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Neu ab 1.7.2014 Kennzeichen kann beim Auto bleiben ...

Themenstarteram 20. Juli 2013 um 8:56

... nach Verkauf oder Umzug

nach der Aussage unseres Landratamtes wird es ab 1.7.2014 möglich sein - freiwillig - daß man das Kennzeichen nicht mehr wechseln muss, wenn man umzieht oder ein Auto gekauft hat.

In anderen Worten, es wir wie in anderen europäischen Staaten möglich sein, daß das Kennzeichen zum Auto gehört und nicht zum Halter. D.h. theoretisch kann einer in München ein Auto anmelden mit Hamburger Kennzeichen - 35-40€ für die Schilder gespart und weniger Müll - Pech für die Schilderverkäufer....

Edit: hier stehts: http://www.handelsblatt.com/.../8240252.html

Danke

Beste Antwort im Thema

Nein.

Und dann nochmal nein.

 

Wenn du ein Wunschkennzeichen willst - kriegst du ein Wunschkennzeichen von dem Bezirk in dem du wohnst.

Und wenn du verkaufst - dann wars das auch mit dem GF Kennzeichen. Der Käufer muß eins von dem Kreis nehmen in dem er wohnt - wurde das vorher von nem anderen Kreis mitgenommen kann er das nicht behalten. :D

Das GF kann bei Neu/Ersatzkauf eines anderen Fahrzeugs auch nicht auf das neue Fahrzeug übernommen werden... Da muß es wieder das Kennzeichen vom Wohnsitz sein...

 

Das ist einzig für den Halter der umzieht und dabei das Kennzeichen des jetzigen Bezirks behalten kann. Und nur für dieses Fahrzeug.

Für sonst nix.

@Bernd:

Da gabs doch mal ne Politikerin die hat im Bundestag versucht zu singen...

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Ich habe ein "Stadt-Kennzeichen", du eins vom Landkreis. Das wars aber auch schon mit den Unterschieden.

am 9. Juli 2014 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von xt600Tenere

... nach Verkauf oder Umzug

nach der Aussage unseres Landratamtes wird es ab 1.7.2014 möglich sein - freiwillig - daß man das Kennzeichen nicht mehr wechseln muss, wenn man umzieht oder ein Auto gekauft hat.

Edit: hier stehts: http://www.handelsblatt.com/.../8240252.html

Danke

So Freunde, wie ist es denn nu?

Habe mit dieser Neuregelung gerade mächtig zu kämpfen..

Bin im Februar in einen neuen Zulassungsbezirk umgezogen und kann mich damit absolut nicht identifizieren. Sprich: ich will kein neues Kennzeichen mit dem XY Zulassungsbezirk! Ich will mein altes Kennzeichen behalten. Es geht um drei Fahrzeuge!

Habe mich bis jetzt erfolgreich davor gedruckt weil ja ab dem 01.07.2014 die Neuregelung in Kraft treten soll.. Heute habe ich im Straßenverkehrsamt angerufen und mich erkundigt, dass die neue Regelung wirklich in Kraft getreten ist. Und nu die Aussage: Die Regelung wurde verschoben, Inkrafttreten unbekannt.

Hat sich noch wer aktuell mit dieser Regelung beschäftigt?

Ich werde mich weiter dagegen wehren und meine Fahrzeuge nicht ummelden, bis die neue Regelung rechtskräftig ist.

am 9. Juli 2014 um 10:25

Zitat:

Original geschrieben von lisyi

Zitat:

Original geschrieben von xt600Tenere

... nach Verkauf oder Umzug

nach der Aussage unseres Landratamtes wird es ab 1.7.2014 möglich sein - freiwillig - daß man das Kennzeichen nicht mehr wechseln muss, wenn man umzieht oder ein Auto gekauft hat.

Edit: hier stehts: http://www.handelsblatt.com/.../8240252.html

Danke

So Freunde, wie ist es denn nu?

Habe mit dieser Neuregelung gerade mächtig zu kämpfen..

Bin im Februar in einen neuen Zulassungsbezirk umgezogen und kann mich damit absolut nicht identifizieren. Sprich: ich will kein neues Kennzeichen mit dem XY Zulassungsbezirk! Ich will mein altes Kennzeichen behalten. Es geht um drei Fahrzeuge!

Habe mich bis jetzt erfolgreich davor gedruckt weil ja ab dem 01.07.2014 die Neuregelung in Kraft treten soll.. Heute habe ich im Straßenverkehrsamt angerufen und mich erkundigt, dass die neue Regelung wirklich in Kraft getreten ist. Und nu die Aussage: Die Regelung wurde verschoben, Inkrafttreten unbekannt.

Hat sich noch wer aktuell mit dieser Regelung beschäftigt?

Ich werde mich weiter dagegen wehren und meine Fahrzeuge nicht ummelden, bis die neue Regelung rechtskräftig ist.

sonst hast du keine Probleme, oder ? :D

Offensichtlich gibt es keine anderen Probleme. Beneidenswert.

Es bleibt für mich ein Anachronismus.

