ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Neufahrzeug Angebot/Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung

Neufahrzeug Angebot/Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung

Themenstarteram 30. März 2020 um 10:56

Hallo,

Ich habe ein Auto bestellt und das Angebot/Kaufvertrag unterschrieben.

Dann habe ich eine Auftragsbestätigung bekommen wo die Daten zum Fahrzeug aber anders Aufgeführt sind.

Nicht mehr wie im Angebot unter Ausstattungspakten.

Diese Auftragsbestätigung wurde auch unterschrieben zurück gesendet.

Nun fehlt dem Fahrzeug ein ganzes Ausstattungsspaket.

Was nach der Übernahme Festgestellt worden ist.

Was ist jetzt zu machen?

Beste Antwort im Thema

Am besten mit den Händler reden. Hingegen oder du nimmst ein Telefon in deine Hand und rufst ihn und versuchst das ganze mit ihm zu klären.

Bei weiteren Fragen hier melden oder aber anwaltliche Beratung wenn du eine Rechtsschutzversicherung besitzt.

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Oh ha, da komme ich mit meinem Rechtswissen auch nicht mehr ohne weiteres weiter.

Im ersten Schritt hätte ich gesagt das was im KV steht. Die Frage ist was steht denn da genau drin, vor allem in den AGB´s?

Wird da vielleicht auf die Auftragsbestätigung Bezug genommen? Dann könnte das sehr schlechte Karten für dich sein wenn die dann Bestandteil des KV sind.

Aber will dich nicht wild machen.

Entweder den KV sehr genau studieren und berichten, den hier einstellen mit allem drum und dran oder gleich zum Anwalt.

Alles natürlich nur wenn der Händler nicht zugänglich ist

Am besten mit den Händler reden. Hingegen oder du nimmst ein Telefon in deine Hand und rufst ihn und versuchst das ganze mit ihm zu klären.

Bei weiteren Fragen hier melden oder aber anwaltliche Beratung wenn du eine Rechtsschutzversicherung besitzt.

Hört sich an wie ein Hütchenspielertrick. Ich hatte mal einen Neuwagen bestellt (bei Europemobile GmbH) und die haben einen Tageszulassung geliefert, bei der das Zulassungsdatum 13 Monate zurück lag. Der Rechtsstreit dauert noch an. Freunde aufpassen, es gibt leider ein paar schwarze Schafe unter den KFZ Händlern, die spielen mit gezinkten Karten. In diesem konkreten Fall hätte dich ein seriöser Händler auf die Abweichung hinweisen sollen. Händler haben eine Offenbarungspflicht gegenüber ihren Kunden.

Themenstarteram 30. März 2020 um 11:53

Denke der Fehler ist dort passiert .

Wo der Kaufvertrags Daten in das Bestellsystem eingegeben wurden.

Daraus dann die Auftragsbestätigung erstellt.

Auch der Fehler kein ACC das habe ich zu spät gesehen.

da Überschneidung von 2 Paketen hätte das bessere übernommen werden müssen .

Nicht das schlechtere.

Denke der Verkäufer wusste nicht was das bessere ist.

Im Kaufvertrag steht nichts das die Auftragsbestätigung bindend ist.

Danke für Hilfe.

Der Verkäufer war in Corona Urlaub meldet sich Mitte der Woche.

Iveco3
Iveco-auftrag
Iveco
Themenstarteram 30. März 2020 um 12:00

Ganze Hi drive paket fehlt ausser der AEBS

Notbremsassiten ist drin.

Wenn die Bestätigung nicht Bestandteil des KV sein sollte ist die Frage was denn genau im KV steht.

Das Bild 1 ist ja doch kein KV.

Wenn im KV auf das im Bild 1 (was ist das überhaupt?) Bezug genommen wird dann denke ich das du die Rechte gemäß Sachmängelhaftung gelten machen kannst.

Im Zweifel zählt das was in der Auftragsbestätigung stand. Genau deswegen bekommst Du die ja zugeschickt.

Wenn die Abweichung da schon aufgefallen ist, hättest Du umgehend beim Händler anrufen und das klären müssen. Der hätte das dann geändert und entsprechend anders beim Hersteller bestellt.

Eigentlich gilt das was im KV steht ABER es kam danach eine AB und dann zählt Diese. Der Kaufvertrag kam in dem Falle erst nach Unterschrift der AB zustande.

