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Neue Geschwindigkeitsbegrenzung in Frankreich

Themenstarteram 7. März 2009 um 9:43

Hallo, liebe Frankreich-Touristen !

Es gibt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung für Gespanne in Frankreich, die über 3.5 Tonnen ("poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes (das sind wir nicht, sondern schon LKW….) ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, (das sind praktisch alle 4x4 deren erlaubtes Gesamtzuggewicht locker über3.5 t geht) ") gehen :

 

Tempo 90 auf Autobahnen !

 

Hier der gesamte Text :

Article R413-8 En savoir plus sur cet article...

Modifié par Décret n°2006-1812 du 23 décembre 2006 - art. 1 JORF 31 décembre 2006

La vitesse des véhicules dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, à l'exception des véhicules de transport en commun, est limitée à :

1° 90 km/h sur les autoroutes ;

2° 80 km/h sur les routes à caractère prioritaire et signalées comme telles. Toutefois, cette vitesse maximale est relevée à 90 km/h pour les véhicules dont le poids total est inférieur ou égal à 12 tonnes sur les routes à deux chaussées séparées par un terre-plein central ;

3° 80 km/h sur les autres routes. Toutefois, cette vitesse maximale est abaissée à 60 km/h pour les véhicules articulés ou avec remorque dont le poids total est supérieur à 12 tonnes.

4° 50 km/h en agglomération. Toutefois, cette vitesse maximale est relevée à 80 km/h sur le boulevard périphérique de Paris.

Article R413-8-1 En savoir plus sur cet article...

Modifié par Décret n°2008-754 du 30 juillet 2008 - art. 17

Toutefois, la vitesse des véhicules visés à l'article R. 413-8 qui sont destinés au transport de personnes et dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3, 5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes*** est limitée à :

1° 110 km / h sur les autoroutes ;

2° 100 km / h sur les routes à deux chaussées séparées par un terre-plein central lorsqu'elles sont à caractère prioritaire et signalées comme telles ;

3° 80 km / h sur les autres routes.

 

Die Passage die Ende 2008 geändert wurde, befindet sich im "article R413-8-1", denn da wurde der Teil des Textes (***ou des ensembles de véhicules visés au même article dont le poids total autorisé en charge du véhicule tracteur est inférieur ou égal à 3,5 tonnes et le poids total roulant autorisé supérieur à 3,5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes) der es unseren Gespannen bisher erlaubt hat, 110 zu fahren, ersatzlos gestrichen.

 

Ist natürlich komplett bescheuert so was, denn da darf jetzt ein C4 mit 1400kg Hänger mit 130 an einem 4x4 mit Kleinst-Eriba (der ja jetzt dadurch auf 90 begrenzt ist) vorbei brettern. Wir versuchen was mit unserer Association zu machen, da wir glauben dass das ein grosser Fehler ist. Aber auch französische Mühlen mahlen langsam. Also, Vorsicht... das kann teuer werden.

 

A bon entendeur salut… & Grüsse aus Frankreich

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. März 2009 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von navec

Was für ein Drama:

Vorher mit einem deutschen Anhänger 100km/h, jetzt 90km/h!

Sorry, aber ich verstehe nicht. Wie kann man nur so saublöd auf eine nett gemeinte Info reagieren? Wenn Dich das nicht interessiert (verständlich, mit Meriva sind wohl die 90 schon viel :D) lass' es doch einfach unkommentiert.

 

Die Hauptgefahr auch für die Germanen ist der Gepäckanhänger, nicht der Wohnanhänger. Mit dem kleinsten popeligsten Kofferanhänger muss jetzt 90 gefahren werden, wenn das Zugfahrzeug über 3.500 kg Gesamtzug gehen darf. DAS ist die Info! Lesen können hilft ungemein!

