ForumW202
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W202
  7. NEUE WINDSCHUTZSCHEIBE - CARGLASS & CO. ODER ORIGINAL MB??

NEUE WINDSCHUTZSCHEIBE - CARGLASS & CO. ODER ORIGINAL MB??

Themenstarteram 7. Januar 2008 um 9:40

wie in dieser nervigen funkwerbung, entwickelte sich an meinem c 240 t aus einem steinschlag in windeseile ein riss, der sich mittlerweile über das ganze untere drittel der windschutzscheibe zieht. also lasse ich in kürze die scheibe auswechseln - aber wo?? da ich eine teilkasko mit selbstbeteiligung von 150,- habe (ohne sb geht es bei der da-direkt leider nicht), ist es doch eigentlich latte, ob ich die scheibe bei mercedes oder bei den scheibenfritzen austauschen lasse oder?? wichtigst ist mir, daß ich eine absolut originale scheibe ersetzt bekomme und nicht etwa eine ohne graukeil, mit falscher tönung, ohne rasterung hinterm innenspiegel etc. - welche erfahrungen habt ihr gemacht und was ratet ihr mir? meine tendenz wäre z.zt., dass ich die scheibe bei mb tauschen lasse, da ich ja eh 150,- beisteuern muss. oder kann es ein, dass sich z.b. die versicherung querstellt mit dem argument, der austausch bei carglass etc., sei billiger?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 15. Januar 2008 um 10:33

lieber AGM!

ich stelle mir gerade die praxis vor: fahre ich mit meiner defekten scheibe zum autoglaser und bitte drum, mir diese auszutauschen. fragt der autoglaser: "hast du eine sb?" ich antworte: "aber ja!" er entgegnet: "ätsch, brauchst du aber nicht!" ich darauf: "menno, ich will aber so gerne die 150,- bezahlen - bitte, bitte!!" - er dann: "nö, dann musste schon zum autoglasmeister nach xy fahren, sind etwa 250 km!" ich total happy: "supi, oh danke, vielen dank! dann kann ich ja wenigstens noch zusätzlich 70,- sprit verfahren - jippeehhh!!!"

bei allem respekt, aber ich kann jeden normalen und sicher auch rechtschaffenden bürger verstehen, dass er besonders heutzutage, wo er sich streckenweise vom staat und anderen institutionen (z.b. versicherungen) verarscht vorkommen muss, zusieht wo man bleibt und dass er/sie ein kleines stück genugtuung verspürt, wenn er etwas teils sauer verdientes geld einsparen kann. und: die nächste prämienerhöhung ...

99 weitere Antworten
Ähnliche Themen
99 Antworten

@ Autoglasermeister

Vielen Dank für die Mühe deiner langen und ausführlichen Antwort.

Zitat:

Du als Kunde kommst gar nicht in den Konflikt der Versicherung ein anderes Angebot mitteilen zu müssen, weil Du es gar nicht kennst.

Als potentieller Kunde deines Betriebes gehe ich mal davon aus, dass deine Angebote ja nicht der Geheimhaltung unterliegen und ich, wenn ich nachfrage, auch alle Angebotsvarianten genannt bekomme, du wirst mir ja die für mich preisgünstigste wohl nicht verschweigen wollen.

Zitat:

Selbst wenn Du es kennen würdest wäre es nicht relevant, da ein Angebot, welches die Versicherung nicht akzeptiert auch nicht als Grundlage dienen kann, denn wenn es eine Grundlage wäre, dann müssten die Versicherung auch Aufgrund des FPA abrechnen.

Die Frage der Erstattungsfähigkeit durch meine Versicherung, wenn ich die Rechnung denn dann selber einreiche, kannst du zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht beurteilen. Z.B. habe ich ein Pauschalangebot bei einem meiner Fahrzeuge bei der Fahrlehrerversicherung anstandslos erstattet bekommen.