Ein Kennzeichen pro Halter wie in CH oder durchlaufende Nummern. Und wer seine regionale Identität bekunden möchte, dafür gibt es den Kennzeichenhalter, fertig. ;)

cheerio

am 9. Juli 2014 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von lisyi

...

Bin im Februar in einen neuen Zulassungsbezirk umgezogen

...

Ich werde mich weiter dagegen wehren und meine Fahrzeuge nicht ummelden, bis die neue Regelung rechtskräftig ist.

Und genau das darfst du nach der aktuellen Rechtslage nicht ...

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Zitat:

Original geschrieben von lisyi

...

Bin im Februar in einen neuen Zulassungsbezirk umgezogen

...

Ich werde mich weiter dagegen wehren und meine Fahrzeuge nicht ummelden, bis die neue Regelung rechtskräftig ist.

Und genau das darfst du nach der aktuellen Rechtslage nicht ...

So ganz langsam werde ich doch neugierig wie dieses Superkennzeichen lautet wegen dem so ein Aufstand gemacht wird.

Ob der TE uns daran teilhaben lässt?

Moorteufelchen

am 9. Juli 2014 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von Moorteufelchen

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

 

Und genau das darfst du nach der aktuellen Rechtslage nicht ...

So ganz langsam werde ich doch neugierig wie dieses Superkennzeichen lautet wegen dem so ein Aufstand gemacht wird.

Ob der TE uns daran teilhaben lässt?

Moorteufelchen

sein altes war offensichtlich GF, was auch immer das heissen mag....

Geschäftsführer?:D

Zitat:

Original geschrieben von lisyi

Zitat:

Hat sich noch wer aktuell mit dieser Regelung beschäftigt?

Ich werde mich weiter dagegen wehren und meine Fahrzeuge nicht ummelden, bis die neue Regelung rechtskräftig ist.

Ja, da haben sich einige mit beschäftigt, und wenn du die Suchfunktion nimmst wirst du auch ein paar legale Tips finden. Deine Vorgehensweise wird bei der verspäteten Ummeldung, bzw einer Verkehrskontrolle nur ein Bußgeld von 0 bis 30 Euro nachsich ziehen und ist verkraftbar.

Seh ich auch nicht so.

Zitat:

(3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich zu beantragen. Die bisherigen Kennzeichen sind zur Entstempelung vorzulegen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.

Ich bin stark für die Neuregelungen hinsichtlich des behaltens von Kennzeichen, auch finde ich es okay, dass es wieder ausgelaufene Stadtkürzel gibt.

Ich bin gegen eine Umstellung auf fortlaufende Nummern, da ich beim jetzigen System schlicht keine relevanten Nachteile sehe und eine Änderung nur wieder Geld und Zeit kostet.

Der jetzige Aufwand hält sich doch auch in Grenzen, der wackere verwaltungsangestellte fragt, ob du einen speziellen Wunsch hast, wenn nicht, wird auf Knopfdruck ein Kennzeichen generiert. Anders wäre es mit fortlaufenden Nummern auch nicht, nur die Frage nach dem Wunsch entfiele.

WENN fortlaufende Nummern eingeführt werden, dann bitte auch so, dass die Schilder dauerhaft mit dem Auto verbunden werden und man sich beim Kauf eines Gebrauchtwagens den Gang zum Amt ganz ersparen kann. Anmeldung online, keine Zulassungsbescheinigung I mehr. Ich finde, es ist der Polizei bei einer Kontrolle durchaus zumutbar die Fahrzeugdaten via Internet abzurufen.

Stand 04.07. in Bayern: Kennzeichen-Mitnahme nicht möglich, vermutlich frühestens ab 01.01.2015

Zitat:

Original geschrieben von hydrou

Stand 04.07. in Bayern: Kennzeichen-Mitnahme nicht möglich, vermutlich frühestens ab 01.01.2015

Ab 01.01.2015 ist das nicht nur vermutlich so, dann ist dies sogar per Gesetzt möglich und da kann sich auch der Freistaat Bayern nicht vor verschliessen.

Interessant wäre, um welche Stadt es sich handelt - und welche Frist er evtl. genannt bekommen hat.

Was er jetzt für ein Kennzeichen hat ist mir sowas von Schnuppe...

Grüße, Martin

am 10. Juli 2014 um 12:17

irgendwie verstehe ich das Problem bzw. die Frage nicht. Ich bin auch in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen und habe meine Schilder mitgenommen. Wieso geht das bei anderen nicht?

Wir hatten die Frage doch bereits für Hessen (?), Niedersachsen (?) und NRW (da wohne ich) geklärt. Das dies NICHT in allen Bundesländern möglich ist bzw. Länderübergreifend war mir eigentlich klar.

Also sollten wir erst mal klären in welchem Bereich der Kollege umgezogen ist. Ist es innerhalb EINES Bundeslandes (außer offensichtlich BAYERN) darf man die Schilder doch behalten ... Oder ist der Kollege von einem Bundesland in ein anderes ausgewandert und darf deshalb die Schilder nicht behalten, was dann noch abschließend zu klären wäre?

Oder geht es um Neufahrzeuge an die die alten Schilder montiert werden sollen? :confused:

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