 

Du bist doch nicht der Nabel der Welt, dass die Infos die Dir unterm Sitzfleisch vorbeigehen nicht bestehen sollten, oder? Dann lass' doch wenigstens Anderen die Chance, aus dem Urlaub mit Auto und ohne Strafzettel zurück zu kommen.

In Frankreich wird bei Touristen sofort cash abkassiert und wenns die Kasse nicht hergibt, fährst Du mit Taxi weiter!

 

Wirklich, manche "Mitglieder" in Autoforen sind was besonderes! :mad:

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in meinem Schein steht überhaupt nix von Geschwindigkeit.

Ausser dass ich Reifen mit geschwindigkeitsindex 100km/h fahren darf.

Und Tacho 110 mit Tempomat ist ne angenehme Reisegeschwindigkeit

Möchte mal wissen, ob es überhaupt Wohnwagen gibt, bei denen eine Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein angegeben ist. Bei meinem Wowa steht auch nix drin.

Und selbst wenn, wird es den Franzosen nicht im Geringsten interessieren.

Hallo Jemarel,

ich finde es gut, dass du die Info mit der geänderten Gesetzeslage in Frankreich weitergegeben hast. Das ist überhaupt keine Frage.

Trotzdem ist es nicht unwichtig, die Zusatzinfos, die eben viele deutsche WW betreffen, zu erwähnen.

Ich habe einen Eriba Troll, den wir früher mit unserem Corsa B gezogen haben.

In Frankreich meinte ich auch, völlig legal die Höchstgeschwindigkeit des Gespanns ausprobieren zu können. Die lag dann bei 125km/h.

(Mit meinem Meriva und meinem Eriba-Troll gehöre ich übrigens zu den eher agileren Gespannen, die den meisten anderen Gespannen wegfahren)

Nach franzosischem Recht war also alles in Ordnung, da ja die Grenze von 130km/h galt.

Durch Zufall habe ich danach mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen. Im Fahrzeigschein steht eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 100km/h. Wenn ich bei 120km/h einen Unfall verursacht hätte, wäre der Versicherungsschutz fragwürdig gewesen, da keine Betriebserlaubnis für diese Geschwindigkeit existiert.

Meinen WW durftest du vorher, egal mit welchem Auto, nicht schneller als 100km/h ziehen und heute auch nicht! Weder in Frankreich noch sonstwo.

Ob dies alle Wohnwagen betrifft, die in Deutschland zugelassen wurden, kann ich natürlich überhaupt nicht sagen. Es wird sicher auch Ausnahmen geben und vielleicht betrifft es alle neueren WW sowieso nicht mehr.

Ich garantiere dir aber, dass es genug ältere WW gibt, die diese Einschränkung haben und genauso garantiere ich dir, dass die meisten Besitzer dieser WW nichts von der generellen Einschränkung wissen.

Somit hatten meine Bemerkungen zwar vielleicht nicht die richtige Form, dafür entschuldige ich mich. Die Aussage, dass die jetzigen Einschränkungen der Höchstgeschwindigkeit in Frankreich für viele deutsche Urlauber, wenn überhaupt, nur marginale Auswirkungen haben, bleibt aber natürlich bestehen.

Vielleicht sollten sich auch die WW-Besitzer, die einen FZ-Schein haben, wo nichts vermerkt ist, aus eigenem Interesse (Versicherungsschutz), mal genau erkundigen, bevor sie deutlich über 100km/h fahren.

Gruß

navec

 

Zitat:

Original geschrieben von navec

(Mit meinem Meriva und meinem Eriba-Troll gehöre ich übrigens zu den eher agileren Gespannen, die den meisten anderen Gespannen wegfahren)

Gruß

navec

Du meintest wohl, du wärst den anderen Gespannen immer davon gefahren, weil du ein "agiles Gespann" hast?

