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Neue Geschwindigkeitsbegrenzung in Frankreich

Themenstarteram 7. März 2009 um 9:43

Hallo, liebe Frankreich-Touristen !

Es gibt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung für Gespanne in Frankreich, die über 3.5 Tonnen ("poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes (das sind wir nicht, sondern schon LKW….) ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, (das sind praktisch alle 4x4 deren erlaubtes Gesamtzuggewicht locker über3.5 t geht) ") gehen :

 

Tempo 90 auf Autobahnen !

 

Hier der gesamte Text :

Article R413-8 En savoir plus sur cet article...

Modifié par Décret n°2006-1812 du 23 décembre 2006 - art. 1 JORF 31 décembre 2006

La vitesse des véhicules dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, à l'exception des véhicules de transport en commun, est limitée à :

1° 90 km/h sur les autoroutes ;

2° 80 km/h sur les routes à caractère prioritaire et signalées comme telles. Toutefois, cette vitesse maximale est relevée à 90 km/h pour les véhicules dont le poids total est inférieur ou égal à 12 tonnes sur les routes à deux chaussées séparées par un terre-plein central ;

3° 80 km/h sur les autres routes. Toutefois, cette vitesse maximale est abaissée à 60 km/h pour les véhicules articulés ou avec remorque dont le poids total est supérieur à 12 tonnes.

4° 50 km/h en agglomération. Toutefois, cette vitesse maximale est relevée à 80 km/h sur le boulevard périphérique de Paris.

Article R413-8-1 En savoir plus sur cet article...

Modifié par Décret n°2008-754 du 30 juillet 2008 - art. 17

Toutefois, la vitesse des véhicules visés à l'article R. 413-8 qui sont destinés au transport de personnes et dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3, 5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes*** est limitée à :

1° 110 km / h sur les autoroutes ;

2° 100 km / h sur les routes à deux chaussées séparées par un terre-plein central lorsqu'elles sont à caractère prioritaire et signalées comme telles ;

3° 80 km / h sur les autres routes.

 

Die Passage die Ende 2008 geändert wurde, befindet sich im "article R413-8-1", denn da wurde der Teil des Textes (***ou des ensembles de véhicules visés au même article dont le poids total autorisé en charge du véhicule tracteur est inférieur ou égal à 3,5 tonnes et le poids total roulant autorisé supérieur à 3,5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes) der es unseren Gespannen bisher erlaubt hat, 110 zu fahren, ersatzlos gestrichen.

 

Ist natürlich komplett bescheuert so was, denn da darf jetzt ein C4 mit 1400kg Hänger mit 130 an einem 4x4 mit Kleinst-Eriba (der ja jetzt dadurch auf 90 begrenzt ist) vorbei brettern. Wir versuchen was mit unserer Association zu machen, da wir glauben dass das ein grosser Fehler ist. Aber auch französische Mühlen mahlen langsam. Also, Vorsicht... das kann teuer werden.

 

A bon entendeur salut… & Grüsse aus Frankreich

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. März 2009 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von navec

Was für ein Drama:

Vorher mit einem deutschen Anhänger 100km/h, jetzt 90km/h!

Sorry, aber ich verstehe nicht. Wie kann man nur so saublöd auf eine nett gemeinte Info reagieren? Wenn Dich das nicht interessiert (verständlich, mit Meriva sind wohl die 90 schon viel :D) lass' es doch einfach unkommentiert.

 

Die Hauptgefahr auch für die Germanen ist der Gepäckanhänger, nicht der Wohnanhänger. Mit dem kleinsten popeligsten Kofferanhänger muss jetzt 90 gefahren werden, wenn das Zugfahrzeug über 3.500 kg Gesamtzug gehen darf. DAS ist die Info! Lesen können hilft ungemein!

 

Du bist doch nicht der Nabel der Welt, dass die Infos die Dir unterm Sitzfleisch vorbeigehen nicht bestehen sollten, oder? Dann lass' doch wenigstens Anderen die Chance, aus dem Urlaub mit Auto und ohne Strafzettel zurück zu kommen.

