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Neue Geschwindigkeitsbegrenzung in Frankreich

Themenstarteram 7. März 2009 um 9:43

Hallo, liebe Frankreich-Touristen !

Es gibt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung für Gespanne in Frankreich, die über 3.5 Tonnen ("poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes (das sind wir nicht, sondern schon LKW….) ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, (das sind praktisch alle 4x4 deren erlaubtes Gesamtzuggewicht locker über3.5 t geht) ") gehen :

 

Tempo 90 auf Autobahnen !

 

Hier der gesamte Text :

Article R413-8 En savoir plus sur cet article...

Modifié par Décret n°2006-1812 du 23 décembre 2006 - art. 1 JORF 31 décembre 2006

La vitesse des véhicules dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, à l'exception des véhicules de transport en commun, est limitée à :

1° 90 km/h sur les autoroutes ;

2° 80 km/h sur les routes à caractère prioritaire et signalées comme telles. Toutefois, cette vitesse maximale est relevée à 90 km/h pour les véhicules dont le poids total est inférieur ou égal à 12 tonnes sur les routes à deux chaussées séparées par un terre-plein central ;

3° 80 km/h sur les autres routes. Toutefois, cette vitesse maximale est abaissée à 60 km/h pour les véhicules articulés ou avec remorque dont le poids total est supérieur à 12 tonnes.

4° 50 km/h en agglomération. Toutefois, cette vitesse maximale est relevée à 80 km/h sur le boulevard périphérique de Paris.

Article R413-8-1 En savoir plus sur cet article...

Modifié par Décret n°2008-754 du 30 juillet 2008 - art. 17

Toutefois, la vitesse des véhicules visés à l'article R. 413-8 qui sont destinés au transport de personnes et dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3, 5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes*** est limitée à :

1° 110 km / h sur les autoroutes ;

2° 100 km / h sur les routes à deux chaussées séparées par un terre-plein central lorsqu'elles sont à caractère prioritaire et signalées comme telles ;

3° 80 km / h sur les autres routes.

 

Die Passage die Ende 2008 geändert wurde, befindet sich im "article R413-8-1", denn da wurde der Teil des Textes (***ou des ensembles de véhicules visés au même article dont le poids total autorisé en charge du véhicule tracteur est inférieur ou égal à 3,5 tonnes et le poids total roulant autorisé supérieur à 3,5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes) der es unseren Gespannen bisher erlaubt hat, 110 zu fahren, ersatzlos gestrichen.

 

Ist natürlich komplett bescheuert so was, denn da darf jetzt ein C4 mit 1400kg Hänger mit 130 an einem 4x4 mit Kleinst-Eriba (der ja jetzt dadurch auf 90 begrenzt ist) vorbei brettern. Wir versuchen was mit unserer Association zu machen, da wir glauben dass das ein grosser Fehler ist. Aber auch französische Mühlen mahlen langsam. Also, Vorsicht... das kann teuer werden.

 

A bon entendeur salut… & Grüsse aus Frankreich

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. März 2009 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von navec

Was für ein Drama:

Vorher mit einem deutschen Anhänger 100km/h, jetzt 90km/h!

Sorry, aber ich verstehe nicht. Wie kann man nur so saublöd auf eine nett gemeinte Info reagieren? Wenn Dich das nicht interessiert (verständlich, mit Meriva sind wohl die 90 schon viel :D) lass' es doch einfach unkommentiert.

 

Die Hauptgefahr auch für die Germanen ist der Gepäckanhänger, nicht der Wohnanhänger. Mit dem kleinsten popeligsten Kofferanhänger muss jetzt 90 gefahren werden, wenn das Zugfahrzeug über 3.500 kg Gesamtzug gehen darf. DAS ist die Info! Lesen können hilft ungemein!

 

Du bist doch nicht der Nabel der Welt, dass die Infos die Dir unterm Sitzfleisch vorbeigehen nicht bestehen sollten, oder? Dann lass' doch wenigstens Anderen die Chance, aus dem Urlaub mit Auto und ohne Strafzettel zurück zu kommen.

In Frankreich wird bei Touristen sofort cash abkassiert und wenns die Kasse nicht hergibt, fährst Du mit Taxi weiter!

 

Wirklich, manche "Mitglieder" in Autoforen sind was besonderes! :mad:

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Zitat:

Original geschrieben von baumi70

Aber das ist doch egal, weil: Was erlaubt ist, macht u.U. keinen Sinn und wenn es kracht, hat sowieso der Verursacher Schuld.

Viele Grüße

Baumi

Das ist so pauschal nicht immer Richtig.

