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Neues Fahrwerk und Probleme: Federeinbaurichtung und Achslast

Themenstarteram 12. Juni 2009 um 20:07

Hallo zusammen,

habe heute am X20XEV Fließheck meiner Freundin Domlager und Stoßdämpfer getauscht.

Wo ich so dabei war dachte ich dass ich ihr doch gleich noch ein paar Federn einbauen könnte.

Hab seit Jahren einen nagelneuen Satz Eibachfedern 30mm rumliegen den ich nie an meinem Astra verbaut habe.

Also kurzum Federn genommen, kurzer Blick ins Gutachten "Zulässige Fahrzeugausführungen: alle" Perfekt!

Also eingebaut. Sieht gut aus! 10 Stunden arbeit.

1. Problem:

An der VA war ich mir nicht sicher wie rum die Feder eingebaut werden muss. Sie sieht identisch aus, egal wie rum man sie dreht. Wenn ich die Kennzeichnung aber aussen lesbar haben will muss ich die Feder so einbauen dass die Beschriftung auf dem Kopf steht. Also so gemacht, anders gings nicht. Ist das schlimm?

2. Problem:

Die originale HA-Feder ist symmetisch, die neuen sind Kegelförmig, d.h. an einem Ende schmaler als am anderen. Wenn ich die Beschriftung richtig rum haben will ist das schmalere Ende oben. Also so eingebaut. Ist das richtig rum?

3. Problem (das größte):

Eben nochmal in Ruhe das Gutachten durchgesehen - auf den ersten Blick keine Probleme. Dann sehe ich das mit den Achslasten... da wird mir schon mulmig. VA bis 855kg, HA bis 800kg

Fahrzeugschein geholt: SCHEI**E!!

VA: 870kg, HA: 770kg

Und nun? An der VA 15kg zu viel an zulässigem Gesamtgewicht. Was mach ich denn jetzt?

Ich will den Kram nicht wieder ausbauen müssen! :-(

Kann man das nicht ablasten? Ist doch nur die theoretische Höchstlast und 15kg sind ja nicht die Welt...

Konstruktive Beiträge könnte ich nun gut gebrauchen!

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20 Antworten

Die 15kg sind bei der Dekra abnahme kein Hindernis ( sofern du es dem Prüfer nicht versuchst zu verheimlichen )

Welche marke ist das FW?

DOCH! Es ist ein Problem! Willste vorn was vom Motor ausbauen??

Ablasten nur HINTEN möglich!

Ausbauen und verkaufen^^

==============

Bei H&R steht die Schrift vorn zumind. auch auf dem Kopf. Wichtig ist, dass die Windung genau in diese Sperre gegen das Verdrehn greift. Hinten das "dicke" Ende nach unten...

1 & 2 ist okay. wenn es hinten wichtig wäre würde entweder auf der feder stehen was oben ist oder es wäre im gutachten vermerkt.

 

3: da haben sich manche prüfer ziemlich eng. aber theoretischerweise sollte das kein problem darstellen.

Es müsste im Gutachten doch auch die Motorvariante drin stehen oder? Zumindest steht das bei mir mit drin und wenn die drin steht, kannst du ja nichts dafür, wenn einfach ,mal beim TÜV nachfragen was der dazu sagt.

 

MfG Dark-Angel712

Es ist egal! Wenn die Achswerte über der Zulassung der Federn stehn hat er wieder ne Bastelstunde/Tag vor sich.

Mein Bruder wollte in seinen Diesel auch Benzinerfedern einbauen... 15kg weniger waren dem Prüfer auch nicht schön. Ablasten gern, aber nur hinten!

Themenstarteram 12. Juni 2009 um 20:38

Werd auf jeden Fall mal hier bei der GFÜ anfragen, die sind sehr kooperativ und freundlich.

Die Federn sind wie geschrieben von Eibach!

GFÜ darf eh nichts...

Wenn wäre das ne Einzelabnahme, da dein Gutachten so nicht gültig ist...

Frag mal morgen gleich nach, dann haste noch bis Montag zeit das ganze auszubauen^^

Themenstarteram 13. Juni 2009 um 9:00

Ich habe gerade etwas Hoffnung bekommen.

Habe mal auf der Eibachseite gestöbert.

Mein jetziges Gutachten ist von 1994.