In Frankreich wird bei Touristen sofort cash abkassiert und wenns die Kasse nicht hergibt, fährst Du mit Taxi weiter!

 

Wirklich, manche "Mitglieder" in Autoforen sind was besonderes! :mad:

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Hallo Jemarel,

verstehe ich Dich richtig? Es wäre analog zu Österreich, wo auch die V-max bei Gespannen vom Zuggesamtgewicht (> < 3,5 to) abhängt? Stellt sich für viele andere - ich bin eh' drüber :D- die Frage, ob zulässiges oder tatsächliches Zuggesamtgewicht. Meine n.v. Französischkenntnisse reichen hier leider nicht aus. :(

Also für mich V-max = 90 km/h. Auf Autobahnen und Schnellstraßen (2-spurig?)

Soweit ich das weiß, dürfte die Diskussion für die meisten Autofahrer relativ uninteressant sein, da viele Wohnwagen grundsätzlich (unabhängig von der 100er-Regelung) nur bis 100km/h zugelassen sind.

Themenstarteram 7. März 2009 um 11:15

PTAC = poids total autorisé en charge = zul. GG

da ist die Grenze 3.5 t zulässiges Gesamtgewicht. Da dürfte so schnell kein PKW drunter fallen

 

ABER dann kommt das "oder" in der Bestimmung:

 

PTRA = poids total roulant autorisé = zulässiges Gesamt-Zug-Gewicht? Kenne die exakte deutsche Bezeichnung nicht

auch auf 3.5 t. begrenzt. Aber nicht ZGG, sondern zulässiges Gewicht des gesamtes Zuges. Also auch wie bei der "E"-Bestimmung, von der ich annehme dass sie in Deutschland wie in Frankreich ist. Das heisst, dass wenn der Zugwagen ein zul. Gesamtzuggewicht von > 3.5t hat, dann darf er beim Ziehen nur noch 90 auf der Autobahn fahren... selbst wenn es sich nur um einen Gepäckanhänger handelt!!!!!

 

90 auch auf 4-Spurigen Schnellstrassen.

 

Hirnrissig? Hirnrissig!

Bei Wikipedia.de gibt es das Ganze auch auf Deutsch:

Tempolimit Europa

Themenstarteram 7. März 2009 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von Silfux

Bei Wikipedia.de gibt es das Ganze auch auf Deutsch:

 

Tempolimit Europa

ja, aber (noch) falsch

Zitat:

Original geschrieben von JEMAREL

ja, aber (noch) falsch

Wo denn? Die oben diskutierte Beschränkung ist dort beschrieben unter (4a). Oder sehe ich da was falsch?

Themenstarteram 7. März 2009 um 13:30

ja, siehst Du falsch. Hast Du die Zahlen gesehen? Noch 110 auf Wiki, aber jetzt 90 in einigen Fällen.

 

Sonst hätte ich mir den Post ja auch sparen können, wenn das nicht brandneu wäre.

Zitat:

Original geschrieben von navec

Soweit ich das weiß, dürfte die Diskussion für die meisten Autofahrer relativ uninteressant sein, da viele Wohnwagen grundsätzlich (unabhängig von der 100er-Regelung) nur bis 100km/h zugelassen sind.

Endlich mal jemand der es gemerkt hat :)

Mit üblichen dt. Anhängern/WoWa durfte noch nie jemand >100 in Frankreich fahren. Die Höchstgeschwindigkeit die im Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht darf nicht überschritten werden. Es sei denn man montiert ggf. andere Reifen und lässt sich beim Tüv oder direkt in Frankreich eine höhere Geschwindigkeit eintragen. Die ausländischen Busse müssen auch erst hier zum Tüv bevor sie die Tempo 100-Regelung für Reisebusse in Deutschland nutzen dürfen. Genauso wenig darf man als Vergleich einen 25km/h Landwirtschaftanhänger hinter einem LKW mit 80 über die BAB ziehen, auch wenn der LKW und das Gespann theoretisch 80 fahren dürfen.