Wenn die gesetzl. Vorgaben eingehalten wurden und dem Fahrer

keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann,

warum sollte er dann Schuld sein ?

Abgesehen davon, bekommt man in France mit der eigenen Versicherung

Probleme, wenn nachgewiesen wird, das man dort im Gespannbetrieb mit 130 KM/H einen Unfall verursacht hat.

Weil, wir, mit einer in D zugelassenen Gesapnnkombi,

nur 80 oder 100 KM/H mit Anhänger fahren dürfen.......

 

am 10. Mai 2010 um 12:58

[quote="silfux"]Ich habe geschrieben, daß ein Eriba unter 30% weniger Querschnittsfläche hat als ein Normalwohnwagen.

Du schreibst aber davon, wieviel ein Normalo mehr hat als ein Eriba. Das ist nicht Dasselbe.

 

Hier meine Rechnung.

 

Eriba: 2,05m x 2,13m = 4,36m²

Normal: 2,3m x 2,6m = 5,98m²; 27% von 5,98 gibt: 5,98m² * 27 / 100 = 1,61m²

 

Und nun: 5,98m² - 1,61m² = 4,36m²

 

Der Eriba hat also 27% weniger Fläche als der Normalo. Wenn Du anderer Meinung bist, bitte rechne das vor.

Und 27% sind bei mir weniger als 30% :D

Ich fahre ebenfalls einen Eriba Troll, allerdings an einem Ford S-Max.

Und Fakt ist: Ich brauche keinen einzigen Liter mehr mit Wohnwagen wie ohne.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Wohnwagen wird die Luft beim Eriba nämlich vorne getrennt und an den Seiten vorbeigeleitet statt vorne vorzuprallen und anschließend übers Dach zu müssen, wo noch diverse Windhindernisse wie Satantenne, Dachhaube, und und und warten.

Zitat:

Original geschrieben von campingfriend

Zitat:

Original geschrieben von baumi70

Aber das ist doch egal, weil: Was erlaubt ist, macht u.U. keinen Sinn und wenn es kracht, hat sowieso der Verursacher Schuld.

Viele Grüße

Baumi

Das ist so pauschal nicht immer Richtig.

Wenn die gesetzl. Vorgaben eingehalten wurden und dem Fahrer

keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann,

warum sollte er dann Schuld sein ?

Naja, vielleicht sollte man von Verantwortung reden und nicht von Schuld. Aber so einfach ist es nicht, dass man raus ist, weil man die Vorschriften eingehalten hat.

Wenn es einen Unfall gibt, wird immer ein Verursacher ermittelt. Der ist zumindest privatrechtlich haftpflichtig, auch wenn ihm kein strafrechtlicher Vorwurf zu machen ist. Das bedeutet im Klartext: Wenn Du mit einem Gespann vorschriftsmäßig fährst und trotzdem von Dir ein Unfall ausgeht (z.B. Dein WoWa schlingert durch eine Windböe), bist Du Unfallverursacher und damit verantwortlich. Man redet da auch von Betriebsrisiko, das Du eingehst, wenn Du losfährst.

Ganz davon ab wird man Dir (im Sinne von Schuld) immer irgendetwas vorwerfen, z.B. mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein. Wenn Du auf einer Landstraße mit 100 aus der Kurve fliegst, weil man sie nur mit 80 schafft, kannst Du auch nicht sagen: Ich bin unschuldig, es war 100 erlaubt und zahlen muss der, der das Schild nicht aufgestellt hat. Wenn es Deinen WoWa von der Bahn wirft, wird man auch sagen, Du hättest langsamer fahren können (und damit müssen!).

am 11. Mai 2010 um 7:26

Zitat:

Original geschrieben von incara

 

Ich fahre ebenfalls einen Eriba Troll, allerdings an einem Ford S-Max.

Und Fakt ist: Ich brauche keinen einzigen Liter mehr mit Wohnwagen wie ohne.

Das ist bei meinem Gespann genauso.  Mein Nissan hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,2 to, der Wohnwagen von 1,8, also ein Zuggesamtgewicht von 4 to.

 

Und ich brauche genau wie alle Eriba-Touring-Fahrer mit Wohnwagen nicht mehr Sprit als ohne....

 

Wie ich die Physik autrickse ??

 

Ganz einfach: Solo immer mehr als Vollgas fahren, was geht und mit Wohnwagen Strich 80 km/h....dann passt das  :rolleyes:

 

 

Ach, ich habe vergessen den Ironiemodus an- und auszuschalten....

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