ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Neufahrzeug Angebot/Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung

Neufahrzeug Angebot/Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung

Themenstarteram 30. März 2020 um 10:56

Hallo,

Ich habe ein Auto bestellt und das Angebot/Kaufvertrag unterschrieben.

Dann habe ich eine Auftragsbestätigung bekommen wo die Daten zum Fahrzeug aber anders Aufgeführt sind.

Nicht mehr wie im Angebot unter Ausstattungspakten.

Diese Auftragsbestätigung wurde auch unterschrieben zurück gesendet.

Nun fehlt dem Fahrzeug ein ganzes Ausstattungsspaket.

Was nach der Übernahme Festgestellt worden ist.

Was ist jetzt zu machen?

Beste Antwort im Thema

Am besten mit den Händler reden. Hingegen oder du nimmst ein Telefon in deine Hand und rufst ihn und versuchst das ganze mit ihm zu klären.

Bei weiteren Fragen hier melden oder aber anwaltliche Beratung wenn du eine Rechtsschutzversicherung besitzt.

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten
Themenstarteram 30. März 2020 um 13:51

Ich bin am fahren....

Angebot /Kaufvertrag kann ich umso nicht einstellen.

Da ich erst personendaten schwarzen müsste.

Laut AGB iveco .

Lese ich Kaufvertrag ist bindend.

Auftragsbestätigung bestätigt die Annahme vom Verkäufer.

Ich hätte halt die Bestätigung genau vergleichen müssen.

You get what you pay dir.

Zitat:

@borussenpower schrieb am 30. März 2020 um 15:51:26 Uhr:

Ich bin am fahren....

Angebot /Kaufvertrag kann ich umso nicht einstellen.

Da ich erst personendaten schwarzen müsste.

Laut AGB iveco .

Lese ich Kaufvertrag ist bindend.

Auftragsbestätigung bestätigt die Annahme vom Verkäufer.

Ich hätte halt die Bestätigung genau vergleichen müssen.

Mache es lieber später aber dafür einmal ordentlich anstatt Häppchen zu servieren.

Auch bitte nicht so verqueere Aussagen wie oben, was willst du damit sagen?

Klar ist ein KV bindend. Aber der weitere Satz ist mir im Moment noch schleierhaft.

Ganz Einfach:

1. Angebot des Händlers (1. sog. Willenserklärung)

2. Du willst Das Auto so kaufen wie es dir angeboten wird. (2., identische Willenserklärung = KV ist geschlossen)

3, Händler schickt Auftragsbestätigung (identisch mit KV = OK)

Hier war die AB NICHT identisch mit der Bestellung. Das bedeutet der ursprüngliche KV ist quasi nichtig. Entweder Du machst nix oder korrigierst: Bei Korrektur muß der Händler das bestätigen und eine neue AB schicken

Du machst nix: der KV ist trotzdem erstmal ungültig geworden es gibt garkein neues Auto oder es wird falsch geliefert.

Du hast die AB ja sogar bestätigt das bedeutet rechtlich: Ja ich habe gesehen das es falsch ist aber ich akzeptiere es und hast somit einen neuen KV geschlossen (Angebot des Händlers entspricht der AB und Die Unterschrift ist deine Bestätigung)

Wodurch wird ein KV durch eine nachgeschobene und sogar falsche AB nichtig???

Kann sein aber dann ist die AB Bestandteil des KV!! Ist das wirklich hier der Fall???

AB im Irrtum und guten Glauben bestätigt. Könnte man vielleicht was raus machen im Fall der Fälle.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. März 2020 um 16:42:12 Uhr:

Wodurch wird ein KV durch eine nachgeschobene und sogar falsche AB nichtig???

Kann sein aber dann ist die AB Bestandteil des KV!! Ist das wirklich hier der Fall???

AB im Irrtum und guten Glauben bestätigt. Könnte man vielleicht was raus machen im Fall der Fälle.

Der neue KV wird durch die bestätigung der AB gültig.

Die AB war falsch, das sagt der TE selber. Er hat sie unterschrieben also akzeptiert. Wie sagt Calli so schön: Aus, Ende, Mickey Mouse...

Themenstarteram 30. März 2020 um 18:13

Kaufvertrag

Bild #209808517
Themenstarteram 30. März 2020 um 18:17

KV

Bild #209808528
Bild #209808529
Bild #209808530
+3
Themenstarteram 30. März 2020 um 18:26

Auftragsbestätigung

Ablauf

Fahrzeug kommt beim Händler ca Anfang Januar an.