Gruß Meik

Themenstarteram 7. März 2009 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von JEMAREL

Das heisst, dass wenn der Zugwagen ein zul. Gesamtzuggewicht von > 3.5t hat, dann darf er beim Ziehen nur noch 90 auf der Autobahn fahren... selbst wenn es sich nur um einen Gepäckanhänger handelt!!!!!

nur nochmal so. Einfach nur so.

 

;)

Was für ein Drama:

Vorher mit einem deutschen Anhänger 100km/h, jetzt 90km/h!

am 7. März 2009 um 17:29

Gut das mich die regelung nciht betrifft, da ich ja eh nur ein zuggesamtgewicht von unter 1,5t habe... Aber da ich eh nciht vor habe in nächster zeit nach Frankreich zu fahren, ist das ja eh egal. Zumal ist das reisen mit "LKW geschwindigkeit" eh viel entspannender, da man nicht dauerhaft in den linken spiegel gucken muss, sondern mit Tempomat gemütlich hinterherfahren kann. Da sind die 10km/h den streß und den höheren verbracuh doch nciht wert, da 10 km/h doch eh so gut wie keinen unterschied machen. Nur zum überholen ist es schön zu wissen, dass man legal überholen darf...

Themenstarteram 7. März 2009 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von navec

Was für ein Drama:

Vorher mit einem deutschen Anhänger 100km/h, jetzt 90km/h!

Sorry, aber ich verstehe nicht. Wie kann man nur so saublöd auf eine nett gemeinte Info reagieren? Wenn Dich das nicht interessiert (verständlich, mit Meriva sind wohl die 90 schon viel :D) lass' es doch einfach unkommentiert.

 

Die Hauptgefahr auch für die Germanen ist der Gepäckanhänger, nicht der Wohnanhänger. Mit dem kleinsten popeligsten Kofferanhänger muss jetzt 90 gefahren werden, wenn das Zugfahrzeug über 3.500 kg Gesamtzug gehen darf. DAS ist die Info! Lesen können hilft ungemein!

 

Du bist doch nicht der Nabel der Welt, dass die Infos die Dir unterm Sitzfleisch vorbeigehen nicht bestehen sollten, oder? Dann lass' doch wenigstens Anderen die Chance, aus dem Urlaub mit Auto und ohne Strafzettel zurück zu kommen.

In Frankreich wird bei Touristen sofort cash abkassiert und wenns die Kasse nicht hergibt, fährst Du mit Taxi weiter!

 

Wirklich, manche "Mitglieder" in Autoforen sind was besonderes! :mad:

vielen Dank für die Info.

Hat mir geholfen, auch wenns mich nicht betrifft.

Gruß aus F

Zitat:

Original geschrieben von JEMAREL

der es unseren Gespannen bisher erlaubt hat, 110 zu fahren, ersatzlos gestrichen.

Ist natürlich komplett bescheuert so was, denn da darf jetzt ein C4 mit 1400kg Hänger mit 130 an einem 4x4 mit Kleinst-Eriba (der ja jetzt dadurch auf 90 begrenzt ist) vorbei brettern.

Die Hauptgefahr liegt in DEM Irrglauben ;)

Wenn im KFZ-Schein des Anhängers nur 100 drin stehen darf und durfte auch in Frankreich nie schneller als das was im Schein steht gefahren werden. Mit dem "Glück" für Touristen dass das bei einer einfachen Geschwindigkeitskontrolle/Blitzer nicht kontrolliert werden kann.

Bar abkassiert werden Touristen in Deutschland übrigens auch um den Problemen beim Geldeintreiben im Ausland zu umgehen. Wobei mittlerweile Geldstrafen in der EU ab einer gewissen Summe überall vollstreckt werden können (Stichtag weiß ich nicht auswendig, eine entsprechende EU-Verordnung existiert dazu)

Gruß Meik

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