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Vom Kaufvertrag zurücktreten?

Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 14:31

Hallo,

ich haben vor einigen Tagen einen Wagen probegefahren und habe ein paar Tage später einen Kaufvertrag mit dem Händler gemacht. Es lief alles per Email und handelt sich um einen offiziellen Vertragshändler. Allerdings hatte ich keine AGBs bei den Vertragsunterlagen dabei (evtl. ist das ja von rechtlicher Bedeutung).

Ich wollte den Wagen nicht finanzieren und in den nächsten Tagen per Überweisung bezahlen.

Nun hat es sich leider ergeben, dass ich ein deutlich besseres Angebot bekommen habe, von einem anderen Vertragshändler. Zudem für einen Wagen der noch mehr den Vorstellungen entspricht.

Ich würde nun gerne wissen, ob ich eine reele Chance habe, vom Kaufvertrag zurückzutreten? Der Wagen steht noch beim Händler und es wurde auch noch nichts bezahlt.

Es wäre toll, wenn mir jemand Rat geben könnte. Gelten in so einem Fall die 14 Tage Rücktrittsrecht?

Ich weiß, es ist nicht die feine Art. Aber ich könnte dadurch viel Geld sparen und dazu das passendere Auto erwerben.

Beste Antwort im Thema

Dann bin ich wohl einer der letzten die Kaufverträge einhalten. Ich finde es unter alles Sau ein Auto probe zu fahren, den "Vertrag" ein paar Tage später nach reiflicher Abwägung und Überlegung zu unterzeichnen und dann nicht zahlen zu wollen.

Ist kein Wunder das immer wenn ich ein Auto erwerben möchte die ganzen Verkäufer so Assi drauf sind, aber wenn man den Thread hier liest wird einem alles klar!

Selbst wenn es ein Widerrufsrecht geben sollte, was ich aber hier bezweifele, ist es sicher nicht die feine Englische Art diese dann zu nutzen.

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Hier hilft google sehr leicht weiter.

Ein Beispiel:

http://www.kaufvertrag-auto.eu/ruecktritt-vom-auto-kaufvertrag.html

Noch als kleiner Tipp, die AGBs musst du doch irgendwie einsehen. Von dem Anderen Wagen zu reden würde ich lassen, statt dessen einfach einen privaten Grund angeben.

Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 14:43

Hi, erstmal danke für die schnelle Antwort. Die Seite habe ich bereits gelesen. Allerdings wird dort davon ausgegabgen, dass man den Wagen schon hat. Meine Situation ist ja ein klein wenig anders.

Vom Kaufvertrag kannst du nur im gegenseitigen Einvernehmen zurücktreten, dann würde der Kaufvertrag im beiderseitigem Einverständnis zurückgenommen.

Also Händler anrufen und Ihm die Sache erklären.

Zitat:

@wroomwroom schrieb am 23. Oktober 2014 um 16:43:30 Uhr:

Hi, erstmal danke für die schnelle Antwort. Die Seite habe ich bereits gelesen. Allerdings wird dort davon ausgegabgen, dass man den Wagen schon hat. Meine Situation ist ja ein klein wenig anders.

Nicht ganz, es wird zwar teilweise davon ausgegangen, aber eine verminderte Rückzahlung kannst du trotzdem bekommen, da er den Wagen ja zur Zeit nicht mehr verkaufen konnte und eben auch mit jedem Tag ein Auto an Wert verliert. Wenn er dir alles zurück zahlt hast du wirklich Schwein gehabt. Hier muss ich Pepperduster zustimmen, erst einmal versuchen anzurufen und es freundlich zu klären. Mit Glück kommst du mit einem blauen Auge davon. Die Masche mit der heulenden, armen Frau kannst du vielleicht auch aufspielen, wenn du das kannst, ist zwar bisschen Mies, aber ihr Frauen habt da oft einen Bonus. :D

Tja,

kannst nur auf das "Gute" im Menschen, Händler hoffen.

Da Du das Geschäft direkt bei dem Händler gemacht hast, haste auch kein 14-tätiges

Rückgaberecht, die AGB muss er Dir nicht persönlich aushändigen, sie steht ja bei ihm

im Geschäft und ist jederzeit einsehbar (..Zitate aus einigen Urteilen, die das wg.

"fehlender" AGB vom Vertrag zurück treten wollten).

Das einzige, wie schon hier erwähnt, was bleibt, mit dem Verkäufer reden.

Ansonsten, wenn er sich "Stur" stelle, Pech gehabt.

.Vertrag ist Vertrag..

Grüße

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 23. Oktober 2014 um 16:53:01 Uhr:

Vom Kaufvertrag kannst du nur im gegenseitigen Einvernehmen zurücktreten, dann würde der Kaufvertrag im beiderseitigem Einverständnis zurückgenommen.

Wieso das? Es lief doch alles per E-mail. Also ein reines Internetgeschäft, bei dem man innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten kann.

Dass der Kunde/die Kundin vorher dieses Auto bereits von einer Probefahrt her kannte, ist doch irrelevant, das Geschäft an sich wurde ausschließlich per @-mail abgewickelt, damit gelten auch die Internet-Rechtsgeschäfte-Verordnungen.