Händler bringt dieses zum Kofferbauer

Letzte Woche TÜV Abnahme beim Kofferbauer

Anmeldung mit TÜV bericht durch mich

Dann letzten Donnerstag Abholung von mir.

11
12

Ich kann jetzt noch nicht ganz die vom Verkäufer unterschriebene Bestellbestätigung identifizieren. Hilf mir da mal kurz

Ist das alles auf Bild 1-7 und hat da der Verkäufer unterschrieben?

Wurde in Bild 1 beschrieben. Und aus dem Bestandteil ersteht der KV.

Die Auftragsbestätigung sehe ich im Moment nicht als Bestellbestätigung.

Ich sehe noch nicht ganz klar.

Ist doch ganz einfach:

Wenn Verbindliche Bestellung des Käufers und Auftragsbestätigung des Händlers inhaltsgleich sind, ist Vertrag zustande gekommen. Händler hat bestätigt, was bestellt wurde.

Weicht Auftragsbestätigung vom Inhalt der verbindlichen Bestellung ab, ist kein Vertrag zustande gekommen.

Die Auftragsbestätigung des Händlers ist ein neues Angebot an den Käufer. Stimmt der Käufer dieser Änderung zu, wie vorliegend geschehen, ist ein wirksamer Vertrag mit der geänderten Ausstattung zustande gekommen.

O.

@go-4-golf Das schrieb ich ja bereits vor Tagen:

"- Hier hat das Autohaus - aus welchem Grund auch immer - aber eine Bestätigung geschickt, welche hinsichtlich der Austattung des Fahrzeugs wesentliche Abweichungen enthält

- Damit handelt es sich bei dieser Bestätigung um ein (neues) Kaufangebot, das Fahrzeug so wie in der Bestätigung spezifiziert zu verkaufen

- Wenn diesem neuen Kaufangebot monatelang nicht widersprochen und das Auto abgenommen und mittlerweile vermutlich auf den TE oder seinen Geschäftsbetrieb angemeldet wurde, dürfte der Kaufvertrag für das bestätigte Fahrzeug erstmal wirksam sein"

https://www.motor-talk.de/.../...uftragsbestaetigung-t6829575.html?...

Der TE hat sich seit dem 30.3. nicht mehr gemeldet.

Entweder schluckt er die Kröte, verhandelt mit dem Autohaus oder sucht um detaillierte Rechtsberatung bei einem RA nach.

Ich schätze mal, wie in so vielen ähnlich verlaufenden Threads: Wir werden das Ergebnis hier leider nicht mehr erfahren:(.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 2. April 2020 um 17:33:22 Uhr:

@go-4-golf Das schrieb ich ja bereits vor Tagen:

Habe ich offensichtlich übersehen.

Was soll aber der Rechtsanwalt machen, wenn der Händler dem Käufer nicht entgegen kommt?

O.

Hast du auch überlesen, denn ich schrieb oben weiter:

"Möglicherweise kann der Vertrag nachträglich noch angefochten werden, aber dazu wird man einen Rechstbeistand benötigen, welcher dazu zunächst die Ausgangsfaktenlage und die Rechtslage eingehend prüfen müsste"

Richtig lesen hilft Probleme zu vermeiden und manches doppelt zu tun ;).

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 2. April 2020 um 17:51:29 Uhr:

Hast du auch überlesen, denn ich schrieb oben weiter:

"Möglicherweise kann der Vertrag nachträglich noch angefochten werden, aber dazu wird man einen Rechstbeistand benötigen, welcher dazu zunächst die Ausgangsfaktenlage und die Rechtslage eingehend prüfen müsste"

Richtig lesen hilft Probleme zu vermeiden und manches doppelt zu tun ;).

Die Frage ist doch, mit welcher Begründung der Anwalt dem Käufer das ursprünglich bestellte Fahrzeug verschaffen will. Darüber habe ich nichts gelesen. Für den fall, dass ein Vertrag rückabgewickelt werden soll, gibt es eindeutige Voraussetzungen und dazu zählt nicht das Nichtlesen von Verträgen oder das Nichtverstehen juristischer Vorgänge.

Hier kann der Käufer nur auf Entgegenkommen des Verkäufers hoffen (Kulanz).

 

O.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Neufahrzeug Angebot/Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung