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Neukauf BMW e36 Coupe 328i und sofort beschlagnahmt...

BMW 3er E36
Themenstarteram 30. Juni 2020 um 15:45

Servus Leute,

Nach langem Überlegen habe ich mich dazu entschlossen mir einen E36 328i Coupe zuzulegen.... Es passierte mir folgendes...: Ich habe das Auto gekauft und zu mir abgeschleppt, da ich noch keine Kennzeichen wegen Corona bekam, an dem Auto war alles okay bis auf den Punkt dass ich mit dem Auspuff wahrscheinlich mittelschalldämpfer hängen geblieben bin, weil er zu tief war und er jetzt undicht ist und das der fächerkrümmer nicht eingetragen ist aber ich dazu ein teilegutachten habe.. also dachte ich mir ich fahre auf direktem Wege mit Termin zu meinem Mechaniker. Ich musste arbeiten daher ist mein Vater gefahren, genau vor der Werkstatt hielt ihn ein polizeiauto von hinten an und Lotzte ihn auf einen Parkplatz. Der Beamte sagte zu ihm dass er das Kennzeichen das vorne eingelegt war nicht gesehen hat obwohl er hinter ihm war( hinten war es ganz normal in der Halterung) was garkeinen Sinn gemacht hat... außerdem meinte er dass die Reifen zu breit sind für dieses Auto obwohl die Reifen eingetragen sind und sogar die Verbreiterung eingetragen ist wo man gar nicht machen muss.. er nörgelt er trotzdem rum und gab jede Scheiße als Grund an.. Auto war zu laut ( Bastuck eingetragen und halt die undichtigkeit), obwohl mein Vater ihm schilderte das er vor der Werkstatt ist und er gerne mitkommen kann. Daraufhin sagte er, es sei ihm egal er will sich das Auto ansehen... Jetzt ist das Auto beschlagnahmt und wird wahrscheinlich nächste Woche mit den ganzen Mängeln mir übergeben.. Das kann doch nicht wahr sein, wenn man einen Termin hat um alle Mängel zu beseitigen bzw noch den fächerkrümmer eintragen zu lassen, dass die Polizei mit einem sowas macht, das ist doch Schikane.. Ich habe einen Paragraphen gefunden der belegt dass man Fahrten zur wiederherstellung der Betriebserlaubnis ohne Betriebserlaubnis durchführen darf, das habe ich dem Polizisten auch gesagt aber er meinte mein Auto hat jetzt noch Betriebserlaubnis das gilt nicht für mich ... Ich könnte kotzen, ein Auto was kein TÜV hat und am verfaulen ist kann da hinfahren aber ich nicht wenn ich das Auto neu gekauft habe, und es kontrollieren will...was meint ihr war das rechtens?

Liebe Grüße

Paragraph
Beste Antwort im Thema

Kannst du so n gehässigen Müll ned ins OT posten?

Hat hier 1. NIX mitm Thema zu tun und 2. auch NIX hier verloren......hier gehts ned um DEINEN Autogeschmack und auch ned um DEINE Gefühle,die verletzt werden,wenn du dir n Auto anglotzen mußt,was dir n anderer zeigt....

Es geht um ein beschlagnahmtes Fahrzeug und ob das so rechtens oder aus vorurteilsbelastetem,klischeebehafteten Denken heraus geschehen ist.....

 

Greetz

Cap :rolleyes:

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Ob er ganz rechtens gehandelt hat kann ich jetzt so schnell nicht sagen.

Aber fahren hättest du das Auto wohl nicht fahren dürfen. Denn soweit ich weiß muss dir das KZ vorher zugeteilt worden sein, auch brauchst du dabei eine EVB Nr. Und ich glaub das Auto musste gar vorher auf die angemeldet gewesen sein.

Ich weiß nur sicher das sowas geht wenn man ein auf sich angemeldetes Auto abmeldet dann HU abläuft und will wieder anmelden. Dann darf man für Reparaturen und HU/AU zu den jeweiligen Werkstätten usw. fahren die in dem Zulassungsbezirk liegen.

Aber jeder Kommune/Gemeinde usw. kocht da auch ein wenig sein eigenes Süppchen und sollte sich da vorher informieren.

Aber was wurde dir denn als genauer Tatvorwurf bzgl. der Beschlagnahme begründet???

Du musst doch was schriftliches bekommen haben.

Denn so ohne weiteres dürfen die kein Auto beschlagnahmen.

Themenstarteram 30. Juni 2020 um 16:25

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. Juni 2020 um 18:13:10 Uhr:

Ob er ganz rechtens gehandelt hat kann ich jetzt so schnell nicht sagen.

Aber fahren hättest du das Auto wohl nicht fahren dürfen. Denn soweit ich weiß muss dir das KZ vorher zugeteilt worden sein, auch brauchst du dabei eine EVB Nr. Und ich glaub das Auto musste gar vorher auf die angemeldet gewesen sein.

Ich weiß nur sicher das sowas geht wenn man ein auf sich angemeldetes Auto abmeldet dann HU abläuft und will wieder anmelden. Dann darf man für Reparaturen und HU/AU zu den jeweiligen Werkstätten usw. fahren die in dem Zulassungsbezirk liegen.

Aber jeder Kommune/Gemeinde usw. kocht da auch ein wenig sein eigenes Süppchen und sollte sich da vorher informieren.

Aber was wurde dir denn als genauer Tatvorwurf bzgl. der Beschlagnahme begründet???

Du musst doch was schriftliches bekommen haben.

Denn so ohne weiteres dürfen die kein Auto beschlagnahmen.

Das Auto ist zugelassen ich habe es nur zu mir abgeschleppt weil ich da noch keine Zulassung hatte... Es ist schon versichert und ich habe auch die Steuern gezahlt

Themenstarteram 30. Juni 2020 um 16:26

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. Juni 2020 um 18:13:10 Uhr:

Ob er ganz rechtens gehandelt hat kann ich jetzt so schnell nicht sagen.

Aber fahren hättest du das Auto wohl nicht fahren dürfen. Denn soweit ich weiß muss dir das KZ vorher zugeteilt worden sein, auch brauchst du dabei eine EVB Nr. Und ich glaub das Auto musste gar vorher auf die angemeldet gewesen sein.

Ich weiß nur sicher das sowas geht wenn man ein auf sich angemeldetes Auto abmeldet dann HU abläuft und will wieder anmelden. Dann darf man für Reparaturen und HU/AU zu den jeweiligen Werkstätten usw. fahren die in dem Zulassungsbezirk liegen.

Aber jeder Kommune/Gemeinde usw. kocht da auch ein wenig sein eigenes Süppchen und sollte sich da vorher informieren.

Aber was wurde dir denn als genauer Tatvorwurf bzgl. der Beschlagnahme begründet???

Du musst doch was schriftliches bekommen haben.

Denn so ohne weiteres dürfen die kein Auto beschlagnahmen.

In dem Zettel steht lediglich technische Untersuchung als Grund.... Das Auto hat noch 1 Jahr TÜV

Ich würde da mal ganz schnell einen Anwalt aufsuchen, sollten die da irgendeinen Fehler gemacht haben wird der denen das schon ganz schnell klar machen....

Dann kapiere ich das gar nicht mehr.

Ich würde auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde u. U. in Betracht ziehen.

Ich hoffe du hast uns alles richtig geschildert.

Aber nach dem was ich hier jetzt so gelesen habe geht das gar nicht.

Oder hast du da Umbauten dran die eine sofortige Stilllegung und Sicherstellung berechtigen würden???

@Alpina99

Warum wird bei sowas eigentlich grundsätzlich ein sinnloses Thema in irgendeinem Forum aufgemacht? :confused:

Das ist RECHT und das bekommt man nur beim ANWALT also Thema dichtmachen und ab zu selbigem!

ALES andere was hier geschrieben wird,wird dich nur aufregen oder nix helfen.....bist nicht der erste mit der Idee oder so einem Thema.....such danach und lies dir diese anderen Themen durch,dann verstehst du,was ich meine.

Ab

zum

Anwalt

!

 

Greetz

Cap

Zitat:

@CaptainFuture01 schrieb am 30. Juni 2020 um 20:38:43 Uhr:

@Alpina99

Warum wird bei sowas eigentlich grundsätzlich ein sinnloses Thema in irgendeinem Forum aufgemacht? :confused:

Das ist RECHT und das bekommt man nur beim ANWALT also Thema dichtmachen und ab zu selbigem!

ALES andere was hier geschrieben wird,wird dich nur aufregen oder nix helfen.....bist nicht der erste mit der Idee oder so einem Thema.....such danach und lies dir diese anderen Themen durch,dann verstehst du,was ich meine.

Ab

zum

Anwalt

!

 

Greetz

Cap

Und ausserdem kauft man sich auch nicht so eine Kiste, sorry.

Hatte mir schon heute gegraut, als ich einem Secondo auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt, welcher mit seiner Freundin mit einem Kleinwagen in meiner Ecke parkiert hatte, Auskunft über mein Cabrio geben musste, er fragte mich, ob ich es verkaufen möchte, sagte nein, habe das Teil seit ich 19 bin und dieses Jahr werde ich 44, die beiden schauten nicht schlecht, dann zückte er sein Handy und zeigte mir sein verbautes 328i e36Cabrio, verbaut mit tollen goldigen BBS!

