werden.

dein händler scheint ja derzeit noch eine ausnahme zu sein.

Habe auch einen Fall zu bieten. Mein Händler informierte mich damals nicht über einen Schaden (Golf 6, weiß, 119g TDI, gekauft 9. Juli 2009 als Neuwagen).

 

Heute war ich wegen den rostfarbenen Flecken und einer Lackablösung an der Front bei einem anderen VW Händler, da ich gerade in der Nähe war siehe Bilder. Ihm erzählte ich auch, dass mein Golf 6 von meinem Verkaufshändler noch 2 mal poliert wurde, bevor er an mich übergeben wurde. Der Reperaturmeister von heute wurde stutzig und meinte, dass das bei Neuwagen nicht gemacht würde normalerweise. Außerdem fand er in der Autoreperaturhistorie, dass der Wagen noch 21 Tage vor der Übergabe an mich (als Neuwagen am 9. Juli 2009) repariert wurde. Der Eintrag besagt: "Dach ausbeulen, verschiedene Seitenteile ausbauen, Tankkappe ausbauen, Windschutzscheibe abkleben, Dach lackieren, Seitenteile lackieren, Tankkappe lackieren". Heute am 9. September 2010 erfuhr ich zufällig davon. Ist das rechtmäßig? Ich glaube nicht, vor allem sah ich beim Kauf, dass das Dach nicht sauber poliert war und merkte dies an. Vor Übergabe hat VW den Wagen nochmals poliert, diese Stellen aber nicht 100%ig hinbekommen. Damals habe ich den Wagen trotzdem genommen, habe es halt so hingenommen, dass die Werkstatt es nicht besser kann.

Zitat:

Original geschrieben von beatle2000

Habe auch einen Fall zu bieten. Mein Händler informierte mich damals nicht über einen Schaden (Golf 6, weiß, 119g TDI, gekauft 9. Juli 2009 als Neuwagen).

 

Heute war ich wegen den rostfarbenen Flecken und einer Lackablösung an der Front bei einem anderen VW Händler, da ich gerade in der Nähe war siehe Bilder. Ihm erzählte ich auch, dass mein Golf 6 von meinem Verkaufshändler noch 2 mal poliert wurde, bevor er an mich übergeben wurde. Der Reperaturmeister von heute wurde stutzig und meinte, dass das bei Neuwagen nicht gemacht würde normalerweise. Außerdem fand er in der Autoreperaturhistorie, dass der Wagen noch 21 Tage vor der Übergabe an mich (als Neuwagen am 9. Juli 2009) repariert wurde. Der Eintrag besagt: "Dach ausbeulen, verschiedene Seitenteile ausbauen, Tankkappe ausbauen, Windschutzscheibe abkleben, Dach lackieren, Seitenteile lackieren, Tankkappe lackieren". Heute am 9. September 2010 erfuhr ich zufällig davon. Ist das rechtmäßig? Ich glaube nicht, vor allem sah ich beim Kauf, dass das Dach nicht sauber poliert war und merkte dies an. Vor Übergabe hat VW den Wagen nochmals poliert, diese Stellen aber nicht 100%ig hinbekommen. Damals habe ich den Wagen trotzdem genommen, habe es halt so hingenommen, dass die Werkstatt es nicht besser kann.

Ich denke, Du bist hier getäuscht worden und kannst den Wagen zurückgeben.

Zitat:

Original geschrieben von beatle2000

Habe auch einen Fall zu bieten. Mein Händler informierte mich damals nicht über einen Schaden (Golf 6, weiß, 119g TDI, gekauft 9. Juli 2009 als Neuwagen).

 

Heute war ich wegen den rostfarbenen Flecken und einer Lackablösung an der Front bei einem anderen VW Händler, da ich gerade in der Nähe war siehe Bilder. Ihm erzählte ich auch, dass mein Golf 6 von meinem Verkaufshändler noch 2 mal poliert wurde, bevor er an mich übergeben wurde. Der Reperaturmeister von heute wurde stutzig und meinte, dass das bei Neuwagen nicht gemacht würde normalerweise. Außerdem fand er in der Autoreperaturhistorie, dass der Wagen noch 21 Tage vor der Übergabe an mich (als Neuwagen am 9. Juli 2009) repariert wurde. Der Eintrag besagt: "Dach ausbeulen, verschiedene Seitenteile ausbauen, Tankkappe ausbauen, Windschutzscheibe abkleben, Dach lackieren, Seitenteile lackieren, Tankkappe lackieren". Heute am 9. September 2010 erfuhr ich zufällig davon. Ist das rechtmäßig? Ich glaube nicht, vor allem sah ich beim Kauf, dass das Dach nicht sauber poliert war und merkte dies an. Vor Übergabe hat VW den Wagen nochmals poliert, diese Stellen aber nicht 100%ig hinbekommen. Damals habe ich den Wagen trotzdem genommen, habe es halt so hingenommen, dass die Werkstatt es nicht besser kann.