Und was spricht nun dagegen, das Festpreisangebot in Höhe von € 590,- durch einige wenige zusätzliche Zeilen (die kosten auch nicht wirklich etwas) zu detaillieren, ohne den Preis um mehr als 20% Versicherungszuschlag extra für die Versicherung zu erhöhen, die Antwort bist du leider schuldig geblieben. Das ist natürlich auch eine Einstellungssache, dass man in dem Fall, in dem die Versicherung zahlt, ungeniert voll und extra abkassiert.

Und nun kommt ja die nächste Frage. Wenn ich z.B. ein Festpreisangebot eines anderen Glasers zu € 495,- für diese C-Klasse Frontscheibe annehme, bei diesem die Selbstbeteiligung von 150,- nicht bezahlen muss, bleibt ein von meiner Versicherung zu regulierender Betrag von € 345,-. Gehe ich auf dein Angebot von € 720,- ein, muss ich € 150,- und meine Versicherung € 570,- aufwenden. Wem ist denn jetzt unter welchen Umständen weswegen was für ein Schaden entstanden? Der Versicherung und der Gemeinschaft der Versicherten in der Konstellation jedenfalls erstmal nicht, im Gegenteil, sie sind sogar entlastet worden.

 

Zitat:

Trinkgelder werden bei uns als sonstige Einnahmen in die Kasse gebucht. Diese sonstige Einnahmen werden dann für die Annehmlichkeiten der Kunden ( Kaffee.. Lesematerial.. usw.. ) verwendet.

Dass die Trinkgelder der Angestellten einkassiert und versteuert werden, um den Kunden daraus kleine Leckereien zu finanzieren, ist eine wirklich originelle und seltene Variante, aber naja, die Kunden wird es hoffentlich erfreuen und sie werden es zu schätzen wissen, die Angestellten finden das bestimmt auch gut.

Wenn ich jetzt weiter lese „Geräte, die aus dem Geschäftsbereich in die private Nutzung übergehen, werden nach der Abschreibung für 1 Euro zurückgekauft“ heißt das im Klartext nichts anderes, als dass Gegenstände des Anlagevermögens ungeachtet ihres merkantilen wirklichen Wertes zum buchhalterischen Restwert von 1€ dem Betrieb entnommen werden.

Klar, wenn man die 6 Jahre alte S-Klasse nach Abschreibung auf null für 1 Euro an den Schwiegersohn in spe verkauft ist das schon okay, mehr ist er ja auch nicht mehr wert sagen die Bücher und die Abschreibung.

Aber wahrscheinlich sagst du ja deinem Steuerberater, mein altes abgeschriebenes Handy/Digitalkamera/Laptop hat zwar einen Buchwert von 1 € aber in Wirklichkeit ist es ja noch 2 oder 5 oder 10 oder 50 Euro wert und er setzt diesen Wert dann als Erlös aus Abgang von Anlagegütern in der Buchhaltung an - wegen der Steuerehrlichkeit.

Und wenn du für die privaten Fahrzeuge mal ein Ersatzteil oder Zubehör brauchst, weist du den dir als Firma gewährten Rabattsatz empört zurück und bestehst auf eine ordentliche höhere Rechnung ohne jeglichen Nachlass.

Übrigens ist auch das letzte von dir reinkopierte Urteil wieder nur ein Urteil wegen vorgeblich für den Kunden schädlicher Werbung, hier mal von Karosseriebetrieben gegen andere Karosseriebetriebe, weil die dem Kunden einen Nachlass gewähren wollen. Und alle deine anderen Urteile sind nur von Glasereibetrieben losgetreten worden gegen andere Glasereien, um die preisgünstigere Konkurrenz aus dem Weg zu räumen.