Sowas gibt es zum Glück nur noch selten, kommen mir die 2000er Jahre hoch.

Kannst du so n gehässigen Müll ned ins OT posten?

Hat hier 1. NIX mitm Thema zu tun und 2. auch NIX hier verloren......hier gehts ned um DEINEN Autogeschmack und auch ned um DEINE Gefühle,die verletzt werden,wenn du dir n Auto anglotzen mußt,was dir n anderer zeigt....

Es geht um ein beschlagnahmtes Fahrzeug und ob das so rechtens oder aus vorurteilsbelastetem,klischeebehafteten Denken heraus geschehen ist.....

 

Greetz

Cap :rolleyes:

Themenstarteram 30. Juni 2020 um 20:50

Vielen Dank für die Antworten, ich habe ja mit einem Anwalt geredet der meint laut diesen Paragraph wäre das legal aber der Polizist meinte dass dieser Paragraph nicht wirkt weil das Auto eine Betriebserlaubnis hat, habe mir genau deswegen vor ca einen Monat eine rechtsschutzversicherung abgeschlossen aber die jetzt noch nicht wirkt...... Na ja ich schaue mal was ich machen kann p.s ich habe ein Auto gekauft dass mir gefällt und das hat nichts mit diesem Thema hier zu tun alles was verbaut wurde ist eingetragen außer der fächerkrümmer da hatte mein Vater ja das teilegutachten dabei... Ich wollte lediglich fragen ob jemand schonmal eine ähnliche Situation hatte

Du sprichst immer noch nicht Klartext.

Welcher §, was legal, welcher dieser §, warum BE erloschen???????

Ich sehe hier auch nicht durch. Alleine die Tatsache, dass das Kfz zugelassen sein soll und irgendwie doch noch nicht zugelassen war?

Hier wird kaum einer etwas ähnliches erlebt haben. Wie CaptainFuture01 schon schrieb, hier sich juristischen Rat zu erhoffen ist sinnbefreit, denn wirklich helfen kann dir nur ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und die Erstberatung ist oft, aber nicht immer kostenfrei.

Die Beschlagnahmung würde Sinn machen, wenn die Vermutung nahelag, dass die ABE des Fahrzeuges erloschen ist, z. B. durch etwaige Umbauten, die diese Vermutung begründen. So wie wir es hier erfahren haben, ist der Wagen ja doch nicht ganz original gewesen. Wenn ich teilweise sehe, was auf den Straßen rumfährt und noch eine ABE oder Tüv-Zulassung haben soll, da komme ich auch ins Grübeln - Stichwort extreme Tieferlegung mit all den negativen Folgeerscheinungen für Achsgeometrie und Fahrverhalten.

Aber für einen Originalradsatz ohne Herstellerbescheinigung, die nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, gibt es dann keine HU... (als Denkansatz am Rande eines OTs)

Ist es denn eine Beschlagnahme oder doch eher eine Sicherstellung zur Beweissicherung??

Riesen Unterschied.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 1. Juli 2020 um 12:09:58 Uhr:

Ist es denn eine Beschlagnahme oder doch eher eine Sicherstellung zur Beweissicherung??

Riesen Unterschied.

Naja ihr könnt hier schreiben was ihr wollt, so ein Auto kauft man nicht, dann wäre dieser Thread auch überflüssig, aber seit friedlich bitte:)

Eine Entragung zur Rad Reifenkombi ist erstmal hinfällig, wenn ein Polizeibeamter sagt,das es nicht rechtens ist.

 

Übertrieben gesagt, deine Räder stehen 1cm aus dem Radhaus raus. Da kannst du noch so viel Eintragungen haben-es ist nicht i.O.

 

Bastuck Auspuff ,lauter als eingetragen- nicht i.O

 

Fächerkrümmer nicht eingetragen-nicht i.O

 

Kennzeichen nicht vorn am Fahrzeug befestigt- nicht i.O

 

Dass du gerade zur Werkstatt wolltest ist DEINE Aussage. Sowas hören die von der Rennleitung nicht zum ersten mal.

 

Alles in allem bleibt es dabei- du brauchst Rat bei einem Juristen. Oder wartest jetzt was passiert.

 

Und dass du und dein Vater nett und freundlich den Sachverhalt geschildert haben , ist allein deine Aussage.

 

Ist der Polizist der Meinung, dass er keineswegs auf den Weg zur Werkstatt ist und das schlichtweg eine Spritztour war, ist das ersteinmal so und nach seinem Ermessen.

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