Das ist Betrug,Täuschung und du kannst ihn zurückgeben wenn du willst sprich Rückabwickeln. mfg

Hier besteht zweifelsfrei die Möglichkeit, den Vertrag rückabzuwickeln.

D.h. Du erhältst den Kaufpreis zurück. Außerdem werden Dir die mit dem Kauf enstandenen Auslagen ersetzt.

Bedenke aber, Du musst den Gebrauchsvorteil dem Händler bezahlen: ca. o,6 % des Kaufpreises pro 1000 gefahrene km.

 

O.

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Hier besteht zweifelsfrei die Möglichkeit, den Vertrag rückabzuwickeln.

D.h. Du erhältst den Kaufpreis zurück. Außerdem werden Dir die mit dem Kauf enstandenen Auslagen ersetzt.

Bedenke aber, Du musst den Gebrauchsvorteil dem Händler bezahlen: ca. o,6 % des Kaufpreises pro 1000 gefahrene km.

O.

Ich würde mal vermuten, dass er hier gar nichts bezahlen muss, da er arglistig getäuscht wurde, es sei denn der Händler wußte selber nichts von den Arbeiten, aber ob VW den Wagen so an den Händler geliefert hat?

Themenstarteram 10. September 2010 um 6:30

hallo zusammen,

definitiv ein fall von arglistiger täuschung.

meine mutter hatte auch so einen fall. nach 2 jahren hat sie es erst bemerkt dass sie ein unfallfahrzeug fährt.

ab zum anwalt.

sie hat den kompletten kaufpreis bekommen. an deiner stelle würde ich zum händler fahren und ihn zur rede stellen.

wenn du das auto behalten willst, auf jeden fall nachträgliche preisminderung. weil du hast definitiv eine wertminderung durch den schaden. das macht sich beim wiederverkauf sehr bemerkbar.

auf keinen fall also so hinnehmen und dich vom händler drauf quatschen lassen.

gruß, sunny.

Danke für eure Meinungen und Hinweise. Hatte schon ähnlich gedacht, dass es sich hier um Täuschung oder etwas in der Richtung handeln könne, jedoch bin ich kein Jurist und möchte mich im Voraus nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Ein Unfallfahrzeug möchte ich jedoch auch nicht zum Neuwagenpreis fahren.

Ich habe am Dienstag Nachmittag einen Termin bei meinem Händler beim Geschäftsführer, mal sehen was dieser dazu zu sagen hat.

Falls es nicht schon gemacht wurde, könntest Du evtl. noch von einem Lackierer mal den Lack an den besagten Stellen prüfen lassen ... läßt sich ja recht gut feststellen, ob dort nachlackiert wurde und evtl. sogar Spachtel aufgetragen wurde.

Beim Gespräch mit der Geschäftsleitung ist es sicher von Vorteil sachlich aufzutreten. Ich würde auf jeden Fall im Laufe des Gesprächs auch darauf bestehen zusammen mit den Gesprächspartnern in der Reparaturhistorie im Programm ELSA die betreffenden Daten zu prüfen. Reparaturen die im Werk ausgeführt werden, erscheinen soweit ich das mitbekommen habe, direkt unterhalb der Produktionsdaten in einem extra Feld. Reparaturen die nach verlassen des Werks/Auslieferung geschehen sind, sieht man unterhalb mit Zahlen beginnend von 1 und einem + dahinter.

ACHTUNG: Es könnte evtl. auch ein Fehler bei den besagten Angaben vorliegen, deshalb würde ich mich vorher bei einem Lackierer zwecks des Lackes rückversichern. Der Fehler könnte entstehen, wenn ein anderer VW-Händler auf Grund eines Zahlendrehers/Fehlers in der Fahrgestellnummer versehentlich eine Rechnung auf Dein Fahrzeug ausgestellt hat.

Und ja es ist durchaus möglich, dass der ausliefernde Händler nicht mal Kennis von der Reparatur hatte, falls diese im Werk selbst geschah, aber er ist natürlich definitv "in der Pflicht".

Hallo Beatle2000,

ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall sofort einen Anwalt mit einschalten. Nur damit ist sichergestellt, das du nicht über den Tisch gezogen wirst. Es gibt ja einige, teils unterschiedliche Urteile, wie der Gebrauchsnutzen berechnet wird. Als "Laie" ist man da ganz schnell überfordert. Und glaub mir, aus Erfahrung, die Autohändler werden das bestimmt nicht "in deinem Sinne" berechnen.

Viel Erfolg!

Grüße VC

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