ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Neupreisentschädigung: was genau ist der Neupreis?

Neupreisentschädigung: was genau ist der Neupreis?

In den Versicherungsbedingungen steht:

"Neupreis des Fahrzeugs ist der Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs. Maßgeblich ist

jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, abzüglich

orts- und marktüblicher Nachlässe am Tag des Schadenereignisses. "

Wie werden diese Nachlässe ermittelt?

Der Hintergrund ist, dass bei mir sich wohl so ein Fall eingetreten ist, die Versicherung sich aber schon etwas länger schwer tut, den Werr zu ermitteln.

Ähnliche Themen
37 Antworten

Zitat:

@CamperBoy schrieb am 20. August 2023 um 12:45:53 Uhr:

Fiktive Abrechnung abschaffen und solche Probleme gibts nicht mehr.

Der TE hat vor dem Unfall ein Auto und nach dem Unfall ein gleichwertiges Auto.

Warum soll die Versicherung als Autohändler auftreten und Blech gegen Geld tauschen?

Jaja jetzt kommt wieder "Nur der Eigentümer entscheidet was mit seinem Eigentum passiert". Kann er ja. Sobald sein Schaden beglichen wurde kann er ja zum Händler seines Vertrauens und sein Auto zu Geld machen, wie jeder andere Autoeigentümer auch.

Also, ich hatte vor dem Schaden ein Auto und mein Versicherungsvertrag enthielt die Klausel für die Neupreisentschädigung, wofür ich auch zusätzliche Gebühr bezahlt habe.

Nach der Regulierung kaufe ich mir in der übernächsten Woche wieder einen identischen Neuwagen.

Weil in der Zeit zwischen dem damaligen Kauf und dem jetzigen Kauf die Preise erhöht wurden, war es gut, dass der heutige Neupreis ermittelt und ausgezahlt wurde. Damit kann ich tatsächlich einen gleichwertigen Wagen kaufen.

Ja, die MwSt. bekomme ich etwas später, wenn der Kauf tatsächlich abgeschlossen ist.

Ich verstehe den Einwand mit dem Wunsch nach der Abschaffung der fiktiven Abrechnung wirklich nicht. Erstens, möchte ich garnicht fiktiv abrechnen.

Und zweitens, es muss tatsächlich jedem Eigentümer frei überlassen sein, was er mit dem Auto nach dem Schaden macht.

Z.B. fahre ich aus Prinzip keine Autos nach einem Unfall. Warum soll ich gezwungen werden, das Unfallauto zu reparieren und zu fahren? Was soll der Schwachsinn?

Und die Versicherung tritt in keinster Weise als Autohändler auf oder tauscht Geld gegen Blech.

Du bist ganz schlecht informiert.

Du musst dich hier ja auch nicht rechtfertigen, nur weil Irgend so ein Männlein meint, dass die Rechtsprechung hier in Deutschland doof ist.

Lass gut sein und ärgere dich nicht über solche überflüssige Meinungen.

Was passiert eigentlich in dem Fall.

Ich kaufe ein Auto Neu beim Händler.

Versicherung mit Neupreisentschädigung.

Es passiert ein Totalschaden und in der Zeit gab es ein Modellwechsel. Meist sind die Kisten dann noch teuerer.

Kann ich dann auch wirklich das neue Model beim Händler bestellen ?

Häh?!? Die Versicherung bezahlt Dir ja nicht Dein konkretes neues Auto, sondern überweist Dir Summe X.

Und Summe X ist dein verunfallter/gestohlener Gebrauchtwagen als jetziger Neuwagen abzgl. eines marktüblichen Rabattes.

Was für ein Auto Du genau kaufst, ist Bumms.

Aber ja, gibt es das Modell nicht mehr, muss natürlich der BLP (-Rabatt) vom neuen Modell herangezogen werden...

Bei Tesla könnte man da sogar unter Umständen "Verlust" machen...;-)

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 20. August 2023 um 19:49:37 Uhr:

Was passiert eigentlich in dem Fall.

Ich kaufe ein Auto Neu beim Händler.

Versicherung mit Neupreisentschädigung.

Es passiert ein Totalschaden und in der Zeit gab es ein Modellwechsel. Meist sind die Kisten dann noch teuerer.

Kann ich dann auch wirklich das neue Model beim Händler bestellen ?

Das würde zu einer Neupreisentschädigung auf der Basis eines vergleichbaren aktuellen Modells führen.

Dann muss der Gutachter etwas mehr arbeiten.

Was Du nachher mit dem Geld machst, ist Deine Sache.

Nur die MwSt. bekommst Du nur im Falle eines Kaufs.

Hallo zusammen, ich hab gerade diesen Fred hier entdeckt und hab die selbe Situation nur leider keine Ahnung bzw. jemanden den ich direkt fragen kann.

Meine Versicherung bei der VHV (klassik garant 2.0) beinhaltet eine Neupreisentschädigung, die jedoch im bisherigen Verlauf nicht zur Sprache gekommen ist.

Situation: habe im Juni ein Motorrad gekauft (Fabrikneu), und Im Oktober hat es mich dann auch schon hingelegt, Urteil des Gutachters für das Bike = Totalschaden.

Die Zahlen aus dem Gutachten:

Kaufpreis damals: ca. 11.700€

Wiederbeschaffungswert - Netto: 7.983€

Wiederbeschaffungswert - Brutto: 9.500€

Laut der Dame von der Versicherung, bekomme ich den Wiederbeschaffungswert (Netto), abzüglich der Selbstbeteiligung.

Um die Neupreisentschädigung zu erhalten, muss ich ein neues Fahrzeug kaufen und Rechnung sowie Brief vorlegen, so ihre Aussage.

In den Versicherungsbedingungen steht sowas zwar drin aber nur wenn es sich um ein gebrauchtfahrzeug handelt, das ich versichert hatte in der Vollkasko.

Was ich mich nun frage, ob die Aussage der Mitarbeiterin so korrekt ist oder ob mir eventuell ein höherer Betrag zustehen würde, der Neuwert/Preis wurde zudem nirgends ermittelt bzw. Angebote eingeholt, wie z.B. bei anderen hier Thread, was ich irgendwie merkwürdig fand.

Ich hoffe ich habs einigermaßen verständlich geschrieben und wünsche einen schönen Abend.

In den Versicherungsbestimmungen Stand 01.04.2023 findet sich folgendes:

A.2.5.1.4 Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausge-

hende Neupreisentschädigung bzw. Kaufpreisentschädigung bei

Gebrauchtfahrzeugen nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Ent-

schädigung innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Feststellung für die

Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs

verwendet wird.

Das verstehe ich so, dass dir die Neupreisentschädigung nur bei Erwerb eines anderen Fahrzeugs zusteht und die Dame von der Versicherung recht hat.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 5. Dezember 2023 um 15:02:30 Uhr:

In den Versicherungsbestimmungen Stand 01.04.2023 findet sich folgendes:

A.2.5.1.4 Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausge-

hende Neupreisentschädigung bzw. Kaufpreisentschädigung bei

Gebrauchtfahrzeugen nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Ent-

schädigung innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Feststellung für die

Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs

verwendet wird.

Das verstehe ich so, dass dir die Neupreisentschädigung nur bei Erwerb eines anderen Fahrzeugs zusteht und die Dame von der Versicherung recht hat.

Genau so ist es, hatte heute Morgen nochmal Rücksprache gehabt.????

Ich hab das zwar auch gelesen aber nicht verstanden :D . Vielen Dank für die Antwort!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Neupreisentschädigung: was genau ist der Neupreis?