Und wenn es irgendwo ein Strafurteil gegen einen „so genannten Teilkaskobetrüger“ gegeben hätte, dann hättest du oder andere Glaser es längst triumphierend mit dem supergroßen Zeigefinger veröffentlicht. Die Versicherungen kennen zwar diese Praxis, aber keine Versicherung wird seine Kunden deswegen mit Strafanzeigen überziehen. Das Schlimmste, was einem passieren könnte, ist, dass man die nicht gezahlte Selbstbeteiligung eben auch nicht ausbezahlt bekommt.

Und deswegen werden auch künftig viele Glaser vielen Kunden die SB erst gar nicht berechnen, weil sie auch ohne die SB gut damit zurechtkommen.

 

Mfg

Alex

Hallo zusammen,

Zitat:

original geschrieben von walex

Dass die Trinkgelder der Angestellten einkassiert ...

die Angestellten finden das bestimmt auch gut.

Alles was in der Kaffeekasse landet wird für Alle verwendet. So kann sich jeder am reichhaltigen Angebot an warmen und kalten Getränken nach Belieben bedienen.

Zitat:

original geschrieben von walex

Und was spricht nun dagegen, das Festpreisangebot in Höhe von € 590,- durch einige wenige zusätzliche Zeilen (die kosten auch nicht wirklich etwas) zu detaillieren, ohne den Preis um mehr als 20% Versicherungszuschlag extra für die Versicherung zu erhöhen, die Antwort bist du leider schuldig geblieben.

Zuerst einmal ist der Normalpreis kein Preis der extra für die Versicherung ERHÖHT wurde, sondern der Standardpreis, der nach den Kalkulationsvorlagen vom System erstellt wurde, ohne irgendwelche Zuschläge. Das heisst nach den für alle Modelle gültigen AW-Sätzen und nach den offiziellen Preisen der Marken-Vertretung.

Das Festpreisangebot ist ein EXTRA erstelltes niederes Pauschalangebot.

Das Pauschalangebot wäre kein Festpreisangebot, wenn dort Einzelpositionen aufgeführt wären.

 

Zitat:

original geschrieben von walex

Klar, wenn man die 6 Jahre alte S-Klasse nach Abschreibung auf null für 1 Euro an den Schwiegersohn in spe verkauft ist das schon okay, mehr ist er ja auch nicht mehr wert sagen die Bücher und die Abschreibung.

So wie es hier dargestellt wird müsste man denken, dass für den Betrieb extra Dinge angeschafft werden, um sie später dem Betrieb zu entziehen. Dies ist aber nicht so. Aber was spricht dagegen, den 5 Jahre alten Kaffeeautomat, der die erforderliche Kapazität nicht mehr gewährleistet gegen einen neuen auszutauschen und den alten für 1 Euro aus dem Betriebsvermögen zu nehmen und zu Hause zu verwenden. Man könnte die ausgedienten Dinge ja auch wegwerfen.

Wo ist der Kommentar zu den privaten Dingen geblieben, die im geschäftsbereich verwendet werden ? Oder sucht man sich nur Dinge aus, die man für angreifbar hält ?

 

Zitat:

original geschrieben von walex

Und wenn es irgendwo ein Strafurteil gegen einen „so genannten Teilkaskobetrüger“ gegeben hätte, dann hättest du oder andere Glaser es längst triumphierend mit dem supergroßen Zeigefinger veröffentlicht.

Es geht hier nicht um einen Triumph. Denn wir alle wollen ja nicht den Kunden in die Pfanne hauen, sondern die Kunden aufklären, damit sie überhaupt die Straftat nicht begehen.

Zitat:

original geschrieben von walex

Die Versicherungen kennen zwar diese Praxis, aber keine Versicherung wird seine Kunden deswegen mit Strafanzeigen überziehen.

Die Versicherungen haben bereits damit angefangen, aber erst sind die Grossen dran und die Kleinen werden folgen. Siehe folgenden Bericht unten :

Zitat:

Zitat Autoglaser.de

Betrug mit Gutschriften - Staatsanwalt ermittelt gegen A.... Autoleasing!