Du hast die AB unterschrieben und zurück geschickt, somit ist der Vertrag mit den geänderten Bedingungen eingetreten und der ursprüngliche KV ist hinfällig!

Ob das nun ein Versehen oder Absciht des Händlers war ist dabei ersteinmal egal.

Stell Dir das mal unter einer anderen Konstellation vor: Du bestellst im Restaurant ein Schnitzel mit Pommes wie auf der Karte (Angebot/Bestellung).

Nach 10 Minuten fragt der Kellner nach: "Es war doch mit Salzkartoffeln, oder?"(Auftragsbestätigung) Du sagt: "Ja genau so wars." (AB unterschrieben)

Er bringt Dir ein Schnitzel mit Salzkartoffeln.

Und du beschwerst Dich das es keine Pommes sind.

Merkst Du das Problem?

Themenstarteram 30. März 2020 um 12:14

Also hab ich die Schuld.

Wei ich deren Fehler unterschrieben habe.

Der Preis ist ja gleich geblieben.

Ich will ja alles drin haben da vieles Sicherheitsrelewant.

Nachrüsten wird sicher nicht einfach.

Bild 1 ist eine Seite von 6 aus dem Angebot Kaufvertrag.

Weiter unten ist unterschrift.

wie gesagt: Versuch mal ob sich beim Händler was machen läßt.

Ansonsten hast Du leider schlechte Karten.

Für die Zukunft gilt, wie bei ALLEN Verträgen: Genau alles abgleichen und wenn etwas unklar ist Fragen BEVOR man unterschreibt.

Normalerweise läuft es beim Neuwagenkauf so ab:

- Der Kaufinteressent unterschreibt eine Bestellung für einen Neuwagen mit der darin spezifierten Ausstattung = Abgabe eines Kaufangebots

- Das Autohaus behält sich vor, dieses Kaufangebot erst zu bestätigen, bevor ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt

- Hier hat das Autohaus - aus welchem Grund auch immer - aber eine Bestätigung geschickt, welche hinsichtlich der Austattung des Fahrzeugs wesentliche Abweichungen enthält

- Damit handelt es sich bei dieser Bestätigung um ein (neues) Kaufangebot, das Fahrzeug so wie in der Bestätigung spezifiziert zu verkaufen

- Wenn diesem neuen Kaufangebot monatelang nicht widersprochen und das Auto abgenommen und mittlerweile vermutlich auf den TE oder seinen Geschäftsbetrieb angemeldet wurde, dürfte der Kaufvertrag für das bestätigte Fahrzeug erstmal wirksam sein

Möglicherweise kann der Vertrag nachträglich noch angefochten werden, aber dazu wird man einen Rechstbeistand benötigen, welcher dazu zunächst die Ausgangsfaktenlage und die Rechtslage eingehend prüfen müsste

Mein Tipp wäre auch: Mit dem Autohaus reden und abklären, weshalb es zu den Abweichungen in der Bestellung des Fahrzeugs gekommen ist. Beruhen diese auf einem Irrtum des Autohauses, sollte eine Kulanzregelung möglich sein; dabei wäre auch für das Autohaus zu bedenken, dass ein eventueller Rechtsstreit Zeit und Geld kosten würde.

Die Frage ist immer noch, welcher Zettel ist jetzt ein KV. Dazu muss man alle Unterlagen auch im zeitlichen Zusammenhang/Ablauf genau prüfen.

Auch ich sage ja das meine Idee nur eine von einigen möglichen Konstellationen sein könnte.

aber solange der TE nur häppchenweise mit den Fakten rüber kommt ist das eh hier nur Spekulation.

Wenn da Luder;) Recht hat dann wird das echt schwer.

Genaueres sieht man mit den Unterlagen.

Oder gleich zum Anwalt.

Wenn das Autohaus stur ist.

Themenstarteram 30. März 2020 um 13:12

Angebot Kaufvertrag

Wo Bild 1 zugehört und auch die gab Seite

Dazu Käufer Daten

Basicausstattung

Sonderausstattung

Pakete Ausstattung

Unterschrift mit Stempel

Usw

Mann/Frau lese II.1. der Iveco-Bedingungen (Bild 3). Da steht doch, wann der Kaufvertrag zustand kommt.

Lesen bildet ungemein -;)

Wo ist der KV?? Was geht genau aus dem vor?

Sorry, du willst Rat und Hilfe nicht ich/wir.

Und schreib mal in klareren Worten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Neufahrzeug Angebot/Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung