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Neupreisentschädigung: was genau ist der Neupreis?

In den Versicherungsbedingungen steht:

"Neupreis des Fahrzeugs ist der Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs. Maßgeblich ist

jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, abzüglich

orts- und marktüblicher Nachlässe am Tag des Schadenereignisses. "

Wie werden diese Nachlässe ermittelt?

Der Hintergrund ist, dass bei mir sich wohl so ein Fall eingetreten ist, die Versicherung sich aber schon etwas länger schwer tut, den Werr zu ermitteln.

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37 Antworten

Semantik III: durch einen Blick auf die Kaufrechnung des als Ersatz erworbenen Fahrzeugs. Das ist so simpel wie es da steht.

Das klappt aber nur, wenn man das identische Fahrzeug erneut kauft. Was ist, wenn man ein anderes Fahrzeug möchte?

ChatGPT würde sagen, dass es das gleiche Model in gleicher Ausstattung sein muss. Ist das nicht mehr neu verfgbar, dann das Nachfolgemodell. Und wenn der Hersteller insolvent ist oder es keinen Nachfolger gibt, dann wird gewürfelt.

MWn gibt es die Neupreis-Entschädigung unabhängig von der identischen Ersatzbeschaffung.

Du meinst die fiktive Abrechnung.

Nein, Ersatzbeschaffung ist notwendig zum Erhalt der MwSt., aber nicht das identische Fahrzeug. Ich kann weder in meinen AKB noch von diversen anderen Versicherungen einen Passus finden, dass die Neupreisentschädigung nur greift, wenn ich das identische Fahrzeug erneut kaufe.

Dann rechnest du die fiktive Ersatzbeschaffung ab und erhältst bis zum Bruttopreis den Neupreis des versicherten Models.

Ja, aber genau darum geht es doch. Wie wird der Neupreis des versicherten Modells ermittelt, wenn kein identisches Fahrzeug gekauft wird. Es ist eben nicht einfach die alte Kaufrechnung, sondern es werden die zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen und marktüblichen Rabatte herangezogen, woher kommen die?

Vom Gutachter der den Markt erforscht und es in sein Gutachten schreibt.

Anscheinend hat aber genau das beim TE nicht funktioniert. Und darum hat er hier nachgefragt.

Es ist nunmal Sache des TE seine Fragen so zu stellen, dass er sein Problem benennt. Er tut sich da in seinen anderen Beiträgen auch etwas schwer.

Ich hatte die Frage direkt richtig verstanden. Und ich kann das durchaus nachvollziehen, weil der 08/15 Gutachter der Versicherung eben nicht jedes Mal standardmäßig den Neupreis ermittelt, sondern nur den WBW. Ich kenne das eher so, dass der Sachbearbeiter der Versicherung zunächst nach dem Kaufvertrag des verunfallten Fahrzeuges fragt und dann selber, wie auch immer, einen Neupreis ermittelt. Und erst dann wird ggf. nochmal der Gutachter gefragt, um den Neupreis zu bestätigen, wenn der Kunde widerspricht, ist mir nämlich genauso selber passiert. Zudem hatte der Gutachter bei mir diverse Ausrüstungsteile wie andere Felgen und AGA übersehen und zunächst nur die Ausstattung nach VIN zugrunde gelegt.

Davon berichtet der TE nichts. Du hättest deinen Erfahrungsbericht auch direkt schreiben können.

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. August 2023 um 13:04:20 Uhr:

Ich hatte die Frage direkt richtig verstanden. Und ich kann das durchaus nachvollziehen, weil der 08/15 Gutachter der Versicherung eben nicht jedes Mal standardmäßig den Neupreis ermittelt, sondern nur den WBW. Ich kenne das eher so, dass der Sachbearbeiter der Versicherung zunächst nach dem Kaufvertrag des verunfallten Fahrzeuges fragt und dann selber, wie auch immer, einen Neupreis ermittelt. Und erst dann wird ggf. nochmal der Gutachter gefragt, um den Neupreis zu bestätigen, wenn der Kunde widerspricht, ist mir nämlich genauso selber passiert. Zudem hatte der Gutachter bei mir diverse Ausrüstungsteile wie andere Felgen und AGA übersehen und zunächst nur die Ausstattung nach VIN zugrunde gelegt.

Du hast ziemlich genau mein Sachverhalt beschrieben.

Aktuell liegt die Sache beim Gutachter, der etwas Zeit benötigt, um den Neupreis zu bestimmen

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