Das war aber wohl eher deshalb, weil sich die meisten Anderen (z. B. aus versicherungsrechtlichen Gründen) schon immer an Tempo 100 gehalten haben :D

Gleichwohl glaube ich kaum, daß die deutsche Versicherung bei einem Versicherungsschaden nachweisen können wird, dass jemand vor dem Unfall >100km/h gefahren ist. Ganz extreme Unfälle mit schlimmen Personenschäden, wo Gutachter beigezogen werden, vielleicht mal ausgenommen.

Ansonsten empfehle ich jedem Gespannfahrer, dem nicht die Stoppuhr unter den Nägeln brennt, die überteuerten und langweiligen Autobahnen in Frankreich zu meiden, wo es geht.

Falls du nachgelesen hättest, würdest du wissen, dass es um die Festellung von jeramel ging, dass 90km/h für den Meriva schon viel sind und nicht darum, unzulässige hohe Geschwindigkeiten zu erreichen.

Ich fahre durchschnittlich tatsächlich nur 100km/h, aber das Überholen eines LKW (der ja in der Regel ca 90km/h fährt, wie du u.U. schon mal festgestellt haben dürftest) geht mit dem Diesel-Meriva und einem 950kg schweren, strömunggünstigen Eriba nun mal schneller, als bei den meisten anderen, die durchschnittlich schwerere Wohnwagen ziehen, deren Windwiderstand im Bereich einer quergestellten Schrankwand liegt.

Dein Glauben daran, wie sich deine Versicherung verhält, wenn die mal ernsthaft zahlen soll, sei dir unbenommen. Wahrscheinlich glaubst du auch fest daran, dass du nie einen schwereren Unfall machst, wo größere Schäden auftreten.

Für alle Weniger-Gläubigen, würde ich zur Sicherheit trotzdem empfehlen, mal schriftlich nachzufragen.

am 8. März 2009 um 14:18

Es ist tatsächlich gut zu wissen wie schnell man in welchem land fahren darf, aber mal ehrlich, 130km/h mit dem wohnwagen ist doch wirklihc nicht sehr spritsparend. Da verbraucht man doch bestimmt das doppelte wie wenn man nur 90 fährt. Mein Gespann schafft zwar mehr als 130, und es ist schön zu wissen, das man in nahezu jedem Berg seine reisegeschwindigkeit von 90 durchziehn kann, aber gerade auf langen strecken, wo man in einer richtung 1500km fährt, macht es doch schon einen unterschied, ob man jetzt 9l bei tempo 90 braucht, oder 18l bei tempo 130. Das sind dann mal eben über 150€ mehr nur in einer richtung. Weil für die meisten gespanne würde 130km/h ja wirklich durchgehend vollgas bedeuten...und effektiv würde man durch den verkehr ja nur etwa 3-4 Stunden vorteil bringen.

Zitat:

Original geschrieben von navec

Ich fahre durchschnittlich tatsächlich nur 100km/h, aber das Überholen eines LKW (der ja in der Regel ca 90km/h fährt, wie du u.U. schon mal festgestellt haben dürftest) geht mit dem Diesel-Meriva und einem 950kg schweren, strömunggünstigen Eriba nun mal schneller, als bei den meisten anderen, die durchschnittlich schwerere Wohnwagen ziehen, deren Windwiderstand im Bereich einer quergestellten Schrankwand liegt.

Wie wärs zur Abwechlung mal mit Fakten anstatt Vorurteilen?

Ein Eriba-Troll hat mit 2,05m x 2,13m nicht einmal 30% weniger Querschnittsfläche als ein durchschnittlicher "Schrankwand-"Caravan mit 2,3m x 2,6m. Rechne mal nach. Abgeschrägte Fronten haben Beide.

Das Grundmodell des Mervia hat laut Datenblatt 1330kg Leergewicht inkl. Fahrer (nach 70/156/EWG). Ein Passat, als Beispiel für einen Mittelklassewagen, hat als Einstiegsbenziner mit 1343kg praktisch das selbe Leergewicht.