Ist zwar fies, aber rechtlich einwandfrei.

Grüße

Udo

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 23. Oktober 2014 um 17:23:08 Uhr:

Tja,

kannst nur auf das "Gute" im Menschen, Händler hoffen.

 

Grüße

Das "gute" im Menschen, insbesondere bei einem Autohändler ........... der war gut, selten so gelacht.

 

Grüße

Udo

Nur wenn die Probefahrt auch per E Mail gelaufen ist ;-)

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 23. Oktober 2014 um 18:25:09 Uhr:

Nur wenn die Probefahrt auch per E Mail gelaufen ist ;-)

Was der Händler beweisen müsste, dass dieser Kunde dieses Auto zur Probe gefahren ist UND dass dieser Kunde sodann wegen der Probefahrt dieses Auto gekauft hatte.

Nicht vergessen: E-mails zählen als Beweismittel nicht.

Grüße

Udo

Zitat:

Nicht vergessen: E-mails zählen als Beweismittel nicht.

warum tun Emails das nicht?

nur in diesem Fall?

nur seitens des Händlers oder auch wenn der Käufer etwas per EMail zu beweisen hätte?

Zitat:

@keksemann schrieb am 23. Oktober 2014 um 20:07:52 Uhr:

Zitat:

Nicht vergessen: E-mails zählen als Beweismittel nicht.

warum tun Emails das nicht?

nur in diesem Fall?

nur seitens des Händlers oder auch wenn der Käufer etwas per EMail zu beweisen hätte?

E-mails zählen grundsätzlich nicht als Beweismittel. Warum? Nun, das wurde mal höchstrichterlich so festgelegt. Wahrscheinlich, weil man nichts so einfach fälschen kann wie E-mails, weil, wenn die eigentliche e-mail gelöscht wurde und man nur noch einen Computerausdruck zur Hand hat? Außerdem kann eine E-mail leicht im System verlorengehen. Oder nur teilweise ankommen.

E-mails zählen nur dann, wenn sie von beiden, also dem Sender und dem Empfänger, bestätigt wurden vor Gericht.

Aber dann benötigt man diese E-mail als Beweismittel ja auch nicht.

Grüße

Udo

Zitat:

 

Wieso das? Es lief doch alles per E-mail. Also ein reines Internetgeschäft, bei dem man innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten kann.

Dass der Kunde/die Kundin vorher dieses Auto bereits von einer Probefahrt her kannte, ist doch irrelevant, das Geschäft an sich wurde ausschließlich per @-mail abgewickelt, damit gelten auch die Internet-Rechtsgeschäfte-Verordnungen.

Ist zwar fies, aber rechtlich einwandfrei.

Grüße

Udo

Nö, ist rechtlich nicht einwandfrei.

14 - tägiges Rücktrittsrecht gilt nur, wenn noch kein persönlicher Kontakt stattfand. Hier wurde sogar der Kaufgegenstand schon in Augenschein genommen und getestet. Keine Chance auf Rücktritt durch einseitige Erklärung.

O.

Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 21:08

Wow, vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Die Probefahrt lief nicht auf meinen Namen, ich war quasi nur Beifahrer. Von daher wäre evtl. sogar der "reine" Online-Kauf gültig. Allerdings will ich es auch nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Entweder Sie sind kulant und stimmen zu, oder ich habe eben "Pech" gehabt.

Ich dachte das man grundsätzlich auch im nachhinein einen Vertrag widerufen kann, z.B. Zeitungs Abos die mir an meiner Haustür verkauft werden unterschreibe ich bevor mich mit dem Vertreter streite und sobald dieser weg ist widerrufe ich das Abo per Mail - hat sonst immer geklappt.

Wie dem auch sei, mir geht es ähnlich wie wroomwroom. Ich habe das Gefühl etwas vorschnell unterschrieben zu haben, war allerdings kein Onlinekauf sondern in einem Autohaus. Es ist ein Gebrauchtwagen von Mercedes mit Rückgaberecht (wenn man das Kleingedruckte liest ist es nur ein Umtauschrecht!) welchen ich zusätzlich noch finanziere. Bei dem Darlehensvertrag steht dabei, dass ich ein 14 tägiges Widerrufsrecht habe. Was würde passieren wenn ich das ausübe?

Mit dem Autohaus habe ich einen extra Vertrag, das nennt sich Verbindliche Bestellung. Da steht nichts von einem Widerrufsrecht dabei. Aber einen Satz verstehe ich trotzdem nicht: "An diese Bestellung ist der Käufer zehn Tage gebunden". Was soll das bedeuten?

Im Endeffekt ist es trotzdem egal, ein besseres Angebot findet man hinterher immer denke ich :) Bei mir hoffe ich einfach das es das richtige Model für mich ist. Eigentlich wollte ich nämlich ein ganz anderes Fahrzeug und habe nun das Model gewechselt, 30 Min Probefahrt und sofort unterschrieben.

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