Habe dort eins von 2003 entdeckt für die Pro-Kit Federn - wie ich sie auch habe.

Zwischenzeitlich wurde die HA-Feder wohl geringfügig modifiziert, sie hat jetzt statt der Kennzeichnung 6521002HA die Kennzeichnung 6522102HA.

Allerdings haben die VA Federn in meinem Gutachten UND in dem aktuellen Gutachten dieselbe Kennzeichnung: 6521001VA nur dass sie bei mir mit 855kg angegeben sind und im neuen Gutachten mit 870kg.

Das lässst hoffen. Jetzt nochmal am Fzg kontrollieren und mit beiden Gutachten zum TÜV. Parallel dazu werd ich mal Eibach anschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Habichnet

 

Allerdings haben die VA Federn in meinem Gutachten UND in dem aktuellen Gutachten dieselbe Kennzeichnung: 6521001VA nur dass sie bei mir mit 855kg angegeben sind und im neuen Gutachten mit 870kg.

Das lässst hoffen. Jetzt nochmal am Fzg kontrollieren und mit beiden Gutachten zum TÜV. Parallel dazu werd ich mal Eibach anschreiben.

das hilft dir kein stück,da bei jedem federsatz das passenden gutachten mit geliefert wird..heißt deine federn sind bis 855kg und dann wurde was an den federn geändert so das die "neuen" federn nun bis 870kg gehen..

Tüv haste so kann ich dir jetzt sagen null chance..hinten wäre es wie andere schon sagten nicht so das thema,dann wird ein sitzplatz gestrichen oder sonstiges etc..aber vorne no way..vorallem sackt der viel zu tief mit einer zu niedrigen achslast.vom fahrverhalten was sich verschlechtert brauchen wir denk ich nicht reden,da sind 15kg welten;)

 

Zum einbau der federn,normal müssen die so verbaut werden das die schrift lesbar ist.allerdings geht der federnsitz vor.heißt richtiger federsitz geht vor schrift.von daher wenn du die federn genauso eingebaut hast wie deine alten aus,und die endanschläge genau vor einander liegen etc past das schon..

 

also ganz ehrlich bau das zeug wieder aus(hoffe hast die achse noch nicht vermessen lassen),verkauf die dinger und dann die richtigen reinbaun!

Themenstarteram 13. Juni 2009 um 10:36

Hmm, na du machst mir Mut.

ich hab trotzdem mal bei Eibach angefragt.

Die Kennzeichnung der Federn ist ja ausserdem identisch, daher rechne ich mir zumindest teilweise noch Chancen aus!

hi!

naja schön reden bringt dich ja auch net weiter:D

ich kenn das von HuR..Die hatten da auch mal was ähnliches.genau die selben nummer aber laut neuem gutachten plötzlich höhere achslast.dann nach gefragt und was war,die haben die "alten" federn quasi überholt bzw anders abgestimmt auf höhere Achslast aber die nummer beibehalten etc..

Themenstarteram 13. Juni 2009 um 14:14

Tja, also der TÜV hat mir heute sein "NO-GO" gegeben :(

Jetzt bleibt nur zu Hoffen dass Eibach noch ein anderes Gutachten hat, sonst muss der Kram notgedrungen wieder raus *SCHANDE*

Und das wegen den blöden 15kg

Der TÜV meinte wie hier schon gesagt: Ablasten an der HA ist kein Thema, nicht aber an der VA, da sind die Toleranzen schon ab Werk sehr knapp bemessen.

Also stelle ich mich schonmal auf einen weiteren arbeitsreichen Tag ein...

hi!

Auch wenn du von eibach ein anderes gutachten bekommen solltest,ändert es nichts daran das du dein fahrwerk verschlechterst..also an deiner stelle würd ich die dinger so oder so wieder ausbaun..da wirst nicht glücklich mit.15kg sind welten und wenn vorne alle federwindungen aufeinander liegen haste nichts bei gewonnen,und achsvermessung etc waren dann fürn arsch..

Themenstarteram 13. Juni 2009 um 18:04

Interessanterweise liegen vorne keine Windungen aufeinander, lediglich hinten - was mich um so mehr wundert.

Recht tief schaut es allerdings schon aus, fährt sich aber sehr schön und ist nicht zu hart.

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