Selbst wenn man das Gewicht eines Mervia ist 200kg niedriger ansetzt als bei einem Mittelklassewagen, sieht die Rechnung wie folgt aus.

Mervia-Gespanngewicht: 1800kg beladener Zugwagen und 950kg Eriba = 2750kg

Mittelklasse-Passat-Gespann: 2000kg beladener Zugwagen + 1400kg schwerem Wohnwagen = 3400kg

Macht gerade mal 20% weniger für das Mervia-Gespann.

Das wird mehr als ausgeglichen durch die durchschnittliche Motorisierung in dieser Fahrzeugklasse.

am 8. März 2009 um 18:43

Und wie wäre es mit einem Zuggesamtgewicht von 1490Kg mit 107 PS? Da bräuchte de Passat schon 250PS ^^

Ok, ein paar Fakten:

Abgesehen davon, dass du den Eriba kleiner gemacht hast, als er ist (Höhe = 2,2m) hat ein Wohnwagen mit 2,3m Breite und 2,6m Höhe über 30% mehr Querschnittsfläche.

Rechne mal nach!

30% mehr Querschnittsfläche im Bereich von 100km/h sind eine Menge. Das sollte man nicht unterbewerten.

Den Cw-Wert des Eriba im Vergleich zum normalen Wohnwagen beurteilst du falsch. Die Einzelheiten erspare ich mir hier. Wenn du die Einschätzung des CW-Wertes etwas unabhängiger haben möchtest, brauchst du nur mal bei Zugwagen.info nachzusehen.

Wo du Recht hast, ist, dass der Meriva garantiert nicht leichter ist, als ein Mittelklassewagen.

Ich habe mal folgendes gemacht, damit man es nachvollziehen kann:

Ich habe einmal ein Gespann mit einem Eriba-Troll und 940kg Gesamtgewicht und einmal einen Eriba Nova GL530 mit 1400kg Gesamtgewicht bei Zugwagen.info eingegeben.

Der Nova ist 2,3m breit und 2,6m hoch. Also ein Vergleich mit einem Wohnwagen, der den von dir gewählten Eckwerten gleichkommt.

Zugwagen war in beiden Fällen mein Meriva, so dass der Unterschied nur durch den Wohnwagen bestimmt wird.

Ein paar Werte aus diesem Vergleich:

Höchstgeschwindigkeit: 124 zu 147km/h beim Troll.

Höchstgeschwindigkeit an 5%iger Autobahnsteigung: 96 zu 114km/h beim Troll.

Benötigte Leistung bei 80km/h: 36 zu 26KW beim Troll.

Der Meriva hat 125PS. Um an die gleichen Fahrleistungen, wie mit dem Troll heranzukommen, musst du für den großen Wohnwagen schon einige PS dazulegen.

z.B ein Opel Signum 3,0 V6 CDTI mit 177 PS reicht da jedenfalls noch nicht ganz.

Von daher würde ich mein Gespann schon als agil bezeichnen.

 

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Und wie wäre es mit einem Zuggesamtgewicht von 1490Kg mit 107 PS? Da bräuchte de Passat schon 250PS ^^

ich habe zwar nur 197 PS und etwa 4.000 kg Gewicht, aber a la long .... .

ich möchte nicht tauschen!

Zitat:

Original geschrieben von navec

Ok, ein paar Fakten:

Abgesehen davon, dass du den Eriba kleiner gemacht hast, als er ist (Höhe = 2,2m) hat ein Wohnwagen mit 2,3m Breite und 2,6m Höhe über 30% mehr Querschnittsfläche.

Rechne mal nach!

Ich habe geschrieben, daß ein Eriba unter 30% weniger Querschnittsfläche hat als ein Normalwohnwagen.

Du schreibst aber davon, wieviel ein Normalo mehr hat als ein Eriba. Das ist nicht Dasselbe.

Hier meine Rechnung.