Die AIG Europe Versicherungsgruppe verlangt von der Münchener A.... Leasing die Rückerstattung von Schadenzahlungen. A.... habe gegenüber der AIG Versicherung systematisch Schäden zu hoch abgerechnet. Sollte A.... nicht zahlen, will AIG eine entsprechende Klage einreichen. Auch die Signal Iduna in Dortmund steht kurz vor der Erhebung von Schadenersatzansprüchen.

Diese zivilrechtlichen Ansprüche der Versicherer gegen A..... und dessen Geschäftsführer T... T....., haben inzwischen die Münchener Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen, die gegen ihn wegen Versicherungsbetrugs ermittelt! Die Staatsanwaltschaft geht Vorwürfen nach, nach denen A.... bei Werkstätten und Autoglasereien für Reparaturen hohe Preisnachlässe bis zu 40% ausgehandelt haben soll, die über separate Gutschriften abgewickelt wurden. A.... habe Rechnungen mit den Originalbeträgen eingereicht, den Werkstätten aber nur den um den Rabatt verminderten Betrag bezahlt. Ob und wie auch gegen die beteiligten Werkstätten und Autoglasereien ermittelt wird, ist derzeitig nicht bekannt. Nur soviel: Autoglaslieferant von A.... in Deutschland ist ein multinationales Autoglasunternehmen mit bundesweit ca. 180 Stationen!

A...., gehörend zur französischen Großbank B.. P......, ist ein herstellerunabhängiger Anbieter für Kunden, die Firmenwagen ohne eigene Verwaltung benötigen. Immerhin hat A.... zur Zeit über 35.000 Fahrzeuge im Bestand – für jeden Autoversicherer ein sattes Volumen. Deshalb hält sich die Allianz, einer der wichtigsten Versicherer von A.... neben AIG und Signal Iduna, mit gleichen Ansprüchen noch zurück. Ungeachtet des noch nicht erfolgten Auskunftsbegehrens, würde die Allianz „selbstverständlich mit der Staatsanwaltschaft kooperieren“, wie es in einer ersten Stellungnahme ausgedrückt wurde.

Das beschriebene Vorgehen gegen A.... bestätigt nachdrücklich, dass immer mehr Autoversicherer nicht länger gewillt sind, dem „Gutschriften-Unwesen“, besonders beliebt im Autoglasgewerbe, zuzuschauen. Eine Aussage, die auch von Thomas G... – Leiter Schaden Dezentral – der HUK-Coburg, anlässlich eines Interviews mit autoglaser.de gemacht wurde!

autoglaser.de wird Sie über die weitere Entwicklung dieses Verfahrens informieren!

Zitat:

original geschrieben von walex

Das Schlimmste, was einem passieren könnte, ist, dass man die nicht gezahlte Selbstbeteiligung eben auch nicht ausbezahlt bekommt.

Und da man selbst nicht befürchtet erwischt zu werden, kann man ja seine Versicherung ruhigen Gewissen betrügen, oder wie soll man den Satz jetzt verstehen ?

Zitat:

original geschrieben von walex

Und wenn du für die privaten Fahrzeuge mal ein Ersatzteil oder Zubehör brauchst, weist du den dir als Firma gewährten Rabattsatz empört zurück und bestehst auf eine ordentliche höhere Rechnung ohne jeglichen Nachlass.

Ich habe ja nichts gegen Rabatte. Jeder darf Dinge zu rabattierten Preisen kaufen.

Vorraussetzung hierfür ist natürlich, dass diese legal gewährt werden und auch demjenigen zustehen, der den Rabatt erhält. Und im Falle der Selbstbeteiligung ist der Rabattberechtigte nunmal nicht der Kunde, sondern die Versicherung.

 

am 8. Juli 2018 um 11:14

Zitat:

@Autoglasmeister schrieb am 15. Januar 2008 um 09:14:54 Uhr:

Hallo zusammen,

Zitat:

@Autoglasmeister schrieb am 15. Januar 2008 um 09:14:54 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von walex

Den Bezug verstehe ich jetzt nicht, was hat der Kauf einer Scheibe mit Versicherungsbetrug zu tun? 

Der Bezug ist einfach aufzuklären.

 

Es geht darum, dass einige Betriebe anbieten, dass man die Selbstbeteiligung beim Scheibenaustausch nicht bezahlen muss. Diese Betriebe begehen die Anstiftung zum Versicherungsbetrug und der Kunde dadurch den Betrug.

Da der Kunde den Betrug begeht, ist hier eine öffentliche Aufklärung höchstes Gebot, denn welcher Normalbürger will von sich aus schon gerne behaupten, dass er ein Straftäter ist.

 

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder auf der Homepage des ZDA ( Zentralverband Deutscher Autoglaser ) im Forum unter Versicherungsbetrug / Unlauterer Wettbewerb nachlesen.

 

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Hallo, auch wenn es lange zurück liegt ist es ja ein "tägliches" Thema:D und ich muss ja jetzt meine Frontscheibe beim Tigra ersetzen (lassen?)!

Irgendwie schnalle ich jetzt diese "gesetzlose" Masche nicht! Bekommt der Glaserbetrieb dann die Selbstbeteiligung des Kunden von der "Versicherung" erstattet, die er ja normalerweise "indirekt" vom "Versicherten" sowieso bekommt?!

Wie sollte das funktionieren, da der "Betrieb" ja mit der "Versicherung" abrechnet (nicht mit dem Kunden, oder?) und der Kunde, (wie schon erwähnt) dann die Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt bekommt!

Macht der Glaserbetrieb eine Rechnung unterhalb der Selbstbeteiligung, ginge das ja auch auf seine Kappe, "mehr verdient" (als normal) hätte dieser ja dann auch nicht. Ganz im Gegenteil, er würde auf den "indirekten" Erhalt der Selbstbeteiligung ja verzichten!

In der Bucht wirbt bspw. ein Betrieb nicht nur mit dem Verkauf der Scheiben sondern eben auch mit einem "günstigen" Komplettpaket, das ich eben "ohne" in Anspruchnahme der Versicherungsleistungen sehe. Wie bei sonstigen Reparaturen auch am eigenen Fahrzeug, wenn kein fremdverschulden vor liegt, bzw. keine Vollkasko!

Habe jetzt hierzu nicht alle Beiträge gelesen, der verlinkte Artikel mit den Betrugsfällen wurde da auch nicht genauer umschrieben.

Bitte um Aufklärung und wären "aktuelle" günstige Angebote ebenfalls "immer" betrügerisch?!

P.S.: Versicherungsbetrug wäre, wenn der Glaserbetrieb eine "überhöhte" Rechnung ausstellen würde und der Mehrgewinn mit dem Kunden (wissentlich) geteilt werden würde. Ansonsten wird die Versicherung ja "immer" die SB verrechnen! Wo liegt da der Vorteil des "VN", wenn dem aber nicht so wäre (überhöhte Rechnung)?

am 8. Juli 2018 um 11:46

Zitat:

@FabJo schrieb am 16. Januar 2008 um 15:30:08 Uhr:

Also, ich habe bei besagten Glaser angerufen, der Preis ist der Endpreis.

Wird nix über Versicherung abgerechnet.

Wie der auf seine Kosten kommen will, ist schleierhaft.

Jetzt bin ich ja mal gespannt, was "Autoglasermeister" zu dem Preis sagt. :D

Warscheinlich wird er gleich ein Verfahren gegen ihn einleiten.

Adresse ist ja bekannt.