Eriba: 2,05m x 2,13m = 4,36m²

Normal: 2,3m x 2,6m = 5,98m²; 27% von 5,98 gibt: 5,98m² * 27 / 100 = 1,61m²

Und nun: 5,98m² - 1,61m² = 4,36m²

Der Eriba hat also 27% weniger Fläche als der Normalo. Wenn Du anderer Meinung bist, bitte rechne das vor.

Und 27% sind bei mir weniger als 30% :D

Die ganze Rechnerei geht sowieso nur halbwegs auf, wenn man nicht auch noch Dachlasten auf dem Zugfahrzeug berücksichtigt. Da wirkt sich die Querschnittsfläche des Wohnwagens in geringerem Maße aus. Bei mir etwa sind meistens 4 Fahrräder auf dem Autodach :eek:

OK, bei den Prozenten hast du Recht, da hab ich deinen Text nicht genau genug gelesen.

Wenn du jetzt aber irgendwelche undefinierten Zusatzbelastungen mit einbeziehst, kann man natürlich nie vergleichen.

Wie wärs, wenn du auch noch große Gepäckstücke, Boote und Sat-Schüsseln auf dem WW-Dach mitberücksichtigen würdest? Bis 4m Höhe darfst du ja.

Auch bei Zugwagen.info kannst du so etwas natürlich nicht eingeben.

Wäre wohl auch etwas weit hergeholt. Es geht hier um den nackten Vergleich von 2 Konzepten und der ist ziemlich eindeutig.

Ich transportiere auch kein Fahrräder auf dem Dach!

Das wäre, gerade wenn man einen Eriba-Touring o.ä. hat, auch etwas kontraproduktiv.

Man kauft sich wahrscheinlich keinen strömungsgünstigen Wohnwagen, um sich dann den hauptsächlichen Vorteil dieses WW (geringerer Spritverbrauch usw) durch Fahrräder auf dem Dach wieder kaputtzumachen.

Der Eriba-Touring ist zum Fahren gedacht und garantiert kein Standwohnwagen. Und zum Fahren ist der nun mal besser geeignet als Normal-Wohnwagen.

Wohnwagen, die nur ca 1,2m Höhe haben (Esterel usw), sind nochmals besser zum Fahren geeignet.

Da kannst du dich drehen und wenden wie du willst.

Dafür kann man in einem Normal-WW natürlich besser wohnen.

 

 

am 7. Mai 2010 um 12:16

...und was macht man, wenn im Hängerschein gar keine Geschwindigkeit eingetragen ist??? Bei mir steht im "Teil 1" bei T nur "---" (Zulassung 12/08, ein 750er Stema). Darf ich dann 130 fahren (vorausgesetzt mein ZGG des Fahrzeuges ist unter 2250kg)?

Sorry, verstehe ich das richtig? Ich darf in Frankreich mit meinem WoWa 1350kg und 110km Zulassung (des Fahrgestells) mit meinem Renault Scenic (1365kg Leergewicht, 2800kg Zul. Zuggewicht, 1350kg Anhängelast) schneller fahren, als mit meinem T3 (2490kg zul. Ges.Gew, 2000kg zul. Anhängelast und 3990kg Ges. Gespanngewicht)?

Das wundert mich nicht. In Deutschland ist das ähnlich, nur die Rechtsgrundlage ist anders. Hier ist eine 100-Zulassung des WoWa, Schlingerdämpfer und ABS für den (für das Gespann GENZWERTIGEN!) Scenic ausreichend, um mit 100 über die Bahn zu brettern (sogar dann, wenn das Gepäck im Wohnwagen und der Scenic nahezu leer ist!!!).

Mein T3 darf mit Anhänger in D nur 80km/h, weil er kein ABS hat, auch wenn nur eine Schubkarre angehängt wird.

Aber das ist doch egal, weil: Was erlaubt ist, macht u.U. keinen Sinn und wenn es kracht, hat sowieso der Verursacher Schuld.

Viele Grüße

Baumi

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