Genau so sehe ich das auch. Wird die Gesamtrechnung "nicht" über die Versicherung abgerechnet, so kann da niemals Betrug dahinter stecken. Außer die Scheiben entsprechen nicht gesetzlichen Normen und/oder der Einbau wäre Pfusch! So sehe ich hier nur ein "günstiges" Komplettangebot, wie in vielen anderen Branchen üblich ;-))

am 8. Juli 2018 um 12:19

Zitat:

@Autoglasmeister schrieb am 18. Januar 2008 um 09:04:00 Uhr:

Hallo zusammen,

eine Verletzung der Schadensminderungspflicht liegt nicht vor, denn die Versicherungen kennen das Festpreisangebot. Das FPA wird nur von der Versicherung nicht akzeptiert, da es keine Einzelpositionsaufstellung beinhaltet und somit für die Versicherung nicht relevant ist. Und da die Versicherungen nur den höheren Betrag, der von der Kalkulationssoftware erstellt wird, bezahlen, bleibt mir keine andere Wahl, als die Rechnung so auszustellen, wie sie von der Versicherung akzeptiert wird. Ich würde ja das FPA mit der Versicherung abrechnen, aber was würde es dem Kunden bringen, wenn er nachher selbst auf dem Schaden sitzen bleibt, weil seine Versicherung das FPA nicht anerkennt.

Darum ist für mich diese Vorgehensweise der Versicherungen nicht logisch.

Dem Kunden kann das absolut "schnurz" sein, ob der ausführende Betrieb von der Versicherung mehr bekommt als bei einem Sonderangebot. Die SB bleibt ja gleich und über 150 €uronen wird die Rechnung "immer" sein, es sei den die SB läge höher als die tatsächliche Rechnung. Bei Letzterem braucht er auch nicht die Versicherung zu bemühen ;-)).

Allerdings sollten die Versicherer diese "unlogische" Praxis mal hinterfragen, sollten doch über jeden Cent froh sein, den sie so nicht mehr für ihre Glas-Paläste :D:rolleyes: haben. Ist doch "Jacke wie Wurst":cool: ob es zur Rechnung eine Einzelauflistung gibt, der Aufwand und die verwendeten Materialien bleiben ja identisch, es sei den es würde bspw. deswegen am Kleber gespart :D:p

am 8. Juli 2018 um 13:50

So und jetzt noch mal zum eigentlichen Thema dieses Thread.

Wie steht es nun wirklich um die Qualität (Preis/-Leistungsverhältnis ;-)) der unterschiedlichen Möglichkeiten dem Tigra eine „neue“ Scheibe zu spendieren?!

Gelernt habe ich bisher folgendes:

Die Scheiben „müssten“ (?) allesamt von „etablierten“ Produzenten stammen, meist Erstausrüster bestimmter Automarken.Somit allen gesetzlichen Ansprüchen gerecht werden.

Dennoch soll es „unterschiedliche“ Fertigungstoleranzen/Qualitätsmerkmale geben, je nach Hersteller (ausführender Betrieb, Händler ;-)).

Zumindest suggeriert das ein Vergleichstest den VW mit dem TÜV-Nord mal durchführte und nur die „originalen“, für VW gefertigten Scheiben, „alle“ Tests mit dem Optimum abschlossen!

ALLE anderen Ersatzscheiben schnitten dagegen echt schlecht ab, teilweise bei allen Testkriterien (die ich hier nicht noch mal auflisten muss, da vom „@Glasermeister“ dankenswert schon ausführlich beschrieben), selbst Scheiben des „gleichen“ Herstellers der VW bestückt, nur weil wo anders verkauft/verbaut (?)!

Verbauen „Carglass“ und Co. wirklich „immer“ original Erstausrüster-Qualität? Wären diese (bzw. der Kunde) nicht sogar dazu verpflichtet „Billigscheiben“ zu verbauen (Thema §13 AKB, Schadensminderungspflicht!), da diese ja in aller Regel mit den Versicherern abrechnen?!

Ich denke „nein“, da ich doch die gleiche Qualität erwarten darf, wie die der zu tauschenden Scheibe, oder?

Keine Versicherung kann auch von mir erwarten, dass ich mir im großen Umkreis hunderte Angebote einhole, obwohl bspw. Carglass wohl immer für die Versicherer eine Option ist, auch wenn vielleicht zum Nachteil des „VN“ (Thema, Qualität der Materialien und der Arbeit).

Müsste die Versicherung nicht auch dann zahlen, wenn ich mir die Scheibe bspw. bei Opel einbauen ließe?, wenn dann auch teurer als bspw. bei einem der Glasspezialisten?

Fragen über Fragen, wer kennt die Antworten?

Danke!

Tachjen,

hier mal ein Überblick:

http://www.autopflege-wissen.de/.../

Tschööö....

am 8. Juli 2018 um 16:18

Danke für den Link!

Jetzt fragt man (wohl nicht nur ich ;-)) sich trotzdem ob die Versicherer auch eben die "absolut" originale Windschutzscheibe bezahlen, zumal die meisten Betroffenen zu den bekannten Autoglas-Einbauern gehen und da wohl nicht gewährleistet wäre auch das beste (eben originale) Produkt verbaut zu bekommen! Wenn ich schon die SB zahlen muss, dann bitte nicht für eine Scheibe, die nicht dem Optimum entspricht, ergo ohne Abstriche. :D:rolleyes:

Gesetzliche technische Vorgaben müssen die "günstigeren" Scheiben aber auch erfüllen, sonst dürften die wohl kaum verbaut werden!

Wie sieht das eigentlich im Betrieb vom "ECHTEN Autoglasmeister" aus ;)? Werden dort nur die "besten" Scheiben verbaut?!

Die Scheiben sollten wohl gewissen Herstellervorgaben entsprechen.

 

Ich habe an meinem W202 auch mal eine neue gebraucht. Die entsprach den Herstellervorgaben.

Leider muss ich dazu sagen dass diese Scheibe sehr sehr anfällig für Mikro-Kratzer und solch winzige Schlagstellen ist. Im Gegensatz zu der originalen WSS von Mercedes.

 

Es gibt also schon Unterschiede. Die Stabilität wird die Scheibe sicherlich haben, so wie Mercedes dies vorschreibt. Aber das ist nicht alles was die Qualität betrifft.

am 8. Juli 2018 um 21:21

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 8. Juli 2018 um 18:37:32 Uhr:

Die Scheiben sollten wohl gewissen Herstellervorgaben entsprechen.

Ich habe an meinem W202 auch mal eine neue gebraucht. Die entsprach den Herstellervorgaben.

Leider muss ich dazu sagen dass diese Scheibe sehr sehr anfällig für Mikro-Kratzer und solch winzige Schlagstellen ist. Im Gegensatz zu der originalen WSS von Mercedes.

Es gibt also schon Unterschiede. Die Stabilität wird die Scheibe sicherlich haben, so wie Mercedes dies vorschreibt. Aber das ist nicht alles was die Qualität betrifft.

Es muss wohl so sein, dass "alle" Scheiben einer gewissen (messbaren) Sicherheitsnorm entsprechen, die Unterschiede liegen dann wohl im Detail. Lichtbrechung, Passgenauigkeit, Form und Oberflächenempfindlichkeit etc..

Ähnlich wie bei Augengläsern (Brillen ;-)), wo es verschiedenste Ausstattung- Eigenschaftsmerkmale gibt. Umso mehr, desto teurer, bspw. die Oberflächenversiegelung, Blendfreiheit etc..

Also, wenn schon SB, dann bitte genau das was zuvor verbaut war, im Erstfall ja wohl Erstausstatterqualität!

Und da scheinen die Riesen unter den Autoglasspezialisten wohl auch mehr auf die Gewinnmargen zu schauen, als auf die Zufriedenheit der Kundschaft!

Wer erkennt schon sofort den Unterschied in den Qualitätsmerkmalen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W202
  7. NEUE WINDSCHUTZSCHEIBE - CARGLASS & CO. ODER ORIGINAL MB??